Kredit und Privatinsolvenz

Hallo muttis, ich hab da mal ne Frage.
also ich versuch es mal zu umschreiben.
A und B sind verheiratet. irgendwann kaufen sie sich zusammen ein auto. da A und B zwar arbeiten gehen, aber nicht übermäßig viel verdienen, benötigen sie einen bürgen. das ist C.
alles ging eine zeit lang gut. aber es kam die zeit da haben A und B sich getrennt.
A ist im trennungsjahr ins ausland gegangen um zu arbeiten. währenddessen hat B das auto an das autohaus zurückgegeben. es sind aber noch raten übrig gewesen.
dann kam die scheidung bei A und B.
B hat private insolvenz angemeldet und ist bald durch. A hat seit der scheidung keine zahlungsaufforderungen
bekommen.
nun kommt C wider ins spiel. C muß den offenbarungseid leisten. C ist aber auch nicht in der lage zu zahlen.
nun die fragen:
- wenn die insolvenz bei B durch ist, sind dann auch die raten nicht mehr fällig?
- warum bekommt A keine Zahlungsaufforderung? vielleicht weil B das
- muß C weiterhin die verhältnisse offenlegen wenn die insolvenz durch ist?

A und B möchten verständlicherweise keinerlei kontakt mehr zueinander.

bitte keine komentare wie "selbst schuld, wer kein geld hat darf nichts kaufen" usw.

danke euch
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C ist als Bürge haftbar unabhängig von der Insovenz, anders wäre es nur wenn C selbst in Insolverz ginge.
A hat evtl. durch den Umzug ins Ausland nichts bekommen. Der Gläubiger kann sich auch ohne dies an C wenden. C hat dann die Möglichkeit privat das Geld von A einzuklagen. Der Einzige der aus dem Schneider ist, ist B in der Privatinsolvenz.

Wenn C nicht zahlungsfähig ist, und die Summe entsprechend hoch kann er ebenfalls die Privatinsolvenz wählen. Sollte bei C nichts zu holen sein, kein pfändbarer Lohn etc. wird der Gläubiger sicher selbst bemühen an A heranzukommen.

Bearbeitet von Pumukel77 am 25.02.2011 13:16:07
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hmm, danke. A ist aber nur zur saison ins ausland gegangen und schon längst wieder da.
und C hat ja keine "eigenen" schulden. müßte C trotzdem in Insolvenz gehen, um aus der sache raus zu kommen?
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Ja aber die Frage ist ob sich das lohnt, die Privatinsolvenz ist mit Kosten verbunden. Ist dir bekannt wie hoch die Summe ist die noch zu zahlen wäre?

Bearbeitet von Pumukel77 am 25.02.2011 13:23:03
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Zitat (Pumukel77 @ 25.02.2011 13:22:16)
Ja aber die Frage ist ob sich das lohnt, die Privatinsolvenz ist mit Kosten verbunden. Ist dir bekannt wie hoch die Summe ist die noch zu zahlen wäre?

nein, es ist nicht bekannt. A und B würden sich warscheinlich bei jeglichem kontakt zerfleischen.
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Letztlich geht es ja um C , der muß wissen wieviel da auf ihn zukommt, um zu entscheiden: Zahlen oder Privatinsolvenz.
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aber warum bekommt A keine aufforderung zuzahlen? A hat den kredit damals ja mit aufgenommen?
kann es daran liegen, das B den wagen allein zurückgebracht und dafür auch allein unterschrieben hat?
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Kann ich mir kaum Vorstellen, denn es geht ja darum wer beim Kauf unterschrieben hat. C kann höchstens den Gläubiger anschreiben und darauf hinweisen, das bei A was zu holen ist.
Der Gläubiger geht den leichtesten Weg, evtl hat A ja den Wohnsitz gewechselt, nun müßte er diesen erst ausfindig machen.
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@spinatwachtel

Warum suchst du dir nicht einen kompotenten Fachanwalt?
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Gemini: die sind toll, kosten aber leider immer ne Menge. Im nächsten leben werd ich auch Anwalt oder Notar :D
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Pumukel, ja die sind teuer, aber in solch einem Fall muss es sein, wir sind doch alle Laien und ein Anwalt kennt doch alle Tricks und Hintertürchen...
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Klar, es gibt den Punkt wo man ihn braucht, aber sich vorher erst mal grob zu orientieren ist nicht falsch.
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C sollte bedenken, dass sein gesamtes, über dem Selbstbehalt liegende Einkommen im Falle eines Privat-Insolvenz-Verfahrens zur Tilgung der Schulden, in diesem Fall des Autos verwendet wird. Das wird vom Insolvenz-Verwalter pennibel überwacht. Somit zahlt er so oder so - und hat noch den "Makel" der Insolvenz an der Backe.
Dabei stellt sich die Frage, ob man überhaupt Privat-Insolvenz beantragen kann, wenn man in der Lage ist, Schulden zu tilgen.
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Schuldnerberatung d Verbraucherzentrale
Beratungskostenhilfe

Bei solchen Fragen, die nun wirklich nicht mehr mit ja, nein, vielleicht zu beantworten sind, würde ich mich nicht auf Forenbeiträge und seien sie noch so gut und so lieb gemeint verlassen.

A, B und C sollten sich anwaltlich beraten lassen oder den Weg ziur Schuldnerberatung der Verbraucherzentralen (oder karitativer Einrichtungen) suchen.
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Ja, stimmt, Cambria....daran hatte ich jetzt im Eifer gar nicht gedacht.
Der Weg zu einer caritativen Einrichtung wäre wohl am Besten. Dort würde C bei der dortigen Schuldner-Beratung vernünftig beraten werden.
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