Kindergeld beantragen...ich sehe nicht durch

In: Kinder
Hallo Muttis :blumen:

seit einigen Tagen beschäftige ich mich mit dem Thema Kindergeld da ich nun zum 2. Mal Kindergeld beantragen möchte. Dieses Mal möchte ich allerdings den Antrag für mich stellen, sprich ich bin das Kind und das Geld soll direkt auf mein Konto gehen.

Allgemeines: Meine Eltern sind geschieden. Meine Mutter hatte während meiner Kindheit/Jugend Kindergeld erhalten bis ich meine erste Ausbildung beendet hatte (2013). Danach war ich berufstätig aber seit einigen Wochen studiere ich in Vollzeit. Ich habe meine eigene Mietwohnung und bekomme weder von meinem Vater, noch von meiner Mutter in welcher Form auch immer Geld. Sie wohnen beide dazu einige hundert Kilometer von mir entfernt. Kurz: Ich stehe bereits seit wenigen Jahren auf eigenen Beinen und bekomme auch jetzt während des Studiums keine finanzielle Unterstützung.

Da ich befürchte dass meine Mutter sich etwas quer stellen wird was die erneute Beantragung des Kindergeldes betrifft, möchte ich den Antrag für mich selbst stellen und das Geld direkt auf mein Konto ausgezahlt bekommen. Ich befürchte dass Sie mir etwas abzweigen wird da es bereits während meiner Ausbildung eine Tortur war an das Kindergeld zu kommen genau so wie an den Unterhalt, den mein Vater gezahlt hatte.

Ich hatte mich im Internet auf der Seite der Familienkasse diesbezüglich belesen. So wie ich das verstehe, kann ich für mich selbst Kindergeld beantragen da ich volljährig bin, nicht mehr bei meinen Eltern wohne und sie mir kein Geld zahlen (Unterhalt).
Da ich mit den Online Formularen nicht zurecht kam bin ich extra zu meiner nächsten Arbeits Agentur/Familenkasse gefahren, damit mir die passenden Formulare ausgehändigt werden. An der Infotheke schilderte ich mein Anliegen aber scheinbar wurde ich nicht so recht verstanden so dass ich 4 Formulare erhielt die ich wohl ausfüllen kann, für mich aber wenig Sinn ergeben bzw. verstehe ich die Formulare nicht.

Nun weiß ich nicht weiter. Noch einmal mag ich ungern zur Familienkasse aufgrund der letzten "Beratung".

Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen? Hatte hier jemand einen identischen Fall oder gibt es weitere/bessere Anlaufstellen? :(
Wenn die Eltern nicht unterhaltspflichtig sind oder ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, haben sie auch keinen Anspruch darauf, das Kindergeld weiterhin zu erhalten.
Ein volljähriges Kind kann einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen. Da steht drin:
Hiermit beantrage ich die Auszahlung des Kindergelds an mich selbst.
Antragstellung bei der Familienkasse der Arbeitsagentur.
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Ich will mich da jetzt nicht unbedingt festlegen, aber ist es nicht so, daß Du nur dann nochmal "Kindergeld" für eine weitere Ausbildungszeit erhältst, wenn diese zweite Ausbildung der Erweiterung oder spezialisierten Fortführung der ersten Ausbildung dient? Will sagen, wenn Du jetzt einfach so eine neue Ausbildung beginnst, die mit der ersten in keiner Weise in Verbindung steht, so meine ich, besteht eher kein erneuter Kindergeldanspruch. Ich denke, Du solltest noch einmal die Kindergeld-Kasse aufsuchen und Dir die Formulare verständlich erklären lassen und vor allem solltest Du zuerst einmal abklären, ob Du überhaupt noch neuen Anspruch auf weitere Kindergeldzahlung hast. Wenn dies nicht der Fall ist, kannst Du Dir das Ausfüllen der Formulare nämlich gleich sparen.
Laß Dich nicht abwimmeln und bestehe auf die verständliche Erklärung zur Beantragung und zur Formular-Ausfüllung!

Bearbeitet von Brandy am 11.08.2017 14:41:19
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Zitat (Brandy, 11.08.2017)
Will sagen, wenn Du jetzt einfach so eine neue Ausbildung beginnst, die mit der ersten in keiner Weise in Verbindung steht, so meine ich, besteht eher kein erneuter Kindergeldanspruch.

Könnte es sein, dass du das mit dem Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern verwechselst?
Mein Sohn hatte während des Studiums (nach einer handwerklichen Ausbildung) noch einen Kindergeldanspruch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
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Ist eventuell möglich, Jeannie.

Ich hatte ja schon zu Beginn meines Postings geschrieben, daß ich mich nicht unbedingt festlegen will mit meiner Aussage. Um so wichtiger ist es meiner Meinung nach, daß @Cyda sich nochmal bei der Beantragungsstelle schlau macht, damit sich keine Fehler beim weiteren Vorgehen und Ausfüllen der Formulare einschleichen.
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Oder hier noch mal informieren: Familienkasse
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@Tessa: Der Abzweigungsantrag macht ja nur Sinn wenn ich bzw. meine Mutter bereits Kindergeld erhalten würden, was aber nicht der Fall ist, da 2013 der Anspruch auf Kindergeld verloren ging.

Die Familienkassen-Seite als auch die der Arbeitsagentur sind mir geläufig, helfen mir aber nicht weiter bei der Findung der nun notwendigen Formulare. Laut den Seiten habe ich Anspruch auf Kindergeld und ich kann es auch selbst für mich beantragen (Eigene Mietwohnung und keine finanzielle Unterstützung seitens meiner Eltern). Ich weiß nur nicht welche Formulare jetzt die Richtigen sind, ohne dass ich irgendwelche Umwege gehe.

@Brandy: Es ist eher andersrum. Eine 2. Ausbildung die fachfremd ist, wird unterstützt. Eine Zahnarztassistentin die nach ihrer Ausbildung ein Medizinstudium anfängt, erhält kein Kindergeld da das Studium dann sozusagen als Erweiterung der vorhandenen Ausbildung gesehen wird. In meinem Fall ist das Studium auch fachfremd zur Ausbildung.
Die Sprechzeiten sind übel. 8-12 Uhr und Donnerstags, gerade dann wenn ich idR lange Vorlesungen habe, sind auch Nachmittags Sprechzeiten. Daher ist es zumindest in nächster Zeit schwierig dahin zu kommen. Ich hatte gesehen dass es auch eine Info E-Mail Adresse gibt aber ich weiß nicht ob dieser Service eher ein Alibi ist, so dass Antworten per Mail immer auf einen persönlichen Besuch des Arbeitsamtes verweisen, da zu kompliziert oder was auch immer.

@Jeannie: War dein Sohn bei der Bundeswehr oder wie kommt es, dass er Anspruch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres hatte? Die Regel ist bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (+Bund).
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Zitat (Cyda, 11.08.2017)
@Jeannie: War dein Sohn bei der Bundeswehr oder wie kommt es, dass er Anspruch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres hatte? Die Regel ist bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (+Bund).

Nee, er war Zivi.
Ist aber alles schon einige Jahre her. Kann es sein, dass die Zeiträume sich seitdem geändert haben?
Wenn nicht, dann liegt es wohl an meinem Gedächtnis. ;)
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Bis zum 27. Lj galt bis zu einem bestimmten Geburtsjahr.

Ich glaube, du brauchst den "Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes für über 18 Jahre alte Kinder. "
Aber auf der 2. Seite ist auch von dieser Abzweigung die Rede
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Danke Arjenjoris, das von dir vorgeschlagene Formular hatte ich noch nicht entdeckt.
Das Formular sieht gut aus aber wie du schon anmerkst ist wieder die Rede von Abzweigung. Es fehlen auch, meiner Meinung nach, grundsätzliche Angaben wie Dauer der Erstausbildung oder seit wann ich dem Studium nachgehe. Ich habe mir gerade dazu das "Merkblatt Kindergeld" durchgelesen aber auch hier gibt es wieder nichts wirklich genaueres zu meinem Fall.

Bearbeitet von Cyda am 11.08.2017 19:17:45
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Stelle doch einen Antrag bei der Kindergeldkasse, der Deinen Vorstellungen am ehesten entspricht. Korrigiere eventuell einzelne Passagen. Denn: auch wenn Du alles, wirklich alles, richtig ausfüllst und einreichst - die Kindergeldkasse schickt Dir garantiert noch was zum Ausfüllen!
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Ich hab auch nur gegoogelt. Aber vielleicht kann man für sich selbst so einfach gar kein Kindergeld beantragen.
Vielleicht geht's nur über diese Abzweigung. Keine Ahnung.
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Das glaube ich so langsam auch. Anfangs klang es noch anders bzw. hieß es bei der Familienkasse vor Ort ja auch, dass das Möglich ist ohne Umwege.
Ich werde morgen eine Mail an die Familienkasse senden und auf diesem Wege nachfragen.

Einfach hinschicken, ich weiß nicht. Unnötige Zeit möchte ich ungern verstreichen lassen da die Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen soll und am Ende habe ich aufgrund des Höchstalters keinen Anspruch mehr. :D
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Wenn du das Amt in der Nähe hast, gehe hin und gib persönlich ab.
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Zur Agentur für Arbeit schaffe ich es in den nächsten Wochen wie gesagt leider nicht. :(
Ich hatte heute eine Mail an die Bundesagentur für Arbeit geschreben. Über das Ergebnis werde ich in den nächsten Tagen (oder Wochen) berichten.
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Zitat (Cyda, 12.08.2017)
Über das Ergebnis werde ich in den nächsten Tagen (oder Wochen) berichten.

Tu das bitte.
Das Ergebnis würde mich interessieren.
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Bin auch keine Fachfrau beim Thema Kindergeld, aber da ich mich momentan in einer ähnlichen Situation - nur auf der anderen Seite ;) - befinde, kann ich gerne von eigenen Erfahrungen berichten.
Sohnemann wohnt auch bereits seit gut 4 Jahren nicht mehr zuhause und hat bereits 2 Ausbildungen begonnen und wieder abgebrochen. In dieser Zeit durfte ich mehrfach KiGe beantragen, wieder beenden lassen und 2 Monate später wieder beantragen und so fort.
Jetzt kam Sohnemann (22) wieder auf die Idee (bzw. brachte das Jobcenter ihn darauf :angry: ), dass er doch eigentlich Anspruch auf KiGe hätte, wo er sich doch jetzt endlich mal wieder ausbildungsplatzsuchend gemeldet hatte.

Ich habe Telefonate mit der Familienkasse geführt und darum gebettelt, dass man ihn doch selbst das KiGe beantragen lassen könne, weil er doch schließlich schon lange nicht mehr zuhause wohnt, nur er die nötigen Unterlagen beibringen kann und ich letztlich doch immer nur die Zahlung an ihn weiterleite. Aber Pustekuchen! KiGe steht ausschließlich der Mutter (oder dem Vater, wenn es irgendwann mal so festgelegt wurde) zu und ausschließlich ich als Mutter kann es beantragen! Diese Auskunft bekam ich vor 3-4 Monaten.
Dann kann ein Abzweigungsantrag dazu gestellt werden (mit dem aber die Mutter entweder einverstanden sein muss oder sogar selbst stellen muss - das weiß ich nicht mehr so genau), damit die Zahlungen sofort an Filius erfolgen können. Aber.... sollte Filius aus irgendwelchen Gründen auch diese Ausbildung schmeißen und mich mal wieder nicht informieren darüber, dann bekommt er monatelang KiGe und ich müsste dann dafür gerade stehen, sprich: alles zurück zahlen. Weil ich die Kindergeldberechtigte bin und nicht er. Vollkommen Wurscht, wer das Geld bekommen hat. Ihr könnt euch sicher vorstellen, dass ich unter diesen Voraussetzungen einem Abzweigungsantrag nie im Leben zustimmen würde.

Nichts wäre mir lieber gewesen als ihm den ganzen Kram zu überlassen incl. der Zahlungen (von denen ich ja eh nichts habe). Ich darf nämlich jetzt wieder seitenweise Anträge ausfüllen (und immer wieder die gleichen, auch wenn die schon über die Jahre sicher 10 Stk. da liegen haben), Nachweise besorgen und kopieren und vor allem: jeden Monat kontrollieren anhand seiner Gehaltsabrechnungen, dass er auch tatsächlich da noch in Ausbildung ist. Ich könnte... :kotz:
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Ach du Shit, das nervt vielleicht. Da könnte man dem Sohn, theoretisch, so richtig den Hintern versohlen.
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Zitat (Cyda, 11.08.2017)
@Brandy: Es ist eher andersrum. Eine 2. Ausbildung die fachfremd ist, wird unterstützt. Eine Zahnarztassistentin die nach ihrer Ausbildung ein Medizinstudium anfängt, erhält kein Kindergeld da das Studium dann sozusagen als Erweiterung der vorhandenen Ausbildung gesehen wird. In meinem Fall ist das Studium auch fachfremd zur Ausbildung.

Ich bin zwar nicht Brandy, aber dein Beitrag stimmt so nicht....
Es wird nur ein anschließendes Studium finanziert, wenn zur ersten Ausbildung ein sachlicher Zusammenhang besteht...(Stichwort Weiterbildung)....
Es ist also genau umgekehrt, als du es in deinem deinem Beitrag beschreibst...

http://www.familienrecht-heute.de/kindesunterhalt/dauer.html

Zum zweiten ist es so, daß nur ein Elternteil Kindergeld beantragen kann....
Die "Abzweigung" wurde hier ja schon thematisiert...
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Zitat (Arjenjoris, 13.08.2017)
Ach du Shit, das nervt vielleicht. Da könnte man dem Sohn, theoretisch, so richtig den Hintern versohlen.

Wenn es was bringen würde, wäre es eine echte Alternative ;-)
Aber vll. ist er ja doch inzwischen etwas schlauer geworden und sieht ein, dass er es ohne Ausbildung nicht weit bringen wird auf dem hiesigen Arbeitsmarkt. Schaun mer mal...
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Cyda : das beste ist , Du wendest Dich direkt an die Kindergeldkasse und klärst es dort . Die MA verstehen Ihr Handwerk , wir können Dir nur oberflächliche Tipps geben . Die Kindergeldkasse findest Du im Arbeitsamt , welches für Deine Region zuständig ist .
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Zitat (Schnuff, 16.08.2017)
Cyda : das beste ist , Du wendest Dich direkt an die Kindergeldkasse und klärst es dort . Die MA verstehen Ihr Handwerk , wir können Dir nur oberflächliche Tipps geben . Die Kindergeldkasse findest Du im Arbeitsamt , welches für Deine Region zuständig ist .

Cyda war doch schon bei der Familienkasse (siehe oben).
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Ups , habe ich wohl überlesen , sorry . Normal geht es aber recht einfach (allerdings natürlich bei bestehendem Kindergeldbezug ) das Geld an die / das Kind weiter zu leiten . Hatte mein Jüngster auch gemacht , weil der Vater es ihm nicht zahlte. ( Ist eine andere Geschichte ).
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wenn ich inzwischen formulare bekomme, egal von wem, rufe ich genau dort an und fülle das gemeinsam am telefon dann aus und kann meine 1000 fragen dazu stellen.

ich mag formulare gar nicht mehr.

lg
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Zitat (Schnuff, 16.08.2017)
Ups , habe ich wohl überlesen , sorry . Normal geht es aber recht einfach (allerdings natürlich bei bestehendem Kindergeldbezug ) das Geld an die / das Kind weiter zu leiten . Hatte mein Jüngster auch gemacht , weil der Vater es ihm nicht zahlte. ( Ist eine andere Geschichte ).

Ja - wenn schon Kindergeld gezahlt wird und es nicht an das Kind weitergeleitet wird. Aber in diesem Fall müsste es ja anscheinend erst beantragt werden. Und das kann man m. W. als Kind nicht.
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Hallo, es ist eine Arbeitswoche vergangen und ich habe immer noch keine Antwort per E-Mail erhalten und werde wohl auch nie eine erhalten. :wallbash: :labern:

Ich werde den Antrag so weit es geht selbst ausfüllen und im Notfall meiner Mutter vorlegen zur Unterschrift. Dennoch werde ich es nächste Woche telefonisch versuchen.
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Zitat (Cyda, 18.08.2017)
Hallo, es ist eine Arbeitswoche vergangen und ich habe immer noch keine Antwort per E-Mail erhalten und werde wohl auch nie eine erhalten. :wallbash:

Hab ich mir gedacht, das du mit der Mail keinen Erfolg hast.
Kannst du nicht ne Vorlesung schwänzen und selbst zum Amt gehen, wenn es dir so wichtig ist?
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Das kann doch nicht sein dass eine Kontaktmöglichkeit per E-Mail besteht, diese aber von der Gegenseite nicht beantwortet wird. :labern:

Beim besten Willen, ich komme da erst einmal nicht hin. Damit bleibt erst einmal nur die telefonische Variante übrig.
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Zitat (Cyda, 20.08.2017)
Das kann doch nicht sein dass eine Kontaktmöglichkeit per E-Mail besteht, diese aber von der Gegenseite nicht beantwortet wird. :labern:

Beim besten Willen, ich komme da erst einmal nicht hin. Damit bleibt erst einmal nur die telefonische Variante übrig.

@cyda,

Ich fürchte, daß du bis zum St. Nimmerleins Tag auf die E-Mail warten wirst....

Und ich befürchte auch, daß ein Telefongespräch nicht sehr ergiebig sein wird...

Da Kindergeld zwingend von einem Elternteil beantragt werden muß, werden dir Formulare nicht viel nutzen, wenn deine Mutter diese nicht unterschreiben möchte...

Da du, (wie schon beschrieben) eine Ausbildung abgeschlossen hast und berufstätig warst, bin ich mir nicht sicher, ob du überhaupt noch Anspruch auf Kindergeld und etwaigen Unterhalt hast....

An deiner Stelle, würde ich da die Hoffnungen nicht zu hoch hängen...

http://www.mystipendium.de/studienfinanzie...dergeld-studium

https://www.studentenwerke.de/de/node/991
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Hallo,
telefonisch wurde mir auch nicht geholfen. Am Mittwoch hatte ich angerufen und mein Problem geschildert. Die Dame am Telefon wusste mir nicht zu helfen und verwies wieder nur auf meine Familienkasse vor Ort. Erst ging es ihrer Meinung nach nicht doch dann sei es möglich aber wie wüsste sie nicht auf die Schnelle. :labern:

Das ist mir langsam zu blöd. Mitte September fahre ich beide Elternteile besuchen und lass alle Formulare von meiner Mutter unterschreiben, die ich bisher angesammelt habe. Dann werde ich den normalen Antrag + Anlage Kind einreichen. Dazu würde ich gerne direkt meine Bankdaten angeben und meine Anschrift für die Zustellung von Bescheiden.
Das sollte funktionen oder? Dann würde ich mir auch diesen Abzweigungsantrag verzichten.

Ich hatte das mit meiner Mutter telefonisch abgesprochen wobei sie sehr spektisch war. Sie versuchte mir das Vorhaben auszureden da ich eh in einem halben Jahr 25 werde und es sich damit gar nicht mehr lohnt. Das Empfand ich wieder etwas komisch. Aber ich gehe mal davon aus, dass sie nicht ohne mein Wissen seit x Monaten Kindergeld bezieht da sie keine Nachweise von mir besitzt.

Und auch auf der verlinkten Seite steht, dass es funktioniert
Zitat
Gilt ein Studium als Zweitstudium bzw. als Zweitausbildung, so erlischt nicht automatisch der Kindergeld-Anspruch. Allerdings ist jetzt entscheidend, ob anspruchsschädliche Einkünfte erzielt werden. Schädlich für das Kindergeld im Zweitstudium sind:

    Erwerbstätigkeiten von mehr als 20 Stunden pro Woche
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    Einkünfte aus selbständiger und/oder gewerblicher Tätigkeit

All diese Punkte erfülle ich nicht.

Bearbeitet von Cyda am 26.08.2017 15:21:33
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@Cyda,

ich hatte ja bereits geschrieben, daß das Telefongespräch nicht besonders ergiebig verlaufen wird...

Meine Meinung kannst du ja in meinen Beiträgen nachlesen....

Viel Glück bei deinem Vorhaben....
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Cyda, ich wünsch Dir auch viel Glück.

Im Gegensatz zu Deiner Mutter würde ich sagen, dass es sich bei einem halben Jahr schon lohnt einen Antrag zu stellen.
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Das sehe ich genauso. 6x Kindergeld ist ein ordentlicher Betrag.
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Vielleicht gibt es noch rückwirkend etwas Kohle, aber ich hätte schon lägst eine Vorlesung ausfallen lassen und persönlich dort auf dem Amt vorgesprochen.

viel Erfolg!
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Zitat (Cyda, 26.08.2017)
...Sie versuchte mir das Vorhaben auszureden da ich eh in einem halben Jahr 25 werde und es sich damit gar nicht mehr lohnt. Das Empfand ich wieder etwas komisch...

Es überrascht dich sicher nicht, dass ich, mit meiner KiGe-Laufbahn, es nicht komisch finde :pfeifen:
Du machst diesen Spaß jetzt zum ersten Mal. Wenn du das aber jedes Jahr machen musst, manchmal auch gerne 2-3mal pro Jahr, je nachdem, wie viele Kinder frau hat und welchen Schlingerkurs die einschlagen, dann bekommst du irgendwann echt eine Formular-Allergie. :vertrag:
Zumal es ja nicht die einzigen sind, die man für volljährige Kinder im Studium oder in der Schule ausfüllen muss. Auch die Krankenkasse will jedes Jahr wieder dieselben Sch....formulare ausgefüllt haben und irgendwelche Nachweise sehen, dass die Familienversicherung zurecht besteht. Dann kommt noch die Steuererklärung dazu, je nachdem wie man finanziell gestellt ist vll. auch noch Anträge auf Beihilfe oder für den Schwerbehindertenausweis oder Reha-Anträge oder, oder, oder...
Vor 1-2 Jahren war ich auch mal an so einem Punkt, wo ich echt keinen Antrieb mehr hatte, diesen Mist immer und immer wieder ausfüllen zu müssen. Ich saß davor und hätte heulen können, wenn wieder so eine Formularwelle hier anschwappte. Und gerade beim Kindergeld für ein Kind, das eigentlich keines mehr ist und längst sein eigenes Geld verdienen könnte und vll. auch sonst nicht gerade in der unproblematischsten Beziehung zu den Eltern steht, sieht man es am allerwenigsten ein. Weil Muttern den ganzen Aufwand betreibt und die Arbeit aber sonst Null Komma nix davon hat, weil der Nachwuchs nämlich letztlich das Geld bekommt, und zwar mal wieder für Nichtstun.
Also sei nicht zu böse auf deine Mama - wer weiß, was dahinter steckt. So wie du es jetzt planst ist es am besten, denn es zeigt ihr, dass du nicht zu bequem bist, die Arbeit selbst zu übernehmen - da du ja auch schließlich das KiGe haben möchtest. Und wenn deine Mutter weiß, dass sie sich auf dich verlassen kann, dann wird sie auch nichts dagegen haben, dass es sofort auf dein Konto fließt und du die Behördenpost bekommst. Falls nicht, dann kannst du dich nur fragen, woraus ihr Misstrauen resultiert. Definitiv ist das wesentlich einfacher als der Abzweigungsantrag, der nur aus wirklich gutem Grund gestellt werden kann und auch längere Zeit zur Bewilligung braucht und nie rückwirkend angewandt wird - was bei dir (6 Monate bis 25) schon aus dem Grund uninteressant ist.
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@CracklinRosie: Ich denke, ihr beiden habt völlig verschiedene familiäre Voraussetzungen.
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Das hoffe ich sehr für Cyda!
Denn so stehen die Chancen besser für sie, dass sie das wie geplant mit ihrer Mutter über die Bühne bekommt. ;)
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Lt. Profil ist Cyda männlich. Oder stimmt das nicht?
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Zitat (Arjenjoris, 27.08.2017)
Lt. Profil ist Cyda männlich. Oder stimmt das nicht?

:daumenhoch: ein Junge
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Ja, Cyda ist ein Junge. :D

Meine Mutter ist nicht misstrauisch, eher möchte sie das Geld für sich haben. So war es in der Vergangenheit, da hatte sie an mir gut verdient dank Kindergeld und netten Unterhaltszahlungen von meinem Vater. Wie auch immer, das ist Vergangenheit und ich möchte auch nicht allzu viel darein Interpretieren. Immerhin hat sie meinem Vorschlag zugestimmt.

Ich habe den Antrag nun ausgefüllt und meine Bankdaten und meine Anschrift an den jeweiligen Stellen eingetragen so dass das Geld direkt auf mein Konto geht und Bescheide zu mir geschickt werden.
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Na dann melde dich mal, ob es genehmigt wurde
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Zitat (Arjenjoris, 27.08.2017)
Lt. Profil ist Cyda männlich. Oder stimmt das nicht?

Ups... *schäm*
Da hab ich gar nicht drauf geachtet :pfeifen:
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Hallo zusammen,
nach etlichen Wochen habe ich tatsächlich die erste Überweisung von der Familienkasse auf mein Konto erhalten. :D
Schlussendlich war es gar nicht so schwer, wenn man denn weiß welche Formulare wichtig sind.
Notwendig waren die Formulare "Antrag auf Kindergeld", "Anlage Kind" und "Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes".

Antrag auf Kindergeld hatte ich aus der Sicht meiner Mutter ausgefüllt. Unter dem Punkt Zahlungsweg hatte ich allerdings mein Bankkonto eingetragen. Meine Mutter hatte das Formular nur noch unterschrieben.

Die Anlage Kind hatte ich auch aus der Sicht meiner Mutter ausgefüllt. Unter 3.1 hatte ich mein jetziges Studium eingetragen und unter 3.2 meine abgeschlossene Ausbildung.

Die Sonderanlage für ü18 Jährige hatte ich nach besten Wissen und Gewissen ausgefüllt. Dazu hatte ich eine Kopie meiner Studienbescheinigung beigefügt.

Das Ganze habe ich dann per Post an die für meine Mutter zuständige Familienkasse (also nicht meine) gesendet unter dem Namen meiner Mutter.
Nach nun knapp 2 Monaten wurde mir ein nettes Sümmchen der letzten Monate überwiesen.

Danke nochmal für eure Hilfe.

Bearbeitet von Cyda am 22.10.2017 15:36:57
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Na supi, Glückwunsch!
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Ist doch Klasse, das es letztendlich doch noch geklappt hat :lol: die Mutti's sind doch immer hilfreich :blumen:
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Na also! Hat doch auf die Art deutlich besser geklappt statt über den Umweg der Abzweigung.
Denk jetzt nur bitte daran, sofort zu informieren, wenn sich irgendetwas ändert bei dir. Wo deine Mutter schon so viel Vertrauen zu dir hat, dass sie dir sofort die Zahlung überlässt :blumen:
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