Kündigung - Problem mit Kündigungsfrist

Hallo,
ich arbeite z.Zt. in einer Physio-Paxis seit 01/2011. Bin also schon aus der Probezeit raus. Meine Kündigungsfrist liegt bei 4 Wochen zum Monatsende.
Ich habe mich bei einem neuem AG beworben und nun heute den Anruf bekommen, dass ich die neue Stelle zum 01.07.2012 antreten darf (juhu).
Mein Problem liegt nun darin, dass ich meines Erachtens nach die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende nicht einhalten kann. (Kündigung wäre ja zum 30.06.2012). Allerdings war mein bisheriger AG zum Datum an dem ich ihm/ihr die Kündigung hätte geben müssen im Urlaub.
Wie schaut das aus mit der Einhaltung der Kündigungsfrist und der Erreichbarkeit des AG? (Mein AG war zwar im Urlaub, aber allerdings zu Hause, also ich hätte ihn jederzeit erreichen können)

Gibt es eine Möglichkeit dennoch problemlos zum 30.06.2012 aus dem alten Arbeitsverhältnis herauszukommen?

Urlaubsanspruch habe ich noch 16 Werktage
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Hallo Schatzibobbes,

zunächstmal Glückwunsch zum neuen Job.

Allerdings würde ich OHNE neuen Vertrag in den Händen niemals (!) eine Kündigung aussprechen. Also soll Dein neuer Arbeitgeber Dir zunächstmal den Vertrag zuschicken.

Wenn Dein neuer Arbeitgeber Dich unbedingt haben möchte, dann nimmt er Dich notfalls auch zum 01.08..

Und wenn alle Stricke reissen, gibt es auch noch die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag aufzuheben vor Ende der Kündigungsfrist.

Allerdings sollte dass nur unter Aufsicht einer kundigen Person (Rechtsanwalt, Gewerkschaft, o.ä.) geschehen.

Aber egal, was Du machst, sieh zu, dass der neue Vertrag vorliegt. Sonst hast Du u.U. Probleme. Kein neuer Job und alter Job auch weg.

Gruß

Highlander
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Ein schwieriges Problem... wenn ich es richtig verstanden habe, dann wusstest du zum Zeitpunkt an dem die fristgerechte Kündigung noch möglich gewesen wäre nicht, dass du kündigen willst. Die Kündigung müsstest du dem Chef nicht persönlich übergeben. Es reicht ein Schreiben an die Firmenadresse (am besten mit Zeugen einwerfen). Als Arbeitgeber muss der Chef dafür sorgen, dass Post ihn während seiner Abwesenheit erreicht.
Wenn du jetzt noch fristgerecht kündigst wäre Fristablauf der 15.07.. Hast du vielleicht noch Urlaub, den du zu verrechnen hast? Oder Überstunden? Eventuell wäre dann der letzte Arbeitstag ohnehin früher... Ich gehe davon aus, dass du dich wegen der 15 Tage mit deinem alten Arbeitgeber einigen kannst. Letztlich ist es für ihn ohnehin schwer, Ansprüche gegen dich durchzusetzen, falls du einfach der Arbeit fernbleibst. Er müsste einen Schaden nachweisen, den er dadurch hat, dass du ein paar Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr gearbeitet hast...

Ansonsten stimme ich meinem Vorredner zu: Ohne neuen Arbeitsvertrag würde ich nicht kündigen.
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Zitat (thommyheide @ 04.06.2012 13:51:38)
Ein schwieriges Problem... wenn ich es richtig verstanden habe, dann wusstest du zum Zeitpunkt an dem die fristgerechte Kündigung noch möglich gewesen wäre nicht, dass du kündigen willst. Die Kündigung müsstest du dem Chef nicht persönlich übergeben. Es reicht ein Schreiben an die Firmenadresse (am besten mit Zeugen einwerfen). Als Arbeitgeber muss der Chef dafür sorgen, dass Post ihn während seiner Abwesenheit erreicht.
Wenn du jetzt noch fristgerecht kündigst wäre Fristablauf der 15.07.. Hast du vielleicht noch Urlaub, den du zu verrechnen hast? Oder Überstunden? Eventuell wäre dann der letzte Arbeitstag ohnehin früher... Ich gehe davon aus, dass du dich wegen der 15 Tage mit deinem alten Arbeitgeber einigen kannst. Letztlich ist es für ihn ohnehin schwer, Ansprüche gegen dich durchzusetzen, falls du einfach der Arbeit fernbleibst. Er müsste einen Schaden nachweisen, den er dadurch hat, dass du ein paar Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr gearbeitet hast...

Ansonsten stimme ich meinem Vorredner zu: Ohne neuen Arbeitsvertrag würde ich nicht kündigen.

Falsch. Falsch. Falsch. Falsch. Falsch.

1.
Der Ablauf der Kündigungsfrist hat NICHTS mit der ANrechnung eventuell noch bestehender Urlaubs- oder Freizeitausgleichsansprüchen zu tun.
Letzteres müsste übrigens durch den Chef genehmigt und ausgesprochen werden. Selbstbeurlaubung - auch während die Kündigungsfrist läuft - wäre ein Grund zur fristlosen Kündigung. Was man (siehe unten) besser vermeiden sollte.

2.
Wann man wusste, dass man kündigen möchte, ist bumsegal. Alleinentscheidend ist das Datum, an dem das Kündigungsschreiben beim Chef eintrifft. Ab dann wird die Kündigungsfrist errechnet.

3.
Es ist SPIELEND LEICHT für einen (Ex)Chef Ansprüche wegen Fernbleiben vom Arbeitsplatz geltend zu machen.
Einfach so, ohne Grund (also während des Laufes der Kündigungsfrist: Ohne Freistellung, Erkrankung, Urlaub,....) zuhause zu bleiben = Arbeitsverweigerung = ggf. Grund für fristlose Kündigung = Verlust möglicher Abfindungsansprüche = Sperre bei ALG I / II, alles in allem eine kreuzdämliche Ausgangssituation für Vergleichsverhandlungen (wie zum Beispiel über einen Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag....)
Dafür muss der Chef nicht mal nen Schaden - wie hier ebenfalls fälschlicherweise behauptet wurde - nachweisen

4.
Noch während des Bestehens des alten Arbeitsvertrages einfach so zu einem anderen Arbeitgeber "zu wechseln" ist mit ziemlicher Sicherheit ein Verstoß gegen das Konkurrenzverbot (welches i.Ü. nicht ausdrücklich im Vertrag stehen muss) und kann - sofern das ausdrücklich im Vertrag steht - sogar eine Vertragsstrafe bis zu mehreren Monatsgehältern nach sich ziehen.

Und wegen dieser Risiken sollte man die Rechtsberatung denjenigen überlassen, die das studiert haben und sich damit auskennen. Mit zusammengegoogeltem Halbwissen und "Ich hab da mal gehört, mein Nachbar sagt und Tante Hilde findet" fliegt man meistens auf die Nase und weiß noch nicht mal, warum.

Schazibobbes, bitte wende dich an jemanden, der dich rechtlich und auf deinen Einzelfall bezogen rechtlich beraten darf.
Wenn du in einer Gewerkschaft bist, kannst du von dort Hilfe bekommen, ansonsten wende Dich an einen Rechtsanwalt mit Fachanwaltschaft oder Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht.

Thread geschlossen.

Bearbeitet von Cambria am 04.06.2012 14:19:42
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