Herd reklamieren?

Ich habe mir vor ca 1 1/2 Jahren einen weißen E-herd im Versandhaus bestellt. leider ist die Dichtung nicht dicht so daß an der Klappe zwischenzeitlich braune angeschmorte Stellen sind.
Wegschrubben geht nicht.Das Plastik scheint durch die Hitze richtig angeschmort zu sein.Weiß jemand ob ich den
Wäre schön wenn jemand Rat weiß, denn die Couch die ich bei denen bestellt habe, da ist heute zudem noch die Lehne abgebrochen. ( Ist eine Schlafcouch)
Hallo Wespenstich,

wie lange hast Du denn Garantie auf die Teile?
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Den zweiten Thread zu diesem Thema hab ich gelöscht wink.gif
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Soweit ich weiß sind in Deutschland doch 2 Jahre Garantie oder?
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Sorry wußte nicht genau wo er richtig ist.
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Kein Problem. Falls du dir unsicher bist kannst du deswegen gerne einen von uns Mods oder Forumlotsen anschreiben. Wir helfen dir gerne weiter.

Zu deiner Frage:

wenn du zwei Jahre Garantie hast würde ich das Reklamieren. Nach so kurzer Zeit darf ein Herd noch nicht angeschmort sein. Bei der Lehne der Couch weiß ich nicht, versuchs mal. Aber es kann gut sein das sie es dir nicht glauben und eigenes Verschulden geben.

Viel Glück flowers_2.gif
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Zitat (Wespenstich, 04.02.2007)
Soweit ich weiß sind in Deutschland doch 2 Jahre Garantie oder?

Meine mich zu erinnern, das Versandhäuser verschiedene Garantie-Zeiten zu ihren Produkten anbieten unsure.gif
Müsste aber doch im Kaufvertrag (Rechnung) stehen?

Grundsätzlich denke ich aber, dass nach so einer kurzen Zeit allemal eine Reklamation gerechtfertigt ist.
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Die Couch ist eine Schlafcouch. Ich studiere noch und schlafe jede Nacht auf der Couch, da ist die Lehne mit der Zeit locker geworden. War auch keine besonders hochwertige Couch. Das Holz ist alles Sperholz an den dem Ding.

Bearbeitet von Wespenstich am 04.02.2007 20:37:11
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Das kann man nicht pauschal sagen. Hast du 2 Jahre Garantie oder die 2 Jahre Gewährleistung. Bei der Garantie gelten die Bedingungen des Herstellers. Bei der Gewährleistung, hast du in den ersten 6 Monaten keine Probleme , Mängel kostenlos beheben zu lassen. danach musst du nachweisen, daß der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war. z. B. Konstruktions, Materialfehler.

Ich würde aber auf jeden Fall beim Versandhaus anfragen.
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Ich würde es in jedem Falle probieren!!!
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