Knapp 800 Überstunden: Knapp 800 Überstunden und kein Ausgleich

Hallo,

ich meinem Umfeld ist eine Person, diese arbeitet nur in der Nachschicht und zwar vonn Sonntag - Freitag, also eine 6 Tage Woche.

In der Regel arbeitet diese von 17 - halb 4 morgens und das täglich! Teilweise kommt es auch dazu, dass sie am Samstag Abend für rund 3-5 stunden hin muss.

Nun hat sie schon gut 800 Überstunden zusammen (genau 768) und es gibt keine Auszahlung und auch kein Urlaub.

Eine Gewerkschaft ist auch nicht vorhanden.

Wie kann man dagegen vorgehen und wenn man dagegen vorgehen kann, wie sieht es denn mit einer dadurch eintretenen Kündigung aus deswegen ?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Hallo Steffen,

hat er sich mal mit den Chefs in Verbindung gesetzt.

Und was sagen die anderen Arbeitskollegen?

Gruß Andante
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Also es ist eine Frau

Sie hat schon mit ihrem Chef gesprochen, doch der meinte nur, dass er die Überstunden nicht bezahlt, einen Grund nannte er nicht.

Ein Gespräch mit den Arbeitskollegen hat sie auch geführt, eine Kollegin hat knappe 650 Überstunden, der Rest liegt auch im 3-stelligen Bereich. Diese wissen aber auch keinen Rat.
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ich würde da zum arbeitsamt gehen und dieses mal erzählen, schon wegen der kommenden kündigung.
denn ich würde den nächsten schritt zum arbeitsgericht machen, und auch dort mich mal vorstellen um es anzuzeigen.

Bearbeitet von gitti2810 am 05.06.2010 19:51:36
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Ist denn im Arbeitsvertrag bezüglich der Überstunden etwas vereinbart worden?

Haben alle Mitarbeiter soviele Überstunden? Aus welchem grund fallen sie an? Kranheitsbedingt? Hohe Auftragslage?
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Nein, sie hat angst, dass wenn sie sowas meldet einer vereinigung, dass sie dann gekündigt wird, also eine kündigung wurde nicht angekündigt oder dergleichen.

Die Überstunden fallen an durch viel Arbeit und Mangel an Person. Der Chef will aber keine neuen Einstellen. Er hat zwar Stellenausschreibungen drin, doch viele gehen nach ein paar Tagen wieder, weil die Bewerber dort eben körperlich belastet werden und damit nicht klar kommen.

Arbeitsvertrag, joa, nun wird es interessant, keiner dort hat einen wurde mir gerade berichtet. Es wurde zwar was unterschrieben aber vertraglich geregelt ist da nichts.

Zum Thema ob alle Kollegen so viel haben wurde mir gesagt, dass es so sei, ja. Also Überstunden in dem Ausmaß sind vorhanden.
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wie 16 Überstunden pro Woche? habe ich richtig gerechnet?

16 Std./Woche x 50 Wochen/Jahr = 800 Stunden :o
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Da kann man eigentlich nicht von "Überstunden" reden, wenn keiner weiß, wie hoch die Stundenzahl einer normalen Woche sind.

Aufgrund von was wird der Lohn gezahlt? So wie der Arbeitgeber "lustig" ist, so hoch fällt der heutige Lohn aus. Oder gibt es da irgendwas schriftliches?

Von 17.00 Uhr bis 3.30 Uhr sind es 10,5 Stunden. Rechne ich eine halbe Stunde Pause ab, dann arbeitet Deine Bekannte 10 Stunden am Tag, mal 6 Tage, also 60 Stunden in der Woche. Keine Ahnung, ob das in der heutigen Zeit noch zulässig ist.

Wenn Ihr den Stundenlohn ausrechnet, auf was kommt Ihr dann? In Zeiten von Tariflöhnen und Mindestlohndiskussionen wäre es interessant, ob Deine Bekannte für einen Hungerlohn arbeitet oder ob vielleicht die sogenannten "Überstunden" mitbezahlt werden, nur, es weiß keiner (außer dem Chef).
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Das ist Sklavenhaltung!
Die Person(en) sollten sich schnellstmöglich beim Arbeitsamt oder einem entsprechenden Anwalt erkundigen.
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Irre ich mich, oder muss nicht nach einer gewissen Zeit Nachtarbeit ein Freizeitausgleich stattfinden oder wenigstens ein angemessener Zuschlag auf den Bruttolohn....

beides ist - meine ich - gesetzlich vorgeschrieben... entweder Zeitausgleich oder Zuschlag

Allerdings ist 10 STunden pro Nacht lt. Arbeitszeitgesetz auch nicht okay, max. 8 Stunden.
Es sei denn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von 4 Wochen liegt bei 8 Stunden.
Das bedeutet aber erst recht, dass Deine Bekannte einen Zeitausgleich haben muss.

Puh, schwierige Sache... eine Rechtschutzversicherung hat Deine Bekannte wohl nicht... ich würde mich mal an einen Anwalt wenden, oder an die Gewerkschaft, falls sie weiß welche Gewerkschaft zuständig ist.

Welche Art Betrieb ist es denn eigentlich und wie groß ist der Betrieb?

Edit: wer lesen kann ist klar im Vorteil ;) Gewerkschaft gibbet nicht, haste ja schon geschrieben... schade auch...

Bearbeitet von runzenplunz am 05.06.2010 22:32:03
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Betriebsrat gibt es nicht. Aber vielleicht ist die Bekannte in der Gewerkschaft???? Oder mal bei Verdi oder IG-Metall unverbindlich nachfragen, auch wenn sie kein Mitglied ist. Die sind immer "scharf" auf neue Mitglieder. Wenn man ihnen das evtl. in Aussicht stellt, bekommt man vielleicht eine Beratung.
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vieleicht schaut auch mal einer in das AZG rein!

dann würden euch pasagen auffallen wie diese hier.

Höchstarbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz enthält Regelungen zur täglichen Höchstarbeitszeit. Danach darf ein Mitarbeiter pro Werktag grundsätzlich nicht mehr als 8 Stunden arbeiten (§ 3 Satz 1 ArbZG). Werktage sind auch Samstage. Damit ist also eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden zulässig. Ausnahmsweise können Sie die Arbeitszeit an Werktagen auf bis zu 10 Stunden erhöhen. Sie müssen dann jedoch diese Verlängerungen nach § 3 Satz 2 ArbZG innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen so ausgleichen, dass die durchschnittliche Arbeitszeit pro Werktag 8 Stunden beträgt. Bei der Berechnung der werktäglichen Arbeitszeit müssen Sie nunmehr auch die Zeiten von Bereitschaftsdiensten der Arbeitszeit hinzurechnen, so dass Sie Ihren Mitarbeiter z. B. nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden nicht noch zu einem Bereitschaftsdienst von weiteren 8 Stunden einteilen können. Ausnahmen sind nur auf Grund eines Tarifvertrags zulässig.

Wichtiger Hinweis: Beschäftigen Sie einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Höchstarbeitszeit hinaus, so stellt dies nach § 22 ArbZG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 € geahndet werden kann. Haben Sie die Regelung zur Höchstarbeitszeit vorsätzlich verletzt und dadurch die Gesundheit eines Arbeitnehmers gefährdet, stellt dies nach § 23 ArbZG sogar eine Straftat dar. Gleiches gilt, wenn die Verletzung der Höchstarbeitszeitgrenze beharrlich verletzt wird. In beiden Fällen drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.
edit: © AZG und hier gemopst

so nun ist doch im rot bezeichneten teil doch schon alles gesagt.

vielleicht würde deine bekannte eine besser bezahlte arbeit finden.

Bearbeitet von gitti2810 am 05.06.2010 22:47:58
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Soviel zur Theorie. Aber wie sähe das jetzt in der Praxis aus? Zum Rechtsanwalt gehen? Job verlieren? Was ist, wenn kein neuer Job in Aussicht ist? In die Arbeitslosigkeit gehen?

Wie könnten sich die Bekannte und ihre Kollegen wehren, ohne gleich den Job zu verlieren? Wenn es um Gewinne geht, sind Arbeitgeber immer recht erfinderisch. Und die kommen dank der hohen Arbeitslosigkeit auch noch durch damit <_<
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Man sollte im Klagefall auch in der Lage sein,alle geleisteten Arbeitszeiten nachweisen zu können!
gegebenenfalls jeden einzelnen Arbeitstag vom AG quittieren lassen.
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@Gitti:

Leider habe ich nicht gesehen, was die Dame denn konkret arbeitet. Denn je nach Job darf die Arbeitszeit sehr wohl regelmäßig über 10 Stunden werktäglich sein - nämlich dann, wenn bei der Tätigkeit regelmäßig erhebliche Zeiten der Arbeitsbereitschaft in die Arbeitszeit fallen (§ 7 (1) ArbZG) - da wäre dann aber die schriftliche Einwilligung der Arbeitnehmerin nötig. Das wäre beispielsweise bei Verkäufern, Pförtnern, Telefonwachen, aber auch bei mir als Reisebusfahrer der Fall. Ich persönlich bin auch ganz froh darüber, denn von dem, was 48 Wochenstunden (Fahr- und Wartezeiten vor Ort, die ja laut ArbZG auch als Arbeitsbereitschaft gelten, von den gesetzlichen Lenk- und Ruhepausen mal abgesehen) abwerfen würden, könnte ich wahrlich keine großen Sprünge machen...
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Ich will deiner Bekannten ja nix, aber sie scheint das ja schon sehr lange mitzumachen, WARUM???
Warum hat sie nicht schon lange mal nach nem neuen Job gesucht?
Als erstes würde ich mich einer Gewerkschaft anschließen und denen dann mal über den Chef sprechen. Hier hat glaub ich schon jemand geschrieben, dass Gewerkschaften sich über solch Leute freuen.
Auf der anderen Seite frage ich mich wie man ohne Arbeitsvertrag igendwo arbeiten kann. Kein Arbeitsvertrag, keine festgesetztes Gehalt, also auch keine festgesetzte Stundenzahl. Wenn man es genau nimmt gibbet also auch keine Überstunden.
Sie sollte sich ganz dringend einen neuen Job suchen. Es gibt nur so lange solche Chf´s, wie es Leute gibt die unter solchen Bedingungen arbeiten!
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Zitat
SissyJo  Erstellt am 05.06.2010 21:20:54

Aufgrund von was wird der Lohn gezahlt? So wie der Arbeitgeber "lustig" ist, so hoch fällt der heutige Lohn aus. Oder gibt es da irgendwas schriftliches?

Von 17.00 Uhr bis 3.30 Uhr sind es 10,5 Stunden. Rechne ich eine halbe Stunde Pause ab, dann arbeitet Deine Bekannte 10 Stunden am Tag, mal 6 Tage, also 60 Stunden in der Woche. Keine Ahnung, ob das in der heutigen Zeit noch zulässig ist.

Wenn Ihr den Stundenlohn ausrechnet, auf was kommt Ihr dann? In Zeiten von Tariflöhnen und Mindestlohndiskussionen wäre es interessant, ob Deine Bekannte für einen Hungerlohn arbeitet oder ob vielleicht die sogenannten "Überstunden" mitbezahlt werden, nur, es weiß keiner (außer dem Chef).


Der Stundenlohn beträgt 6,36 und wird wie das Wort schon sagt nach den Stunden bezahlt. Knappe 60 Stunden ist schon gut geschätzt und das seit ca. 2 Jahren. Davor hatte sie noch frei bekommen, doch seitdem ist arbeitermangel und es gibt kein Frei mehr.

Zitat
runzenplunz  Erstellt am 05.06.2010 22:30:21

.....
Puh, schwierige Sache... eine Rechtschutzversicherung hat Deine Bekannte wohl nicht... ich würde mich mal an einen Anwalt wenden, oder an die Gewerkschaft, falls sie weiß welche Gewerkschaft zuständig ist.


Nein, diese Versicherung ist nicht vorhanden und eine Gewerkschaft ist auch nicht vorhanden.

Zitat

dingens  Erstellt am 06.06.2010 06:59:03
  Man sollte im Klagefall auch in der Lage sein,alle geleisteten Arbeitszeiten nachweisen zu können!
gegebenenfalls jeden einzelnen Arbeitstag vom AG quittieren lassen.


Die Arbeitszeiten und Überstunden sind in schriftlicher Form nachweisbar.

Zitat
tigermuecke  Erstellt am 06.06.2010 07:58:08
  @Gitti:

Leider habe ich nicht gesehen, was die Dame denn konkret arbeitet.


Angestellte im Versandhandel (direkten Beruf möchte ich aus Sicherheit nicht nennen)

Zitat
Ela1971  Erstellt am 06.06.2010 08:03:01
  Ich will deiner Bekannten ja nix, aber sie scheint das ja schon sehr lange mitzumachen, WARUM???
Warum hat sie nicht schon lange mal nach nem neuen Job gesucht?
Als erstes würde ich mich einer Gewerkschaft anschließen und denen dann mal über den Chef sprechen. Hier hat glaub ich schon jemand geschrieben, dass Gewerkschaften sich über solch Leute freuen.
Auf der anderen Seite frage ich mich wie man ohne Arbeitsvertrag igendwo arbeiten kann. Kein Arbeitsvertrag, keine festgesetztes Gehalt, also auch keine festgesetzte Stundenzahl. Wenn man es genau nimmt gibbet also auch keine Überstunden.
Sie sollte sich ganz dringend einen neuen Job suchen. Es gibt nur so lange solche Chf´s, wie es Leute gibt die unter solchen Bedingungen arbeiten!


Weil sie das Geld brauch bzw. wir und man Angst hat den Job zu verlieren. Einen neuen Job suchen ist nicht möglich, denn aus dem Alter ist sie raus mit mitte 50, da bekommt man leider keine neue Arbeit mehr in der Arbeitswelt.
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OT: Gibs hier auch ne Edit Funktion ? Find die grad vor Schreck nicht :o *lach*

Okay, erwähnenswert wäre noch, dass sie schon seit mehr als 15 Jahren dort angestellt ist.
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nochmal zurück zur Gewerkschaft....

Versandhandel... also bei der KarstadtQuelle Geschichte war verdi mit im Spiel, bist Du sicher, dass sich der Betrieb keiner Gewerkschaft zuordnen läßt oder verwechselst Du das gerade mit Betriebsrat? Den gibt es natürlich nicht überall, aber vielleicht sollten die Angestellten mal über eine Gründung nachdenken ;)

Auf der verdi Seite im Net gibt es jedenfalls einen Branchennavigator und dort wird auch der Versandhandel aufgeführt.

Soweit ich mich erinnern kann, hat verdi auch schonmal bei Amazon was zu meckern gehabt....

Stellt doch einfach mal eine Anfrage an verdi, schlimmer als die Situation jetzt ist, kann es ja dadurch nicht werden.

Evlt. sollte sie auch einer Rechtschutzversicherung beitreten. Sollte es aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation tatsächlich zu Entlassungen kommen, wäre das nicht das schlechteste, vor allem in ihrem Alter. Allerdings hat sie natürlich eine gewissen Wartezeit bevor sie die in Anspruch nehmen kann, aber hier geht es ja wirklich um eine existenzielle Sache....
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Also es gibt zu 100% keine Gewerkschaft und auch bein Betriebsrat, dem will natürlich auch keiner beitreten, wie mir berichtet wurde.

Verdi etc wollen alle Beiträge haben meint sie, also MItglied werden dort fällt auch schonmal flach.
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Ja, was wollen sie denn dann? Ja klar, weniger arbeiten oder die Stunden ausbezahlt bekommen.

Es muss ja nicht Verdi sein, es gibt auch günstigere Gewerkschaften. Kostenlos helfen die natürlich alle nicht, Mitglied muss man da schon sein.

Bearbeitet von Ela1971 am 06.06.2010 13:22:09
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Hallo,

ich kann - ehrlich gesagt - nicht verstehen, warum man nicht bereit ist, die paar Euro Gewerkschaftsbeitrag zu zahlen und dann Beschwerde darüber zu führen, dass der Arbeitgeber sich als "Sklaventreiber" aufführt. :wallbash:

Die Mitgliedschaft in ver.di bietet ja z.B. neben einer Arbeitsrechtsschutzversicherung auch solche Dinge wie eine Freizeitunfallversicherung, Lohnsteuerberatung und die Tatsache, dass Arbeitnehmer sich durch Tarifverträge und Arbeitskämpfe gegen die immer mehr um sich greifende Ausbeutung der Arbeitnehmer wehren können.

Ein Arbeitskollege von mir hat nach einer (unberechtigten) Abmahnung nicht nur erkannt, dass seine bisherige Ablehnung der Gewerkschaft als auch die Ignorierung eines Betriebs-/Persononalrats nicht so optimal war und er die Hilfestellung von beiden Seiten bitter brauchte ...

Ich würde sagen, in dem Betrieb der Beschwerdeführerin läuft etwas absolut schief und auch die Mitarbeiter sollten mal einen Blick auf das Betriebsverfassungsgesetz ( http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/ ) werfen, um zu überlegen, ob ein Arbeitsverhältnis sich nicht auf gegenseitigen, fairen arbeitsvertraglichen Pflichten begründen sollte.

Sorry, wenn mein erster Beitrag hier so emotional ist, aber das berührt mich jedesmal, wenn ich von solchen Situationen höre oder lese ...

Gruss Joachim
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Mein Mann ist auch in der Gewerkschaft. Sie hat ihm schon oft helfend zur Seite gestanden.
Solche Arbeitnehmer, denen der Gewerkschaftsbeitrag zu viel ist, da bin ich platt.
Wenn nicht viel verdient wird, wovon ich mal hier ausgehe, dann ist auch der Obulus nicht so hoch.
Das sind die AN, die indirekt den Lohn drücken.
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Bei verdi zahlt man 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes. Den Beitrag kann man beim Finanzamt absetzen.

Mein Monatsbeitrag wird vom Konto abgebucht. Mein Arbeitgeber weiß nicht, dass ich bei verdi bin :D Geht ihn nämlich gar nichts an :ph34r:
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Danke bis hie rhin erstmal für eure Hilfe. Ich werde das erstmal alles so weitergeben, doch passieren wird sicherlich nichts, naja gut ist nicht mein Leben ....
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