Nebenkosten

In: Wohnen
Hallo...habe vor kurzen meine Nebenkostenabrechnung erhalten.......leider muss ich nachzahlen, habe mir bereits ein Buch dazu gekauft.......allerdings habe ich noch ein paar fragen...kennt sich von euch jemand aus???
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Was willst Du wissen? Wir waren ja auch lange Mieter, und ich denke, daß ich mich recht gut damit auskenne.

LG Bücherwurm
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Was möchtest du denn genau wissen?
Habe vor einigen Jahren in einer Hausverwaltung gearbeitet (zwar nicht als Sachbearbeiterin, "nur" als GF-Assi, hatte aber mit rechtlichen Dingen von
Mieter-/Vermieterseite zu tun), bin aber noch größtenteils auf dem Laufenden.
Ich vermute einfach mal, dass du wissen möchtest, was auf den Mieter umlagefähig ist und was nicht?

Grüßi
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Im letzten Jahr hat mein Vermieter (sind insg. zu 4 im haus) die Abrechnung durch Vier Personen aufgeteilt......dieses Jahr versucht er die etwas verteuerten Wasserkosten andersweitig umzulegen indem er die Nebenkosten auf 1/3 aufteilt......alles andere berechnet er durch vier....LEIDER habe ich dafür im Dez auch noch unterschreiben, hat mir nen wisch (Mietererhöhung) unter die nase gehalten...in dem stand das die sich die Grundmiete und die Betriebkosten incl Strom (=1/3 der gesamtkosten) erhöht......
Habe nun gelesen das es für Nebenkosten gewisse verteilermasstäbe gibt (gibt keine Heizungsleser und Wasserzähler) kann entweder über die im Haus lebenden Personen abrechnen oder uber die Wohnfläche alles andere ist unzulässig stimmt das????
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Au weia, ich glaub, da muß der "Fachwecker" ran. Wir hatten immer Wasseruhren, bei denen der Verbrauch für exakt unsere Wohnung abgelesen wurde. Sorry, daß ich Dir da nicht helfen kann :(
Übrigens, es ist immer hilfreich, Mitglied im Mieterverein zu sein. Kostet zwar eine Jahresgebühr, aber bei Streß mit Vermietern ist die Rechtsberatung kostenlos, und Briefe eines RA's kosten nur eine Schreibgebühr. Allerdings kann man nicht während eines laufenden Streits Mitglied werden. Es sei denn, diese Bestimmung ist mittlerweile geändert worden.

LG Bücherwurm
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Hab ich mir ja auch schon überlegt Bücher....aber kostet ne Anmeldegebühr von 50 Euro und ne Jahresgebühr von 70 Euro......mein Vermieter will 117 Euro naja steht im moment nicht im Verhältniss......deshalb hab ich mir das Mieterlexikon vom Mieterbund zugelegt aber bin halt auch nur ein Mensch und kein jurist **gg**
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Zitat (Lavinnia @ 13.04.2005 - 00:33:59)
Im letzten Jahr hat mein Vermieter (sind insg. zu 4 im haus) die Abrechnung durch Vier Personen aufgeteilt......dieses Jahr versucht er die etwas verteuerten Wasserkosten andersweitig umzulegen indem er die Nebenkosten auf 1/3 aufteilt......alles andere berechnet er durch vier....LEIDER habe ich dafür im Dez auch noch unterschreiben, hat mir nen wisch (Mietererhöhung) unter die nase gehalten...in dem stand das die sich die Grundmiete und die Betriebkosten incl Strom (=1/3 der gesamtkosten) erhöht......
Habe nun gelesen das es für Nebenkosten gewisse verteilermasstäbe gibt (gibt keine Heizungsleser und Wasserzähler) kann entweder über die im Haus lebenden Personen abrechnen oder uber die Wohnfläche alles andere ist unzulässig stimmt das????


Nachzuforschen wäre zum einen, weshalb der Vermieter die Kosten zu 1/3
umlegt. Falls eine Wohnung leer stehen sollte, muss der Vermieter die Kosten
trotzdem wie gehabt entsprechend auf 4 Mietparteien umlegen. Der Vermieter kann auf jeden Fall nicht den Verteilerschlüssel ändern, weil ihm "gerade danach war". Maßgebend ist das, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Alles durcheinander abzurechnen geht nicht.

Es können Zusatzvereinbarungen für Änderungen, die das Mietobjekt betreffen, geschlossen werden, dem der Mieter mit seiner Unterschrift zustimmt - oder Widerspruch einlegt, weil es z.B. gesetzeswidrig ist. In deinem Fall hast du dem zugestimmt, was aber nicht heissen muss, dass es legitim ist. Der Vermieter muss im Prinzip den kompletten Verteilerschlüssel auf 1/3 ändern oder ihn bei 4 Mietparteien belassen. Oder aber die umlagefähigen Betriebskosten nach Personen pro Haushalt oder m² Wohnfläche errechnen. Welche Form gewählt wurde, ist im Mietvertrag verzeichnet.

Da du etwas "in gutem Glauben" unterschrieben hast, empfehle ich als erstes den Grund für die Änderung in Erfahrung zu bringen und weshalb die Abrechnung auf verschiedenen Verteilerschlüsseln basiert. Eine Begründung wäre da schon seitens des Vermieters von Nöten, da die Verteilung ungerecht erfolgt ist. Dass es für diese Form der Änderung eine gesetzliche Grundlage gibt, ist mir nicht bekannt. Nun musst du entscheiden, ob du mit dem Vermieter "Klartext" redest, bzw. schreibst. Der würde eh damit ankommen, dass du durch deine Unterschrift akzeptiert hast. Bleibt noch die Frage: Mieterverein? Der wäre hilfreich, da du dich eh mit deinem Vermieter auseinander setzen musst. Oder du tätigst die Nachzahlung und hältst still. Letzteres würde ich persönlich nicht machen, möchte dich aber nicht aufhetzen.

Grüßi
Wecker

PS: Falls du nicht im Mieterverein bist... Hast du eine Rechtsschutzversicherung, die Mietrechtschutz beinhaltet? Die könntest du für eine Beratung in Anspruch nehmen.

Bearbeitet von Wecker am 13.04.2005 01:12:38
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WOW!!!

Weckerchen!

Ich bin geplättet!

Und das um die Uhrzeit!

Das hätt' ich nicht besser hingekriegt! :rolleyes:
(um ehrlich zu sein - sollen wir ja, auch im Internet - ich hätt's gar nicht hingekriegt, so 'ne fundierte Auskunft)

SUPER!
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Interessant dürfte für dich auch die
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten

online z.B. hier zu finden: HeizkostenV

sein.
Nach §12 dieser Verordnung kannst du, wenn Kosten für Heizung und Warmwasser nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wurden und keine Ausnahmeregelung greift, den dir in der jetztigen Abrechnung dafür berechneten Anteil um 15% kürzen.

§12 Absatz 1 HeizkostenV:
Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen. ...
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Zitat (Wecker @ 13.04.2005 - 01:07:32)
LEIDER habe ich dafür im Dez auch noch unterschreiben

womit du jede andere Form von Gesetzesvorschriften etc. ausgeschalten hast.
Mit einer Unterschrift erklärt man sich mit den Bedingungen einverstanden- und seien sie noch so suspekt - , daher ist die 1/3 Erhöhung gerechtfertig.
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@ esra,
damit liegst du aber falsch.
Lies z.B. mal in der von mir oben zitierten Heizkostenverordnung unter §2 nach. Dort steht geschrieben:
... gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.

D.h. auch wenn du als Mieter unterschrieben hast, daß du auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizkosten verzichtest oder diese Heizkostenverordnung nicht anwendbar sein soll, kannst du die Schulter zucken und um 15 % kürzen, wenn nicht nach Verordnung abgerechnet wurde. §2 erklärt diese Heizkostenverordnung zu unabdingbarem Recht.
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Erst mal ...MOIN!

Frage ob NEBENKOSTEN zu Hobbie& Freizeit gehören lass ich mal dahingestellt :P

Ich möcht allerdings einige meiner Vorschreiber darauf hinweisen, das es im Falle von
"Rechtshinweisen" besser ist ,

sich klar zu distanzieren, und eine Persönliche "Haftbarkeit" für eventuell "falsche Auskünfte" AUSDRÜCKLICH AUSZUSCHLIEßEN.....

Sonst seid am Ende IHR es, die die Kosten tragen dürft.. :blink:

Ansonsten verweise ich mal auf GOOGLE.....

Mietrecht....Gerichtsurteile Mietrecht ect....

Also nochmal Leutz !!!!
grade für "Rechtsauskünfte" in denen Ihr § zitiert, kann man euch persönlich Haftbar machen.

In diesem sinne ....
einen schönen Tag und ein freundliches Leben..... wobei, bei letzterem müßt ihr immer noch an mir vorbei :P :P :P
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Danke schon mal für eure Antworten, werde mich natürlich erstmal dumm stellen und ihn fragen wiso er dazu kommt mir 1/3 aufzubrummen.......was ja nur bei den Wasserkosten der fall ist.......sind sowiso noch mehr Punkte......allerdings habe ich a weng schiss mit ihm zu reden...Ist halt blöde wenn der Vermieter drüber wohnt aber naja komme mir von ihm eh ausgebeutet vor...deshalb ist es nun endlich an der zeit mit ihm zu reden......
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Zitat (Micha0702 @ 13.04.2005 - 09:12:38)
... das es im Falle von
"Rechtshinweisen" besser ist , sich klar zu distanzieren...


Da gebe ich dir recht @ Micha, daher auch oben mein Hinweis auf den
Mieterverein bzw. Mietrechtschutzversicherung. Ich habe wohlweißlich auf die Angabe von Paragraphen verzichtet. Sich Hilfe vor Ort zu holen, sodass auch die bisherigen Nebenkostenabrechnungen in Augenschein genommen werden können, ist ratsam.

@ esra
Zitat
...womit du jede andere Form von Gesetzesvorschriften etc. ausgeschalten hast...


Stimmt nicht, siehe @ Chemoprofi

@ Chemoprofi
Zitat
...wenn Kosten für Heizung und Warmwasser nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wurden und keine Ausnahmeregelung greift...


Da bei @ Lavinnia keine Geräte zur verbrauchsabhängigen Ablesung vorhanden sind, greift die (Ausnahme)Regelung, die im Mietvertrag verzeichnet ist (Abrechnung pro Haushalt, Quadratmeter...).

Zitat
... auch wenn du als Mieter unterschrieben hast, daß du auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizkosten verzichtest oder diese Heizkostenverordnung nicht anwendbar sein soll...


Das ist korrekt, wenn im Mietvertrag ein Ausschluß bzw. Verzicht beider Seiten auf jegliche Abrechnungsformen ausdrücklich verzeichnet ist. Ob der Vertrag diesen Verzicht beinhaltet, weiss nur @ Lavinnia. Ansonsten greift die Vereinbarung zur Abrechnung, die dort nieder geschrieben wurde (Abrechnungsformen siehe oben).

@ Lavinnia
Ich würde anraten, dass du den Mieterverein oder einen Rechtsanwalt für Mietrecht aufsuchst, die genau die Sachlage klären, die Abrechnungen und Mietvertrag einsehen, um entsprechend reagieren zu können.
Sicherlich erscheint es für dich hilfreich, wenn einige von uns hier ein Statement abgeben, was aber keine Gewährleistung für die Sachlage bedeutet, da niemand deinen Mietvertrag und/oder die Abrechnung einsehen kann.
Die "erste Hilfe" habe ich dir gerne gegeben, jedoch bleiben Ferndiagnosen für mich persönlich in einem gewissen Rahmen, daher habe ich oben auch auf die Angaben von Paragraphen verzichtet und dich nach dem Mieterverein/Rechtsschutz gefragt.
Wir können uns hier totdiskutieren, wenn wir diesen und jenen Paragraphen und Urteilssprechungen bringen und was man sonst noch alles in Betracht ziehen kann. Das würde allerdings nur für Verwirrung sorgen, weil jeder Fall individuell ist.

Grüßi
Wecker
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Zitat (Micha0702 @ 13.04.2005 - 09:12:38)
Also nochmal Leutz !!!!
grade für "Rechtsauskünfte" in denen Ihr § zitiert, kann man euch persönlich Haftbar machen.


Wo ist denn das gesetzlich verankert?
Gibts da Präzedenzfälle zu?
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Zitat (Minikeks @ 13.04.2005 - 11:14:24)
Zitat (Micha0702 @ 13.04.2005 - 09:12:38)
Also nochmal Leutz !!!!
grade für "Rechtsauskünfte" in denen Ihr § zitiert, kann man euch persönlich Haftbar machen.


Wo ist denn das gesetzlich verankert?
Gibts da Präzedenzfälle zu?


Hi Keksi,

man kann selbstverständlich Paragraphen zitieren, jedoch ohne Gewährleistung, da man nicht befugt ist, ohne einen rechtlichen Beruf eine Rechtsauskunft zu erteilen. Auch ein Rechtsanwalt wird nicht öffentlich in einem Forum Rechtsauskünfte geben.
Wenn Lavinnia sich auf unsere Auskünfte verlässt und z.B. wirtschaftliche Nachteile daraus zieht, da von uns die Rechtslage verkannt wurde, könnte sie sagen "Du hast mir diese Auskunft gegeben, ich habe mich darauf verlassen und nun Nachteile daraus gezogen, also steh' dafür grade" und auf privatem Wege klagen. Das könnte durchaus in die Haftung eines anderen gehen, auch wenn der/diejenige es "nicht besser wusste". Schon unter diesem Aspekt wäre es fatal, als Laie Rechtsauskünfte zu geben, auch wenn sie eventuell richtig sind.

Grüßi
Wecker
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Zitat (Minikeks @ 13.04.2005 - 11:14:24)
Zitat (Micha0702 @ 13.04.2005 - 09:12:38)
Also nochmal Leutz !!!!
grade für "Rechtsauskünfte" in denen Ihr § zitiert, kann man euch persönlich Haftbar machen.


Wo ist denn das gesetzlich verankert?
Gibts da Präzedenzfälle zu?

Ich mach's kurz..

Wenn Du mir "Ratschläge" gibst, und ich infolge dessen auf die Fresse falle, kann ich dich dafür Haftbar machen.

Rechtsauskünfte dürfen NICHT von einer "Nichtautorisierten" Person gegeben werden .!

Und schon garnicht in einem Forum....oder so .

Selbst ein Rechtsanwalt wird sich hüten,dies auf öffentlicher Plattform zu tun !!!

O.K. ???
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Zitat (Wecker @ 13.04.2005 - 11:36:43)
Zitat (Minikeks @ 13.04.2005 - 11:14:24)
Zitat (Micha0702 @ 13.04.2005 - 09:12:38)
Also nochmal Leutz !!!!
grade für "Rechtsauskünfte" in denen Ihr § zitiert, kann man euch persönlich Haftbar machen.


Wo ist denn das gesetzlich verankert?
Gibts da Präzedenzfälle zu?


Hi Keksi,

man kann selbstverständlich Paragraphen zitieren, jedoch ohne Gewährleistung, da man nicht befugt ist, ohne einen rechtlichen Beruf eine Rechtsauskunft zu erteilen. Auch ein Rechtsanwalt wird nicht öffentlich in einem Forum Rechtsauskünfte geben.
Wenn Lavinnia sich auf unsere Auskünfte verlässt und z.B. wirtschaftliche Nachteile daraus zieht, da von uns die Rechtslage verkannt wurde, könnte sie sagen "Du hast mir diese Auskunft gegeben, ich habe mich darauf verlassen und nun Nachteile daraus gezogen, also steh' dafür grade" und auf privatem Wege klagen. Das könnte durchaus in die Haftung eines anderen gehen, auch wenn der/diejenige es "nicht besser wusste". Schon unter diesem Aspekt wäre es fatal, als Laie Rechtsauskünfte zu geben, auch wenn sie eventuell richtig sind.

Grüßi
Wecker

GEIL !!!!

Endlich jemand der mich versteht, und sogar noch schneller war...

Hätte meinen Wecker garnicht so früh stellen brauchen :) :) :)
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Zitat (Micha0702 @ 13.04.2005 - 11:45:35)

GEIL !!!!

Endlich jemand der mich versteht, und sogar noch schneller war...

Hätte meinen Wecker garnicht so früh stellen brauchen  :)  :)  :)


Klar verstehe ich dich, Micha :)

Ich denke aber, dass Keksi es auch verstehen wird (immerhin ist sie ein cleverer und interessierter Keks), weil es nachvollziehbar ist und wir alle jeden Tag dazu lernen - von wem oder was auch immer es ist. Wenn jemand allwissend ist, würde ich Angst bekommen *g*.

Grüßi
Wecker
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@ Micha,
jetzt verstehe ich, wieso du immer nur so oberflächliches, unverwertbares Gesabel hier reinschreibst. Hast du Angst, daß ein umsetzbarer Tipp von dir in die Hose gehen könnte und dich deshalb einer anzeigt?
Wenn du wirklich so alt bist, wie du vorgibst, dann tust du mir echt leid. Mehr als 18 Jahre hätte ich dir nicht zugetraut.

(Wäre nicht das erste Mal, daß mich einer verklagt. Habe mich immer ohne Rechtsanwalt verteidigt, auch wenn die Gegenseite 2 von den Rechtsgelehrten zum Start schickte. Habe bislang trotzdem immer gewonnen.)
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Ich verstehe die Problematik natürlich schon. Dennoch glaube ich, laufen die Erfolgsaussichten einer Klage in diesem Fall gegen Null - schließlich MUSS man davon ausgehen, dass hier (und in anderen nicht rechtlichen Beratungsforen) kein Rechtsanwalt antworten wird, sondern es sich allemal um Tipps handeln kann.

Wenn mir jemand hier einen falschen Tipp gibt, wie ich Wäsche zu waschen habe, und ich ruiniere mir die Wäsche daraufhin, kann ich wohl schlecht auf Schadenssersatz klagen, oder?

Die Entscheidung, einen Ratschlag von dafür nicht nachweislich qualifizierten Leuten zu befolgen, liegt immerhin bei mir. Aus diesem Grund war ich an einem Präzedenzfall interessiert.

Bearbeitet von Minikeks am 13.04.2005 13:43:43
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@ chemo profi

Och jo ! :)

bei 900 Beiträgen sind auch einige Tipps dabei......
allerdings Keine Rechtlichen, obwohl sowas auch schon dawar...allerdings mit dem zusatz, das ich dafür keine Verantwortung übernehmen kann und DARF !!!!

Und ansonsten fällt mir zu deinem Kommentar nur die Bedauerliche Reaktion eines gefrusteten Profis auf....

Also ich.:Wenn man einem anderen dauernd Wahrheiten an den Kopf wirft,
muß man sich nicht wundern,
wenn der (DU) sich mit Tiefschlägen revanchiert.

Oder wie soll ich den aus dem Zusammenhang gerissenen Kommentar verstehen ????

P.S.

Bin letztens schon glückseelig heimgegangen nachdem mich einer auf 26 geschätzt hat.....

Aber 18... das übertrifft meine kühnsten Erwartungen....

Und jetzt mach nix am "Alter" fest, sonst hohl ich Opa und Enkel....

Bearbeitet von Micha0702 am 13.04.2005 14:53:50
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@ Keksi

Zitat
Ich verstehe die Problematik natürlich schon. Dennoch glaube ich, laufen die Erfolgsaussichten einer Klage in diesem Fall gegen Null - schließlich MUSS man davon ausgehen, dass hier (und in anderen nicht rechtlichen Beratungsforen) kein Rechtsanwalt antworten wird, sondern es sich allemal um Tipps handeln kann.


Davon bin ich ausgegangen, dass du es verstehst :) Eine Klage könnte durchaus gegen Null gehen, da man davon ausgehen KANN, dass jeder Nutzer hier weiss, dass es sich lediglich um Tipps handelt. Andererseits weiss man nie, wie diese Tipps vom Ratsuchenden ausgelegt werden (hiermit möchte ich niemanden angreifen oder etwas unterstellen!). Gerade im Paragraphen-Dschungel, wenn es um eine rechtliche Sache geht - um auf das Thema hier zurück zu kommen-, wird sich oftmals Zu schnell darauf verlassen, was andere sagen, weil Parallelen gezogen werden, die womöglich vom Ratsuchenden anders interpretiert werden. Schon hat man den Schlamassel ;)

Zitat
Wenn mir jemand hier einen falschen Tipp gibt, wie ich Wäsche zu waschen habe, und ich ruiniere mir die Wäsche daraufhin, kann ich wohl schlecht auf Schadenssersatz klagen, oder?


Könntest du, wenn du der Engstirnigkeit verfallen wärst und alles überspitzt
siehst - würde aber niemand machen (denke ich zumindest), weil es meines Erachtens "Schuld eigene" wäre. Nun möchte ich aber Wäsche waschen nicht mit einer Nebenkostenabrechnung vergleichen. Ich weiss aber, wie du es gemeint hast. ;)

Zitat
Die Entscheidung, einen Ratschlag von dafür nicht nachweislich qualifizierten Leuten zu befolgen, liegt immerhin bei mir. Aus diesem Grund war ich an einem Präzedenzfall interessiert.


Das sehe ich auch so bezüglich des Ratschlags. Man muss ihn nicht befolgen, wenn ich meine, dass mir dadurch Schaden entstehen könnte, der nicht einfach zu beseitigen ist.
Präzendenzfälle gibt es sicher welche, die sich mit dem Thema "Falschauskunft" in wirtschaftlicher Hinsicht befassen. Ich habe jetzt nicht gegooglet, um hier welche anzuführen. Das würde wahrscheinlich in's Bodenlose ausufern und alles komplett durcheinander bringen.

Grüßi
Wecker
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@Weckerchen:
Gegoogelt habe ich natürlich auch. Es gibt aber offensichtlich nur Urteile bezüglich falscher Auskünfte im Blick auf "Versagen im Beruf" - sprich fehlerhafte Ratschläge durch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Finanzberater etc.

Zitat
Eine Klage könnte durchaus gegen Null gehen, da man davon ausgehen KANN, dass jeder Nutzer hier weiss, dass es sich lediglich um Tipps handelt. Andererseits weiss man nie, wie diese Tipps vom Ratsuchenden ausgelegt werden (hiermit möchte ich niemanden angreifen oder etwas unterstellen!).


Natürlich weiß man nicht, wie die Tipps ausgelegt werden - das hat aber nichts mit der Rechtssprechung zu tun. Verklagen kann ich jeden wegen allem - das kostet mich aber Geld, das ich im Fall einer Klageabweisung/Urteil zu meinen Ungunsten selber tragen muss.

Insofern kann ich Michas Aussage

Zitat
Wenn Du mir "Ratschläge" gibst, und ich infolge dessen auf die Fresse falle, kann ich dich dafür Haftbar machen.


nur als Meinung, nicht aber als Tatsache gelten lassen. ;)

Dies hier
Zitat
Rechtsauskünfte dürfen NICHT von einer "Nichtautorisierten" Person gegeben werden .!


wäre bestenfalls relevant, wenn ich mich als autorisierte Person ausgeben würde, wobei ich jedoch auch glaube, dass man eine ledigliche Behauptung desselben nicht gleichzeitig als Autorisation betrachten darf, schon gar nicht in einem Internetforum.

Bearbeitet von Minikeks am 13.04.2005 15:02:01
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Ich erteile keine Rechtsauskunft indem ich hier sage, daß Wasserkosten verbrauchsabhängige Kosten sind.
Abgerechnet wird das Wasser und Abwasser entweder nach qm/Wohnfläche oder Anzahl Personen, sofern keine Wasseruhren da sind.
Falls eine Wohnung leer eine Zeit leer steht, vermindert sich naturgemäß der Wasserverbrauch in diesem Zeitraum. Für diese Zeit könnte dann wohl der Wasserverbrauch auf die restlichen Parteien umgelegt werden da in der Leerwohnung kein Wasser verbraucht wird.

Das ist einfach meine Meinung zu diesem Thema.
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Also ich mache für 3 Häuser die Hausverwaltun und auch die Abrechnung.
Und da werden die Nebenkosten entweder über die m2 der Wohnung umgelegt
und die Anzahl der Monate- wenn verbrauchsunabhängig, also Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausversicherungen, Schornsteinfeger oder über einen Personenschlüssel ( also Anzahl der Personen im Haus für die jeweiligen Monate- Aus- und Zuzüge werden inner eines Jahres berücksichtigt.) bei den verbrauchsabhängigen Kosten- wie Müll, Wasser, Abwasser, Hausstrom.

Ich denke , das ist so am gerechtesten.
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@ Minikeks

Zitat
Wenn Du mir "Ratschläge" gibst, und ich infolge dessen auf die Fresse falle, kann ich dich dafür Haftbar machen.

nur als Meinung, nicht aber als Tatsache gelten lassen. wink.gif


Was Du nu als Meinung oder Tatsache gelten läßt,...DAS überlass mal dem Gericht.

Und bedenke.: Recht haben oder Recht bekommen sind 2 verschiedene Füße.

Träum weiter ;)
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Zitat (anitram.sunny @ 13.04.2005 - 15:15:05)
Also ich mache für 3 Häuser die Hausverwaltun und auch die Abrechnung.
Und da werden die Nebenkosten entweder über die m2 der Wohnung umgelegt
und die Anzahl der Monate- wenn verbrauchsunabhängig, also Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausversicherungen, Schornsteinfeger oder über einen Personenschlüssel ( also Anzahl der Personen im Haus für die jeweiligen Monate- Aus- und Zuzüge werden inner eines Jahres berücksichtigt.) bei den verbrauchsabhängigen Kosten- wie Müll, Wasser, Abwasser, Hausstrom.

Ich denke , das ist so am gerechtesten.

Gerecht isses dann, wenn jeder seinen eigenen Zähler hat, und nur der Induviduelle Verbrauch gemessen und bezahlt wird.!!

Hier lohnt sich oftmals die Investition sich einen Eigenen Wasser b.z.w.Strohmzähler anzuschaffen.

Auch die Komischen Teile die an der Zentralheitzung hängen, und von (Ichta oder wie auch immer die Firma heißt) gelten nicht...

Alldieweil die nach dem "Verdunstungsprinzip" funktionierern...

Und sollte der Sommer besonders warm gewesen sein, wirkt sich dies auch negativ auf die Heizkosten aus.
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Zitat (Micha0702 @ 13.04.2005 - 15:16:26)
Was Du nu als Meinung oder Tatsache gelten läßt,...DAS überlass mal dem Gericht.

Und bedenke.: Recht haben oder Recht bekommen sind 2 verschiedene Füße.

Träum weiter ;)

Kann ich also davon ausgehen, dass du schon einmal wegen so etwas verklagt worden bist, und der Kläger Recht bekommen hat, oder warum glaubst du, mehr Ahnung als ich davon zu haben?

Mit Verlaub, ein höheres Alter qualifiziert mitnichten. Mit geringschätzenden Aussagen ohne wirkliche Argumente kann ich nichts anfangen, noch lasse ich mich davon beeindrucken oder gar belehren. ;)

Bearbeitet von Minikeks am 13.04.2005 15:37:27
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@ Keksi

Zitat
Gegoogelt habe ich natürlich auch. Es gibt aber offensichtlich nur Urteile bezüglich falscher Auskünfte im Blick auf "Versagen im Beruf" - sprich fehlerhafte Ratschläge durch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Finanzberater etc.


Ich werde später auch mal googlen. Mal schauen, was es so alles hergibt.

Zitat
Natürlich weiß man nicht, wie die Tipps ausgelegt werden - das hat aber nichts mit der Rechtssprechung zu tun. Verklagen kann ich jeden wegen allem - das kostet mich aber Geld, das ich im Fall einer Klageabweisung/Urteil zu meinen Ungunsten selber tragen muss.


Da gebe ich dir recht, das hat mit der Rechtssprechung als solche natürlich nichts zu tun und was die Kosten betrifft, so "behängt" sich niemand gerne damit.

Bezüglich der "Ratschläge" von nichtaustorisierten Personen wegen der Haftbarkeit meine ich, dass es ein Grundsatz und zu "befolgen" ist, der auch widerum von Gericht zu Gericht je nach Sachlage anders ausgelegt werden kann, auch wenn es noch soviele Präzedenzen gibt. Danach werde ich später mal googlen, ob es irgendwo nieder geschrieben ist. Es interessiert mich ;)

Zitat
... wobei ich jedoch auch glaube, dass man eine ledigliche Behauptung desselben nicht gleichzeitig als Autorisation betrachten darf, schon gar nicht in einem Internetforum.


Das sehe ich ebenfalls so. Und damit es auch so verstanden wird, erfolgt bei mir der Ausschluss der Gewähr (man weiss ja nie *g*).

---

@ anitram.sunny
Zitat
...Ich denke , das ist so am gerechtesten.


Das denke ich auch, nur ist es leider nicht das handling jeder Hausverwaltung.
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@ anitram.sunny,
wie wird die Zentralheizung und Warmwasser aufgeteilt?
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Zitat (chemoProfi @ 13.04.2005 - 15:52:55)
@ anitram.sunny,
wie wird die Zentralheizung und  Warmwasser aufgeteilt?

Heizung und Warmwasser wird von jedem selber an die Stadtwerke gezahlt.
Und die meisten Wohnungen haben inzwischen auch einen eigenen Wasserzähler.
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Zitat (Micha0702 @ 13.04.2005 - 14:24:50)
Auch die Komischen Teile die an der Zentralheitzung hängen, und von (Ichta oder wie auch immer die Firma heißt) gelten nicht...

Alldieweil die nach dem "Verdunstungsprinzip" funktionierern...

Und sollte der Sommer besonders warm gewesen sein, wirkt sich dies auch negativ auf die Heizkosten aus.

Die sind aber amtlich zugelassen und damit konform mit den betreffenden gesetzlichen Vorgaben. Für deren Prüfung und Genehmigung ist die Physikalische Bundesanstalt in Braunschweig zuständig.

Die Nullverdunstung ist für alle Verdunsterröhrchen in etwa gleich. Auch bei extram heißem Sommer eliminiert sich eine außergewöhnliche Nullverdunstung weitestgehend, da in die Energieverbrauchsaufteilung nicht die absolute Verdunstung in einem Röhrchen eingeht, sondern die relative Verdunstung zwischen Röhrchenpaaren, also der Quotient der verdunsteten Menge von 2 Röhrchen.
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@ anitram.sunny,
ja OK, sehe keine Veranlassung an deiner Aufteilung etwas zu beanstanden.
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Danke erstmal für eure beiträge....übrigesn hätte ich niemanden für seine Aussage haftbar gemacht um mal gewisse Dinge hier zu klären...Nun ja war gestern bei meinen Vermieter um mit ihm zu reden.....tja die 1/3 hat er zurückgenommen und durch 4 geteilt....die Ausrede die er dafür gebracht hat erspare ich euch jetzt mal nur soviel...er dacht halt er kann es mal probieren---aber net mit mir....Sollte 120 Euro nachzahlen...sind nun bei 70 Euro....na ist doch scho mal was oder????
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Zitat (Lavinnia @ 14.04.2005 - 23:50:27)
Danke erstmal für eure beiträge....übrigesn hätte ich niemanden für seine Aussage haftbar gemacht um mal gewisse Dinge hier zu klären...Nun ja war gestern bei meinen Vermieter um mit ihm zu reden.....tja die 1/3 hat er zurückgenommen und durch 4 geteilt....die Ausrede die er dafür gebracht hat erspare ich euch jetzt mal nur soviel...er dacht halt er kann es mal probieren---aber net mit mir....Sollte 120 Euro nachzahlen...sind nun bei 70 Euro....na ist doch scho mal was oder????

Glückwunsch :D *freumichfürdich*

LG Bücherwurm

P.S. Trotzdem mal drüber nachdenken, in den Mieterverein einzutreten, die nächste Abrechnung kommt bestimmt ;)
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@lavinnia
Na dann: Glückwunsch!!
Nur nix gefallen lassen!

obelix
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Zitat
....übrigesn hätte ich niemanden für seine Aussage haftbar gemacht um mal gewisse Dinge hier zu klären...


Die Diskussion über "die gewissen Dinge" kam nur im Allgemeinen auf.

Zitat
tja die 1/3 hat er zurückgenommen und durch 4 geteilt....die Ausrede die er dafür gebracht hat erspare ich euch jetzt mal nur soviel...er dacht halt er kann es mal probieren---aber net mit mir....Sollte 120 Euro nachzahlen...sind nun bei 70 Euro....na ist doch scho mal was oder????


Klasse! Glückwunsch und es freut mich, dass es positiv verlaufen ist! :)

Grüßi
Wecker
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Hatte ja überlegt zu den Mieterverein zu gehen...allerdings hätte die Aufnahme 50 Euro und die Jahresgebühr 70 Euro gekostet. Die Abrechnung betrug 120 Euro.....steht nicht wiklich im Verhältniss zueinander.....Habe mir dann das Mieterlexikon gekauft...was ich jedem empfehlen kann...sehr viele infos usw.......mit Gerichtsurteilen **gg**......so nun wünsch ich euch noch was...DANKE nochmals....
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Moin,
vielleicht weiß einer von euch Bescheid.
@Micha0702: ich will keine Rechtsauskunft, sondern nur eine einfache Antwort :)
Ich habe gestern die Nebenkostenabrechnung bekommen. Eigentlich ist alles in Ordnung. Im Haus sind 6 Wohnungen, 5 davon werden nur von 1 Person bewohnt. In der Wohnung neben mir ist letztes Jahr der Typ von meiner Nachbarin eingezogen. Sie hatte ihn aber beim Hauswirt nicht gemeldet und bestimmte Posten wurden nur für 6 Personen berechnet. Ich hab es dem Hauswirt (bzw. seiner Schwiegertocher) gemeldet und die sagte später, es lohne sich nicht, die Abrechnung neu zu erstellen, sie hätte die Nachbarin aber aufgefordert, sich mit uns in Verbindung zu setzen und das mit uns zu klären. Das hat sie bis heute nicht für nötig gehalten. Ich habs dann mal hingenommen.
Jetzt sind wieder nur 6 Personen aufgeführt und zwar bei der Müllabfuhr und beim Hausstrom. Ich habe das mal ausgerechnet, das beläuft sich bei mir auf knapp 12 €, und ich bin nicht bereit den Kerl von irgendeiner Tussi zu finanzieren.
Jetzt die konkrete Frage:
werden Müllabfuhr und Hausstrom grundsätzlich über Personenzahl oder über Wohnungen abgerechnet.
Bei den anderen Posten ist jeweils die Wohnungsgröße angegeben, aber bei den beiden ausdrücklich 6 Personen.
Im Mietvertrag ist der Abrechnungsmodus nicht aufgeführt, aber bei den alten Abrechnungen - als die Nachbarin noch nicht dort wohnte, sondern 2 Mädels, ist immer mit 7 Personen abgerechnet worden.
Vielleicht weiß ja einer von euch, wie das sein muss oder wo man das ganz genau nachsehen kann.
LG
das Alien
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also...
unsere abrechnungen laufen so: reine betriebkosten nach qm-schlüssel...

warmwasserabrechnungen: gesamtkosten aufgeteilt:

50% nach qm, 50% nach tatsächlichem verbrauch, warmwasseruhr....

gemäß standard der m.E. z.zt. geltenden bestimmungen...

natürlich gitl generell was im einzelnen mietvertrag vereinbart wurde.
warum plötzlich von 4 auf 3 wohneinheiten geschlüsselt wird? halte ich für nicht rechtens!

lg guapa
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ich sehe mir heute eine wohnung an :lol:
naja, eher ein zimmer =)
das sind 29qm, die nebenkosten sollen 105 euro betragen.
ich find das ein bisschen viel,
was meint ihr?
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Zitat (pepsi @ 15.10.2006 11:03:56)
ich sehe mir heute eine wohnung an :lol:
naja, eher ein zimmer =)
das sind 29qm, die nebenkosten sollen 105 euro betragen.
ich find das ein bisschen viel,
was meint ihr?

Was ist denn in den Nebenkosten alles drinn?
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Hallo Pepsi,

kommt ganz drauf an, wie die Wohnung beheizt wird. Gas und Öl sind teuer, Fernwärme auch. Ich finde, es ist besser ein wenig mehr zu zahlen, als dann nach der Abrechnung einen Haufen nachzuzahlen. Bei Mietwohnungen kommen ja noch andere Posten, wie z.B. Hausmeister, Treppenhausreinigung, Flurlicht, etc. dazu.

Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, lass Dir die Vorauszahlungen doch aufschlüsseln und erklären. Oder Du fragst Nachbarn, wieviel die so im Voraus zahlen.
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danke, aquatouch, das könnte ich natürlich machen.
naja nun gucke ich mir die wohnung erstmal heute abend an...

@sparfuchs, in den nebenkosten ist dann wohl alles drin, auch fernsehen, bis auf GEZ oder so. ich hab doch keine ahnung :D
wenn ich die waschmaschine benutzen möchte kostet das 20 cent pro 20 minuten Oo
ich frag mich nur, ob ich das alles hin kriege, lebe ja auf großem fuß, hab sogar nen auto =)

Bearbeitet von pepsi am 15.10.2006 11:15:38
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20 Cent für 20 Minuten ist für mich ein Superpreis - falls Du dafür nicht noch extra Wassergeld zahlen musst. Dafür kann man sich so schnell keine Maschine kaufen. Zuhause kostet das bestimmt etwas mehr.
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wenn das ein super preis ist, freut es mich =)

EDIT: der freundliche herr von der anderen wohnung hat mich angerufen, da ist die miete etwas teurer, aber die nebenkosten nur 60 €...^^
der war so leise, ich konnte ihn kaum verstehen :D

Bearbeitet von pepsi am 15.10.2006 12:18:17
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was soll denn die miete selbst kosten?

ja, manche objekte haben derart hohe neko...da spricht man schon davon, dass 1/3 der miete noch an neko zusätzlich anfällt...

lass es dir erklären, aber genau...eine derzeitige vorauszahlung eines nachbarn erklärt nicht, ob und wie hoch z.b. ggf. seine nachzahlungen bei den abrechnung en sind!

ciao guapa
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die wohnung,... das zimmer war so klein, da passt höchstens mein bett rein :heul:
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Man kann das immer nur von Fall zu Fall sagen, ob die Wohnung günstig ist oder nicht.
Da spielen so viele Faktorern eine Rolle.
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