Frage an Ebay-Kenner: Was ist bei Angabe "Menge: 2"?

Hallo,
ich habe mal eine Frage an jemanden, der sich bei Ebay gut auskennt (als Verkäufer). Ich hatte 2 Toastpfännchen anzubieten. Ich habe beim Angebot angeklickt "Menge: 2" und dann in den Text geschrieben "Verkaufe 2 Ammerland-Toastpfännchen...."

Es wurde auch verkauft für 9 Euro. Der Käufer hatte also 2 x die 9 € zu zahlen und bekam 2 Toastpfännchen. Schön und gut --- dachte ich! huh.gif Denn nun schreibt die Käuferin, wo die andern 2 Pfännchen blieben... Das sei ja eine "Multi-Auktion" gewesen! huh.gif Sie hätte 2 x 2 Toastpfännchen gekauft! blink.gif Häää?

Wie ist das jetzt rein "rechtlich"? Weiss das jemand? Ich habe ihr schon geantwortet "...Wieso 2 ? Das Angebot lautete auf 2 Ammerlandpfännchen, die ich einmal zu verkaufen hatte..."

Oh Mann!!! Ist das echt so, wenn ich schreibe "Menge 2" bzw. das halt anklicke bei der Mengenabfrage, dass ich dann das selbe Angebot 2 x gleichzeitig reingestellt habe?! blink.gif

Ratlose Grüße
Kröti

Edit: Von Kröti gelöscht

Bearbeitet von Krötilla am 23.04.2007 20:43:28
Mach dir keine Sorgen. Der Kauf ging genau so über die Bühne wie du dir das vorgestellt hast.

Hättest Du eine Multi-Aktion gehabt, dann würde jetzt angezeigt werden, dass du noch einen Artikel zum Verkauf hättest. Das ist aber nicht der Fall.

Der Käufer hat deine 2 Pfännchen ordnungsgemäß erworben.
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Der Käufer dachte, dass Du 2x 2 Pfännchen verkaufst, weil in der Angebotsbeschreibung drin steht, dass Du 2 Pfännchen verkaufst und dies 2x zum Verkauf anbietest.
Du hättest dazu schreiben sollen, dass sich der Preis auf jeweils ein Pfännchen bezieht, hast Du aber nicht.
Multiauktionen, so wie Du sie gestartet hattest, sagen aus, das der zu vekaufende Artikel so und so oft zum Verkauf steht - ergo hast DU eigentlich 2x die 2 Pfännchen angeboten wink.gif
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Krötilla, bei der Menge hättest Du nur 1 eingeben dürfen, da Du darin ja 2 Pfännchen angibst. Versuche Dich mit der Käuferin zu einigen. Die meisten sind kulant und unternehmen nichts weiter. Habe auch schon viel dort verkauft und auch mir sind anfangs Fehler unterlaufen. Einigungen waren immer drin ! Versuch es und viel Glück!!! smile.gif
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Zitat (biohla, 21.04.2007)
Krötilla, bei der Menge hättest Du nur 1 eingeben dürfen, da Du darin ja 2 Pfännchen angibst.

Hm, danke! Aber was denn nun? wacko.gif Cladiere schreibt ja, ich hätte es nur 1 x verkauft. Also 1 x 2 Pfännchen. Boh, war dann wohl echt ein Mißverständnis! Peinlich! sleep.gif huh.gif

Shit, was, wenn die mich jetzt auf die 4 festnagelt?! blink.gif Woher nehmen, wenn nicht stehlen?!

LG
die sorgenvolle
Kröti

Bearbeitet von Krötilla am 21.04.2007 22:10:37
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Versuche es doch erstmal so, wie Biohla schon schrieb.
Biete der Käuferin an, dass Du die Gesamtkosten plus neues Porto zurück überweist, sobald sie Dir die Artikel zurückgeschickt hat.
Dürfte eigentlich kein Problem, sein, mit einer Entschuldigung dürfte die Sache vom Tisch sein - Gutes Gelingen flowers_2.gif
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Ich hätte auch gedacht es handelt sich um 4 Pfännchen.......bin aber auch
naiv......... sleep.gif
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Aber dann hätte die Käuferin bei beiden Auktionen die Pfännchen ersteigern müssen um 4 Stück zu bekommen da ja in der einen Auktion, auch wenn man es falsch versteht, nur 2 Stück ersteigert werden konnten. Aber es gab ja nur eine Einstellung bei ebay und somit sowieso nur 2 Stück. Hätte es noch eine Auktion gegeben, hätte die doch ein anderer Nutzer ersteigern können. So denk ich das für meinen Teil.
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Da bleibt dir nur eins, der Käuferin zu erklären das dies ein Missverständnis war als du das Angebot eingesetzt hast. Versuchs ihr zu erklären, vielleicht erlässt du ihr als Entschädigung die Portokosten. Wenn du Pech hast akzeptiert sie dein Angebot nicht und du riskierst eine negative Bewertung.

Aber ein Versuch ist es auf jeden Fall wert smile.gif

Aber was ich nicht verstehe: wenn du schreibst, du hast in einer Auktion 2 Pfännchen angeboten, dann beziehen sich doch die 9€ auf beide Pfännchen und nicht auf nur eins. Du bietest ja für diesen Betrag beide Pfännchen an. (Es sei denn du schreibst ausdrücklich rein das das Gebot nur für eins gilt).
Wenn die Käuferin nun 18€ gezahlt hat, weil sie dachte es gäbe diese Auktion 2x, so hat sie ja normal noch 9€ von dir zurück zuerhalten. Deswegen hat sie dich wahrscheinlich auch angeschrieben weil sie dir das Geld für 2 Aktionen überwiesen hat und du nur 1x zwei geschickt hast.

Bearbeitet von Rheingaunerin am 21.04.2007 22:21:55
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Zitat (Rheingaunerin, 21.04.2007)
Aber was ich nicht verstehe: wenn du schreibst, du hast in einer Auktion 2 Pfännchen angeboten, dann beziehen sich doch die 9€ auf beide Pfännchen und nicht auf nur eins. Du bietest ja für diesen Betrag beide Pfännchen an. (Es sei denn du schreibst ausdrücklich rein das das Gebot nur für eins gilt).
Wenn die Käuferin nun 18€ gezahlt hat, weil sie dachte es gäbe diese Auktion 2x, so hat sie ja normal noch 9€ von dir zurück zuerhalten. Deswegen hat sie dich wahrscheinlich auch angeschrieben weil sie dir das Geld für 2 Aktionen überwiesen hat und du nur 1x zwei geschickt hast.

So verstehe ich das auch...eine Auktion für zwei Pfännchen....wäre es dir zu wenig Gewinn der Käuferin die Pfännchen für 9 Euro zu überlassen ? Ich habe von den Preisen für solche Teile keine Ahnung whistling.gif
Aber so könnte man sich ja auch einigen...
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Zitat (Rheingaunerin, 21.04.2007)
Aber was ich nicht verstehe: wenn du schreibst, du hast in einer Auktion 2 Pfännchen angeboten, dann beziehen sich doch die 9€ auf beide Pfännchen und nicht auf nur eins. Du bietest ja für diesen Betrag beide Pfännchen an. (Es sei denn du schreibst ausdrücklich rein das das Gebot nur für eins gilt).
Wenn die Käuferin nun 18€ gezahlt hat, weil sie dachte es gäbe diese Auktion 2x, so hat sie ja normal noch 9€ von dir zurück zuerhalten.

Hallo!

Ich hatte das Angebot von mir so verstanden: Biete 2 Pfännchen (Menge: 2) für 9 Euro pro Stück. Aber war vielleicht von mir ein Denkfehler. Obwohl Ebay ihr auch nachher automatisch gesagt hat sie soll 18 Euro + Versand zahlen (genau, was ich auch wollte). Was ich noch verstehen würde (obwohl es von mir nicht so gemeint war!) wäre, wenn sie denkt, dass sie insgesamt 9 Euro + Versand zahlen muss.

Wäre mir zwar eigentlich zu wenig, aber da es ja ein Mißverständnis wäre, wäre ich damit notfalls einverstanden. Noch hat sie sich nicht zurück gemeldet.

Danke für die Antworten!

Gruss
Kröti
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Lt. deinem Angebot hast du tatsächlich 2x2 Pfännchen versteigert. Die Auktionsübersicht besagt, dass die Käuferin auch auf beide Angebote gesteigert und auch den Zuschlag bekommen hat. Sie müsste also theoretisch 18 Euro bezahlen und dafür insg. 4 Pfännchen von dir bekommen. Dir ist beim Einstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen. Wie oben bereits erwähnt, ist es am besten, wenn du dich mit der Käuferin in Verbindung setzt und dich bei ihr für deinen Fehler entschuldigst, was du ja wohl auch schon getan hast. Sie hat dann die Möglichkeit, vom Kauf zurückzutreten, oder eben 2 Pfännchen für 9 Euro von dir zu erhalten. Wenn du jetzt im Nachhinein von deinem Angebot komplett zurücktrittst, zieht das u.U. nur elende Scherereien mit ebay nach sich.
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Zitat (Rausg'schmeckte, 22.04.2007)
Lt. deinem Angebot hast du tatsächlich 2x2 Pfännchen versteigert. ...
Dir ist beim Einstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen. Wie oben bereits erwähnt, ist es am besten, wenn du dich mit der Käuferin in Verbindung setzt und dich bei ihr für deinen Fehler entschuldigst

Aha, echt? huh.gif

Ok, das war dann wohl echt ein totales Mißverständnis! DAs mache ich so, wie Du vorgeschlagen hast. Biete ihr an: 2 Pfännchen zum Pfreis von 9 Euro. Hoffe, sie ist damit einverstanden.

Oh Mann! wacko.gif Gar nicht so einfach wie ich dachte! Wir haben schon häufiger was bei Ebay ver- und ersteigert, aber bisher lief alles toll. Dachte echt, wenn ich ein Angebot mache und 2 Pfännchen zu verkaufen habe, gebe ich bei Menge "2" ein... gruebel.gif Hab mich offenbar geirrt....

Danke!

Gruss
Krötilla
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Das wäre auch kein Problem gewesen, hättest du nicht das hier

Zitat
ch verkaufe hier 2 neue Ammerland-Toastpfännchen Marke Friesland.


in der Artikelbeschreibung und im Titel gehabt. Du hättest ein Pfännchen anbieten müssen und dann bei Anzahl wie gehabt 2 eingeben. Naja, shit happens und das Handling von ebay ist schon ganz schön verwirrend.
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Zitat (Rausg'schmeckte, 22.04.2007)
Naja, shit happens und das Handling von ebay ist schon ganz schön verwirrend.

Hm, das ist es. Hätte bzw. habe ich nicht gewusst. Nächstes Mal besser! wink.gif Die Käuferin hat noch immer nicht geantwortet. Bin mal gespannt.... rolleyes.gif Aber ich werde ihr erstmal einen Deal vorschlagen....

Ich möchte gerne 12 für beide (eigentlich wollte ich ja 18). Das ist meiner Meinung nach ein Einigen in der Mitte. Wenn sie sich natürlich weigert, steh ich doof da und muss mich mit weniger zufrieden geben. sleep.gif
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Kann jedem einmal passieren, dass man etwas mißverständlich formuliert - man lernt immer noch dazu.

Wünsche dir viel Erfolg mit der Einigung
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Zitat (Krötilla, 23.04.2007)
rolleyes.gif  Aber ich werde ihr erstmal einen Deal vorschlagen....

Ich möchte gerne 12 für beide (eigentlich wollte ich ja 18). Das ist meiner Meinung nach ein Einigen in der Mitte.

Das ist sehr unklug von dir.
Du hast einen verbindlichen Kaufvertrag über 4 Teile zum Gesamtpreis von 18 EUR + Versandkosten, den du nur zur Hälfte erfüllen kannst. Du kannst froh sein, wenn sich dein Handelspartner mit dem Teil der Ware, den du liefern konntest, zur Hälfte des Kaufpreises einverstanden erklärt. Er könnte die fehlenden Teile selbst beschaffen und die dadurch entstehenden Kosten als Schadensersatz in Rechnung stellen, wobei die Ersatzbeschaffung auch teurer als 9 EUR ausfallen kann.
Daß du aus deinem Fehler auch noch Kapital schlagen willst durch den von dir vorgeschlagenen Kostenaufschlag, ist total daneben.
Falls es dir entgangen ist: du hast es mit einem Verkaufsagenten zu tun, der vermutlich überhaupt kein persönliches Interesse an der Ware hat, sondern günstig einkaufen wollte, um danach wieder mit Gewinn weiterzuverkaufen. Die Antwort auf dein Angebot kannst du dir eigentlich selbst ausrechnen. tongue.gif
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Zitat (OldLefthand, 23.04.2007)
Zitat (Krötilla, 23.04.2007)
rolleyes.gif  Aber ich werde ihr erstmal einen Deal vorschlagen....

Ich möchte gerne 12 für beide (eigentlich wollte ich ja 18). Das ist meiner Meinung nach ein Einigen in der Mitte.


Das ist sehr unklug von dir.
Du hast einen verbindlichen Kaufvertrag über 4 Teile zum Gesamtpreis von 18 EUR + Versandkosten, den du nur zur Hälfte erfüllen kannst....

Daß du aus deinem Fehler auch noch Kapital schlagen willst durch den von dir vorgeschlagenen Kostenaufschlag, ist total daneben.

Falls es dir entgangen ist: du hast es mit einem Verkaufsagenten zu tun, der vermutlich überhaupt kein persönliches Interesse an der Ware hat, sondern günstig einkaufen wollte, um danach wieder mit Gewinn weiterzuverkaufen.

blink.gif

Aus meinem Fehler Kapital schlagen?! Quatsch! Ich wollte viel mehr Geld für diese Ware als ich bekommen habe. Nämlich 9 Euro pro Stück (genau wie es ja jetzt auch versteigert wurde -- wie ich DACHTE). Also ist es ein MISSVERSTÄNDNIS. Klar ist es mein Fehler und ich sage ja auch nicht, dass ich auf irgendwas bestehe. Ich habe lediglich gesagt, dass ich einen Deal VERSUCHE!

Es gibt auch noch nette Menschen, die Verständnis haben! Vielleicht versteht die Käuferin meine Lage, vielleicht will sie auch nur 9 Euro zahlen. Irgendwie einigt man sich sicher. Mein Mann hatte das schon mal, dass er versehentlich einen viel zu niedrigen Betrag angegeben hatte und konnte sich nachher auch mit dem Käufer einigen auf einen immer noch sehr günstigen Preis, aber schon mehr als den ursprünglichen Kaufpreis.

Mich jetzt hinzustellen wie jemand der betrügen wollte, find ICH ziemlich "unklug". dry.gif . Und falls es DIR entgangen ist, bin ich ein normaler Ebay-Verkäufer (100 % positive Bewertungen), der sich einfach vertan hat. blink.gif

Bearbeitet von Krötilla am 23.04.2007 12:40:25
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Zitat (Krötilla, 23.04.2007)
Die Käuferin ist eine Privatperson.

Und hat einen Shop bei Ebay unter dem Kaufnamen angemeldet? Was möchtest Du uns denn jetzt erzählen?
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wenn du 18 verlangst, dann musst du ebay auch von 18 euro die verkaufsprovision geben. wenn ihr euch jetzt privat auf 12 einigt, dann musst du trotzdem von den 18 euro provsion zahlen.
ihr könnt auch beide die auktion rückgängig machen und du kannst es per sofort kaufen reinstellen. musst dann wahrscheinlich trotzdem gebühren für die vorherige auktion zahlen. also einstellungsgebühren. hach, ist ebay kompliziert. siehe ebay account geklaut... dry.gif sad.gif mad.gif icon_mauer.gif ranting.gif cry_1.gif
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Zitat (tom-kuehn, 23.04.2007)
Zitat (Krötilla, 23.04.2007)
Die Käuferin ist eine Privatperson.

Und hat einen Shop bei Ebay unter dem Kaufnamen angemeldet? Was möchtest Du uns denn jetzt erzählen?

blink.gif Ooooh, ENTSCHULDIGE bitte, dass ich das nicht gleich gesehen hatte! dry.gif Ich hatte es direkt wieder geändert, nachdem ich den Beitrag geschrieben hatte. Ich war tatsächlich von einem Privatkäufer ausgegangen und hab es vorhin erst gesehen.
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Von Betrug habe ich nichts geschrieben, auch nicht sinngemäß.
Dein angebotener Deal ist einfach realitätsfremd: Du brauchst von jemandem ein Entgegenkommen, und du willst von dem noch was dazu haben? ohmy.gif
Wieso schaffst du es nicht, die Sache von der Position deines Käufers aus zu beurteilen? wink.gif
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Zitat (OldLefthand, 23.04.2007)
Von Betrug habe ich nichts geschrieben, auch nicht sinngemäß. Dein angebotener Deal ist einfach realitätsfremd: Du brauchst von jemandem ein Entgegenkommen, und du willst von dem noch was dazu haben? ohmy.gif
Wieso schaffst du es nicht, die Sache von der Position deines Käufers aus zu beurteilen?  wink.gif

blink.gif
Das tu ich! Ich kann ja nur davon ausgehen, was ich täte, wenn mir jemand sagt, dass er sich vertan hat. Ich wäre verständnisvoll und würde versuchen eine Einigung in beiderlei Einvernehmen zu finden.

Bearbeitet von Krötilla am 23.04.2007 16:55:21
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Hallo,
dachte jemand will noch wissen, wie es ausgegangen ist! rolleyes.gif Nachdem ich hier so etwas als unverschämt und/oder dreist oder sonstwie dargestellt wurde, hab ich mich nicht mehr getraut zu pokern. Ich überweise ihr jetzt die Hälfte des Kaufpreises zurück. Die Käuferin ist sehr nett und einverstanden.

Gruss
Kröti

Bearbeitet von Krötilla am 23.04.2007 20:44:04
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Also Ende gut, alles gut flowers_2.gif
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Zitat (Sparfuchs, 23.04.2007)
Also Ende gut, alles gut flowers_2.gif

Zumindest bin ich schlauer und mach das mit dem "Menge: 2" nie wieder! dry.gif Finde den Preis jetzt echt mau, aber gut. Ist eben Lehrgeld. keineahnung.gif
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Zitat (Krötilla, 23.04.2007)
Zitat (Sparfuchs, 23.04.2007)
Also Ende gut, alles gut flowers_2.gif

Zumindest bin ich schlauer und mach das mit dem "Menge: 2" nie wieder! dry.gif Finde den Preis jetzt echt mau, aber gut. Ist eben Lehrgeld. keineahnung.gif

das ist leider oft so, das man nicht den Preis bekommt, den man sich vorgestellt hatt, ausser man gibt als Startbetrag den Preis an, den du gerne haben möchtest. Die Frage ist dann aber, ob noch jemand darauf bietet.
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Ebay ist nicht für alles gut. Wenn ich z.B. Sachen verkaufe die hohe Versandkosten verursachen, biete ich das in kostenlosen, regionalen Anzeigenblättern (SperrMüll - Zeitung) an. Bei vielen Dingen kann man da bessere Preise erzielen.
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Ah so, wollte noch eben sagen, wie es endgültig ausgegangen ist! wink.gif

Die Käuferin wollte die Sachen tatsächlich für sich privat! tongue.gif Hab ich also nicht mißverstanden, auch wenn sie Power-Sellerin ist oder wie das heisst.

Wie ich schon geschrieben habe, habe ich die Hälfte des Preises erstattet und sie hat mir eine positive Bewertung gegeben, sich mehrmals per Email bedankt und möchte noch mehr von mir kaufen. wink.gif

Ente user posted image gut alles gut!
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