Kündigungsfristen

Wir bekommen morgen einen Mietvertrag für eine neue Wohnung. Im jetzigen Mietvertrag haben wir gesetzliche Kündigungsfrist. Zu wann können wir kündigen?

tante ju
Hab mal gegoogelt:

Kündigungsfristen
Damit sich der andere Vertragspartner auf die veränderte Situation einstellen kann und die Kündigung wirksam ist, müssen bei der Kündigung die gesetzlichen Fristen beachtet werden.

Bis zum 31.08.2001 galten die Fristen des § 565 BGB in der alten Fassung. Für Mietverhältnisse über Wohnraum sah Absatz 2 vor, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig war. Nach fünf, acht und zehn Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängerte sich die Kündigungsfrist um jeweils drei Monate.

Für alle ab dem 01.09.2001 abgeschlossenen Mietverträge gilt das neue Mietrecht. In § 573c BGB werden für den Mieter und den Vermieter unterschiedliche Kündigungsfristen festgelegt:

Die Frist für den Mieter beträgt unabhängig vom zeitlichen Bestand des Mietverhältnisses drei Monate.

Zu beachten: Die neuen Fristen sind nur auf laufende Verträge anzuwenden, sofern in diesen auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen wird. Wurden dort andere Kündigungsfristen vereinbart - oder auch nur die alten gesetzlichen ausformuliert - gelten diese als vereinbart.

Nach § 573c BGB beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter mindestens drei Monate. Die Frist verlängert sich nach fünf und acht Jahren jeweils um drei Monate. Die maximale Frist für den Vermieter beträgt mithin neun Monate.


Ich hoffe, das hilft.

Wenn ich datt jetzt alles richtig verstanden habe, kannst du zum 1.9. aus der Wohnung raus.

Bearbeitet von BetaAngel am 22.05.2006 12:04:58
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Danke! flowers_2.gif

Wir können dann also erst zum 1.9. kündigen, bzw. werden versuchen einen Nachmieter zu finden.

tante ju
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Zitat (tante ju, 22.05.2006)
Danke! flowers_2.gif

Wir können dann also erst zum 1.9. kündigen, bzw. werden versuchen einen Nachmieter zu finden.

tante ju

Wenn du dichmit dem Vermieter gut verstehst, kannst du ihm ja ein paar potentielle Nachmieter vorstellen und versuchen, so schon früher aus der Wohnung zu kommen. Ist allerdings reine Kulanzsache deines Vermieters, ob er sich drauf einlässt.Sprich ihn doch einfach mal an (wenn möglich).
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Ich werde nächste Woche mal mit den Vermietern sprechen, eigentlich haben wir ein gutes Verhältnis smile.gif

Nur die Nachmietersuch wird schwierig!!!! sad.gif

Na ja vielleicht klappt es ja.

tante ju
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