Insolvenz und nun ?

Eine Bekannte von mir, die seit ca. 4 Jahren in der Computerbranche tätig ist, wird wohl in absehbarer Zeit ihren Job verlieren, da das Unternehmen Insolvenz beantragt hat. :wallbash: :wallbash: Weiß jemand von Euch wie es nun weiter geht.
z.B. Hat man noch Anspruch auf Urlaub ? Ist es rechtens das bereits genehmigter Urlaub gestrichen wird ?
Kann man sich schon jetzt Arbeits suchend melden ?
Vielen Dank vorab für Euren Meinung.
Resturlaub nehmen sollte rechtens sein und er muss auch gewährt werden. Dann der Gang zum Arbeitsamt und sobald Arbeitnehmer kein Geld mehr bekommt einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen. Mit dem arbeitssuchend weiß ich nicht so genau, lieber die Arge fragen..
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Also beim Arbeitsamt immer alles so früh wie irgend möglich machen. Nachher heißt es sonst nämlich "Sie wissen dass seit dem Tag X und melden das nicht, dann bekommen Sie erstmal kein Geld!"
Lass dir die Anträge geben und schau dass du dann sofort wenn alles feststeht beim A-Amt bist und alles vorliegen hast.
Urlaub müßten Sie eigentlich gewähren, da hast du ja ein Recht auf Urlaub. Aber das sind normalerweise Dinge die dann mit dem Insolvenzverwalter zu klären sind.

Drücke dir jetzt schonmal die Daumen, dass du schnell wieder nen Job findest....

TEU TEU TEU :daumenhoch:
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Deine Bekannte soll sich jetzt schon mal beim Arbeitsamt melden und ihnen das Datum sagen ab wann sie aller Wahrscheinlichkeit nach gekündigt bekommt. Dort wird es im PC aufgenommen und ich glaube sie läuft dann automatisch schon als arbeitssuchend. Alles weitere bekommt sie dann vom Arbeitsamt erklärt, was sie machen muss und was nicht.

Je früher desto besser, damit ihr am Ende nichts vom Geld gekürzt wird.
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Ist immer eine schlimme Sache. Aber auch von mir der Tipp, sofort zum AA.
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Ich kenne jetzt das Unternehmen natürlich nicht, aber normalerweise zahlt das Arbeitsamt für 3 Monate Insolvenzgeld und zwar den vollen Lohn. Ist das AA vom Betrieb informiert worden, so kommt ein Mitarbeiter des AA in den Betrieb (je nach Betriebsgröße). Bei Großunternehmen läuft vieles automatisch - aber Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Ich würde mich, bei einem Kleinbetrieb vorsorglich beim AA erkundigen. Insolvenzgeld steht jedenfalls zu.

Arbeitsuchend melden ist Pflicht, sobald man weiß, dass man arbeitslos wird, dies gilt auch vor dem Ablauf von befristeten Arbeitsverträgen - sonst gibt es zunächst weniger Geld.
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Guten morgen,

ich häng mich hier mal dran und hoffe es liest jemand. Kann mir jemand sagen wie ich auf dieses Schreiben reagieren soll, bzw. was ich jetzt tun muß?

Kann im Moment gar nichts damit anfangen ;o(

Gruß Wd

(IMG:https://www.bildercache.de/thumbnail/20090609-093051-529.jpg)

Quelle; Winddrachen persönlich
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Ruf doch einfach da mal an,wenn du nicht weißt was das soll! ;)
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Sorry, dumm von mir nicht gleich daran zu denken. Wie kann ich auch so ne Frage hier stellen wenn ich doch bloß wo anrufen brauch. :ph34r:
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Im Falle einer betrieblichen Insolvenz kann es passieren, daß etwaige Forderungen von Gläubigern der Firma auch mit Lohngeldern der Beschäftigten getilgt werden, d.h. die Mitarbeiter der insolventen Firma werden zur Kasse gebeten und erhalten keinen Lohn.
Möglich, daß das Schreiben etwas damit zu tun hat.
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Zitat (winddrachen @ 09.06.2009 09:50:32)
Sorry, dumm von mir nicht gleich daran zu denken. Wie kann ich auch so ne Frage hier stellen wenn ich doch bloß wo anrufen brauch. :ph34r:

Also- ehrlich gesagt würd ich auch einfach mal beim Absender dieses Briefes anrufen, für mich besteht dieser Brief nur aus einem Haufen Phrasen die ich nicht verstehe. Ich weiß allerdings auch nicht, aus welchem Grund du diesen Brief bekommen hast: bist du selber insolvent, hast du noch Forderungen an eine insolvente Firma oder bist du Arbeitnehmer bei einer solchen?
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Dem Schreiben und den angegebenen Paragrafen ist zu entnehmen, daß Du wohl in dem Insolvenzverfahren als Gläubiger eine Forderung angemeldet hattest.

§ 179 Abs. 3 S.1 InsO lautet:

Das Insolvenzgericht erteilt dem Gläubiger, dessen Forderung bestritten worden ist, einen beglaubigten Auszug aus der Tabelle.

Also müßte in dem Tabellenauszug, der hintendran hängt, eine Feststellung dazu getroffen sein.

Je nachdem, ob Deine Forderung schon tituliert ist, müssen dann Du oder der Schuldner aktiv werden.

Ein Anruf beim Insolvenzgericht (von dem das Schreiben stammt), wird hier nicht helfen. Denn wie das Gericht schon schreibt - es stellt nur fest, ist aber für den Streit über die Berechtigung von Forderungen nicht zuständig.

Wenn Du überhaupt nicht weißt, worum es geht, mußt Du Dich wohl erstmal an den Insolvenzverwalter wenden - DEN kannst Du bei Gericht erfragen. Falls Du nicht sicher bist, ob/wie Du reagieren mußt, hilft der Gang zum Rechtsanwalt.
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Hallo Winddrachen,

es sieht so aus, als ob eine Firma, von der Du noch Geld bekommst (z.B. Lohn / Gehalt, verkauf eines Autos, ö.ä.) Insolvenz angemeldet hat.
Ich glaube, dass diese Tabelle etwas mit dem Rang eines Gläubigers zu tun hat, also in welcher Reihenfolge die Gläubiger Geld bekommen könnten wenn was ausgezahlt wird.
Du solltest als erstes abklären, ob Dein Arbeitgeber Insolvenz beantragt hat. Wenn ja, wäre es sicher nicht verkehrt, umgehend mit dem AA Kontakt aufzunehmen.

Dann denn Insolvenzverwalter herausfinden und mit dem Kontakt aufnehmen.

Sollte es Dein Arbeitgeber sein, der die Insolvenz angemeldet hat und Ihr einen Betriebsrat habt, den dazu mal befragen.
Sollte es mit Deinem Arbeitgeber zusammenhängen und Du bist gewerkschaftlich organisiert, die auch kontaktieren.

Ansonsten bei Gericht versuchen, die Tabelle einsehen. Da sollte dann auch der Name der Firma zu finden sein.

In größeren Orten gibt es auch diese staatlichen Schuldnerberater (Privatfernsehen lässt Grüßen). Vielleicht können die auch was dazu sagen.

Nur auf die lange Bank schieben würde ich da nix, sonder erst mal zügig Klarheit verschaffen.

Gruß

Highlander
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Für mich sieht es so aus:
Du kriegst erst mal gar nix.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bist irgendwann mal du dran. Dafür ist der Insolvenzverwalter da, der das "verteilt".
Alles wirst du nicht kriegen. Stell dich darauf ein.
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