Mietrecht: schimmel

In: Wohnen
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber in unserer Wohnung kommt von überall Schimmel durch fast jedes Zimmer da wir hier nicht wohnen wollen und können (wegen schimmel) haben wir uns entschlossen umzuziehen jetzt zu meiner Frage müssen wir die Kündigungsfrist einhalten und müssen wir die wohnung weißen da wieso überall schimmel sitzt müssen die ja sowieso tapizieren
Hier kann und darf dir keiner Rechtsauskunft geben. - Tipps kannste haben.
Es kommt drauf an, was in deinem Mietvertrag steht und in welchem Zustand die Wohnung beim Einzug war. Desweiteren müsste festgestellt werden (Gutachter), das die Wohnung unbewohnbar ist. Am Besten gehst du zu einem Mieterverein.

Bearbeitet von Sparfuchs am 13.06.2007 21:18:29
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mir darf keiner auskunft geben? warum das den nicht? das ja doof. wir wollen erreichen das wir ne fristlose kündigung durchkriegen
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Zitat (Jimmyjim, 13.06.2007)
mir darf keiner auskunft geben? warum das den nicht? das ja doof. wir wollen erreichen das wir ne fristlose kündigung durchkriegen

Ich sagte nur Rechtsauskunft - Erfahrungen und Tipps kannste schon bekommen.
Fristlos kündigen, kannst du nur, wenn dir jemand bestätigen kann, das die Wohnung nicht bewohnbar ist, bzw. stark gesundheitschädlich. Wie lange wohnst du denn schon im Schimmel?
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Zitat (Jimmyjim, 13.06.2007)
wir wollen erreichen das wir ne fristlose kündigung durchkriegen

Am Besten geht ihr, wenn ihr dort Mitglied seid, zum Mieterschutzbund. Die wissen ganz genau was zu tun ist und können euch bestens beraten.
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Pauschal kann man deine Frage nicht beantworten...Wichtig ist jedoch, dass du den Vermieter in jedem Fall über den vorhandenen Mangel informieren (schriftlich anzeigen) musst. Außerdem ist es ratsam ebenfalls schriftlich eine Frist zur Beseitigung des Mangels zu setzen. In diesem Zusammhang kannst du auch gleich die fristlose Kündigung androhen. Letztlich kommt es aber natürlich auf das Ausmaß des Schimmels an. Soweit ich weiß, kannst du eine fristlose Kündigung nur mit einer massiven Gesundheitsgefährdung begründen. Dafür müßtest du vor Gericht Beweise bringen, z. Bsp. durch deinen Arzt, der dir attestiert, dass du an allergischem Asthma leidest oder sowas. Du hast leider nicht viel dazu geschrieben, was du schon so unternommen hast...aber falls du nicht schon da warst: Du kannst dich wegen der Gesundheitsbelastung auch an das Gesundheitsamt in deinem Wohnort wenden. In Extremfällen können die deinen Vermieter auch etwas unter Druck setzen...
Viel Glück! flowers_2.gif
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Danke für die Antworten naja jetzt sind wir so verblieben das wir bei dem vermieter bleiben und uns eine neue wohnung von der genossenschaft suchen so kommen wir um die kündigungsfrist rum
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