Leiharbeiter: Rechte!?

Hi allerseits,

in unserer Firma gibt es eine Problematik, die immer größer wird. Nämlich die zunehmende Beschäftigung von Leiharbeitnehmern! ohmy.gif

Nicht, dass Ihr jetzt denkt ich habe was gegen Leiharbeitnehmer wink.gif . Im Gegenteil, ich finde es unmöglich, was hier (und auch vermutlich in anderen Firmen) so abläuft!! ranting.gif

Und zwar haben wir inzwischen 700 Mitarbeiter und 300 (!) Leiharbeiter, die z. T. schon durchgehend seit 4 Jahren hier beschäftigt sind! Und das sind nicht mal Einzelfälle!!

Die verdienen nicht nur DEUTLICH weniger als alle anderen hier und werden ständig nur für 3 Monate weiter befristet, sondern dürfen neuerdings nicht mehr an Firmen-Veranstaltungen (Weihnachtsfeiern etc.) teilnehmen!!

Verständlicherweise fühlen sich die Leiharbeitnehmer (meine beiden Lieblingskolleginnen sind Leiharbeiterinnen) total mies und benachteiligt dadurch. Klar, wenn man schon 4 Jahre dabei ist und immer schlechter und schlechter gestellt wird. mad.gif

Die eine Kollegin meinte, sie hätte schon mal gelesen, dass Leiharbeiter den "richtigen" Mitarbeitern gegenüber nicht benachteiligt werden dürfen. Aber das finde ich so konkret nirgendwo! Klar, sie haben auch Mutterschutz etc., aber steht irgendwo geschrieben, dass sie (nicht) an Betriebsfeiern etc. teilnehmen dürfen?? Ich surfe schon lange im Internet, aber finde darüber konkret nichts.

In einem Betriebsräte-Forum habe ich die Frage schon gestellt und dort hiess es, man könne den Arbeitgeber nicht zwingen, "Betriebsfremde" zu Feiern einzuladen....

Wenn die Leiharbeit in unserer Firma so genutzt werden würde, wie in anderen Firmen (also wirklich nur um "Arbeitsspitzen" aufzufangen mit Leiharbeitern, die ein paar Wochen bleiben), wäre das ja noch einzusehen, aber nach 2 - 4 Jahren ist man doch FAST (ja, ja, ich weiss, "fast" halt nur sad.gif ) schon betriebszugehörig, oder??

Hat jemand n Tipp für einen Zeitarbeits-Link für mich?

Gruss
Krötilla
Zitat (Krötilla, 23.08.2006)
Hi allerseits,

in unserer Firma gibt es eine Problematik, die immer größer wird. Nämlich die zunehmende Beschäftigung von Leiharbeitnehmern! ohmy.gif

Nicht, dass Ihr jetzt denkt ich habe was gegen Leiharbeitnehmer wink.gif . Im Gegenteil, ich finde es unmöglich, was hier (und auch vermutlich in anderen Firmen) so abläuft!! ranting.gif

Und zwar haben wir inzwischen 700 Mitarbeiter und 300 (!) Leiharbeiter, die z. T. schon durchgehend seit 4 Jahren hier beschäftigt sind! Und das sind nicht mal Einzelfälle!!

Die verdienen nicht nur DEUTLICH weniger als alle anderen hier und werden ständig nur für 3 Monate weiter befristet, sondern dürfen neuerdings nicht mehr an Firmen-Veranstaltungen (Weihnachtsfeiern etc.) teilnehmen!!

Verständlicherweise fühlen sich die Leiharbeitnehmer (meine beiden Lieblingskolleginnen sind Leiharbeiterinnen) total mies und benachteiligt dadurch. Klar, wenn man schon 4 Jahre dabei ist und immer schlechter und schlechter gestellt wird. mad.gif

Die eine Kollegin meinte, sie hätte schon mal gelesen, dass Leiharbeiter den "richtigen" Mitarbeitern gegenüber nicht benachteiligt werden dürfen. Aber das finde ich so konkret nirgendwo! Klar, sie haben auch Mutterschutz etc., aber steht irgendwo geschrieben, dass sie (nicht) an Betriebsfeiern etc. teilnehmen dürfen?? Ich surfe schon lange im Internet, aber finde darüber konkret nichts.

In einem Betriebsräte-Forum habe ich die Frage schon gestellt und dort hiess es, man könne den Arbeitgeber nicht zwingen, "Betriebsfremde" zu Feiern einzuladen....

Wenn die Leiharbeit in unserer Firma so genutzt werden würde, wie in anderen Firmen (also wirklich nur um "Arbeitsspitzen" aufzufangen mit Leiharbeitern, die ein paar Wochen bleiben), wäre das ja noch einzusehen, aber nach 2 - 4 Jahren ist man doch FAST (ja, ja, ich weiss, "fast" halt nur sad.gif ) schon betriebszugehörig, oder??

Hat jemand n Tipp für einen Zeitarbeits-Link für mich?

Gruss
Krötilla

... verstehe nicht ganz, dass der Betriebsrat hier nichts ausrichten kann (bin selbst in einem) und gerade in diesen Fällen sollte doch ein Gespräch Betriebsrat mit Geschäftsführung gesucht werden alleine schon für ein gutes Betriebsklima, wir reden hier schliesslich von ca. 40% der Mitarbeiter die aus Leiharbeitnehmern besteht....

... Bezahlung sei mal aussen vor, da die Temps (temorären Kräfte)von der
Leiharbeitsfirma zur Verfügung gestellt werden, gelten natürlich diese Arbeitsverträge, Vergütungen, Urlaubsansprüche usw....

Ist es denn nicht möglich Abteilungsinterne Weihnachtsfeiern ect. zu organisieren

... das Problem hier jetzt zu lösen ist unmöglich, Hilfe und links würde ich mal versuchen über Google einzugeben, ggf. mal ein Gespräch suchen mit einem Fachanwalt ....aber eigentlich ist das BR job...und nicht euer.

Macht dem BR mal Druck, auch für solche probleme ist er schliesslich da.

Wünsch euch viel Glück
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Zitat (SILENCE, 23.08.2006)
... verstehe nicht ganz, dass der Betriebsrat hier nichts ausrichten kann (bin selbst in einem) und gerade in diesen Fällen sollte doch ein Gespräch Betriebsrat mit Geschäftsführung gesucht werden alleine schon für ein gutes Betriebsklima, wir reden hier schliesslich von ca. 40% der Mitarbeiter die aus Leiharbeitnehmern besteht....

Macht dem BR mal Druck, auch für solche probleme ist er schliesslich da.

Hallo Silence,

Du hast natürlich Recht. Problem nur: Der BR ist derselben Ansicht wie die Geschäftsleitung!! sad.gif Die Leiharbeiter haben einfach keine Lobby hier!!

LG
Krötilla
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http://www.aus-innovativ.de/themen/leiharbeit_3914.htm
http://www.123recht.net/article.asp?a=1144...5-113512s3i&p=1
Rechte


kannst du damit was anfangen ?
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Zitat (Chilly, 24.08.2006)
kannst du damit was anfangen ?

Vielen Dank Lilli
mit dem 1. Link am meisten. Aber die 100 %ige Antwort steht da auch nicht. Ich wollte genau wissen, ob Leiharbeiter zu Firmen-Feiern ausgeladen werden dürfen.

Wie gesagt, trotzdem vielen Dank, diese Links hatte ich selber nicht gefunden flowers_2.gif .

Gruss
Krötilla
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Liebe Krötilla,


die von dir gestellten Fragen sind in Ihrer Beantwortung ziemlich kompliziert.
Ich versuche es trotzdem mal.......

Der § 5 des BetrVG regelt den Begriff des Arbeitnehmers.

Da Leiharbeitnehmer nach BetrVG ein Wahlrecht bei der Betriebsratswahl haben ist davon auszugehen das sie Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG sind.

Entsprechend der Kommentierung im Fitting (Rand Nummer 220 und folgende) sind Leiharbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen, allen anderen Arbeitnehmern des Betriebes gleichzustellen.

Entsprechend der Rand Nummer 222a sind dem Leiharbeitnehmer die gleichen Arbeitsbedingungen ( einschließlich Entgeld) zu gewähren wie „festen Mitarbeitern“.
Achtung, das gilt erst ab einer Entleihdauer von min. 6 Wochen.

Der § 87 BetrVG regelt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates.

Die einschlägige Rechtsprechung billigt dem Betriebsrat ein Mitspracherecht bei:

A: Geldwerten Leistungen
B: Sozialen Einrichtungen
zu.

Insoweit würde ich ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates als gegeben ansehen.

Denkansatz:
Wenn der Betriebsrat zum Ausschluss der Leiharbeitnehmer(von der Betriebsfeier) nicht angehört wurde ist dieser rechtstunwirksam.


Leider bin ich in Sachen Arbeitsrecht kein Profi, und somit nicht zu einer Rechtsberatung geeignet.
Ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte dir da aber weiterhelfen können.
Frage doch einfach mal bei eurem Betriebsrat nach mit welchem Anwalt er zusammenarbeitet.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Gruß
Mark

Bearbeitet von MarkOsten am 25.08.2006 10:02:46
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Hi,

also Mark, das hört sich SUPER an!! Danke schön!! Ich sehe es genau so, konnte aber die rechtlichen Grundlagen nicht finden. Von daher super Tipp mit dem Fitting!

Das mit dem BR ist bei uns allerdings so eine Sache.... Der ist selber ein Leiharbeiter-Gegner sad.gif . Ich werde die Sache weiterverfolgen.

LG
Krötilla
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Leute, nur vorab am Rande : Eine Rechtsberatung ist verboten!

Es gibt findige Anwälte, die gezielt nach solchen Verstössen fahnden und das kann richtig teuer werden.

Personen, die in der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind, haben eigene Tarifverträge, aus denen Ihre Ansprüche hervorgehen. Flächentraifverträge oder Tarife der Unternehmen sind für
sie nicht gedacht.
Auch die sozialen Leistungen ergeben sich aus diesen. Ein LAckierer eines Personalüberlassers hat also nicht zwingend die selben Tarife wie ein angestellter Lackierer des Unternehmens in dem er arbeitet.

Der Chef kann durchaus die Leiharbeiter von Firmenveranstaltungen ausschliessen, weil er zwar durch die Überlassung weisungsbefugt, nicht aber vorgesetzt ist. Strenggenommen müsste also der Inhaber des Personalüberlassers seine Mitarbeiter auf die Feier des Unternehmens einladen.
Es kann durchaus sein, das die Teilnahme durch die Arbeitsverträge der Leiharbeiter verboten ist, weil es als Vorteilsnahme ausgelegt werden kann.

Eine Quote spielt dabei gar keine, grosse Unternehmen haben teilweise Ihr komplettes Personal in Personalüberlassungsgesellschaften outgesourct, im Mittelstand fängt dieses Programm langsam auch an.

Hierbei geht es um kurzfristige Kündigung, mehr Sicherheit für das Unternehmen, weil keine hohen fixen Personalkosten mehr anfallen und man zur Not die Mitarbeiter auch selbst verleihen kann, wenn wenig zu tun ist.

Das ist der Trend, gewöhnt euch dran. Solange die gewerkschaften mit Ihren unsinnigen Pauchalknebelverträgen hantieren, wird das auch weiter Zulauf bekommen.
Ein Klient von mir mit gut 900 Beschäftigen setzt genau so etwas gerade um, deswegen bin ich auch mit diesem thema konfrontiert.

Aber durch diverse BGH und EU Urteile ist das mittlerweile arbeitsrechtlich auch recht transparent, solange es kein Betriebsübergang ist.
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Zitat (Krötilla, 23.08.2006)


Wenn die Leiharbeit in unserer Firma so genutzt werden würde, wie in anderen Firmen (also wirklich nur um "Arbeitsspitzen" aufzufangen mit Leiharbeitern, die ein paar Wochen bleiben), wäre das ja noch einzusehen, aber nach 2 - 4 Jahren ...

Als betroffener möchte ich am Rande mal anmerken, dass längerfristige Einsätze für einen Leiharbeiter immer günstiger sind, wie die "Kurzeinsätze", welche du forderst. Wer möchte denn schon alle paar Wochen in einen fremden Betrieb usw...

Bearbeitet von Quarki am 25.08.2006 18:02:24
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Zitat (Quarki, 25.08.2006)
Als betroffener möchte ich am Rande mal anmerken, dass längerfristige Einsätze für einen Leiharbeiter immer günstiger sind, wie die "Kurzeinsätze", welche du forderst. Wer möchte denn schon alle paar Wochen in einen fremden Betrieb usw...

Hallo Quarki,

ja, das ist ja klar. Aber ich meine aus sicht des Arbeitgebers könnte ich verstehen, wenn er dann sagt "Leiharbeiter lade ich nicht ein". So meinte ich das.

Dass es für die Leiharbeiter selber schöner ist, ist ja außer Frage.

Gruss
Krötilla
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