Betrug bei der Füllmenge: Verbraucherzentrale deckt auf

Geahnt haben viele es ja schon immer, daß bei den Füllmengen kräftig betrogen wird. Aber wie will man das kontrollieren.
Stichproben haben ergeben, dass in etwa jeder 10. Verpackung deutlich weniger Inhalt als angegeben ist.

Zitat aus Umweltjournal der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. vom 25.6.06:

Jeder zehnte Brauer füllt zu wenig in die Flasche
Die jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichten Zahlen fassen alle Ergebnisse der Kontrollen auf Länderebene im Jahr 2004 zusammen - sie bestätigen ein seit Jahren gleichbleibendes Bild.
Trauriger Spitzenreiter der aktuellen Statistik ist Speiseöl. Hier ist durchschnittlich in jedem fünften Produkt weniger drin, als draufsteht. Weitere Beispiele, in denen jedes siebte bis zehnte Produkt zu wenig befüllt war: Spirituosen, Milch und Milcherzeugnisse, Fischprodukte, süßer Brotaufstrich, Lacke, Pflegemittel oder Blumenerde. Vielleicht bewirke in Zeiten der Fußball-WM aber auch ein anderes Beispiel ein Umdenken: So füllt auch etwa jeder zehnte Bierproduzent im Mittel zu wenig Gerstensaft in die Flasche.

Bearbeitet von FranzBranntwein am 27.06.2006 06:48:06
Ja, die Ergebnisse sind nahezu die gleichen wie seit vielen Jahren.
Nur - wem fällt eine Lösung ein!? :wub:
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Zitat (gert, 27.06.2006)
Ja, die Ergebnisse sind nahezu die gleichen wie seit vielen Jahren.
Nur - wem fällt eine Lösung ein!? :wub:

Indem man die Pappenheimer veröffentlicht!
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Die erlaubte Genauigkeit in der Produktion per Gesetz verschärfen.

Bei der Produktion kommen nun mal Ungenauigkeiten vor.
Dem trägt der Gesetzgeber Rechnung in dem er "sinngemäss" sagt, dass im Durchschnitt überall das gleiche drin sein muss.
Also manchmal weniger, dafür manchmal mehr.

Für Nicht-Statistiker: Die Spanne zwischen oberer und unterer Abweichung nennt man "Range".

Der Mittelwert sollte aber beim angegeben Wert sein.

Das Problem ist, dem Hersteller nachzuweisen, dass er signifikant zuwenig abfüllt.

Es reicht nicht aus, zwei Dosen Cola zu kaufen in denen zuwenig ist, und dann den Hersteller zu verklagen.

Er wird sagen, dass dies Zufall ist und irgendwo anders zwei Dosen verkauft werden, in denen mehr ist.

Deshalb muss eine umfangreiche Probennahme durchgeführt werden, um das nachzuweisen, ich spreche hier von durchaus vierstelligen Zahlen.

Ist die Abweichung nachgewiesen, muss eine entsprechende Bestrafung her.
Also ein für den Hersteller schmerzhafte Summe.

Bearbeitet von Jaxon am 27.06.2006 11:59:52
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Zitat (yuki, 27.06.2006)


Indem man die Pappenheimer veröffentlicht!

Wenn das so einfach - und risikoarm - ginge!
Da biste u.U. sehr schnell vorm Kadi!
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Zitat (Jaxon, 27.06.2006)


Ist die Abweichung nachgewiesen, muss eine entsprechende Bestrafung her.
Also ein für den Hersteller schmerzhafte Summe.

Kannst du bitte das mögliche Strafmaß mal nennen!

Dann könnte man ja abschätzen, ob es eine für den Hersteller tatsächlich schmerzhafte Summe ist.

"Muss eine entsprechende Bestrafung her", könnte ja auch bedeuten, dass diese
entsprechende Bestrafung noch gar nicht gegeben ist.

Gert
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Zitat (gert, 27.06.2006)
Kannst du bitte das mögliche Strafmaß mal nennen!

Dann könnte man ja abschätzen, ob es eine für den Hersteller tatsächlich schmerzhafte Summe ist.

Ordnungswidrigkeit, max. 10000 EUR
zu finden im Eichgesetz
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Zitat (Ebenholz, 27.06.2006)

Ordnungswidrigkeit, max. 10000 EUR
zu finden im Eichgesetz

Danke! :blumen:

Wirklich abschreckend finde ich das überhaupt nicht. Im Gegenteil!
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