Vielleicht sollten wir alle mal wieder die Telefonrechnungen kontrollieren. Bei 7,81€ kommt nur was Zählbares raus, wenn die Betrüger an möglichst viele Telekom-Kunden rangehen.
Neue Betrugsmasche: „Verordnete“ Prüfung des Telefonanschlusses
Die Verbraucherzentrale Berlin warnt vor Rechnungen der Firma „Wiedner Telekommunikation“ aus Augsburg und rät den Betroffenen den darin geforderten Betrag von 7,81 € keinesfalls zu bezahlen.
Als Grund für die Rechnung wird eine angebliche Fernüberprüfung des Telefonanschlusses nach „Inkrafttreten der europäischen Verordnung zur Interoperabilität von Telefon- und Datenleitungen“ genannt. „Das ist jedoch völliger Unsinn. Diese Verordnung gibt es ebenso wenig, wie die zitierten ‚EU-Richtlinien TC-4481, TC-4431 und TC-4432’ anhand derer die Überprüfung angeblich vorgenommen wurde“, erklärt Bernd Ruschinzik, Experte für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale Berlin.
Für die „verordnete Leitungsüberprüfung“ sollen dennoch Kosten in Höhe von 7,81 € innerhalb von 7 Tagen gezahlt werden. Angeblich wird dieser Betrag am Jahresende von der Telefongesellschaft erstattet. Nicht nur mit dieser falschen Versprechung wird versucht, die Betroffenen zur Zahlung zu veranlassen. Zusätzlich wird damit gedroht, dass bei Nichtbezahlung der „Anschluss nicht als EU-konform verifiziert“ werde und weitere Kosten entstünden.
Rat der Verbraucherzentrale: Nicht zahlen und Strafanzeige erstatten.
Neue Betrugsmasche: „Verordnete“ Prüfung des Telefonanschlusses
Die Verbraucherzentrale Berlin warnt vor Rechnungen der Firma „Wiedner Telekommunikation“ aus Augsburg und rät den Betroffenen den darin geforderten Betrag von 7,81 € keinesfalls zu bezahlen.
Als Grund für die Rechnung wird eine angebliche Fernüberprüfung des Telefonanschlusses nach „Inkrafttreten der europäischen Verordnung zur Interoperabilität von Telefon- und Datenleitungen“ genannt. „Das ist jedoch völliger Unsinn. Diese Verordnung gibt es ebenso wenig, wie die zitierten ‚EU-Richtlinien TC-4481, TC-4431 und TC-4432’ anhand derer die Überprüfung angeblich vorgenommen wurde“, erklärt Bernd Ruschinzik, Experte für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale Berlin.
Für die „verordnete Leitungsüberprüfung“ sollen dennoch Kosten in Höhe von 7,81 € innerhalb von 7 Tagen gezahlt werden. Angeblich wird dieser Betrag am Jahresende von der Telefongesellschaft erstattet. Nicht nur mit dieser falschen Versprechung wird versucht, die Betroffenen zur Zahlung zu veranlassen. Zusätzlich wird damit gedroht, dass bei Nichtbezahlung der „Anschluss nicht als EU-konform verifiziert“ werde und weitere Kosten entstünden.
Rat der Verbraucherzentrale: Nicht zahlen und Strafanzeige erstatten.