Kontoauszüge: wie lange aufbewahren?

Hallo an alle! biggrin.gif



Wie lange muß (soll) man Kontoauszüge aufbewahren???

Brauche dringend eine Antwort ! yes.gif


Ich danke euch biggrin.gif !
man MUSS gar nicht...

ich für meinen Teil krieg keine mehr, seit ich online-banking mach...
allerdings gibts natürlich situationen, in denen Kontoauszüge als überweisungs-nachweis wichtig sind, kommt eben immer drauf an, was man so bezahlt und so...
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Zitat (Amber, 12.01.2007)
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Wie lange muß (soll) man Kontoauszüge aufbewahren???

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ab 1994 habe ich alle noch aber ich glaub 5 jahre sollte man sie schon aufheben .
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Also im Geschäft muß ich die 10 Jahre aufbewahren, privat schmeiß ich diejenigen, die älter als fünf bis sechs Jahre weg, bzw. jag sie durch den Aktenvernichter.
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Zitat (anna55, 12.01.2007)
Zitat (Amber, 12.01.2007)
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Wie lange muß (soll) man Kontoauszüge aufbewahren???

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ab 1994 habe ich alle noch aber ich glaub 5 jahre sollte man sie schon aufheben .

Sehr richtig! Müssen tut man garnix...

Habe damals meine Auszüge auch immer aufgehoben. Alles was älter war al 2 Jahre flog halt raus. Vorausgesetzt natürlich, es gab keine Komplikationen. Die relevanten Auszüge habe ich bei Streitigkeiten, oder Unklarheiten natürlich länger aufgehoben.

Du solltest wichtige Auszüge aufheben, die Dir später als Nachweis dienen können. Gibt es aber keinen Rechtsstreit, oder Mahnungen, denke ich, dass man die locker nach 2 Jahren rausschmeissen kann.

Ich habe auch schon seit Jahren alles auf online umgestellt und bekomme meine Auszüge, Rechnungen, etc. nur noch per PDF. Das ist natürlich praktisch. Ich speichere die einfach ab und sammel bis zum geht nicht mehr. Meine HD ist schließlich groß genug... laugh.gif
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Ich danke euch allen für die Antworten!



Alle Kontoauszüge die älter sind als 4 Jahre werden weggeworfen! yes.gif yes.gif yes.gif
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Hier stehts ganz genau laugh.gif

Privatpersonen sind gesetzlich grundsätzlich nicht verpflichtet, Kontoauszüge und andere Bankbelege aufzuheben. Sie sollten es dennoch tun, um wichtige Zahlungen nachweisen zu können. Darauf weist der Bundesverband deutscher Bank hin. Denn die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften beträgt in der Regel drei Jahre. Rechnungen vom Versandhändler gehören ebenso dazu wie die für den Möbel- oder Computerkauf.

Eine Ausnahme gilt allerdings für den Bezug von Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, beispielsweise Reparatur- und Wartungsarbeiten an Gebäuden. In diesen Fällen sind Privatpersonen seit dem 1. August 2004 gesetzlich verpflichtet, Rechnungen und Zahlungsbelege wie zum Beispiel Kontoauszüge zwei Jahre lang aufzubewahren. Grund dafür sind verschärfte Vorschriften hinsichtlich der Rechnungserteilung für umsatzsteuerliche Zwecke (§ 14b Abs. 1 Satz 5 Umsatzsteuergesetz). Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.

Quelle: www.banktip.de

Bearbeitet von jojomama am 12.01.2007 19:01:24
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Zitat (jojomama, 12.01.2007)
Hier stehts ganz genau laugh.gif

Privatpersonen sind gesetzlich grundsätzlich nicht verpflichtet, Kontoauszüge und andere Bankbelege aufzuheben. Sie sollten es dennoch tun, um wichtige Zahlungen nachweisen zu können. Darauf weist der Bundesverband deutscher Bank hin. Denn die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften beträgt in der Regel drei Jahre. Rechnungen vom Versandhändler gehören ebenso dazu wie die für den Möbel- oder Computerkauf.

Eine Ausnahme gilt allerdings für den Bezug von Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, beispielsweise Reparatur- und Wartungsarbeiten an Gebäuden. In diesen Fällen sind Privatpersonen seit dem 1. August 2004 gesetzlich verpflichtet, Rechnungen und Zahlungsbelege wie zum Beispiel Kontoauszüge zwei Jahre lang aufzubewahren. Grund dafür sind verschärfte Vorschriften hinsichtlich der Rechnungserteilung für umsatzsteuerliche Zwecke (§ 14b Abs. 1 Satz 5 Umsatzsteuergesetz). Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.

Quelle:  www.banktip.de

jojomama biggrin.gif

Ich danke dir biggrin.gif biggrin.gif biggrin.gif
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Gern geschehen!! whistling.gif biggrin.gif
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Ich mache seit Jahren Onlinebanking und erhalte so auch meine Kontoauszüge per PDF-Datei. Die speichere ich dann auf dem PC dementsprechend ab. Wer kein Onlinebanking macht, der kann doch seine Auszüge einscannen und als PDF-Datei ablegen. Nimmt sehr wenig Speicherplatz ein und man kann bei Bedarf darauf zurückgreifen und ggf. einen Ausdruck erstellen.
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ich bin leider sehr sehr schlampig mit dem ganzen Bürokram (auch Kontoauszüge) zu Hause. Habe solch eine Schublade und da kommt alles rein sad.gif sad.gif
Ich gelobe immer Besserung, doch dabei bleibt es.....

Hat mich schon so manche Mark, Euro und Nerven gekostet mad.gif
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Zitat (Aida, 13.01.2007)
ich bin leider sehr sehr schlampig mit dem ganzen Bürokram (auch Kontoauszüge) zu Hause. Habe solch eine Schublade und da kommt alles rein sad.gif sad.gif
Ich gelobe immer Besserung, doch dabei bleibt es.....

Hat mich schon so manche Mark, Euro und Nerven gekostet mad.gif

Das kommt mir doch leider sehr bekannt vor!! sad.gif mad.gif WAS für ein Chaos das ist, wenn ich irgendwelche Unterlagen suche blink.gif !!
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Guten Vormittag allerseits,

lang, lang ist's her, ich möcht trotzdem zu diesem Thema noch was wissen. Wie verhält es sich bei Kontoauszüger für die KReditkarte? Wie lange sollte man diese aufheben? Es steht ja immer drunter, dass Einwändungen innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt zu erheben sind. Könnte ich alles entsorgen, was älter ist als 3 Jahre?

Vielen Dank schon mal für die hilfe.gif

aquarius
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Hallo Aquarius flowers_2.gif

Ich merke schon...es geht an den Frühjahrsputz !

Aber ja... wir tun´s. Alles incl. 2011 zurück... bis zur Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs wink.gif hat bei uns der Kamin geschluckt. Hat gleichzeitig den Pleitegeier, der auf dem Dach saß, für ne kurze Zeit verjagt, denn je nach Kontostand und -bewegung fällt ja auch die Rauchfahne aus. Nehme ich an...

Lediglich die Belege von Abbuchungen aus dem Ausland (Urlaub, Mietwagen usw.) dürfen länger leben. Diese werden zur Kontrolle (sicher ist sicher) und zum Frustaufbau, sprich: Preisvergleich, damals/heute ohmy.gif im Urlaubsordner aufbewahrt. Mal sehen, wie lange noch, denn Preise rund um den Urlaub zu vergleichen, trägt nicht gerade zur Erholung bei.

Fall jetzt doch jemand meint, 1. die Dinger sollten länger aufgehoben werden und 2. man verbrennt der Umwelt zuliebe keine Auszüge im Kamin...sage ich: 1. Aha und 2. offtopic.gif
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Es ist sinnvoll Kontounterlagen viel länger aufzubewahren.
Habe aktuell den Fall, daß ich 1996 und in den Folgejahren illegal von Staatsseite erhobene Gebühren zurückfordern kann. Die Unzulässigkeit dieser Gebühren wurde im letzten Jahr höchstgerichtlich festgestellt. In der Summe werden das immerhin ca. 800 EUR sein, die ich zurückfordern kann.

Was Geldverkehr betrifft, habe ich immer sehr sorgfältig dokumentiert und aufbewahrt. Seit ich geschäftsfähig bin, kann ich alles lückenlos nachweisen.
Mit Online-Banking hält sich das Archivvolumen jetzt und zukünftig in passablen Grenzen; ist alles als pdf-Files auf einer SD Card abgelegt, plus 2 Sicherheitskopien von dem wichtigen Teil. Für Privatpersonen sind pdf-Files ohne Signatur als Nachweise ausreichend.
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