3.Reklamation: Geld zurück?

Hi,

habe mir im März letzten Jahres (03/2006) einen Swing Stepper gekauft. Leider hielt das erste Gerät nicht sehr lange. konnte es problemlos reklamieren. man schickte mir ein ersatzgerät (anderer Typ), leider war dessen lebensdauer ebenfalls sehr befristet. also reklamierte ich erneut und erhielt nochmals ein neues Gerät. Gestern gab auch dieses Teil mit einem lauten Knacks seinen Dienst auf. Meine Frage habe ich das REcht mein Geld zurück zuverlangen, wenn ja wieviel. habe ja schließlich 24 Garantie und es wurde auch sachgemäß gebraucht.

Wäre nett wenn jemand etwas genaues weiß.

Liebe Grüße

Maccadi
Ja, du kannst dein Geld zurückverlangen, wieviel du aber abgezogen bekommst, da du es ja genutzt hast, kann ich dir leider nicht sagen. Kommt drauf an wie lange so ein Teil normalerweise hält.
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Danke rolleyes.gif ,

ich versuch es einfach mal. Hab ja nix zu verlieren.

Weiß auch nicht wielange so ein Stepper normalerweise hält, aber bei regelmäßigen Training 2-3x pro Woche 20-40 min haben sie so knapp 6-8 Wochen gehalten und das ist definitiv zu wenig, zumal es nicht so ein superbillig Stepper war.

Bis zum nächsten Mal & liebe Grüße


Maccadi wink.gif
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hab da sowas im kopf von dem mangel, bezogen auf die qualität.
also hier die rechte des käufers bei mangelhafter lieferung:

- recht auf ersatzlieferung
- rücktritt vom vertrag (ggf. schadenersatz) also geld zurück
- nachbesserung
- minderung
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Zitat (maccadi2001, 20.01.2007)
Weiß auch nicht wielange so ein Stepper normalerweise hält, aber bei regelmäßigen Training 2-3x pro Woche 20-40 min haben sie so knapp 6-8 Wochen gehalten und das ist definitiv zu wenig, zumal es nicht so ein superbillig Stepper war.

Bis zum nächsten Mal & liebe Grüße


Maccadi wink.gif

Ist egal wie oft du trainierst oder wie teuer das Teil ist, die Gewährleistung hat du auf jeden Fall für 2 Jahre.
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Zitat (Sparfuchs, 21.01.2007)
Zitat (maccadi2001, 20.01.2007)
Weiß auch nicht wielange so ein Stepper normalerweise hält, aber  bei regelmäßigen Training 2-3x pro Woche 20-40 min haben sie so knapp 6-8 Wochen gehalten und das ist definitiv zu wenig, zumal es nicht so ein superbillig Stepper war.

Bis zum nächsten Mal & liebe Grüße


Maccadi  wink.gif

Ist egal wie oft du trainierst oder wie teuer das Teil ist, die Gewährleistung hat du auf jeden Fall für 2 Jahre.

ABER!!!!!!

Nur auf einen Mangel der schon beim Kauf bestanden hat.
Im ersten halben Jahr liegt die Beweislast beim Verkäufer und danach muß der Käufer beweisen das der Mangel schon beim Kauf bestanden hat.

Es sei den der Hersteller hat eine Garantie gegeben!!!!!

Was steht bei Dir im Kaufvertrag?????

PS: Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist:
Das der Hersteller garantiert das das Teil 2 Jahre hält.



LG Snookerfee
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ich glaube gerade Heute im Radio gehöhrt zu haben, das der Verkäufer das Recht hatt das Gerät erst mal umzutauschen, sollte das neue Gerät wieder defekt sein hast du das Recht auf Geld zurück und zwar vollständig.
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aber erst nach 2- oder 3-maliger schlechtleistung...
aber so wars ja.

Zitat
PS: Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist:


ja, wo ist der unterschied?
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Zitat (pepsi, 22.01.2007)

Zitat
PS: Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist:


ja, wo ist der unterschied?

Steht drunter wink.gif

Zitat
PS: Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist:
Das der Hersteller garantiert das das Teil 2 Jahre hält.


Bei Gewährleistung tut er das halt nicht!!!!!!!
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also erstmal vielen Dank an alle die geantwortet und mir somit geholfen haben smile.gif

Der aktuelle Stand ist, das mir ein netter Supportmitarbeiter zurückgemailt hat, dass es überhaupt kein Problem gibt. Sie schicken mir einen Rücksendeschein zu, ich gebe meine kontodaten an und dann überweisen sie mir den vollen Betrag.

Toll nicht. Soweit ich es mittlerweile verstanden habe, sind sie zu 2 Jahren Garantie/ Gewährleistung verpflichtet. Da der Stepper jeweils weniger als ein halbes Jahr gehalten hat, ist davon auszugehen, dass bereits ein Mangel vorlag.

das Gesetz (Kauf-/Schuldrecht) sieht vor das dem Unternehmen zweimal die Möglichkeit gegeben werden muss nachzubessern um den Mangel zu beseitigen, da ich zweimal ein ersatzgerät erhalten habe und dies auch jeweils kaputt ging, der Mangel also bestehen blieb, habe ich nun das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Es gilt also die Regel: Nachbesserung vor Rücktritt vom Kauf oder Minderung

Liebe Grüße

Maccadi biggrin.gif
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Zitat (Snookerfee, 22.01.2007)
Zitat
PS: Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist:
Das der Hersteller garantiert das das Teil 2 Jahre hält.


Bei Gewährleistung tut er das halt nicht!!!!!!!

der unterschied zwischen gewährleistung und garantie ist... bei der gewährleistung... und bei der garantie wird garantiert, dass die ware 2 jahre hält --- oder so.
aber das ist immer noch kein unterschied für mich. ist ja auch nichts persönliches. will ich aber jetzt wissen. was wird denn gewährleistet?
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Also ich habe das so in Erinnerung:

Während der Garantie/Gewährleistung muss der Händler oder Hersteller den Mangel beheben, bzw. einen gleichwertigen Ersatz bereitstellen.

Sollte der Mangel auch nach 3-maligem Versuch nicht behoben werden können, hast Du das Recht auf Wandlung, oder Rücktritt des Vertrages.


Ob Du jedoch den vollen Kaufpreis erstattet bekommst weiß ich auch nicht. Ich glaube bei hochwertigen Geräten wie zB. Laptops, oder Handys wird immer ein Betrag für die Nutzungsdauer abgezogen.

Wende Dich doch am besten mal an eine Verbraucherzentrale. Von denen kannst Du sicher mehr Support erwarten... wink.gif
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Zitat (pepsi, 23.01.2007)
Zitat (Snookerfee, 22.01.2007)
Zitat
PS: Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist:
Das der Hersteller garantiert das das Teil 2 Jahre hält.


Bei Gewährleistung tut er das halt nicht!!!!!!!

der unterschied zwischen gewährleistung und garantie ist... bei der gewährleistung... und bei der garantie wird garantiert, dass die ware 2 jahre hält --- oder so.
aber das ist immer noch kein unterschied für mich. ist ja auch nichts persönliches. will ich aber jetzt wissen. was wird denn gewährleistet?

Also für mich ist Garantie und Gewährleistung eigentlich das gleiche. Es wird eben Garantiert, oder Gewährleistet, dass in dieser Zeit anfallende Mängel behoben werden...

Oder kann jemand eine vernünftige Erklärung bieten was diese 2 Ausdrücke unterscheiden soll? gruebel.gif
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Nein, das sind 2 verschiedene Dinge.

Hier wird es besser erklärt

Bearbeitet von Sparfuchs am 23.01.2007 20:09:35
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hehe das lern ich grad in der berufschule.
also mal sehn was ich noch weiß wink.gif

gewährleistung ist bei einem einseitigen handelskauf 2 jahre (außer bei gebrauchten waren, da kann es auch nur ein jahr sein muss aber vertraglich festgehalten werden)
gewährleistung bedeutet das der verkäufer "gewährleistet" das die ware beim verkauf in ordnung war und noch kein fehler vorlag (die ersten 6 monate nach dem kauf muss der verkäufer bewesien das kein fehler vorlag und ab 6 monaten der kunde das ein fehler vorlag)
Garantie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und wird vom hersteller oder händler gegeben auf die haltbarkeit eines gerätes oder einzelner teile davon. bei sachgemäßer benutzung natürlich.

bei einem kaputten gerät kann der kunde nacherfüllung verlangen (d.h. austausch des gerätes oder reparatur) nach der zweiten fehlgeschlagenen nacherfüllung hat der kunde folgende möglichkeiten: rücktritt vom kaufvertrag, minderung des preises, in besonderen fällen auch schadensersatz
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