Hallo,
Dies betrifft Studenten, die in einer anderen Stadt studieren und dort als Nebenwohnsitz gemeldet sind und die nach dem Studium in einer anderen Stadt (nicht Heimatstadt bei den Eltern) Wohnen und Arbeiten wollen!
Manche werden es gehört haben, dass, wenn man nach dem Studium Hartz IV beantragt von der Agentur für Arbeit und den ARGE zu hören bekommt, dass man wieder zu seinen Eltern ziehen soll, da da kein Leistungsanspruch besteht, da man die ganze Zeit bei den Eltern als Hauptwohnsitz gemeldet war.
Wenn eine Behörde diese Aussage machen sollte, dann verstößt sie gegen euer Grundrecht der Freizügigkeit nach Art. 11 Grundgesetz.
Also falls das jemanden betreffen sollte beruft euch auf eure Grundrechte.
Grüße
Dies betrifft Studenten, die in einer anderen Stadt studieren und dort als Nebenwohnsitz gemeldet sind und die nach dem Studium in einer anderen Stadt (nicht Heimatstadt bei den Eltern) Wohnen und Arbeiten wollen!
Manche werden es gehört haben, dass, wenn man nach dem Studium Hartz IV beantragt von der Agentur für Arbeit und den ARGE zu hören bekommt, dass man wieder zu seinen Eltern ziehen soll, da da kein Leistungsanspruch besteht, da man die ganze Zeit bei den Eltern als Hauptwohnsitz gemeldet war.
Wenn eine Behörde diese Aussage machen sollte, dann verstößt sie gegen euer Grundrecht der Freizügigkeit nach Art. 11 Grundgesetz.
Also falls das jemanden betreffen sollte beruft euch auf eure Grundrechte.
Grüße