Kündigungsfristen, gestaffelt nach Wohndauer: wie kann ich da was ändern ??

In: Wohnen
Hallo !

Hat jemand Erfahrung mit Kündigungsfristen ?? :vertrag:

Folgendes Problem:
Ich wohne seit 8 Jahren in meiner Wohnung, daraus ergibt sich lt. meines Vertrags eine Kündigungsfrist von 9 Monaten !! Ich habe aus persönlichen und beruflichen Gründen jedoch nicht so viel Zeit –eigentlich nur 3 Monate - zumal ich von Hannover nach Nünrberg ziehen möchte/werde (ca. 500km).
Mein Vermieter ist keine private Person, sondern eine große Firma.
Hat jemand da draußen Tipps und/oder Erfahrung?

Für jede Idee, jetzt schon mal vielen Dank !!

Grüße
Taline
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Mietrechts-Ratgeber könnte dir nützliche Informationen und Strategien bieten, um deine Kündigungsfrist eventuell zu verkürzen oder alternative Lösungen mit deinem Vermieter auszuhandeln. So bist du besser vorbereitet, um fundiert und rechtlich abgesichert mit der Firma in Verhandlungen zu treten.

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stell drei potentielle Nachmieter, die bereit sind die Wohnung zu dem von dir angestrebten Termin zu übernehmen. Oder frag einfach mal bei der Hausverwaltung ob man dir ein Sonderkündigungsrecht einräumt.
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War das nicht so, dass diese Fristen nicht mehr gelten? Jetzt soll ja die Kündigungsfrist grundsätzlich 3 Monate betragen. Sicher bin ich mir aber nicht.
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Diese Fristen sind veraltet. Irgendwann gabs mal nen Richterspruch dazu. Drei Monate Kündigungsfrist, basta!!! Auch wenn es im Mietvertrag steht, hat diese Klausel keine Gültigkeit mehr. Es steht öfter mal was im Mietvertrag, was gar nicht mehr rechtens ist.

Wenn dein Vermieter darauf beharrt, dann erkundige dich beim Mietervein oder beim Anwalt nach dem Richterspruch. :blumen:
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Zitat (Mellly @ 04.06.2007 20:47:48)
Diese Fristen sind veraltet. Irgendwann gabs mal nen Richterspruch dazu. Drei Monate Kündigungsfrist, basta!!! Auch wenn es im Mietvertrag steht, hat diese Klausel keine Gültigkeit mehr. Es steht öfter mal was im Mietvertrag, was gar nicht mehr rechtens ist.

Wenn dein Vermieter darauf beharrt, dann erkundige dich beim Mietervein oder beim Anwalt nach dem Richterspruch. :blumen:

Richtig @Melly...

Ansonsten google einfach mal den entsprechenden Begriff... ... ...und siehe da... ... ... :pfeifen: :pfeifen: :pfeifen:

Mit googlehaftem Gruß von hier an DICH/ EUCH... ... ...

Grisu...
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Zitat (FrauElster @ 04.06.2007 19:43:50)
War das nicht so, dass diese Fristen nicht mehr gelten? Jetzt soll ja die Kündigungsfrist grundsätzlich 3 Monate betragen. Sicher bin ich mir aber nicht.

ja, aber Ausnahmen bestätigen die Regel. :yes:
Sogenannte Zeitverträge, also wenn der Mietvertrag sich,
z.B. immer am 31.12. um ein weiteres Jahr automatisch verlängert.
Wenn dann im Mietvertrag diese langen Kündigungsfristen drinne stehen,
haste gelitten. :(
Dann ist halt die Kulanz des Vermieters gefragt. :blumen:
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Zitat
Nach dem am 1. Juni 2005 in Kraft getretenen Gesetz über Kündigungsfristen für so genannte Altmietverträge (Wohnraum), gilt die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen durch den Mieter auch für Altmietverträge, in denen die bis zum 1.9.2001 geltenden Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart worden waren. Die Regelung findet sich in Art. 229 EGBGB § 3 Nr. 10.


Zitat
B)Für den Vermieter verlängert sich diese Kündigungsfrist nach 5 und 8 Jahren um jeweils drei Monate.


Quelle

Tante edit meint:
@nobody
Die Sache mit den drei Nachmietern ist ein Märchen, dass nicht totzukriegen ist.

Bearbeitet von obelix am 04.06.2007 21:07:04
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Zitat (obelix @ 04.06.2007 21:00:32)
Zitat
Nach dem am 1. Juni 2005 in Kraft getretenen Gesetz über Kündigungsfristen für so genannte Altmietverträge (Wohnraum), gilt die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen durch den Mieter auch für Altmietverträge, in denen die bis zum 1.9.2001 geltenden Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart worden waren. Die Regelung findet sich in Art. 229 EGBGB § 3 Nr. 10.


[

Zitat (Blacky @ 04.06.2007 20:57:54)
Zitat (FrauElster @ 04.06.2007 19:43:50)
War das nicht so, dass diese Fristen nicht mehr gelten? Jetzt soll ja die Kündigungsfrist grundsätzlich 3 Monate betragen. Sicher bin ich mir aber nicht.

ja, aber Ausnahmen bestätigen die Regel. :yes:
Sogenannte Zeitverträge, also wenn der Mietvertrag sich,
z.B. immer am 31.12. um ein weiteres Jahr automatisch verlängert.
Wenn dann im Mietvertrag diese langen Kündigungsfristen drinne stehen,
haste gelitten. :(
Dann ist halt die Kulanz des Vermieters gefragt. :blumen:

bei mir ist das aber so.... :(
Leider :zumhaareraufen:
Ich war mit meinem Mietvertrag, beim Mieterschutzbund
und hab mich extra danach erkundigt.
Ich hab ne Kündigunsfrist von 9 Monaten. :wallbash: :wallbash: :wallbash:
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Hallo,

ich meine, die Kündigungsfristen haben sich inzwischen geändert. rofl So viel, wie ich weiß, sind es nur noch für beide Parteien, also Mieter und Vermieter 3 Monate. :pfeifen:

Der Vermieter hat u.U. eine längere Frist.
Schau mal genau in Deinen Mietvertrag, ob da irgendeine Klausel drin steht.

Ich würde mich mal beim Mieterschutzbund erkundigen. :pfeifen:

Es hat auch m.E. nichts damit zu tun, ob Dein Vermieter privat vermietet hat oder, wie Du schreibst, eine große Firma hat. :pfeifen: :pfeifen:

Alles Gute :blumen:

Bearbeitet von Kati am 05.06.2007 19:49:09
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Die Kündigungsfrist ist immer für den Mieter 3 Monate, egal wie alt der Mietvertrag ist. Hatte auch so einen Fall! Und mein Vater hat sich extra informieren lassen. Für die Mieter immer 3 Monate, für den Vermieter ab 3 bis mehr, wenn du länger zur Mieter wohnst.

So wars bei mir!
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