Fast 18-Jährigen 4 Wochen allein lassen?

In: Kinder
Hab mal ne Frage zum Jugendrecht. Unser Sohn wird nächstes Jahr im September 18 und möchte in den davorliegenden Sommerferien nicht mehr mit uns in den Urlaub fahren (mit noch gerade 17).

Meine Frage: ist es vom Gesetz her erlaubt, einen Noch-Jugendlichen voraussichtlich 4 Wochen allein zu Hause zu lassen?

Abgesehen vom Gesetz ist es mir momentan natürlich ganz schön mulmig bei dem Gedanken, dass er so lange allein bleibt! Andererseits kann sich in dem guten Jahr ja noch ne Menge tun - entwicklungstechnisch bei ihm und mental bei mir :rolleyes: . Mir ging es jetzt vorab erstmal um die rechtliche Seite, damit wir uns da nicht strafbar machen!

Gruß Murkel
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Also, wie das oft in Gesetzen so üblich ist, gibt es da keine direkten Festlegungen.
Es kommt auf den Stand der Entwicklung an, kannst du ihm soweit vertrauen das er nichts anstellt. Ich hätte da kein gutes Gefühl dabei. Gibt es niemand der sich etwa um ihn kümmern kann?
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Ein gutes Gefühl hab ich wie gesagt auch nicht, aber in dem Jahr könnte sich da ja noch was tun. Anstellen würde er nichts, es könnten bloß Situationen entstehen, mit denen er nicht klarkommt. Und das reicht mir auch schon!

Mir ging es jetzt wirklich erstmal NUR um die rechtliche Seite!
Wenn im Gesetz stünde: "Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nicht allein gelassen werden" - oder so ähnlich, dann wüsste ich 100% Bescheid und weitere Überlegungen hätten sich erledigt.

Sparfuchs, Du meinst, es gibt da keine eindeutigen Regelungen? Das ist dann natürlich nicht so dolle! Da könnte uns schnell ein Strick gedreht werden. Wenn das wirklich so ist, müssen wir andere Lösungen finden!
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hast du dir schon überlegt ihn in ein jugendcamp zu schicken????oder vielleicht,wenn sie zu zweit wären,das es ihm auch nicht zu langweilig werden würde,vielleicht könnte ein kumpel von ihm mit??!!
ich würde es schon deswegen nicht machen,da ich dann sicher noch die ganze hütte renovieren müsste :D

l.g.:blumenelfe :blumen:
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Zitat (blumenelfe @ 12.05.2007 18:52:59)
ich würde es schon deswegen nicht machen,da ich dann sicher noch die ganze hütte renovieren müsste :D

:D nee, da hab ich keine Sorgen... Obwohl, wer weiß? :ph34r:

An Freizeiten hab ich auch schon gedacht, aber die gehen meistens ja nur über 2 Wochen. Na mal sehn. Wie gesagt, ich möchte zuerst wissen, was das Gesetz dazu sagt, der Rest findet sich dann schon.
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Gibt es denn keine Verwanden, wo er hinkönnte oder Nachbarn die sich kümmern können. 4 Wochen sind eine lange Zeit, sollte irgendetwas passieren wäre das nach meiner Meinung schon einen Verletzung der Aufsichtspflicht.
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Wenn Dein Sohnemann einigermaßen selbstständig ist, oder es Bekannte, Freunde ( (meine hier Erwachsene, keine Jugendlichen..) Nachbarn oder auch Oma u. Opa, Tanten u. Onkel´s gibt die in den 4 Wochen regelmäßig nach dem Rechten schauen und zu denen er auch mal zum Essen "vorbeikommen" kann, und Ihr/Du jederzeit telofonisch erreichbar seid/ bist, ist das doch o.k.
Eine Gesetzesregelung wird es in "diesem Sinne" bestimmt nicht geben, da er mit 17 ja auch schon beschränkte Geschäftsfähigkeit besitzt.
Wenn Du dabei jetzt schon ein "ungutes" Gefühl hast, dann müßte jetzt schon eine handfeste Alternative für die 4 Wochen geplant sein. Vielleicht kann man ihn ja auch bei o.g. Personen, oder bei seinen Freunden gut unterbringen.

Ich war das erste Mal über zwei Wochen alleine....und habe in diesem Zeitraum auch meinen Führerschein (war gerade erst 18) gemacht - u. war mit dem

Ich persönlich fand die Zeit schön, und konnte mich schon ein wenig mit den Aufgaben eines "Erwachsenen" ausprobieren.

YO

@sparfuchs: uuupps - gleicher Gedanke.

Bearbeitet von yolanda am 12.05.2007 19:22:59
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Ich sag's gleich, ich weiß auch nicht, wie die rechtliche Seite hier ist.
Aber stell dir vor, du wärst allein erziehend und müsstest für 4 Wochen zur Kur.

Da würde doch wirklich niemand für einen 17-jährigen eine Aufsicht bezahlen.
Es gibt genug junge Leute die mit 18 ausziehen, sich die Wohnung einrichten müssen und erst mal alles organisieren. Wieso soll es dann ein paar Wochen eher in einer Fix & Fertig eingerichteten Wohnung nicht gehen?

Ich sehe, ehrlich gesagt, das Problem nicht - es sei denn, ihr würdet euch wirklich strafbar machen.

Sprecht mit Freunden oder Verwandten von euch, dass er evtl. dort anrufen kann, falls es einen Wasserschaden gibt oder die Heizung just da den Geist aufgibt. Ansonsten wird der Bub eine Menge daraus lernen.
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Bei Google Jugendschutzgesetz (JuSchuGe) eingeben. Dort findest Du bestimmt eine kompetente Antwort auf Deine Frage.
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Ich denke wenn er vernünftig ist und nichts passiert ist es o.k.

Er sollte aber immer jemand erreichen können, falls er Hilfe braucht.

Wo keine Klage gibts auch kein Angeklagter
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Zitat (blumenelfe @ 12.05.2007 18:52:59)
ich würde es schon deswegen nicht machen,da ich dann sicher noch die ganze hütte renovieren müsste :D

l.g.:blumenelfe :blumen:

Hallo Murkel
Genau in diese Richtung gingen auch unsere Gedanken als wir unseren Sohn mit 17 1/2 für 3 Wochen alleine ließen.
Doch es hat alles P R I M A geklappt. Selbst an meine Blumen auf dem Balkon hat er gedacht. Unsere Kinder sind viel selbstständiger als wir Eltern annehmen.

Nun zur rechtlichen Sache. Habe mich bei meinem Schwager erkundigt (bei der Kripo tätig) Wenn Dein Sohn über eure Urlaubsadresse Auskunft geben kann ist Dies kein Problem. Da er über 16 Jahre ist darf er auch allein zu Hause verbringen.
Wir haben abgesprochen und ihn dazu angehalten, sich Nachts nicht alleine draussen rumzutreiben und mit den Großeltern abgeklärt, das er Im Notfall auf Sie zurückgreifen kann.
Ausserdem haben wir ihm gesagt, wenn er mit seinen Freunden sich zu einer LIMO :pfeifen: :pfeifen: zusammen setzten möchte, ist das von unerer Seite aus her erlaubt, haben aber gleich erwähnt, dass wir unsere Nachbarn darüber informieren, das er alleine zu Hause ist und Sie ruhig, wenn er etwas lauter sein sollte, bei ihm anschellen.

Oh ganz vergessen:
Als wir nach Hause kamen, schaute ich wohl etwas zu irritiert auf den Küchenboden. Da sagte mein Sohn: "brauchst nicht gucken, habe gestern Abend noch gewischt."
"Womit denn?" war meine Frage darauf.
"Also mit der Prilflasche auf den Fliesen großzügig gespritz und mit dem nassen Aufnehmen gewischt. Aber da war nur Schaum. habe es dann antrocknen lassen"
Super Idee dachte ich nur, denn ich braucht die nächsten 14 Tage kein Schaum zum Wischen der Fliesen. ;)
Aber der Wille zählt habe ich nur gedacht und war doch ein wenig Stolz auf unseren Sprößling. :wub:
Das klappt jetz 4 Jahre so und ich habe nicht einmal was zu meckern gehabt.
Tip: einfach ausprobieren, irgend wann müsst Ihr da sowieso durch.

LG Marliese
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Kann ich mir nicht vorstellen dass das rechtlich nicht geht, gibt schließlich auch Teenies, die alleine in Urlaub fahren oder mit den Kumpels, hab ich auch gemacht.
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Gruß,
MEike

Bearbeitet von MEike am 29.11.2007 19:30:52
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Mit 17 hab ich mir mit meinem Bruder ne Hütte geteilt und da hat keiner was gegen gehabt, da wird n Urlaub gehen. Gibts nicht auch Wohnungen für Teenie-Mütter, die schon mit 16 alleine da leben dürfen? :unsure:
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"Hqt ,ein Vqter regel,"

SO SAH ES GRAD AUS, als ich zu tippen anfing. Sitz grad in nem Bruessler Internetcafe und die haben franzoesisches Tastaturlayout *ggrrrrrrrrrmmpffff*

Zurueck zum Thema:

Hat mein Vater regelmaessig gemacht, seit ich 14 war. Hat niemanden gestoert und ich hab mich doch noch ganz passabel entwickelt :)

Wenn der Junge halbwegs vernuenftig ist, ist das vielleicht auch eine super Chance fuer ihn, mal testweise die "Verantwortung" fuer den ganzen Haushalt zu uebernehmen. Schaden wird es ihm sicher nicht.
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Wir haben auch nur ähnlich gute Erfahrungen wie MEike gemacht. :)

Ansonsten ist das Problem bei unseren Kindern eher umgekehrt und leider meist zeittechnisch nicht mehr unter einen Hut zu bringen :o

tante ju
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Hm, das klingt ja alles inzwischen sehr zuversichtlich! :)

Also von wegen Verwüstung und Saufgelagen - da hab ich überhaupt keine Bedenken bei unserm Sohn!!

Der Punkt ist die Dauer von 4 Wochen, und wir befinden uns wahrscheinlich irgendwo in Südeuropa, also schnell heimkommen is nicht!

@Marliese
Danke, dass Du Dich noch bei Deinem Schwager erkundigt hast :blumen: !!
Die Urlaubsaddi können wir ihm natürlich da lassen, nur schnell heimfahren wird schwierig. Aber wenn die Addi ausreicht...
Unsere Verwandten wohnen verstreut im ganzen Land, aber vielleicht können Freunde von nebenan ab und zu nachschauen, wenn sie nicht verreist sind.

Zitat
"Also mit der Prilflasche auf den Fliesen großzügig gespritz und mit dem nassen Aufnehmen gewischt. Aber da war nur Schaum. habe es dann antrocknen lassen"

Hihihi, joh, so in der Art könnts dann bei uns auch werden :D

Ok, das ließe sich alles regeln, mir gings nur darum, nicht das Jugendamt hier vorzufinden, wenn wir heimkommen.
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Zitat (Murkel @ 12.05.2007 20:17:45)
Ok, das ließe sich alles regeln, mir gings nur darum, nicht das Jugendamt hier vorzufinden, wenn wir heimkommen.

Also, die haben besseres zu tun. Nein, so lange er nichts anstellt passiert da nichts.
Es wird euch niemand bestrafen, dass ihr euren Sohn allein lässt und wenn ihr euch auf ihn verlassen könnt - o.k.
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Puuuh... 17 Jahre, 4 Wochen allein... mal von der juristischen Seite ab, kommt es auf den Knaben an.

Als ich 17 war, haben meine Eltern zwei Wochen Urlaub allein gemacht, meine Schwester (damals 16) und ich wollten einfach nicht mit. Zwei Halbwüchsige, zwei Wochen, eine davon hatte wenigstens schon mal Hauswirtschaft und Kochen in der Schule, das ging.

Im Januar musste ich für eine Woche ins Krankenhaus (geplant war eine Übernachtung, es wurden aber sechs draus). Junior (15) war fast allein daheim, mein Mann konnte leider nicht jede Nacht heimkommen. Es ging "irgendwie", ich habe mehrmals täglich mit meinem Sohn telefoniert, er konnte jederzeit bei mir, bei Papa oder auch bei einem Freund der Familie anrufen (und hätte dort auch nachts um zwei Uhr anfragen dürfen, ob der ihn zu sich holt). Es hat "erstaunlich" gut geklappt, ich hab das Haus sogar wiedererkannt als ich wieder heim kam! Er hat sich Mittagessen gekocht, aufgeräumt, geputzt soweit nötig... allerdings war es halt "nur" eine Woche.
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Wir haben unseren Sohn das erste Mal mit 16 allein zu Hause gelassen, da er absolut keinen Bock auf "Familienurlaub" hatte.
Er hatte unsere Handnummern, sie Oma wohnte zum Glück in der Nähe und hätte auch zu Freunden gehen können.

Es hat super geklappt. Essen hatte ich soweit vorgekocht und eingekauft war auch. Geld habe ich ihm noch dagelassen.

Als wir wieder nach Hause kamen, war die Wohnung geputzt (was ein 16-jähriger halt so putzt - aber der Wille zählte) und seine Wäsche hatte er auch gewaschen und getrocknet. Hatte ihm auch eine "Bedienungsanleitung" für WM und

Du musst selbst wissen, was Du Deinem Sohn zumuten kannst. Und bissel Vertrauen brauchen Jugendliche in dem Alter auch schon. Meine Mädels haben in dem Alter schon allein gewohnt - der Ausbildung wegen!
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Ich bin, seit ich 14 war, nicht mehr mit meinen Eltern in Urlaub gefahren. Und es war nie ein Problem, daß meine Oldies Angst gehabt hätten, daß ich nicht zurecht komm. Ich hab von Mum sehr früh gelernt, wie man kocht, also verhungern konnt ich schonmal net.
Für wilde Parties bin ich auch nie zu haben gewesen, und daß mal Freunde vorbei kommen war auch kein Problem.

Ich sag, mit 17 sollt man selbstständig genug sein, um mal 4 Wochen nicht an Mamas Rockzipfel zu hängen. ;)

Wenn ich ehrlich bin, waren diese Wochen allein zuhaus für mich mehr Erholung, als wäre ich mit in Urlaub gefahren. :lol:
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...also,meine Tochter ist mit 15,5 J.schon in eine eigene Wohnung gezogen(wg.Ausbildung)...ca 140 km weit weg... wenn sie Prob. hatte rief sie an...und wenn ich frei hatte bin ich hingedüst... :unsure: ...sonst hat alles recht gut geklappt...da mußte sie ja nun mal durch...

...bei Sohn würde ich schwarz sehen... :wacko: aber zum Glück sind nicht alle gleich und du kannst deinen Sproß besser einschätzen... :trösten:
...wenn er es sich zutraut,warum nicht...es gibt ja Telefon... :daumenhoch:...

...ich denke nicht,das du deine Aufsichtspflicht verletzt...nicht in diesem alter(17) !
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Mit "kurz vor 18" kann dein Sohn durchaus allein bleiben. Diese Zeit wird für ihn eine gute Gelegenheit sein, erwachsen zu werden, wenn er es nicht schon ist.

Wir waren gerade 3 Wochen in Südamerika und unser Sohn hat zwar Partys gefeiert usw. (möchte ich gar nicht alles wissen), als wir wieder kamen, war das Haus blitzsauber.

Ich denke mal, dass irgendjemand für deinen Sohn per Handy erreichbar ist. Unsere Kinder sind viel erwchsener, als wir oft denken. Wenn nicht, wird es höchste Zeit, das Versäumte nachzuholen.
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Hallo Ihr Lieben,
vielen Dank für die reichen Rückmeldungen.
Nochmal zur Klarstellung:

Es geht mir NICHT um die Frage, ob er das schaffen könnte etc. sondern einzig und allein um die RECHTLICHE Seite!!

Diese sollte, Euren Äußerungen nach, kein Problem darstellen!
Und ob er es nächstes Jahr schafft mit 4 Wochen Alleinsein - ich denke, er hat noch genug Zeit, zu üben ;)

Gruß Murkel
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Nach geltendem Recht ist er mit 18 volljährig und kann tun und lassen, was er will, mit allen Konsequenzen.

Es gibt meines Wissens keine Tabelle, wo steht wie es sich mit der Aufsichtspflicht verhält. Solche Fälle werden meist (bei Straftaten etc.) vor Gericht geklärt. Da spielen dann verschiedene Dinge eine Rolle, wie Entwicklung des Jugendlichen.
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Zitat (Sparfuchs @ 14.05.2007 11:36:07)
Nach geltendem Recht ist er mit 18 volljährig und kann tun und lassen, was er  will, mit allen Konsequenzen. .

Ab 18 - okay! Aber 1 - 2 Monater vorher?

Gilt es dann nicht doch als Verletzung der Aufsichtspflicht? Weil: Gesetz ist Gesetz, und Volljährig ist man eben erst ab 18. :hmm:

Zitat
Es gibt meines Wissens keine Tabelle, wo steht wie es sich mit der Aufsichtspflicht verhält. Solche Fälle werden meist (bei Straftaten etc.) vor Gericht geklärt. Da spielen dann verschiedene Dinge eine Rolle, wie Entwicklung des Jugendlichen.


So lange will ich eben nicht warten... :pfeifen:
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Zitat (Murkel @ 14.05.2007 12:33:56)


So lange will ich eben nicht warten... :pfeifen:

rofl rofl rofl
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Das kann dir keiner vorher sagen, das ist von Fall zu Fall verschieden.
Wenn er doch ein guter Junge ist, passiert doch nichts. :D
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Hallo Murkel...

Die Aufsichtspflicht ist nach §1361 des BGB geregelt (verbessert mich, wenn ich mich vertan haben sollte!!!).
Danach kann man sich laut TEXT zu 100% halten... ... ...JEDOCH... gehört es auch zu den "Erziehungspflichten" die Selbständigkeit von Jugendlichen zu fördern...

Sollten also keine (vorhergegangenen) Gründe vorliegen, die es erforderlich machen, das Dein Sproß die ganze Zeit unter Aufsicht sein sollte, dann steht dem eigentlich nichts im Wege... (z. B. komissarische Weitergabe der Aufsichtspflicht an einen Nachbarn; dann kann der auch ein Machtwort sprechen, wenn... ... ...)

Ansonsten würde ich mal "Aufsichtspflicht von Eltern" in Google eingeben und mal die ein oder andere Seite anklicken... ... ...

Wenn sich natürlich da noch "andere" Bedenkensgründe "verbergen", die DU hier nicht angegeben hast, DANN kann die Sache auch anders aussehen... ... ...

Ansonsten, lasse dem Jungen doch mal ein wenig Luft... ... ...Vielleicht testest DU das schon vorher mal für einen "kürzeren" Zeitraum, baust so Vertrauen auf und bist dann auch juristisch auf einer viel besseren Argumentenseite, sollte es dann doch nicht so verlaufen, wie es hätte sein sollen... ... ...

Mit nur vorschlagendem Gruß von hier an DICH...

Grisu... ... ...(jedoch ohne Kinder und deswegen null Erfahrung...)
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Also wenn Du:

die Urlaubsadresse angibst,
jederzeit erreichbar bist,
und zu Hause jemanden hast, der Dich in Deiner Eigenschaft als Elternteil, vertreten kann, und zwar in allen wichtigen Belangen, (Wie zum Beispiel, wenn Dein Kind wegen was auch immmer, in ärtzliche Behandlung muß, das könnte man ja mit einer Vollmacht regeln),
und Jemanden, der in regelmäßigen Abständen nach Eurem Sohn sieht,
Und der auch ansprechbar für Euren Sohn ist, wenn z. B. das Geld ausgeht, oder irgendetwas ist,


dann sollte das durchaus kein rechtliches Problem sein.

In Berlin und Hamburg gibt es sogar ein Gestz, welches Jugendlichen ab 14 Jahren erlaubt, dort zu wohnen, wo sie wollen, und wenn es unter einer Brücke ist !

Und in einem Zeitalter, wo 16jährige vom Jugendamt betreut, alleine wohnen dürfen, na !

LG BiggyM
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