Kindergeld

Hey Mutti´s , ich habe ein großes Problem.Ich beginne bald mit meiner Umschulung .
Meiner Meinung nach hätte ich Anspruch auf Kindergeld , da ich erst im März 2007
27 ahre alt werde. Nun sieht es aber so aus, das die Jährliche Bemessungsgrenze bei 7674 € liegt , das wären ca. 639 € monatlich .
Ich bekomme inkl. Mehrzuschuß in der Ausbildung 446,85 € , dazu kommen noch 200 € Miete , die zwar auf nein Konto gehen aber gleich wieder runtergebucht werden . Tja, summa summarum darf ich nur 639 € habe, ich komme aber auf 646,85 € ( obwohl die 200 € Miete gar nicht mir gehören) . Und wegen knapp 5 € sieht es so aus das ich kein Kindergeld bekomme .
Kann mir bitte irgendjemand helfen ? Ich bin total am verzweifeln , gibt es vielleicht eine Möglichkeit das ich Kindergeld beziehen kann . Ich hoffe ihr kennt euch aus in der situation und könnt mir helfen .
Büdde,büdde
eure Küstenfee
Profilbild
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Finanzratgeber könnte dir wertvolle Tipps zur Optimierung deiner finanziellen Situation geben und dir helfen, Wege zu finden, um trotz der geringen Differenz von 5 € doch einen Anspruch auf Kindergeld zu haben oder deine Ausgaben besser zu strukturieren. So könntest du möglicherweise den notwendigen Spielraum schaffen, um die Grenze einzuhalten und dein Anliegen durchzusetzen.

Per Abfindung in den Ruhestand: Ein Finanzratgeber direkt bei Amazon entdecken für 25,90 €! [Anzeige]

Du hast doch sicherlich irgendwelche Werbungskosten, die du ansetzen kannst.
Z.B. Wegegeld, Anschaffungskosten für Fachlektüre,...

Die Werbungskosten kannst du dann von deinen Einnahmen abziehen und so kommst du sicher über die 5€.
Gefällt dir dieser Beitrag?
ich bekomme vom AA ca 108€ Fahrgeld . welches ich aber auch verfahre! Besteht denn gar keine Möglichkeit , ich könnte grad richtig :kotz:

Bearbeitet von Küstenfee am 16.05.2006 16:34:59
Gefällt dir dieser Beitrag?
Hast du keine Kosten für Arbeitsmittel (Fachliteratur, Werkzeuge, Bürobedarf) oder
Kosten für ein Arbeitszimmer (z.B. wenn du dir einen neuen PC gekauft hast oder auch einen neuen Schreibtisch)
Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden (Gewerkschaftsbeitrag) ?
Gefällt dir dieser Beitrag?
Keine Panik, du bekommst trotzdem Kindergeld! Von der Bemessungsgrenze musst du noch die sog. Werbungskosten abziehen, das heißt Geld für Bücher, Arbeitskleidung, Computer, Drucker, Busfahrkarten oder Wegegeld und alles was sonst noch so mit der Ausbildung zu tun hat! Bei dem Minimalbetrag den du drüber bist ist das völlig unproblematisch, bin zum Teil auf Werbungskosten von 2.500€ gekommen!!!! Schau mal hier, da findest du nähere Informationen. Kannst aber auch gerne nochmal Fragen.
Du solltest die wahrscheinlichen Werbungskosten übrigens am Besten gleich bei Beantragung mit angeben, dafür gibts aber auch´n Formular ;)
Gefällt dir dieser Beitrag?
Noch vergessen: Sollten dir keine Werbungskosten einfallen, die du hattest oder hast, kannst du immernoch einen Pauschbetrag angeben, der auf jeden Fall auch die 5,-€/ mtl. übersteigt. :)
Gefällt dir dieser Beitrag?
chilli , wie es der zufall so will habe ich mir gerade vor 2 wochen einen neuen rechner mit tisch gekauft . aber ich nehme ja keine arbeit mit nach hause . und es ist ja erstmal nur eine umschulung , eine neue lehre halt. kann ich da soetwas überhaupt absetzen?
Gefällt dir dieser Beitrag?
Also ich konnte das damals während meiner Ausbildung absetzen. Klar nimmst du keine Arbeit nach Hause, aber vielleicht mußt du ja mal was lernen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Hi Küstenfee - grundsätzlich hat die Stuttgarter Schote mit Ihren Vorschlägen recht. Aber jetzt mal ein paar konkretere Zahlen:
- Jahresgrenzwert € 7.680,00
- abgezogen werden können auf jeden Fall die Werbungskostenpauschale € 920,00 und die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
- der PC fällt in die Werbungskosten, aber ich glaube nicht, dass Du die € 920,00 überschreitest - ausserdem muss der auf mehrere Jahre (ich glaube 3) aufgeteilt werden und evtl. wollen die Dir einen Privatnutzungsanteil unterjubeln

Effektiver wäre es wenn die € 200,00 für die Miete nicht über Dein Konto läuft, sondern direkt (von dem "Gönner") an den Vermieter gezahlt wird. Damit ist dies kein Einkommen für Dich und taucht auch nirgendwo in Deinen Unterlagen auf. Mietfrei wohnen kannst Du ja - das geht keinen was an und den Begriff "geldwerter Vorteil" habe ich im Zusammenhang mit Kindergeldberechnung noch nicht gehört.

Lass Dir erst mal alles durch den Kopf gehen und frag weiter bevor Du den Antrag stellst. Rückwirkend kann der Antrag bis zu 4 Jahre danach gestellt werden, eine Änderung eines bestandskräftigen Bescheides ist jedoch nicht möglich (Info vom Bund der Steuerzahler).

Viel Erfolg - Holmes
Gefällt dir dieser Beitrag?
danke schon mal für eure antworten.natürlich bin ich für weitere tip´s sehr dankbar.
eure küstenfee
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ist es eigentlich schon fest, daß Kindergeld nur noch bis 25 Jahre gezahlt wird??

Das hat doch die Regierung vor
Gefällt dir dieser Beitrag?
Aktuell von der Website www.studis-online.de ist folgender Auszug zum Kindergeld:

1. Kindergeld gibt es grundsätzlich ...
für ein Kind bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (verlängert um abgeleisteten Kriegs-/Ersatzdienst), das sich in Ausbildung befindet - ob erste oder zehnte, spielt keine Rolle
für ein Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, das arbeitssuchend gemeldet ist
für ein Kind bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, das ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist
für ein Kind bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, das sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bis zur Dauer von 4 Monaten (klassisch: Wartezeit zwischen Abitur und Studium, volle Berufstätigkeit spricht nicht dagegen)
für ein Kind ohne Altersbegrenzung, das dauerhaft erwerbsunfähig ist, wenn die Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist (eine Tätigkeit in beschützenden Werkstätten spricht nicht dagegen)

Anfang des Jahres sprach einiges dafür, dass ab 2007 die Altersgrenze auf 25 gesenkt wird, d.h. überall in der Liste oben wäre dann 27 mit 25 zu ersetzen gewesen. Der Koalitionsausschuss der CDU/CSU-SPD-Koalition hat sich Anfang Mai 2006 auf einen Kompromiss geeinigt. Für alle, die dieses Jahr 25 oder älter sind, bleibt es bei der alten Altersgrenze. Alle, die dieses Jahr 24 werden, bekommen nur noch bis zum 26. Lebensjahr Kindergeld. Für alle jüngeren gilt die neue Altersgrenze von 25. Oder anders: 2007 bleibt die Altersgrenze von 27, 2008 wird auf 26 und 2009 auf 25 gesenkt (Quelle z.B. Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 04.05.2006).

Holmes
Gefällt dir dieser Beitrag?
Holmes , dann sieht es ja doch so aus , das ich kein geld mehr bekomme .oder habe ih etwas überlesen??
das wäre echter mist wenn es nix geben würde :heul:
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Holmes @ 16.05.2006 - 23:24:32)
Aktuell von der Website www.studis-online.de ist folgender Auszug zum Kindergeld:

1. Kindergeld gibt es grundsätzlich ...
für ein Kind bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (verlängert um abgeleisteten Kriegs-/Ersatzdienst), das sich in Ausbildung befindet - ob erste oder zehnte, spielt keine Rolle
für ein Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, das arbeitssuchend gemeldet ist
für ein Kind bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, das ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist
für ein Kind bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, das sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bis zur Dauer von 4 Monaten (klassisch: Wartezeit zwischen Abitur und Studium, volle Berufstätigkeit spricht nicht dagegen)
für ein Kind ohne Altersbegrenzung, das dauerhaft erwerbsunfähig ist, wenn die Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist (eine Tätigkeit in beschützenden Werkstätten spricht nicht dagegen)

Anfang des Jahres sprach einiges dafür, dass ab 2007 die Altersgrenze auf 25 gesenkt wird, d.h. überall in der Liste oben wäre dann 27 mit 25 zu ersetzen gewesen. Der Koalitionsausschuss der CDU/CSU-SPD-Koalition hat sich Anfang Mai 2006 auf einen Kompromiss geeinigt. Für alle, die dieses Jahr 25 oder älter sind, bleibt es bei der alten Altersgrenze. Alle, die dieses Jahr 24 werden, bekommen nur noch bis zum 26. Lebensjahr Kindergeld. Für alle jüngeren gilt die neue Altersgrenze von 25. Oder anders: 2007 bleibt die Altersgrenze von 27, 2008 wird auf 26 und 2009 auf 25 gesenkt (Quelle z.B. Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 04.05.2006).

Holmes

Puh, Glück gehabt, werd dieses Jahr 26, also krieg ich noch Kindergeld bzw meine Eltern :D
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Küstenfee @ 17.05.2006 - 12:37:49)
Holmes , dann sieht es ja doch so aus , das ich kein geld mehr bekomme .oder habe ih etwas überlesen??
das wäre echter mist wenn es nix geben würde :heul:

Keine Panik - solange niemand was anderes sagt, sollte die Umschulung als Ausbildung gelten und damit gibts dann Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr.

Mach es so wie oben beschrieben und lass "Dein" Mietgeld nicht über Dein Konto laufen - damit kannst Du dann auch direkt den Antrag stellen, denn Du liegst weit unter der Höchstgrenze.

Für alle Fragen seitens Behörden empfehle ich Dir die Feuerzangenbowle, denn "dann stelle mir uns ma janz dumm".

In diesem Sinne - Holmes
Gefällt dir dieser Beitrag?
ich werde es probieren , und wenn es nicht klappt bringe ich die feuerzangenbowle mit und versuche alle blau zu kriegen . mal sehen ob sie dann unterschreiben . :D
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage