Ladendiebstahl: Wann ist es wirklich Diebstahl?

Zugegeben...Hobbies und Freizeit ist schon ne seltsame Rubrik für meine Frage laugh.gif

Schaue gerade Sat1, 24Stunden Reportage....Thema: Testdiebe im Einsatz...

Da fiel mir folgende Frage ein: Ist es schon Diebstahl, wenn ich Ware in meiner Jacke, meinem Rucksack etc stecke, mich aber noch im Laden befinde und somit auch die Ware oder kann/darf man erst von Diebstahl reden, wenn man mit der unbezahlten Ware den Laden verlassen hat?

Zählt schon die Absicht? Ich meine, wer will mir beweisen, daß ich das Zeug klauen wollte, solange ich mich und die Ware im Laden befinde...

Was man so beobachten kann und gehört hat, werden ja die meisten "Diebe" noch im Laden gestellt, was aber heißt, die Ware befand sich ja auch noch im Laden...Ist das Diebstahl? Ok, wenn ich etwas in meine Tasche stecke, könnte man von ausgehen, ich möchte es klauen....aber reicht das als Beweis wirklich?

Bearbeitet von Mellly am 25.08.2006 00:05:25
Wenn ich im Supermarkt keine Münze für den Einkaufswagen habe, packe ich meinen Einkauf in den mitgebrachten Beutel. Hat noch niemanden gestört - vielleicht, weil ich immer an der Kasse bezahlt habe.
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Das Eigentum des Ladens wandert in dein Eigentum. Ist Diebstahl, da gibts nix dran zu rütteln. Vom Personal darf eigentlich auch keiner deine Tasche aufmachen, außer du machst das freiwillig oder es kann bewiesen werden. Aufmachen darf dann die Polizei.
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Schau mal hier Mellly
http://www.lawww.de/Library/stgb/242.htm flowers_2.gif

Also wäre auch das somit strafbar flowers_2.gif
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Zitat (Kalle mit der Kelle, 25.08.2006)
Das Eigentum des Ladens wandert in dein Eigentum. Ist Diebstahl, da gibts nix dran zu rütteln. Vom Personal darf eigentlich auch keiner deine Tasche aufmachen, außer du machst das freiwillig oder es kann bewiesen werden. Aufmachen darf dann die Polizei.

Das stimmt, Tasche öffnen darf nur die Polizei....rein theoretisch darf dich der Dedektiv nicht mal gegen deinen Willen festhalten, glaube ich....Und ohne begründeten Verdacht schonmal gar nicht...sagt das Gesetz...Aber was ist ein begründeter Verdacht, wie beweise ich, daß der Verdacht begründet ist?...

Und was ist mit dem Beispiel von Franz? Ich kenne das auch von meiner Cousine, die packt die Sachen auch schon beim Einkauf in ihren mitgebrachten Korb...da wandert doch auch schon fremdes Eigentum in mein Eigentum...rein theoretisch auch schon Diebstahl dann oder?

Hätte Jura studieren sollen laugh.gif
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Zitat (FranzBranntwein, 25.08.2006)
Wenn ich im Supermarkt keine Münze für den Einkaufswagen habe, packe ich meinen Einkauf in den mitgebrachten Beutel. Hat noch niemanden gestört - vielleicht, weil ich immer an der Kasse bezahlt habe.

Sei froh wenns keinen stört, das Recht dazu haben die nämlich, und ne Menge ziehens auch knallhart durch. Oma packt in ihren Einkorb auf Rädern? Wenn die wüssten, was die da machen, würds denen ganz anders werden. Aber das sehen viele auch nicht ein, die denken die haben da n Recht drauf.

Was anderes sind Einkaufsnetze und Körbe mit großen Öffnungen, weil die Ware dadurch nicht versteckt werden kann. Kann also keiner sagen, da wird versucht, die Ware zu verstecken, weil jeder die sehen kann. Ist aber anders bei ner Plastiktüte (außer die ist durchsichtig) und nem Stoffbeutel.

Bearbeitet von Kalle mit der Kelle am 25.08.2006 00:15:04
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Zitat (Rheingaunerin, 25.08.2006)
Schau mal hier Mellly
http://www.lawww.de/Library/stgb/242.htm flowers_2.gif

Also wäre auch das somit strafbar flowers_2.gif

Ok, Punkt zwei ist eindeutig, der Versuch ist bereits strafbar....
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Zitat (Mellly, 25.08.2006)
1) Da fiel mir folgende Frage ein: Ist es schon Diebstahl, wenn ich Ware in meiner Jacke, meinem Rucksack etc stecke, mich aber noch im Laden befinde und somit auch die Ware oder kann/darf man erst von Diebstahl reden, wenn man mit der unbezahlten Ware den Laden verlassen hat?

2) Zählt schon die Absicht? Ich meine, wer will mir beweisen, daß ich das Zeug klauen wollte, solange ich mich und die Ware im Laden befinde...


Ich fang mit 2) an: eindeutig nein.
Schon deshalb nicht, weil es schwer sein dürfte, die Absicht nachzuweisen.
Bei solchen Sachen muß der Kläger sehr genau abwägen, ob das, was er zu behaupten beabsichtigt, im Zweifel auch justiziabel ist.
Andernfalls könnte der Detektiv/Ladeninhaber/Angestellte sehr schnell eine Klage wegen übler Nachrede/Verleumdung am Hals haben!

zu 1): Solange der Kunde mit der Ware die Kasse noch nicht durchschritten hat,
braucht er sich noch nicht warm anzuziehen. noch nicht!

Bearbeitet von carlos am 25.08.2006 01:28:27
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Mellly, ich komm in deine Hütte, du drehst dich um und stolperst über meinen Rucksack. Da fällt ne Menge Schmuck von dir raus. Glaubst du mir, ich wollte den da bloß vor der Sonne schützen oder den mit zu mir mitnehmen, um den zu polieren?
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Carlos, leider liegst du sowas von falsch.
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Zitat (Kalle mit der Kelle, 25.08.2006)
Carlos, leider liegst du sowas von falsch.

Ach, Kalle.
Ich stimme ja gern mit dir überein.
Diesmal aber nicht. Und diesmal kannste mir das wirklich glauben.
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Hier ist der komplette Link wo ich das her habe, da stehen noch mehr Hinweise zu Diebstahl. Vielleicht wirst du da fündig.

Ziemlich weit unten, 19ter Abschnitt flowers_2.gif

Bearbeitet von Rheingaunerin am 25.08.2006 00:23:47
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Glaub was du willst, aber wunder dich dann nicht.
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Zitat (carlos, 25.08.2006)
Zitat (Mellly, 25.08.2006)
1) Da fiel mir folgende Frage ein: Ist es schon Diebstahl, wenn ich Ware in meiner Jacke, meinem Rucksack etc stecke, mich aber noch im Laden befinde und somit auch die Ware oder kann/darf man erst von Diebstahl reden, wenn man mit der unbezahlten Ware den Laden verlassen hat?

2) Zählt schon die Absicht? Ich meine, wer will mir beweisen, daß ich das Zeug klauen wollte, solange ich mich und die Ware im Laden befinde...


Ich fang mit 2) an: eindeutig nein.
Schon deshalb nicht, weil es schwer sein dürfte, die Absicht nachzuweisen.
Bei solchen Sachen muß der Kläger sehr genau abwägen, ob das, was er zu behaupten beabsichtigt, im Zweifel auch justiziabel ist.

zu 1): Solange der Kunde mit der Ware die Kasse noch nicht durchschritten hat,
braucht er sich noch nicht warm anzuziehen. noch nicht!

Widerspricht sich allerdings mit Punkt 2 von Rheingaunerins Link...da ist der Versuch schon strafbar...

Aber was und wer definiert genau *Versuch*?

Mal ganz ehrlich.....würde auch mal so nen Testdieb spielen wollen...Einfach mal legal den Nervenkitzel spüren....hat schon was aufregendes, die Vorstellung in einen Laden zu gehen und versuchen etwas mitgehen zu lassen....aber hinterher nicht dafür bestraft zu werden ph34r.gif whistling.gif laugh.gif

Aber ich schwöre, ich habe noch NIE in meinem Leben etwas geklaut...ich trau mich noch nicht mal kostenloses Werbematerial, Kugelschreiber, Bonbons etc mitzunehmen, was ab und zu mal in Firmen ausliegt... laugh.gif Ist wohl der Einfluß meines Vaters<-----Polizist whistling.gif aber nen lieber laugh.gif
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Zitat (Mellly, 25.08.2006)
Also wäre auch das somit strafbar flowers_2.gif [/QUOTE]
Ok, Punkt zwei ist eindeutig, der Versuch ist bereits strafbar....

Ihr müßt schon genau lesen!
Das reicht nicht.
Der Versuch muß auch justiziabel, d.h. gerichtsverwertbar sein.

(Aber: geschenkt. glaubt, was ihr wollt.)
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Zitat (Mellly, 25.08.2006)
laugh.gif Ist wohl der Einfluß meines Vaters<-----Polizist whistling.gif aber nen lieber laugh.gif

Na Mellly, er muss es doch wissen, frag ihn doch mal.
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Zitat (Kalle mit der Kelle, 25.08.2006)
Mellly, ich komm in deine Hütte, du drehst dich um und stolperst über meinen Rucksack. Da fällt ne Menge Schmuck von dir raus. Glaubst du mir, ich wollte den da bloß vor der Sonne schützen oder den mit zu mir mitnehmen, um den zu polieren?

Naja, aber letztendlich bleibt der Schmuck ja in meinem Besitz....Vielleicht hätte dich doch noch das Gewissen gepackt und du hättest ihn wieder zurückgelegt whistling.gif


Übrigens denkt ja mein normaler Menschenverstand auch so...Versuch ist schon strafbar, warum auch sonst sollte ich was einstecken wollen...

Wollte nur mal so nen bißchen hinterfragen, wie und ob man das Gestz dehnen kann...? Obs nicht doch Schlupflöcher gibt....

Ob man sich wirkungsvoll rausreden kann....?
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Schlupflöcher wird es bestimmt in irgendweiner Art und Weise geben, aber mit denen kann dich dann nur dein Anwalt wieder rausreden whistling.gif laugh.gif
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Hi,
hab den Bericht auch grad gesehen....ein bißchen leid tat mir ja der arme Schlucker, der einfach mal nen kräftigen Schluck aus der Wasserflasche genommen hat und dann weiter gegangen ist.... sleep.gif

Also mir wurde von klein auf beigebracht, dass ich keine Waren in meine Tasche packen darf, auch wenn ich vor hab, sie an der Kasse zu bezahlen...von wem ich das allerdings hab, weiß ich auch nicht mehr.... unsure.gif
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Zitat (carlos, 25.08.2006)
Der Versuch muß auch justiziabel, d.h. gerichtsverwertbar sein.


Genau....wann istein Versuch gerichtsverwertbar?

Ich bin übrigens bei diesem Thema mehr oder weniger neutral....mir gehts hier weniger darum wer nun Recht hat oder nicht, also hier nicht gleich die Messer wetzen laugh.gif flowers_2.gif

Will halt wirklich mal die Findigkeiten herausfinden....

Klar, logisch ist doch eigentlich, wenn ich etwas im Laden in meine Jackentasche stecke, dann ist die Wahrscheinlichkeit doch sehr gering, daß ich das bezahlen will...logisch für alle ehrlichen Menschen...

Mir gehts wirklich darum, welche Lücken haben die Gesetze, bzw wie kann man sie zu meinen Gunsten auslegen? Ist es immer so eindeutig?
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Zitat (Mellly, 25.08.2006)
Wollte nur mal so nen bißchen hinterfragen, wie und ob man das Gestz dehnen kann...? Obs nicht doch Schlupflöcher gibt....

Ob man sich wirkungsvoll rausreden kann....?

Das genau isses. mit dem rausreden.
Das hatte ich gemeint.
Solange der Typ die Kasse nicht passiert/durchlaufen hat,
gilt: in dubio pro reo.
Das lernt jede Kassiererin in der ersten Lektion !

Bearbeitet von carlos am 25.08.2006 01:31:28
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Zitat (carlos, 25.08.2006)
Zitat (Mellly, 25.08.2006)
Wollte nur mal so nen bißchen hinterfragen, wie und ob man das Gestz dehnen kann...? Obs nicht doch Schlupflöcher gibt....

Ob man sich wirkungsvoll rausreden kann....?

Das genau isses. mit dem rausreden.
Das hatte ich gemeint.
Solange der Typ die Kasse nicht passiert/durchlaufen hat,
gilt: in dubio pro reo.
Das lernt jede Kassiererin in der ersten Lektion !

Dann handeln also die meisten Dedektive rechtswidrig? Denn die meisten "Diebe" werden ja im Laden gestellt oder? Das heißt, ihnen wurde rein theoretisch die Möglichkeit genommen, doch noch zu bezahlen....
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Zitat (Mellly, 25.08.2006)
Zitat (carlos, 25.08.2006)
Zitat (Mellly, 25.08.2006)
Wollte nur mal so nen bißchen hinterfragen, wie und ob man das Gestz dehnen kann...? Obs nicht doch Schlupflöcher gibt....

Ob man sich wirkungsvoll rausreden kann....?

Das genau isses. mit dem rausreden.
Das hatte ich gemeint.
Solange der Typ die Kasse nicht passiert/durchlaufen hat,
gilt: in dubio pro reo.
Das lernt jede Kassiererin in der ersten Lektion !

Dann handeln also die meisten Dedektive rechtswidrig? Denn die meisten "Diebe" werden ja im Laden gestellt oder? Das heißt, ihnen wurde rein theoretisch die Möglichkeit genommen, doch noch zu bezahlen....

Die Ladendetektive sind dann auf der sicheren Seite, wenn sie
den Diebstahl gerichtsverwertbar nachweisen können.
Und das gilt regelhaft erst nach dem Kassiervorgang.

So, Mellly. Das war nun wirklich mein letzter Beitrag in deinem Fred.
Und da ich ja weiß, dass du liebend gern - Skorpion aus Leidenschaft (!) -
das letzte Wort haben mußt ... bitte sehr!
Aber vorher noch: Gute N8! und schlaf gut!

So, und jetzt du, zum Schlußwort für den WE-Ausblick!: whistling.gif

Bearbeitet von carlos am 25.08.2006 00:39:42
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Zitat (Mellly, 25.08.2006)
Zitat (carlos, 25.08.2006)
Zitat (Mellly, 25.08.2006)
Wollte nur mal so nen bißchen hinterfragen, wie und ob man das Gestz dehnen kann...? Obs nicht doch Schlupflöcher gibt....

Ob man sich wirkungsvoll rausreden kann....?

Das genau isses. mit dem rausreden.
Das hatte ich gemeint.
Solange der Typ die Kasse nicht passiert/durchlaufen hat,
gilt: in dubio pro reo.
Das lernt jede Kassiererin in der ersten Lektion !

Dann handeln also die meisten Dedektive rechtswidrig? Denn die meisten "Diebe" werden ja im Laden gestellt oder? Das heißt, ihnen wurde rein theoretisch die Möglichkeit genommen, doch noch zu bezahlen....

Wenn eine Kundin sich in meinem Laden etwas in den Rucksack gesteckt hätte, dann hätten wir sie angesprochen bzw. die Polizei angerufen. Solange die Ware nicht bezahlt war, war sie mein Eigentum und hatte nichts im Rucksack der vermeintlichen Kundin zu sachen. Basta!
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Zitat (carlos, 25.08.2006)
Die Ladendetektive sind dann auf der sicheren Seite, wenn sie
den Diebstahl gerichtsverwertbar nachweisen können.
Und das gilt regelhaft erst nach dem Kassiervorgang.


DAS würde ich ohne Widerspruch unterschreiben...Das wäre eindeutig Ladendiebstahl

Zitat
Und da ich ja weiß, dass du liebend gern - Skorpion aus Leidenschaft (!) -
das letzte Wort haben mußt ...


Das würde ich auch sofort unterschreiben... whistling.gif rofl1.gif

Nachti... flowers_2.gif
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Mellly, haben denn die Ladendetektive die Diebe wirklich noch vor der Kasse angesprochen? Hab ich nicht so mitbekommen....den Schluckspecht haben sie ja erst nach der Kasse angesprochen und ich kenne es auch aus anderen Sendungen von Dedektiven, dass die warten, bis der Dieb die Kasse passiert hat, damit sie auch wirklich was beweisen können.... unsure.gif
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Zitat (yuki, 25.08.2006)
Zitat (Mellly, 25.08.2006)
Zitat (carlos, 25.08.2006)
Zitat (Mellly, 25.08.2006)
Wollte nur mal so nen bißchen hinterfragen, wie und ob man das Gestz dehnen kann...? Obs nicht doch Schlupflöcher gibt....

Ob man sich wirkungsvoll rausreden kann....?

Das genau isses. mit dem rausreden.
Das hatte ich gemeint.
Solange der Typ die Kasse nicht passiert/durchlaufen hat,
gilt: in dubio pro reo.
Das lernt jede Kassiererin in der ersten Lektion !

Dann handeln also die meisten Dedektive rechtswidrig? Denn die meisten "Diebe" werden ja im Laden gestellt oder? Das heißt, ihnen wurde rein theoretisch die Möglichkeit genommen, doch noch zu bezahlen....

Wenn eine Kundin sich in meinem Laden etwas in den Rucksack gesteckt hätte, dann hätten wir sie angesprochen bzw. die Polizei angerufen. Solange die Ware nicht bezahlt war, war sie mein Eigentum und hatte nichts im Rucksack der vermeintlichen Kundin zu sachen. Basta!

Da müßtest du mich 1mal als Kunden haben!
Dann würde dir deine Chefin meinen Schadenersatz von deinem Gehalt abziehen!
Ich würde dir dann beispielsweise sagen:
Wissen sie, junge Frau, ich wollte nur mal prüfen, ob das Ding in meinen Rucksack paßt.

Und wenn du dann immmer noch im Laden rumwetterst: von wegen Dieb und so,
dann bringt der clevere einen noch clevereren Anwalt mit.
Und dann siehst du furchtbar alt aus. whistling.gif

Bearbeitet von carlos am 25.08.2006 00:54:19
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Glaubt mir, ihr Zweifler!
So hart ist das Leben! whistling.gif

Bearbeitet von carlos am 25.08.2006 00:48:31
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Zitat (ladybird, 25.08.2006)
Mellly, haben denn die Ladendetektive die Diebe wirklich noch vor der Kasse angesprochen? Hab ich nicht so mitbekommen....den Schluckspecht haben sie ja erst nach der Kasse angesprochen und ich kenne es auch aus anderen Sendungen von Dedektiven, dass die warten, bis der Dieb die Kasse passiert hat, damit sie auch wirklich was beweisen können.... unsure.gif

Hab jetzt nicht so drauf geachtet bei der Reportage...

Aber in anderen Reportagen sieht man doch, daß die Dedektive Mädels oder Jungs ansprechen, sie sollten dochmal die Rucksäcke öffnen oder mitkommen...ich glaube, das passiert auch schon vor der Kasse....Aber das ist ja wieder diese Sache, Dedektive dürfen einen nur mitnehmen und festhalten bei begründetem(!) Verdacht...Rucksäcke dürfen sie ohne Einverständnis auch nicht öffnen...obwohl das mit dem Festhalten auch so ne Sache ist.....

Doch ,ich meine schonmal gesehen zu haben, daß "Diebe" schon vor der Kasse "gestellt" worden sind.... Damit nimmt man ihnen doch die Chance zur Einsicht und zur Vernunft zu kommen....

Es ist übrigens schon von mir beabsichtigt, diese Diskussion auf einer gewissen Metaebene zu führen...die Realität sieht ja anders aus, dessen bin ich mir durchaus bewußt....Das soll hier schon nen bißchen davon abgehoben sein....
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Die Rechtslage ist eindeutig.
Ich kann die Ware im Laden hintun, wo ich will. Ich darf theoretisch sogar Schuhe oder Kleidung schon anziehen. Ich darf auch Ware, die sich in meinem Wagen befindet schon essen.

Ich darf allerdings keine angegessene Ware zurücklegen oder 1 Pfund Erdbeeren probieren.
Be Ware zum Selbstabwiegen ist das Nachlegen Diebstahl.

Wenn ich an der Kasse alles aufs Band lege oder bezahle, spielt das keine Rolle, wie es dort ankommt. Der Detektib darf mich nach Verlassen der Kassenzone, also nach dem abgeschlossenen Bezahlvorgang ansprechen.

mit Betreten des Ladens akzeptiere ich dessen allegemeine Geschäftsbedingungen.
Sind am Eingang Boxen vorhanden und Hinweise angebracht, muß ich der Kassiererin Einblick in meine Tasche gewähren. Gibt es diese Einrichtung nicht, muß ich meine Tasche nicht öffnen.

Der Detektiv ( oder sonstwer) darf mich bis zu 15 Minuten nach Verlassen des Ladens noch ansprechen und zur Not auch festhalten, auch gegen meinen Willen oder ( angemessenem) körperlichen Zwang. Sollte er sich allerdings geirrt haben, macht er sich einer Freiheitsberaubung und einer Körperverletzung schuldig.

Der Detektiv handelt mit den sgn. "Jedermannsrechten", dh. jeder Bürger darf eine vorläufige Festnahme aussprechen wenn er Zeuge einer Straftat wird.

Ich muß als Kunde auch Videoaufzeichnungen als Beweismittel akzeptieren, wenn auf den Gebrauch von Kameras hingewiesen wird.

Personenüberprüfungen und Leibesvisitationen darf nur die Polizei durchführen. Kann sich der Beschuldigte ausweisen und gibt die Tat zu, muß diese nicht hinzugezogen werden.

Mit Betreten des Ladens akzeptiere ich die Bearbeitungsgebühr, wenn ich bei einem Diebstahl erwischt werde. Mundraub gibt es nicht mehr.

hausverbote können unabhängig von der strafrechtlichen Verfolgung ausgesprochen werden und im rahmen des Hausrechts auch durchgesetzt werden-
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Zitat (carlos, 25.08.2006)
Ich würde dir dann beispielsweise sagen:
Wissen sie, junge Frau, ich wollte nur mal prüfen, ob das Ding in meinen Rucksack paßt.


Ja genau...oder ich wollte mal testen, ob meine Tasche das aushält...nicht daß sie reißt und die Ware runterfällt und kaputt geht.... whistling.gif
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Gebt ihr wenigstens jetzt endlich ruhe?

Mellly - ich weiß ... whistling.gif

Bearbeitet von carlos am 25.08.2006 00:55:35
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Zitat (proteus, 25.08.2006)
Sind am Eingang Boxen vorhanden und Hinweise angebracht, muß ich der Kassiererin Einblick in meine Tasche gewähren.

Sicher? Oder kann ich als Kunde auf die Polizei bestehen, wenn ich nicht möchte, daß die Kassiererin meine Tasche durchsucht? Ob nun Dieb oder nicht, sei jetz mal dahingestellt....

Und mit dem Festhalten....ist das wirklich so eindeutig geregelt, daß ich erst hinterher diese Person wegen Freiheitsberaubung belangen kann, wenn ich kein Dieb bin, also ungerechterweise festgehalten worden bin?

Ich meine, sollte mich nen Dedektiv nur anlangen am Arm oder so, würde ich schon sagen, daß er meine Persönlichkeitsrechte verletzt, unabhängig ob ich geklaut habe oder nicht...
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Zitat (Mellly, 25.08.2006)
Zitat (proteus, 25.08.2006)
Sind am Eingang Boxen vorhanden und Hinweise angebracht, muß ich der Kassiererin Einblick in meine Tasche gewähren.

Sicher? Oder kann ich als Kunde auf die Polizei bestehen, wenn ich nicht möchte, daß die Kassiererin meine Tasche durchsucht? Ob nun Dieb oder nicht, sei jetz mal dahingestellt....

Und mit dem Festhalten....ist das wirklich so eindeutig geregelt, daß ich erst hinterher diese Person wegen Freiheitsberaubung belangen kann, wenn ich kein Dieb bin, also ungerechterweise festgehalten worden bin?

Ich meine, sollte mich nen Dedektiv nur anlangen am Arm oder so, würde ich schon sagen, daß er meine Persönlichkeitsrechte verletzt, unabhängig ob ich geklaut habe oder nicht...

Liebe Mellly.
Normalerweise werde ich für solche Auskünfte - wie proteus übrigends auch -
vernünftig bezahlt.
Nur so viel für heute nacht: Wenn der Beschuldigte es wünscht, muß die Polizei geholt werden.
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Zitat (carlos, 25.08.2006)
Zitat (Mellly, 25.08.2006)
Zitat (proteus, 25.08.2006)
Sind am Eingang Boxen vorhanden und Hinweise angebracht, muß ich der Kassiererin Einblick in meine Tasche gewähren.

Sicher? Oder kann ich als Kunde auf die Polizei bestehen, wenn ich nicht möchte, daß die Kassiererin meine Tasche durchsucht? Ob nun Dieb oder nicht, sei jetz mal dahingestellt....

Und mit dem Festhalten....ist das wirklich so eindeutig geregelt, daß ich erst hinterher diese Person wegen Freiheitsberaubung belangen kann, wenn ich kein Dieb bin, also ungerechterweise festgehalten worden bin?

Ich meine, sollte mich nen Dedektiv nur anlangen am Arm oder so, würde ich schon sagen, daß er meine Persönlichkeitsrechte verletzt, unabhängig ob ich geklaut habe oder nicht...

Liebe Mellly.
Normalerweise werde ich für solche Auskünfte - wie proteus übrigends auch -
vernünftig bezahlt.
Nur so viel für heute nacht: Wenn der Beschuldigte es wünscht, muß die Polizei geholt werden.

Hach...und ich bekomms kostenlos... wub.gif Dafür knutsch ich euch... laugh.gif

Carlos, wolltest du nicht schlafen? whistling.gif rofl1.gif



Kann man sich irgendwie irgendwo als Testdieb bewerben? laugh.gif Hab richtig Lust bekommen laugh.gif und ich glaube, ich wäre dafür sehr talentiert laugh.gif
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Es steht dir ja frei. Du kannst grundsätzlich jeden wegen allem anzeigen.
Wenn dich der Detektiv anspricht und du gehst einfach weiter oder versucht, den Laden zu verlassen, darf er dich festhalten. hast du etwas geklaut, war es verhältnismässig, hast du nichts geklaut, war es Körperverletzung.

Natürlich kannst du an der Kasse darauf bestehen, daß die Polizei deine Tasche kontrolliert.
Aber die Zeit, während du auf die Polizei wartest ist dann vertan, dafür kannst du den Laden nachher auch nicht belangen- auch wenn du nichts geklaut haben solltest.
Wenn du auf Kontrolle durch die Polizei bestehst, darfst du den Laden nicht verlassen, versuchst du es - siehe oben.

Aber das stellt sicherlich einen praxisfernen SuperGAU dar.
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Zitat (proteus, 25.08.2006)
Es steht dir ja frei. Du kannst grundsätzlich jeden wegen allem anzeigen.
Wenn dich der Detektiv anspricht und du gehst einfach weiter oder versucht, den Laden zu verlassen, darf er dich festhalten. hast du etwas geklaut, war es verhältnismässig, hast du nichts geklaut, war es Körperverletzung.

Natürlich kannst du an der Kasse darauf bestehen, daß die Polizei deine Tasche kontrolliert.
Aber die Zeit, während du auf die Polizei wartest ist dann vertan, dafür kannst du den Laden nachher auch nicht belangen- auch wenn du nichts geklaut haben solltest.
Wenn du auf Kontrolle durch die Polizei bestehst, darfst du den Laden nicht verlassen, versuchst du es - siehe oben.

Aber das stellt sicherlich einen praxisfernen SuperGAU dar.

Ok, das leuchtet schonmal ein....Bleibt immer noch die Frage wo sich die Ware befinden muß, damit es eindeutig nen Diebstahl ist...?

Im Rucksack hinter der Kasse, außerhalb des Ladens, unbezahlt = eindeutig Diebstahl

Im Rucksack unbezahlt aber noch im Laden, hinter der Kasse = ?
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Zitat (Mellly, 25.08.2006)
Im Rucksack hinter der Kasse, außerhalb des Ladens, unbezahlt = eindeutig Diebstahl

Im Rucksack unbezahlt aber noch im Laden, hinter der Kasse = ?

= eindeutig Diebstahl! ranting.gif
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[/QUOTE]
Wenn eine Kundin sich in meinem Laden etwas in den Rucksack gesteckt hätte, dann hätten wir sie angesprochen bzw. die Polizei angerufen. Solange die Ware nicht bezahlt war, war sie mein Eigentum und hatte nichts im Rucksack der vermeintlichen Kundin zu sachen. Basta! [/QUOTE]
Da müßtest du mich 1mal als Kunden haben!
Dann würde dir deine Chefin meinen Schadenersatz von deinem Gehalt abziehen!
Ich würde dir dann beispielsweise sagen:
Wissen sie, junge Frau, ich wollte nur mal prüfen, ob das Ding in meinen Rucksack paßt.

Und wenn du dann immmer noch im Laden rumwetterst: von wegen Dieb und so,
dann bringt der clevere einen noch clevereren Anwalt mit.
Und dann siehst du furchtbar alt aus. whistling.gif[/QUOTE]
Lieber Carlos,
es war MEIN Laden! Ich habe Schulungen gemacht, wie man Diebe anspricht und mit ihnen umgeht. Es gibt überhaupt keinen Grund MEINE Ware in einen Rucksack zu stecken, außer man will es klauen.
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Zitat (Mellly, 25.08.2006)
Carlos, wolltest du nicht schlafen? whistling.gif rofl1.gif




Ich wollte dir doch noch mal die Möglichkeit des letzten Beitrags geben.
Du liebst das doch so! Nur deshalb! laugh.gif
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....auch Diebstahl.

Der Vorgang des Einkaufens ist mit dem Verlassen der Kassenzone des Geschäftes abgeschlossen. Alles was du unbezahlt darüber hinaus mitnimmst, ist gestohlen.
Alles was sich noch vor der Kasse befindet kannst du dir auch in die Socken stecken, wenn du willst.

Der Kassenvorraum ist strenggenommen keine Verkaufsfläche mehr. Wenn dort zum Beispiel Schütten aufgestellt sind, damit hereinkommende Kunden schon was mitnnehmen können, darfst du auch nicht reinrennen, was rausholen und wieder gehen ( falls so eine Frage kommt )

Aber jetzt wird es sehr theoretisch.
Und wenn du eines Diebstahls überführt wirst, wird es schwerfallen, den Detektiv wegen Freiheitsberaubung oder KV anzuzeigen. Um Anzeigen wegen sexuellen Mißbrauchs zuvor zukommen, ist bei weiblichen Verdächtigen meist auch ein (weiblicher) Zeige zugegen ( für den Fall, das die Frage kommt.
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Zitat (carlos, 25.08.2006)
Zitat (Mellly, 25.08.2006)
Im Rucksack hinter der Kasse, außerhalb des Ladens, unbezahlt = eindeutig Diebstahl

Im Rucksack unbezahlt aber noch im Laden, hinter der Kasse = ?

= eindeutig Diebstahl! ranting.gif

Wieso? laugh.gif Ich habs ja noch nicht entwendet...

Wie gesagt, wollte testen, ob meine Tasche das aushält...Kleidung darf ich ja auch anprobieren und habe sie an meinem Körper...damit kann ich mich ja auch frei im Laden bewegen, solange ich nicht hinter die Kasse gehe....naja, und wenn ich halt meinen Pullover drüber ziehe....wollt halt schauen, ob das T-Shirt dazu passt...
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Zitat (yuki, 25.08.2006)

Lieber Carlos,
es war MEIN Laden! Ich habe Schulungen gemacht, wie man Diebe anspricht und mit ihnen umgeht. Es gibt überhaupt keinen Grund MEINE Ware in einen Rucksack zu stecken, außer man will es klauen.

Yuki!
Ich warne dich!
Ich komme! Wo ist dein Laden?! sad.gif
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Zitat (carlos, 25.08.2006)
Zitat (yuki, 25.08.2006)

Lieber Carlos,
es war MEIN Laden! Ich habe Schulungen gemacht, wie man Diebe anspricht und mit ihnen umgeht. Es gibt überhaupt keinen Grund MEINE Ware in einen Rucksack zu stecken, außer man will es klauen.

Yuki!
Ich warne dich!
Ich komme! Wo ist dein Laden?! sad.gif

Trägst du Damenschuhe?
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Bestimmt... rofl1.gif
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Zitat (yuki, 25.08.2006)
Zitat (carlos, 25.08.2006)
Zitat (yuki, 25.08.2006)

Lieber Carlos,
es war MEIN Laden! Ich habe Schulungen gemacht, wie man Diebe anspricht und mit ihnen umgeht. Es gibt überhaupt keinen Grund MEINE Ware in einen Rucksack zu stecken, außer man will es klauen.

Yuki!
Ich warne dich!
Ich komme! Wo ist dein Laden?! sad.gif

Trägst du Damenschuhe?

rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif

Der war gut....

Genau...Schuhe...ziehe ich bereits im Laden an....sicher, ich probiere sie aus, ob sie passen...Dann kann ich doch auch ne Packung Milch in meinen Rucksack stecken, ob sie passt... whistling.gif
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Proteus!
Das ist hier völlig sinnlos.
Die Ladies wollens nicht verstehen.
Ich bin schon weg. Dir ein gutes WE! flowers_2.gif

Bearbeitet von carlos am 25.08.2006 01:23:58
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Ja, mach mal Melly und viel Spaß dabei biggrin.gif
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Zitat (carlos, 25.08.2006)
Proteus!
Das ist hier brotlose Kunst.
Die Ladies wollens nicht verstehen.
Ich bin schon weg. Dir ein gutes WE! flowers_2.gif

Eigentlich wollen wir dir nur schlaflose Nächte bereiten whistling.gif rofl1.gif

Geglückt... whistling.gif *tschaka* rofl1.gif

Nee, ich hab mal gelernt, man soll alles hinterfragen....Aus welchem Film stammt das Zitat eines Anwalts: *Erklären sie es mir, als wenn ich vier Jahre alt wäre*?
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Zitat (yuki, 25.08.2006)
Zitat (carlos, 25.08.2006)
Zitat (yuki, 25.08.2006)

Lieber Carlos,
es war MEIN Laden! Ich habe Schulungen gemacht, wie man Diebe anspricht und mit ihnen umgeht. Es gibt überhaupt keinen Grund MEINE Ware in einen Rucksack zu stecken, außer man will es klauen.

Yuki!
Ich warne dich!
Ich komme! Wo ist dein Laden?! sad.gif

Trägst du Damenschuhe?

Nein er trägt

Designerschuhe ....
Die seiner Mutter rofl1.gif

(Achtung, Wortspiel)

Nix für ungut Carlos blumen.gif blumen.gif
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