Bin krank geschrieben: Ich hab eine rechtliche Frage dazu

Hallo, ich weiß nicht , ob ich hier richtig bin. Aber eigentlich passt es doch. Ich bin seit über 1 Woche krank geschrieben. Nun hat heute während meiner Abwesenheit meit Chef zweimal bei mir zu Hause angerufen. Ich war einfach nur einkaufen. Nichts besonderes. Meine Frage: Kann mir mein Chef deswegen ein Bein stellen? Ich muss vieleicht noch erwähnen, dass ich nicht körperlich krank bin, also nicht bettlägerig.
Wenn Du nicht bettlägerig krankgeschrieben bist, darf Dein Chef nix sagen... Kann ja auch sein, dass Du zur Apo bist, um neue Medikamente zu holen, oder?!
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Wenn du nicht bettlegerisch bist und dieser Einkauf vorwiegend für Lebensmittel galten und deine Genesung dadurch nicht beeinträchtigt wird, kann dein Chef dir gar nichts!!

Selbst Spaziergänge, wenn sie zur Erholung dienen, sind erlaubt..

Ja sogar wegfahren, wenn es eindeutig zur Erholung dient, und ärztlich nichts einzuwenden ist, sind erlaubt..Z.B. Besuch bei den Eltern an der Ostsee..

Und einkaufen von Nahrungsmitteln dient ja auch der Genesung, schließlich mußt du ja was essen...

Kann natürlich sein, daß dein Chef Maßnahmen ergreift (Verwarnung, Eintrag in Personalakte, Kündigung..) dann müßtest du halt gegebenenfalls für dein Recht kämpfen...

Gute Besserung.. flowers_2.gif
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Auch Lebensmittel dar man einkaufen-oder muß man verhungern?
Wenn der Chef was dagegen hat, kann ja er für dich einkaufen gehn laugh.gif
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Wenn dir keine absolute Bettruhe verordnet wurde, sind meines Wissens
nach, Einkaufen, Spaziergänge und alles was der Heilung nicht
schadet erlaubt.
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Zitat (lassie, 05.10.2006)
Wenn dir keine absolute Bettruhe verordnet wurde, sind meines Wissens
nach, Einkaufen, Spaziergänge und alles was der Heilung nicht
schadet erlaubt.

Hi,

seh ich ebenso! Gute Besserung! flowers_2.gif

LG
Krötilla
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...wieso haste denn so ein schlechtes gewissen??? dry.gif
cutie
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Vielen Dank für Eure Hilfe. Ich hab es mir ja fast schon gedacht, dass er mir nichts kann. Aber... besser mal die Muttis fragen.

DANKE! flowers_2.gif

Sorry, vielen Dank auch für die "Gute Besserung"!
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Hab ich ja glatt vergessen, auch von mir natürlich,
gute Besserung flowers_2.gif
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um genau zu sein,hätte den boss noch nicht einmal die krankenruhe stören dürfen!!!wenn er dich gesehen hat...das is wieder was anderes.aber dich anzurufen,-du gehst nicht ran-nix da mit an"pissen"können"
das kannste dann mit ihm machen,aber nich er mit dir!
lach,ich denk aber,du hast dich gerechtfertigt,ohne zu wissen,das er dich nicht zu stören hat!angst halt....
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Zitat (keps, 14.10.2006)
um genau zu sein,hätte den boss noch nicht einmal die krankenruhe stören dürfen

Genau, als Chef darfste nämlich deine Angestellten nicht anrufen wenn sie krank sind. Wenn das ein Kollege macht ist das was anderes.
Und rausgehen zum Einkaufen oder Apotheke ist jederzeit gestattet. Wenn das Rausgehen sogar der Gesundheit dient erst recht wink.gif

Mach dir keine Gedanken deswegen. Ich würde diese Anrufe einfach ignorieren. Soll er dich halt nochmal anrufen wenn er meint das für Richtig zu halten. Du bist ja jetzt informiert whistling.gif flowers_2.gif

Gute Besserung für dich console.gif flowers_2.gif
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...Heigge...auch von mir gute Besserung...und wie die anderen Muttis schon meinen...Cheffe kann dir garnix... nono.gif blumengesicht.gif
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nunbiste ja bestimmt wieder gesund, ansonsten gute besserung. hätt ja auch sein können. daß du mittagsschlaf machst oder so,.. aber du darfst alles machen, was der gesundheit förderlich ist. nur bei reisen muß die KK und de doc zustimmen, wegen versicherung. so bin ich informiert.
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ähm, auch mal ne frage :


am freitag ist jemand krank, nur einen tag, ohne beim doc ne krankschreibung zu holen.
danach hat er urlaub.
muß er sich wieder gesund melden ? wann ?

danke
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Zitat (Trulli, 23.04.2009)
ähm, auch mal ne frage :


am freitag ist jemand krank, nur einen tag, ohne beim doc ne krankschreibung zu holen.
danach hat er urlaub.
muß er sich wieder gesund melden ? wann ?

danke

Wenn man sich nur einen Tag krank meldet und daran anschließend Urlaub hat- das würde mich als Arbeitgeber evtl. nachdenklich stimmen: will der AN den Urlaub schon etwas früher beginnen lassen?

Normalerweise ist es so, dass man nicht "krankgeschrieben" wird sondern "arbeitsunfähig bis...". Und entweder ist man danach immer noch AU und muss sich einen neuen gelben Zettel holen, oder man tritt wieder zur Arbeit an.
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Man ist ja auch selten nur einen Tag krank. Ich bin dieses Jahr auch einmal genau den Freitag vorm Urlaub krank geworden. Bin dann am Montag zum Arzt (Freitag hatte ich die Sprechzeiten schon verpasst) und hab mich direkt für Freitag bis Dienstag krankschreiben lassen. So konnte dann auch der Arbeitgeber sehen, dass die Krankheit auch meinen Urlaub beeinträchtigt hat, das wirkt seriöser, auch wenn man für die Urlaubszeit eigentlich keine Krankschreibung bräuchte.
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Na ja, es gibt durchaus Zustände, die einen nur einen Tag arbeitsunfähig machen. Migräne zum Beispiel- so eine Attacke dauert meist nur einige Stunden, am nächsten Tag kann man zwar vielleicht noch nicht wieder "normale Vollkost" essen aber man ist zumindest arbeitsfähig.

Bearbeitet von Valentine am 23.04.2009 12:12:39
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Zitat (Trulli, 23.04.2009)
ähm, auch mal ne frage :


am freitag ist jemand krank, nur einen tag, ohne beim doc ne krankschreibung zu holen.
danach hat er urlaub.
muß er sich wieder gesund melden ? wann ?

danke

... meines Wissens nach ist die Karenztagsregelung noch gültig, allerdings sieht das einen Arbeitstag vorm Urlaub schon ein bisschen komisch aus...
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Naja, du solltest deiner Personalabteilung schon sagen, dass du am Montag wieder gesund bist und deinen Urlaub wie geplant nimmst. Wenn du nämlich krank bist, würden dir für diese Zeit ja deine Urlaubstage wieder gutgeschrieben werden.
Wenn du dich krank meldest, solltest du außerdem deinem Chef ja sowieso eine ungefähre Schätzung geben, wie lange du etwa fehlen wirst.

Für diesen speziellen Fall würde ich auch bei weniger schwerwiegenden Sachen, wie z.B. Migräne, die ja wirklich so gesehen nur kurz dauern, mir vom Arzt den gelben Zettel holen, nur um sicher zu gehen, dass keine Missverständnisse aufkommen, wie von Valentine angemerkt. Denn nur fürs Blaumachen ist es ja schon viel Aufwand, sich den Zettel zu holen (evtl sich einige Zeit im Wartezimmer zu vergnügen) und die Praxisgebühr hinzulegen, also du wirst damit auf jeden Fall glaubwürdiger.
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Zitat (Ludwig, 23.04.2009)
... meines Wissens nach ist die Karenztagsregelung noch gültig, allerdings sieht das einen Arbeitstag vorm Urlaub schon ein bisschen komisch aus...

Ja, lt. Gesetz darf man bis zu drei Tage ohne Krankmeldung zu Hause bleiben. Der AG kann das aber auch strenger regeln, also dass schon für einen Tag die AU vorgelegt werden muss!
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meine Info vom Personalrat (hab ich mal aus reinem Interesse eingeholt):

auf Krankheit darf der Urlaub nicht direkt folgen, ohne dass der Arbeitgeber sein Einverständnis gibt

und wird man während des Urlaubs krank, darf man nicht, wenn die AU beendet ist, den unterbrochenen Urlaub einfach weiterführen
d.h. hat man 4 Wochen Urlaub, wird in der 2. für eine Woche krankgeschrieben, dann darf man nicht einfach die 3. und 4. Woche anhängen

ach und übrigens - freitags krankmelden, ohne gelben Zettel und dann am Montag drauf in Urlaub gehen
ganz ehrlich?
wenn ich Chef wäre, gäb es eine Abmahnung

Bearbeitet von Die Außerirdische am 23.04.2009 13:07:02
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Zitat (Die Außerirdische, 23.04.2009)
und wird man während des Urlaubs krank, darf man nicht, wenn die AU beendet ist, den unterbrochenen Urlaub einfach weiterführen
d.h. hat man 4 Wochen Urlaub, wird in der 2. für eine Woche krankgeschrieben, dann darf man nicht einfach die 3. und 4. Woche anhängen

hm, das check ich jetzt nicht ganz, Alien!
Wie soll man das sonst handhaben? wenn ich im Urlaub krank werd, und noch ne Woche Urlaub nachm gesundwerden hab, muss ich dann ne Krankmeldung abgeben und fragen, ob ich meinen Urlaub wie geplant weiter nehmen darf?
Wäre für die Zukunft ja wichtig zu wissen...
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Zitat (Die Außerirdische, 23.04.2009)

ach und übrigens - freitags krankmelden, ohne gelben Zettel und dann am Montag drauf in Urlaub gehen
ganz ehrlich?
wenn ich Chef wäre, gäb es eine Abmahnung

Aber warum? Warum wird einem sofort unterstellt, dass man blaumacht und eigenmächtig den Urlaub verlängert? Es gibt eben tatsächlich Dinge, die einen 24 Stunden mal eben so niederstrecken, und danach ist man wieder fit. Zum Beispiel hatte ich vor 2 Wochen eine Magen-Darm-Grippe übelster Sorte, damit hätte ich beim besten Willen nicht arbeiten gehen können (nun gut, bin ja momentan sowieso in der Elternzeit, darum brauchte ich natürlich auch keine Krankschreibung). Hab ungefähr 12 Stunden fast ausschließlich im Bad verbracht, und den Rest der Zeit mit Fieber und wackligen Knien im Bett. Nach ziemlich genau 24 Stunden war das wieder vorbei, genauso schnell wie es gekommen war. Aber damit hätte ich mich mal arbeiten sehen wollen (und womöglich noch schön alle Kollegen anstecken, damit die das auch noch kriegen).

Was mir stinkt ist, wenn einem dann sofort Blaumachen unterstellt wird. Sicher gibt es Blaumacher, aber es gibt doch auch genügend verantwortungsbewusste Arbeitnehmer (wozu ich mich selbst durchaus zähle). Vermutlich wäre ich allerdings derart verantwortungsbewusst, dass ich mir für den einen Tag noch einen gelben Zettel vom Arzt hole, damit nur ja niemand denkt, dass ich einfach so den Urlaub verlängere.

Zitat
auf Krankheit darf der Urlaub nicht direkt folgen, ohne dass der Arbeitgeber sein Einverständnis gibt
Also vor ein paar Jahren war ich auch eine Woche arbeitsunfähig geschrieben, und direkt darauf folgte ein Urlaub. Arbeitgeber war informiert, aber direkt zugestimmt hat er nun meines Wissens nicht. keineahnung.gif

Bearbeitet von madreselva am 23.04.2009 14:37:25
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Beantwortet zwar nicht die konkrete Frage von Trulli, aber für Madreselva mal ein weiterer Blickwinkel biggrin.gif :
An den hiesigen Gymnasien wird grundsätzlich für das Fehlen am Montag, sowie Freitags- ein ärztliches Attest verlangt. Grund : Die Annahme eines verlängerten Urlaubwochenendes wacko.gif . Ein gesundes Erscheinen am nächsten Tag reicht nicht. ph34r.gif .
Vor/ nach den Ferien besteht bis zu drei Tage vor und nach : Attestpflicht.
Grund : Das Schulministerium geht davon aus, dass so manche Eltern gerne die billigeren Flüge / freien Autobahnen in den Urlaub nutzen und so, den Ferienanfang vorziehen wacko.gif .
Gleichzeitig wird mit einem Ordnungsgeld von 10.000 € gedroht.
Als Eltern bist du nur auf der sicheren Seite, wenn du tatsächlich ein Attest vorlegst egal, wie krank dein Kind ist.
Der Generalverdacht richtet sich gegen ALLE Eltern egal, wie ehrlich du bist. unsure.gif
Gesundmelden entfällt natürlich, wenn Ferien sind. Ist ja keiner da. wink.gif
Die Ferien kannst du aber auch nicht nachnehmen ( hinten dranhängen ). laugh.gif

Das mit der Abmahnung des AG finde ich nachvollziehbar.
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Zitat (Phoenixtear, 23.04.2009)
hm, das check ich jetzt nicht ganz, Alien!
Wie soll man das sonst handhaben? wenn ich im Urlaub krank werd, und noch ne Woche Urlaub nachm gesundwerden hab, muss ich dann ne Krankmeldung abgeben und fragen, ob ich meinen Urlaub wie geplant weiter nehmen darf?
Wäre für die Zukunft ja wichtig zu wissen...

wenn du im Urlaub krank bist, dann musst oder solltest du eh eine AU abgeben, denn dann bekommst du die Urlaubstage erstattet
aber du darfst, wenn die AU abgelaufen ist, deinen angefangenen Urlaub nicht ohne Einverständnis des Arbeitgebers einfach hinten dran hängen
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Zitat (madreselva, 23.04.2009)
Also vor ein paar Jahren war ich auch eine Woche arbeitsunfähig geschrieben, und direkt darauf folgte ein Urlaub. Arbeitgeber war informiert, aber direkt zugestimmt hat er nun meines Wissens nicht. keineahnung.gif

wenn dein Arbeitgeber informiert war und keinen Einspruch erhoben hat, würde ich das als Zustimmung ansehen
ich persönlich würde mich in so einem Fall allerdings richtig absichern und nachfragen

was das Andere angeht,
es ist wie Freesie sagt, mitgehangen, mitgefangen
ich kenne eine Menge Kollegen, die von irgendwelchen Zipperlein grundsätzlich am Freitag befallen werden
so etwas fällt auch der Personalverwaltung auf
und wenn dann direkt vor dem Urlaub ein Freitag angehängt wird, ohne dass die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt bestätigt ist, dann wundere ich mich selbst als Arbeitnehmer nicht, wenn der AG demjenigen an die Karre fährt

es sollte aber ohne Ansehen jeden betreffen, sonst wäre es unfair

Bearbeitet von Die Außerirdische am 23.04.2009 15:36:51
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Zitat (Die Außerirdische, 23.04.2009)
aber du darfst, wenn die AU abgelaufen ist, deinen angefangenen Urlaub nicht ohne Einverständnis des Arbeitgebers einfach hinten dran hängen

Nee, das ist schon klar, der Arbeitgeber rechnet ja damit, dass ich an einem bestimmten Datum wieder da bin.

Angenommen, ich habe vom 1. bis 30. Juni Urlaub beantragt und genehmigt bekommen, trete ihn am 1. Juni an und bekomme dann sagen wir mal am 10. Juni eine Infektion, die mich für zwei Wochen arbeitsunfähig macht, ab 25. Juni bin ich wieder gesund- dann dürfte ich aber noch bis zum 30. Juni daheim bleiben ohne den AG um Erlaubnis zu fragen- oder muss ich dann doch fragen? Nur am 1. Juli hätte ich wieder gestiefelt und gespornt am Arbeitsplatz zu stehen und würde die durch Krankheit "entgangenen" Urlaubstage gutgeschrieben bekommen?
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Nachdem @Die Außerirdische ja schon alles richtig hier geschrieben hat, will ich mal die 1. Frage auch beantworten.

Wenn jemand am Freitag erkrankt, ab Montag Urlaub bewilligt bekam, egal wie lange, verwirkt seine Urlaubsgenehmigung.

Folge: Die Urlaubsbewilligung wird hinfällig. Der Urlaub muss neu genehmigt, oder abgesprochen werden.

Also, lasst von so einem Quatsch die Finger davon.

Mir ist auch schon ein Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurück gekommen und hat mir eine AU-Bescheinigung aus dem Ausland vorgelegt.

Er hat keine Gutschrift bekommen. Da er sowieso dauernd krank feierte, habe ich ihn entlassen.

Eine Mitarbeiterin hat mir aus der Türkei aus dem Wohnort ihres Ehemannes eine Krankmeldung nach Deutschland gefaxt. Meine Antwort war: Sobald die Arbeitsunfähigkeit beendet ist, bitte am nächsten Tag in Deutschland die Tätigkeit aufnehmen.

Labens
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also

versteh ich das richtig ?


ich hab 4 wochen urlaub , bin verreist mit meinem mann

dann werd ich krank im urlaub, nach ner woche, fuß verletzt, dain muschel getreten oder so,...

also ne woche krank .

also die erste gesund, die 2. krank, ab der 3. gesund .ich hab aber 4 wochen. und bin im ausland, weit weg.

muß ich und männe dann sofort zurück ???? ich hab doch 4 wochen ???

der flug,... geht ja erst nach den 4 wochen !!??
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Kurz nochmal was ganz Anderes:
Soviel ich weiß, muß man als Krankgeschriebener abends um 20 Uhr zuhause sein, oder?????

Weil irgendwann hier Jemand schrieb, vonwegen zur Verwandschaft fahren, und so.....

Grüßle von Leia

Bearbeitet von LeiaOrgana am 24.04.2009 11:16:51
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vergiss das.

Völliger Quatsch.

Ich will mal den Arbeitgeber sehen, der nachts vor meiner Türe steht. Da macht er sich ja zum Affen.

Labens
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Zitat (Trulli, 23.04.2009)
also

versteh ich das richtig ?


ich hab 4 wochen urlaub , bin verreist mit meinem mann

dann werd ich krank im urlaub, nach ner woche, fuß verletzt, dain muschel getreten oder so,...

also ne woche krank .

also die erste gesund, die 2. krank, ab der 3. gesund .ich hab aber 4 wochen. und bin im ausland, weit weg.

muß ich und männe dann sofort zurück ???? ich hab doch 4 wochen ???

der flug,... geht ja erst nach den 4 wochen !!??

Du musst Deinen Arbeitgeber aus dem Ausland anrufen und Dich vereinbaren.
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Also, ich denke mal, jeder Chef kennt so seine Pappenheimer...

Und wenn einer öfter durch Abwesenheit glänzt oder die AU nur kommentarlos reinfaxt... naja, da wär ich evtl auch misstrauisch, dass der einfach nur ein paar zusätzliche freie Tage rausholen will.

Wenn man vernünftig mit dem Chef redet sobald der Fall eintritt, dann glaube ich nicht, dass einem der Urlaub der auf einen Tag AU folgt, gestrichen wird oder man wegen einem verstauchten Knöchel seinen Flug eher nehmen muss (kostet ja auch Umbuchungsgebühren - zahlt das der AG dann??? Wenn er drauf besteht muss er wohl, oder?). Im Zweifelsfall würd ich halt die Krankmeldung unter den Tisch fallen lassen (wenns nichts ernstes ist und nicht länger als die Reise dauert) und einfach ganz normal im Urlaub bleiben, wenns nur wegen zwei, drei Tagen ist - weiß doch keiner, was ich im Urlaub gemacht hab, geht auch keinen was an.

Und ich meine, wenn schon seit Wochen geplant ist, das Frau XY im Juli 3 Wochen Urlaub hat und die ganze Abteilung (zwecks Vertretung) darauf eingestellt ist, welchen Grund sollte der Chef haben, den Urlaub zu streichen, wenn sie einfach den Freitag vorher wegen Migräne flach liegt? Man sollte sich halt nur telefonisch absichern, dass nichts dazwischen gekommen ist, weshalb der Urlaub so oder so gestrichen worden wäre.

Man kann alles Regeln und über alles Reden, man muss nur seinen Mund aufmachen.
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Zitat (labens, 23.04.2009)
Mir ist auch schon ein Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurück gekommen und hat mir eine AU-Bescheinigung aus dem Ausland vorgelegt.

DAS kann man aber auch nicht verallgemeinern ohmy.gif

ich sollte mal an nem sonntag zurückfliegen, habe mittwochs davor eine mittelohrentzündung bekommen, dann noch ne erkältung mit fieber u ich DURFTE NICHT REISEN!

hatte das glück, das ein paar tage später eine freundin in der nähe war u mich mit dem auto nach D zurückgenommen hatte. Da bin ich natürlich direkt zum Doc, auf Arbeit angerufen etc. und noch den rest der woche daheimgeblieben- war absolut kein problem.

lg sirena
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Zitat (LeiaOrgana, 24.04.2009)
Soviel ich weiß, muß man als Krankgeschriebener abends um 20 Uhr zuhause sein, oder?????


Wo gibts denn so was?

Man sollte abends nicht in einer Kneipe rumsitzen oder in der Disco abtanzen,
aber ob und wann man das Haus verlässt, geht keinen was an.

Ich bin grad seit 3 Wochen "arbeitsunfähig" geschrieben nicht "krank".
Und genau das heißt es - ich bin nicht fähig zu arbeiten. Ich darf einkaufen (will ja schließlich nicht verhungern), spazierengehen und alles tun, was mir gut tut und meiner Genesung dient.

Bei begründetem Verdacht kann der Chef allenfalls einen Vertrauensarzt einschalten. Er selbst darf weder telefonisch noch persönlich kontrollieren.

Es gibt auch kein Gesetz, dass einen verpflichtet ans Telefon zu gehen oder die Tür zu öffnen.

Muss übrigens Montag wieder los wacko.gif


Vertippelt - bin wohl doch noch nicht arbeitsfähig laugh.gif

Bearbeitet von Die Außerirdische am 24.04.2009 16:12:52
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also, wenn ich eine hand-op hatte und gips, dann darf ich klar im restaurant rumsitzen und auch einkaufen, ich darf alles machen, daß es dem gips / arm nicht schadet.


und auch nach 20 uhr.



und wenn der doc bei einer krankheit luftveränderung vorschlägt, darf ich sogar wegfahren, also +ber nacht einige tage, in abstimmung mit der krankenkasse !
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