Bearbeitungsgebühr bei Nichtteilnahme am Lastschri: Gebühren bei Überweisung nach Rechnung

Guten Tag,

vllt. hat ja jemand Ahnung, ob das statthaft ist.

Muss man eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 8,50 Euro hinnehmen, wenn man per Rechnung zahlen möchte und nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen? Es handelt sich um ein Dienstleistungsunternehmen, welches diese Gebühr erhebt (Müllabfuhr).

Im Netz habe ich etwas gefunden, wonach es seit 18.1.2018 untersagt sei.

Zitat:
"Unternehmen dürfen für Zahlungen per Sepa-Überweisung keine Gebühr erheben. Dies gilt laut einem Urteil des Landgericht (LG) München I auch für Altverträge, die vor Januar 2018 geschlossen wurden."
www.focus.de (https://www.focus.de/finanzen/recht/verbraucher-gebuehr-fuer-sepa-ueberweisungen-verboten_id_11269098.html)

bin mir jetzt aber nicht sicher, ob dies gilt oder nicht.

Weiß da jemand zufällig mehr?
da frag am besten mal bei der Verbraucherzentrale nach - die haben Rechtsabteilungen und sind eigentlich immer auf dem neuesten Stand
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Dafür brauchst du nicht herumfragen, ein Blick in den Gesetzestext genügt:
"Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam."
§ 270a BGB - Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel
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