Kündigungsfrist bei einer Wohnung

In: Wohnen
Hallo zusammen habe mal eine frage und hoffe darauf eine Antwort zu bekommen!

Also es ist so
Meine Freundin und ich haben uns getrennt, hatten uns aber für ab den 01.07.2007 eine Wohnung zusammen geholt.da wir diesen Vertrag jetzt natürlich kündigen müssen , hatte Verwaltung dazu gesagt das wenn wir kein Nachnieter finden müssen wir 12 Monate trotzdem die Miete bezahlen.

Ist das rechtens oder kann man da was gegen machen
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Das kannst Du doch in deinem Vertrag lesen. Wenn ihr die Wohnung für mindestens ein Jahr gemietet habt, müßt ihr auch wohl zahlen. Wer hat den Vertrag unterschrieben??? Der jenige ist natürlich dafür verantwortlich. Wenn ihr beide unterschrieben habt, müßt ihr beide zahlen. Vielleicht fragst Du mal beim Mieterschutzbund nach. Die können Dir bestimmt Hilfe geben
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Zitat (bine4386 @ 31.05.2007 12:31:41)
Das kannst Du doch in deinem Vertrag lesen. Wenn ihr die Wohnung für mindestens ein Jahr gemietet habt, müßt ihr auch wohl zahlen.

:blink:

Nach heutigem Mietrecht besteht eine beidseitige Kündigungsfrist von 3 Monaten (zuzüglich Karenzzeit).

Es kann sein, dass ihr für diese 3 Monate die Miete zahlen müßt, nicht aber für ein ganzes Jahr!

Wann habt ihr denn den Mietvertrag unterschrieben? Vielleicht könnt ihr sogar noch widerrufen....
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Soweit ich informiert bin, bezieht sich diese Regelung nur auf unbefristete Verträge.
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Zitat (Nobody @ 31.05.2007 13:04:39)
Soweit ich informiert bin, bezieht sich diese Regelung nur auf unbefristete Verträge.

Denk ich auch, wir haben z.B eine 5jährige Bindung und danach können wir normal kündigen. Wenn ein Jahr festgeschrieben ist, hilft nur noch Nachmieter suchen.
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Zitat (Sparfuchs @ 31.05.2007 13:49:41)
Wenn ein Jahr festgeschrieben ist, hilft nur noch Nachmieter suchen.

Wobei der Vermieter den nicht akzeptieren muss.
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Danke erstmal für die antworten.
Wir haben beide den Vertrag unterschrieben
Müssen beide zahlen
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Zitat (Nobody @ 31.05.2007 13:04:39)
Soweit ich informiert bin, bezieht sich diese Regelung nur auf unbefristete Verträge.

Das stimmt. Rolando83 schrieb aber nichts darüber, dass der Mietvertrag nur befristet abgeschlossen wurde, was auch eher unüblich ist, daher gehe ich mal von dem "Normalfall" aus.

Vielleicht kann sich Ronaldo83 ja nochmal etwas konkreter dazu äußern...

Bearbeitet von chilli-lilli am 31.05.2007 16:08:41
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immer Gerade aus nach Schema F und 0/815 :labern:
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Zitat (Nobody @ 31.05.2007 16:09:56)
immer Gerade aus nach Schema F und 0/815 :labern:

reg' dich ab! :trösten:
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chilli-lilli mal das Köpfchen tätschel :trösten: Alles wird schick!

Bearbeitet von cladiere am 31.05.2007 17:37:39
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Hallo...

ALS allererstes würde ich der oder dem "Vermieter" die Lage schildern... Ein Vertrag ist ein Abkommen im gegenseitigem Einverständnis, was lediglich schriftlich besiegelt wurde und dann im "Härtefall" konsequent (juristisch) umgesetzt wird... ... ...

Man stelle sich nur mal vor, das da noch xy andere Interessenten waren und dem Vermieter auch noch andere "gefallen" haben... ... ...

Meistens ist MITEINANDER Reden mehr wert, als das "unterschriebene" Dokument... ... ... JEDOCH würde ICH als Vermieter knallhart reagieren, wenn mir jemand mit §§ käme; DIE KENNE ICH ZUR GENÜGE ... -_- -_- -_- , die §§ meine ich... ... ... rofl rofl rofl

Mit das mal wieder andersehendem Gruß von hier an EUCH... ... ... ;)

Grisu...
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