Wasser- und Heizungsabrechnung: ... im Mehrfamilienhaus

Hi!

Nochmal ne frage zum Thema Wohnungen:

Ist es heute noch erlaubt, dass es 1 Wasserzähler für ein Mehrfamilienhaus gibt und somit der Verbrauch auf die qm² bzw die "Köpfe" umgelegt wird?
das gleiche für die heizkosten?

wenn es noch so abgerechnet wird, hat man dann das recht auf einen eigenen z.b. wasserzähler (in einer wohnung, in der man zur zeit wohnt)?
dürfen wohnung angeboten werden, wo noch wie oben beschrieben abgerechnet wird? wenn man darauf bei einer neuen wohnung bestehen würde, könnte der vermieter dann natürlich sagen "dann kriegste die wohnung halt nicht". Geht mir jetzt aber ums prinzip.

ist zur zeit bei uns diskussionsthema...vielleicht könnt ihr mir helfen.

P.S.Ich sage, es darf so abgerechnet werden

gruß steffi
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Das Wasserzähler-Set ermöglicht die individuelle Messung des Wasserverbrauchs in deiner Wohnung, was eine gerechtere Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch ermöglicht und Streitigkeiten über die Verteilung der Kosten reduziert. Wenn du den Einbau eines eigenen Zählers in Erwägung ziehst, kannst du so konkrete Zahlen vorlegen und dich besser auf Verhandlungen mit dem Vermieter vorbereiten.

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Wasserkosten dürfen so abgerechnet werden. Heizkosten weiß ich nicht genau!!
Finde es aber nicht richtig, dass es so etwas heute noch gibt - bei den Energiekosten.

Man stelle sich vor, eine Familie braucht nur 18 Grad C, die andere vielleicht 22 Grad C, Ungerechtigkeit pur!!

Natürlich bekommt man eine Wohnung nicht wenn man nicht mit dieser Art Abrechnug einverstanden ist, nachträglich gilt was im Mietvertrag vereinbart ist.
So ist meine Meinung.

Gruß aus der Pfalz rofl
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Also Wasser dar meines Wissens noch in Altbauten auf Personen abgerechnet werden, da es oft sehr schwierig ist das Rohrsystem so umzubauen, das jeder eine eigene Uhr hat. Bei Zentralheizung ist es leichter. Da gibt es ja diese Verdunsterröhrchen an den Heizkörpern, mittlerweile glaub ich auch elektronische, da kann man danach abrechnen.
Die Kosten für die Ablesung zahlst du natürlich. Bei Neubauten wird eh alles getrennt.
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Schau mal HIER, dort wird die Regelung bei Verteilung der Heizkosten aufgezeigt. Auf der linken Seite einfach "warme BK" anklicken :blumen:
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Also ich wohne in einer so genannten Wohnung.
Für Gas (Heizung/warmwasser) habe ich einen extra zähler.
Aber das komplette wasser was wir in unserem Block (36 Wohnungen) verbrauchen wird auf jeden einzelnen umgelegt mit einem qm schlüssel.
Ich bin sehr zufrieden, klar du wirst so zum verschwender das geb ich ehrlich zu.
Waschmaschine läuft häufiger, baden jeden tag, das wasser wird ja durch 36 geteilt.
Benachteiligt werden die die es nicht so handhaben.
Aber es gab bisher nie ein Problem, weil wir alle recht wenig nebenkosten zahlen müssen. :pfeifen:
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Bei uns ist es so, dass wir Warmwasserzähler in der Wohnung haben, aber das Kaltwasser wird auch per Schlüssel auf die qm umgelegt!

Das ist für uns, die wir oben wohnen, schon doch ein erheblicher Nachteil. Denn wir zahlen natürlich auch DAS Wasser mit, welches unsere NAchbarn die Gärten haben, fleißig für ihre Rasen, Blumen und Swimmingpols verbrauchen!! :labern:

Das ärgert mich jeden Sommer ganz gewaltig. Denn es wird ja nicht mal kurz gegossen, der Garten wird stundenlang "geflutet" und 3 unserer Nachbarn haben nen Pool mit einem Fassungsvermögen von gut je 5000 l. Mindestens!!! :pfeifen:

Wir haben letzten Sommer mal beim Vermieter nachgefragt, ob nicht zumindest für diejenigen andere Regelungen gelten müssten! Und zur Antwort kam, dass es in Schleswig Holstein keine gesetzliche Verpflichtung für Kaltwasseruhren gäbe, also würden die sie auch nicht einbauen.

Der Typ meinte, er könnte meinen Ärger ein wenig verstehen, aber es ließe sich nicht ändern!! :labern: Ein Vorschlag von ihm war ernsthaft, dass wir doch mal mit den Nachbarn sprechen sollen, ob wir deren Pool mitbenutzen könnten, dann hätten wir wenigstens auch was davon!! :pfeifen: :wallbash:
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jojomama - deinen Ärger verstehe ich, war glaube ich schonmal Thema, steht denn in eurem Mietvertrag drinn, das ihr das Wasser für andere Pools mitbezahlen müsst?
Hast du schonmal bei einem Mieterverein nachgefragt?
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Hallo,

brauche Ihre Rat!
Bin im Mai 2006 in einer Wohnung eingezogen. Habe dann ganzen Jahr keine Heizung an gehabt, da 2006/2007 war auch keine kalte Winter. Ich weiss aber genau, dass bis zum Mai 2006 die Wohnung war leer, aber voll geheizt!
Ich habe jetzt fette Heizungsabrechnung für 2006 bekommen, wo ganze Heizkosten durch ganzen Jahr verteilt auf Grundlage der Gradtagstabelle.
Erwähnte Zweischenablesung ist nicht erfolgt!
Soll ich das doch bezahlen? Wer weiss?
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Lehne Dich zurück und lächle, die Forderung ist verjährt, wenn Du die Abrechnung erst in diesem Jahr erhalten hast.
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Habe falsch geschrieben. Die Rechnung habe ich schon im Dezember 2007 bekommen.
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Zitat (Bekatja @ 28.02.2008 13:11:41)
Habe falsch geschrieben. Die Rechnung habe ich schon im Dezember 2007 bekommen.

Dann dürfte die Zahlung ja sicher inzwischen schon fällig und die Widerspruchsfrist längst abgelaufen sein. Dagegen wirst Du wohl nichts mehr tun können.
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Zitat (Bekatja @ 28.02.2008 12:55:12)
Hallo,

brauche Ihre Rat!
Bin im Mai 2006 in einer Wohnung eingezogen. Habe dann ganzen Jahr keine Heizung an gehabt, da 2006/2007 war auch keine kalte Winter. Ich weiss aber genau, dass bis zum Mai 2006 die Wohnung war leer, aber voll geheizt!
Ich habe jetzt fette Heizungsabrechnung für 2006 bekommen, wo ganze Heizkosten durch ganzen Jahr verteilt auf Grundlage der Gradtagstabelle.
Erwähnte Zweischenablesung ist nicht erfolgt!
Soll ich das doch bezahlen? Wer weiss?

Hallo, Bekatja, ich glaube nicht, daß Du die Heizkostenabrechnung, so wie Du sie bekommen hast, akzeptieren mußt. Bist Du im Mieterverein, dann lege die Abrechnung dort einmal vor. Oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung, die auch Mieterrechtsschutz beinhaltet, dann solltest Du einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Abrechnung beauftragen. Wenn eine Zwischenablesung vor Deinem Einzug nicht erfolgt ist, kann man Dir nicht die Kosten für eine Zeit auferlegen, in der Du nicht in der Wohnung gewohnt hast.

Murmeltier
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bei Wohnungsübergabe wird eigentlich ein Protokoll erstellt in dem ALLE Zählerstände eingetragen werden , gerade bei der Heizung darf meines Wissens nach nicht pauschal abgerechnet werden ... näheres kann dir da der Mieterschutzbund sagen und gegebenenfalls mit dir zusammen einen Wiederspruch erstellen (auch wenn das Geld kostet aber es lohnt sich in deinem Fall)
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Hallo Bekatja,

man bräuchte mal nähere Informationen; z.B. wie ist der Abrechnungszeitraum?? Wenn du schreibst 2006/2007, liegt der wohl irgendwann im Jahr und nicht von Januar bis Dezember! Hat das Haus eine Verwaltung, ist es eine normales Miethaus oder eine Eigentumsanlage.

Ansonsten gibt es ganz klare Regelungen, grundsätzlich darf man dir nur die Monate anrechnen, in denen du in dem Haus wohnst! Sollte die Wohnung beim Leerstand voll beheizt worden sein, bleibt der Vermieter für diese Zeit auf den Kosten sitzen!

Das mit der Zwischenablesung ist so eine Sache; meist ist es der Vormieter, der diese haben möchte, damit er nicht die Kosten vom Nachmieter aufgebrummt bekommt. Vielleicht kannst du ja mal bei den Nachbarn fragen, ob sie den Vormieter kennen. Vielleicht kannst du ja dann mit ihm Kontakt aufnehmen und erfährst so, ob er eine Zwischenablesung hat machen lassen!?
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Hi, Zwilli und Bekatja,
wenn der Vormieter keine Zwischenablesung hat machen lassen und die Wohnung ging sodann nahtlos an dich, Bekatja, über, so ist der Vormieter Dir zum Ersatz des in Deiner Rechnung befindlichen Heizkostenbetrages für deren Wohnzeit verpflichtet. Oje, ist das noch verständlich??? Ich hoffe doch! Sollten die Nachbarn den Vormieter nicht kennen, frag doch einfach Deinen Vermieter. Der hat sicher zumindest den Namen und vielleicht auch die neue Anschrift. Wenn der frühere Mieter Dir keinen Ersatz leisten will, dann solltest Du in jedem Fall zum Anwalt oder Mieterbund gehen, denn so geht's ja auch nicht!!

Murmeltier
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Hi Murmeltier,

grundsätzlich ist das richtig, was du schreibst. Aber Bekatja hat geschrieben, daß die Wohnung zwischendurch leer stand. Die Kosten für den Zeitraum des Leerstandes bleiben dann an dem Vermieter hängen - er hätte die Heizung ja abschalten können!!

Um das zu prüfen, bräuchte man genauere Angaben!!
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Ja, genau so ist es! Aber ist schon ganz schön blöd, wenn ein Mietverhältnis schon mit solchen Unstimmigkeiten anfängt. Aber es ist wichtig, hier Klarheit zu schaffen, denn nur um des "lieben Friedens willen kleine Brötchen zu backen", kann leicht zum Bumerang werden. Vermieter (natürlich nicht alle, aber schon einige), nutzen gern mal des Öfteren das Stillschwigen ihrer Mieter für den eigenen Vorteil aus.

Murmeltier
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Hallo Alle!

Vielen Dank für Ihre Hilfe! Habe mit Ihrer Hilfe ein Brief an Vermieter geschrieben, wo ich ein Ableseprotokol und Wohnungsübergabeprotokol, wo alle Zählerstände aufgeschrieben sind, angefordert habe. Dann, dachte ich, könnte man nachvollziehen, wie viel Heiz-, Warm- und Kaltwasser wir tatsächlich verbraucht haben.
Habe gerade heute die Antwort bekommen. Er schreibt, dass er kein Ableseprotokol hat, wegen Wohnungsübergabeprotokoll äußert er sich nicht und auch keine Kopie habe ich bekommen...
In diesem Brief schreibt er auch, dass es keine Zwieschenablesung von UNSERER Seite beantragt wurde, deshalb haben sie die Abrechnung nach Grundlage von einer Gradstabelle gemacht und "so gerechtig" ist. In dieser Tabelle werden alle Kosten durch ganzen Jahr verteilt, und wir haben ein Wert 470 von 1000 bekommen haben (also von Mai bis Dezember - 8 Monate). Wie viel wir tatsächlich verbraucht haben, interessiert ihn nicht...
Jetzt ist meine Frage, ob jemand weiss, das diese Zwieschenablesungantrag von unsere Seite passieren muss. Die Vormieterin übrigens wohnt in selben Haus (hat ähnliche Wohnung in unserem Haus gekauft) und scheint kein Zwieschenablesung in dieser Wohnung gemacht hat, aber ich frage noch nach.
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Zitat (jojomama @ 25.02.2007 14:22:37)
Das ist für uns, die wir oben wohnen, schon doch ein erheblicher Nachteil. Denn wir zahlen natürlich auch DAS Wasser mit, welches unsere NAchbarn die Gärten haben, fleißig für ihre Rasen, Blumen und Swimmingpols verbrauchen!! :labern:

Das ärgert mich jeden Sommer ganz gewaltig. Denn es wird ja nicht mal kurz gegossen, der Garten wird stundenlang "geflutet" und 3 unserer Nachbarn haben nen Pool mit einem Fassungsvermögen von gut je 5000 l. Mindestens!!! :pfeifen:

Wir haben letzten Sommer mal beim Vermieter nachgefragt, ob nicht zumindest für diejenigen andere Regelungen gelten müssten! Und zur Antwort kam, dass es in Schleswig Holstein keine gesetzliche Verpflichtung für Kaltwasseruhren gäbe, also würden die sie auch nicht einbauen.

Der Typ meinte, er könnte meinen Ärger ein wenig verstehen, aber es ließe sich nicht ändern!! :labern:

Ich wüßte wie ich meinen Wasseranteil, den die anderen Parteien mitbezahlen müssen, ordentlich in die Höhe treiben kann:
Fotolabor einrichten, wo das Papier Tag und Nacht in fließendem :) Wasser ausgewaschen werden muß ;)
oder
im Sommer Kühlspiralen im Wohnraum verlegen, die natürlich auch ordentlich Wasser schlucken. ;)
Die Betroffenen würden nach der nächsten Abrechnung ganz schnell nach eigenen Wasseruhren schreien. :D
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Nochmal Hallo!

Wer weiß, von wem ist die Zwischenablesung muss beantragt werden. Als ich in meiner Wohnung eingezogen bin, dachte ich, wenn ich in dem Wohnungsübergabeprotokoll alle Zählerstände aufgeschrieben sind, dann werde ich nach tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Jetzt sagt mein Vermieter, dass ich beim Einzug keine Zwischenablesung beantragt habe, deshalb muss ich jetzt nach Gradtagtabelle bezahlen. Aber keiner hat mit gesagt, dass ich so was noch machen soll! Hat er Recht?
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Also im Normalfall erfolgt eine Zwischenablesung automatisch beim Einzug.
Wenn es bei dir nicht der Fall war denke ich war das der Fehler vom Vermieter, weil der muss es wissen.
Ich würde mir das nicht gefallen lassen und ihn drauf ansprechen das du davon nichts gewusst hast und das sie eben jetzt ablesen sollen und das dann dementsprechend umrechnen.
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