Getoente Fenster und.......... Sat - Dish.......

In: Wohnen
Nu mal von mir ............ aber was Ernstes diesmal.
Haben ein Reihenheus leztes Jahr im Sept. neu gebaut in einer Reihenhausanlage rund um ein Naturschutzgebiet gekauft. Hier gibt es keine Zaeune. Sieht alles aus wie ein grosser Park. Somit spielen auch Kinder in unserem Backyard......Leute gehen dort spazieren mit ihren Hunden usw. Nu sind Batman und ich sehr grosse Naturmenschen.......und laufen auch mal gerne ohne im Haus rum. Damit wir das machen koennen ohne gesehen zu werden, haben wir unsere Terassentueren und Fenster tinten lassen. (Das wir raus- aber niemand reingucken kann). ( allerdings auch fuer Stromersparniss) Nu haben wir nen Brief von der Homeowneraccosation bekommen............ das wir das nicht duerfen.
Im Vertrag steht wohl das es verboten sei reflektierende Sachen anzubringen......aber nichts ueber normales Tinting.
Ausserdem war da auch noch ein zweiter Brief wegen unserer Sat-Antenne. Wir haben diese anbringen lassen , hinten, wo es auch erlaubt ist. Nu sagen die, wir haetten uns eine Genehmigung dafuer vorher einholen muessen. "Also wieder runter damit) ohmy.gif
Batman ist soweit, dass er am liebsten das Haus wieder verkaufen will. Ist da jemand der sich auskennt mit solchen Sachen?

Hat es Wert damit vor Gericht zu gehen? Und duerfen die uns zwingen unsere getoenten Scheiben zu enfernen?

Fledi rolleyes.gif
Keine Rechtsauskunft *g*, aber ein Tipp:

Vertrag prüfen lassen, ob sich das Tinting auf irgendeine Klausel im Vertrag beziehen könnte.

Sat-Antenne: kann erlaubt sein, jedoch MIT Genehmigung wegen Veränderung
am Objekt (auch, wenn es niemanden stört).

Bauliche (Ver)Änderungen am Objekt (so wahrscheinlich auch das Tinting) sind
von der Eigentümergemeinschaft (Verwaltung oder gar Bauamt o.ä.) zu genehmigen, sonst würde jeder "wild" bauen und verändern. Es würde nicht in das "Erscheinungsbild" usw. passen.

Nun kenne ich die amerikanischen Gepflogenheiten nicht, wie solche Dinge
gehandhabt werden. Ich würde alles entsprechend prüfen lassen.
Könnte mir gut vorstellen, dass ihr die Veränderungen wieder in den alten Zustand versetzen müsst, wenn die Eigentümergemeinschaft/Verwaltung nicht dazu bereit ist, im Nachhinein eine Genehmigung zu erteilen. Ob es sich lohnt, vor Gericht zu gehen; da muss ich ehrlich sagen: keine Ahnung, liebe Fledi. Das würde ich einen Anwalt entscheiden lassen.

Grüßi
rolleyes.gif
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