Hi!
Nochmal ne frage zum Thema Wohnungen:
Ist es heute noch erlaubt, dass es 1 Wasserzähler für ein Mehrfamilienhaus gibt und somit der Verbrauch auf die qm² bzw die "Köpfe" umgelegt wird?
das gleiche für die heizkosten?
wenn es noch so abgerechnet wird, hat man dann das recht auf einen eigenen z.b. wasserzähler (in einer wohnung, in der man zur zeit wohnt)?
dürfen wohnung angeboten werden, wo noch wie oben beschrieben abgerechnet wird? wenn man darauf bei einer neuen wohnung bestehen würde, könnte der vermieter dann natürlich sagen "dann kriegste die wohnung halt nicht". Geht mir jetzt aber ums prinzip.
ist zur zeit bei uns diskussionsthema...vielleicht könnt ihr mir helfen.
P.S.Ich sage, es darf so abgerechnet werden
gruß steffi
Nochmal ne frage zum Thema Wohnungen:
Ist es heute noch erlaubt, dass es 1 Wasserzähler für ein Mehrfamilienhaus gibt und somit der Verbrauch auf die qm² bzw die "Köpfe" umgelegt wird?
das gleiche für die heizkosten?
wenn es noch so abgerechnet wird, hat man dann das recht auf einen eigenen z.b. wasserzähler (in einer wohnung, in der man zur zeit wohnt)?
dürfen wohnung angeboten werden, wo noch wie oben beschrieben abgerechnet wird? wenn man darauf bei einer neuen wohnung bestehen würde, könnte der vermieter dann natürlich sagen "dann kriegste die wohnung halt nicht". Geht mir jetzt aber ums prinzip.
ist zur zeit bei uns diskussionsthema...vielleicht könnt ihr mir helfen.
P.S.Ich sage, es darf so abgerechnet werden
gruß steffi