Kindergeld - wem steht es zu?!

Hallo liebe Muttis,

ich habe mal eine Frage bezüglich des Kindergeldes.
Ich selbst habe keine Probleme damit, jedoch auch keine besonders guten Kenntnisse darüber, wem es zusteht und wem nicht. Aber mein Freund.

Aaaaalso, er ist 19, seine Eltern sind getrennt und er lebt bei seinem Vater, der Frührentner ist, so wie ich es verstanden habe. Seine Mutter lebt vo Hartz4. Er selbst macht einen Nebenjob und beginnt voraussichtlich nächstes Jahr eine Ausbildung.
Sein Vater sagt, dass er kein Kindergeld für ihn bekommt und deswegen muss mein Freund 150 Euro Kostgeld abgeben. Da bleibt von einem Nebenjobgehalt auch nicht mehr viel übrig. Sein Papa würde nach den Worten meines Freundes aber auch das Kindergeld, sofern er welches bekommen würde behalten wollen. Sprich also 150 Euro Kostgeld und 184 Euro Kindergeld. Natürlich will ich meinem Freund helfen seine Rechte durchgesetzt zu bekommen. Leider ergreift er selbst nicht die Initiative und geht mal zum Amt und informiert sich darüber. Vielleicht wisst Ihr ja mehr :)))

Wie sieht es aus, kann er das eigentlich selbst beantragen gehen? Was braucht er dann dafür? Und wie nimmt er am besten den Kontakt zur Kindergeldkasse auf? Telefon, Email, Termin vereinbaren?

Und wenn er es selbst beantragen kann, kann er das Geld direkt auf sein Konto überweisen lassen?

Stehen ihm eventuell noch Rückzahlungen zu? Also das er das was er versäumt hat noch nachbezahlt bekommt?

Mein Freund sagte zu mir, dass er das Geld nur auf sein eigenes Kto überwiesen bekommen würde, wenn er Waisenkind wäre. Was wisst ihr darüber?

Nunja, ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig dabei helfen!

Danke euch schon mal im Voraus!!!!!

Liebste Grüße

SaJa
Das Kindergeld steht den Eltern zu, solange sie gegenüber dem erwachsenen Kind unterhaltsverpflichtet sind. Das Kindergld geht jeweils hälftig in den Unterhalt ein. Beantragt wird es in der Regel von dem Elternteil, der den höheren Unterhalt entrichtet. Ob der Vater barunterhaltsverpflichtet ist, hängt von der Höhe seiner EU-Rente ab. Der Elternteil, bei dem der junge Erwachsene lebt, kann seinen Unterhalt als Naturalunterhalt (Wohnen, Strom, Essen) ableisten.

Das Kindergald kann aber auch an den Jugendlichen direkt überwiesen werden, da es sich praktisch um einen Durchlaufposten handelt. Beantragen kann man das Kindergeld auf der Kindergeldstelle des Arbeitsamtes. Ob Deinem Freund aber für die Zeit bis zum Beginn seiner Ausbildung Kindergeld zusteht, kann ich nicht sagen.
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Hallo,

Hier

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Con...-Kindergeld.pdf


kannst Du nachlesen unter welchen Voraussetzungen Kindergeld gezahlt wird. Bei über 18- jährigen gilt die Einkommensgrenze von 8004 Euro pro Jahr, wenn das Einkommen darüber liegt, wird für das ganze Jahr kein Kindergeld bezahlt. Vom Einkommen können allerdings die Werbungskosten abgezogen werden.

Liebe Grüße

lisa28
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