Steuervorteile für Modernisierer: Kosten absetzbar? Wie?

Hi,
ich habe mir irgendwann mal einen Zeitungsausschnitt ausgeschnitten, in dem stand, dass Haus-Modernisierer die Kosten dafür unter gewissen Voraussetzungen von der Steuer absetzen können.

Ist das wirklich so? Und wenn ja, wo trage ich diese Kosten in der Einkommenssteuererklärung ein? :hmm:

Kennt sich jemand aus? :unsure:

LG
Kröti
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Zitat (Krötilla @ 06.03.2007 09:48:21)
Kennt sich jemand aus? :unsure:


:blink: :wacko:
Hm, jetzt habe ich gerade selber mal etwas geforscht und dies gefunden:


Frage: Ich habe mein Haus renovieren lassen (Bad neu gefliest, Heizung erneuert, neue Treppe eingebaut etc.). In der Zeitung habe ich gelesen, dass man die Kosten steuerlich geltend machen könnte. Stimmt das?
Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich nicht um Tätigkeiten, die gewöhnlich von Haushaltsangehörigen in regelmäßigen, kürzeren Abständen durchgeführt werden. Für die Beurteilung, ob es sich um eine gewöhnlich von Haushaltsangehörigen ausgeführte Tätigkeit handelt, muss auf den durchschnittlichen Haushalt abgestellt werden.

Für die Erneuerung einer Heizung ist regelmäßig ein Fachmann (Heizungsbauer) notwendig. D.h., es handelt sich hier um eine Tätigkeit, die überlicherweise nicht von einem Haushaltsangehörigen ausgeführt wird. Aber selbst wenn ein Haushaltsmitglied zufällig über das entsprechende Fachwissen verfügt, handelt es sich bei den beschriebenen Tätigkeiten nicht um solche, die in regelmäßigen, kürzeren Abständen ausgeführt werden, wie z.B. Rasenmähen. Aus diesem Grund können Ihre Aufwendungen nicht als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden.


Aber was zum Kuckuck soll das heissen?! Dass ich Rasenmähen absetzen könnte, aber ne neue Heizung nicht?! Das gibt doch keinen Sinn! :hmm:
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Du meinst wahrscheinlich ein Kfw Darlehen

http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Baue.../Frderberat.jsp
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Nein, er meint haushaltsnahe Dienstleistungen

guckst du haushaltsnahe Dienstleistungen
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haushaltsnah Krötillachen ist nur, was du selbst theoretisch machen könntest......aber einen Handwerker für holst.

Eine neue Heizung ist keine Dienstleistung.

Dienstleistung ist nur die Handwerksrechnugn, bzw. die Kosten die aufgeführt sind. Bitte immer Rg. und Bankkontoauszug, ohne ists nicht abzugsfähig
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...und auf der Rechnung müssen Lohnkosten vom Arbeitsmaterial getrennt sein.
Gruß Agricola
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Zitat (Brinarina @ 06.03.2007 13:45:18)
Nein, er meint haushaltsnahe Dienstleistungen

guckst du haushaltsnahe Dienstleistungen

"Er" ist eine "Sie" (räusper! ;) ) und genau das meine ich!! :blumen:

Aber Brinarina... :hmm:... Hier steht doch ganz klar, dass auch neue Heizungen, tapezieren etc. absetzbar sind (Zitat aus Deinem Link):

Besonders interessant sind die neuerdings förderungsfähigen Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Diese können von Eigentümern und Mietern gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Abzugsfähig sind 20% der Handwerkerleistung maximal 600 Euro.

(...)

Begünstigt sind z.B. das Streichen und Tapezieren von Wänden, die Beseitigung kleinerer Schäden, die Erneuerung eines Bodenbelags, die Modernisierung des Badezimmers oder der Austausch von Fenstern


Äh.... Also absetzbar ja oder nein? :wacko: Wenn ja, welches Formular muss ich nutzen? :wacko:
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Hi Krötilla, sorry auch fürs ER, war ein versehen. Also abzugsfähig ist NICHT der Austausch der Heizung, bzw. die Heizung selbst, sondern NUR die HANDWERKER heißt der Arbeitslohn.

2005 stand das ganze noch im Mantelbogen mittig auf der Rückseite der Allgemeinen Angaben.

2006 steht das ganze nun ganz auf dem Rücken (quasie vierte Seite) ganz unten unter den außergewöhnlichen Belastungen. Heißt das ist abzugsfähig im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Jahres. Nur weiß ich nicht sicher, ob man das nicht auch schon afu der Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann. Wäre möglich. Glaube auch das das geht.

Im Übrigen sollten die Handwerker Arbeitsstunden zwar schon getrennt sein, bzw. gut erkennbar gegenüber der Materialien die benötigt wurden erkennbar sein, wenn jedoch der Arbeitslohn nicht in der Rechnung gesondert ausgwiesen ist, dann lässt sich dieser objektiv richtig schätzen (oder einfach noch mal die Firma anrufen und fragen). Normalerweise macht das FA da keien Probleme.....hier in Rheinland Pfalz eh nicht unbedingt.

Und noch mal, nur der Arbeitslohn, nicht der Ersatz ist abzugsfähig. Das ganze soll letztendlich ja ne Stütze sein um Schwarzarbeit zu unterbinden. Von daher rührt nämlich das Gesetz.

Wenn du noch fragen hast, kannst auch gerne mal Pn schreiben.

LG Brinarina

PS. Im Link steht auch nur drin, das Handwerkerleistungen abzugsfähig sind, nicht das Material, also die neue Heizung selbst.
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Zitat (Brinarina @ 06.03.2007 22:35:09)
Hi Krötilla, sorry auch fürs ER, war ein versehen. Also abzugsfähig ist NICHT der Austausch der Heizung, bzw. die Heizung selbst, sondern NUR die HANDWERKER heißt der Arbeitslohn.

Und noch mal, nur der Arbeitslohn, nicht der Ersatz ist abzugsfähig.

Wenn du noch fragen hast, kannst auch gerne mal Pn schreiben.

Superlieb, danke!

Also jetzt hab ich es begriffen und den Pkt. auch schon gefunden auf der Einkommenssteuererklärung!! :daumenhoch: Ich versuche es einfach mal!

Dass man nur den Handwerkerlohn absetzen kann, hab ich geschnallt. Mal prüfen, ob die Burschen das so in Rechnung gestellt haben. ;) Sonst halt nicht. Ist nur ein Versuch ;) .

Ne PM schreib ich trotzdem. :nicken:

LG
Kröti
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Guten Morgen!

Will diesen Thread noch mal hochschupsen! Brinarina hat mir ein bisschen unter die Arme gegriffen (danke noch mal dafür! :wub: ) und nun habe ich die Kosten für Modernisierung (Handwerker-Kosten/Stundenlöhne incl. MwSt) auf meiner Einkommenssteuererklärung mit angegeben auf Seite 4!

Also falls jemand auch gerade über der Einkommenssteuererklärung schwitzt und in 2006 Handwerkerkosten hatte, die gesondert auf den Rechnungen aufgeführt sind und bestenfalls auch noch einen Kto-Auszug, womit bewiesen werden kann, dass es auch echt bezahlt wurde, kann das - so wie ich - versuchen abzusetzen!! (Gilt auch für Mieter!)
LG
Kröti
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