Muss in Mietwohnung Herd & Spüle gestellt werden? Wohnung ohne gestellten Herd?

In: Wohnen
Hallo,

mein Freund möchte bald hier nach Hamburg ziehen (vorher Fernbeziehung) und hat auch schon eine interessante Wohnung gefunden.

Dort ist aber keine EBK (muss ja auch nicht), aber auch kein Herd.

Ich dachte immer, dass Spüle und

Ist das denn wirklich so?

Danke schonmal im Voraus für Antworten smile.gif
Nein, weder Herd noch Spüle müssen vom Vermieter gestellt werden, lediglich die Anschlüsse, es sei denn, vertraglich ist etwas anderes vereinbart.
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Nein, außer das ist im Mietvertrag vereinbart.

Meinen Mum nimmt ihre Küche auch mit in die neue Wohnung.
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Hui, hier wird ja ruck-zuck geantwortet smile.gif

Na dann danke, jetzt bin ich wieder ein wenig schlauer smile.gif
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Hatte bislang immer das Glück, eine Spüle gestellt zu bekommen, aber einen fremden Herd würde ich gar nicht benutzen wollen. Koche sowieso lieber auf meinem an der Flasche hängenden Gasherd smile.gif
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in meiner alten Wohnung war eine Spüle drin, in der neuen war gar nichts

ich weiß von einer Freundin, dass es in Schleswig-Holstein so üblich ist, dass die komplette Küche eingerichtet ist

ich würde so was nicht übernehmen wollen
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Was "dazugehört" und was nicht, ist wohl regional verschieden. Hier in München gehört eine Einbauküche oder zumindest eine Küchenzeile (Spüle, Herd, meist auch

Grundsätzlich ist's halt so, dass man für eine Wohnung mit Teppich oder Laminat/Parkett und einer Einbauküche mehr Kaltmiete verlangen kann als für eine Wohnung, die nicht damit ausgerüstet ist...
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Grundsätzlich gehört in eine Mietwohnung eine Küchenspüle der "normalen" Art: 1,0 m breit, 60 cm tief und ca. 85 cm hoch. Das ist hier in NRW so und wird auch in andren Bundesländern von Deutschland nicht anders geregelt sein. Ich habe Erfahrung aus der Zeit, wo ich Umzüge für das Sozialamt gemacht habe. In sämtlichen Wohnungen, in welche ich Kunden "eingezogen" habe, waren Standspülen vorhanden. Die wurden dann abgeklemmt und in den Keller oder auf den Dachboden gepackt um Platz für die Einbauküche zu schaffen. Nur zwei Mal ist es vorgekommen, dass in neu renovierten Wohnungen (Wohnungsbaugesellschaft) keine Spülen vorhanden waren. Das kam aber daher, dass versäumt wurde, diese nach der Totalrenovierung des Hauses dort aufzustellen. Nach Rücksprache mit einem Sachbearbeiter der WBG wurden die Spülen nachgeliefert.....denn das Sozialamt vertritt immer die Meinung, dass eine Küchenspüle zur Wohnung gehört.

Bearbeitet von klausbege am 15.06.2007 18:14:56
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In unserer Gegend (Südhessen, Nordbaden, Rheinland-Pfalz) ist es eher grundsätzlich üblich, daß die Küche ohne jegliche Ausstattung vermietet wird. Ich kenne hier keine Mietwohnung die mit Spüle, Herd oder gar EBK vom Vermieter eingerichtet ist.
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Bin aus NRW und kenn das noch von älteren Leuten, dass der Standard in ner Küche mindestens ne wacklige Spüle ist mit nem Schrank drunter, die die 3957 Mieter vorher auch schon gehabt haben. Ist mittlerweile nicht mehr vorgeschrieben, viele Mieter verzichten da auch gerne drauf, weil die dann das Ding weder ausbauen müssen und auch nicht aufbewahren müssen, ums wieder reinzustellen, wenn die umziehen, nimmt schließlich ne Menge Platz weg. Ne provisorische Spülgelegenheit gibts auch im Waschbecken. Hab keinen Dunst ob das überall so ist, aber ich kenn kaum Leute in meinem Alter, die son Ding drin hatten beim Einzug und gewollt haben dies auch nicht.
Das mit Herd oder sogar ner EBK kenn ich überhaupt nicht, wozu auch, sowas kriegt man in jedem Möbelmarkt für n paar Mücken neu nachgeschmissen oder kann sich das auch gebraucht besorgen. Wenn sich jemand ne neue Küche besorgt ist der meistens froh, wenn der die alte wegkriegt, hier stehen oft ganze Küchen oder auch Einzelelemente in den Anzeigen drin, gratis für Selbstabholer.

Bearbeitet von Kalle mit der Kelle am 15.06.2007 18:40:46
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Zitat (Die Außerirdische, 14.06.2007)


ich weiß von einer Freundin, dass es in Schleswig-Holstein so üblich ist, dass die komplette Küche eingerichtet ist

ich würde so was nicht übernehmen wollen

dann kannst du ja froh sein dass du nicht in der schweiz wohnst.
hier ist es nämlich auch üblich dass die küche schon steht. na gut, wenn man neu einzieht verpasst der vermieter ihr neue geräte je nach lebensalter der alten (chdeutsch)
wir sind es so gewohnt und wissen nichts anderes. mich hats noch nie gestört, bin ja auch erst einmal umgezogen laugh.gif und dabei bleibts.
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Mir gings eigentlich auch nur darum, fürs Erste Geld zu sparen.

Da ist mir eine schon eingebaute EBK (die evtl. auch vom Vormieter genutzt wurde) ganz Recht, die sind ja gereinigt und für die erste Wohnung sollte's reichen.

Ich weiß nicht, wo das Problem dabei sein soll... Im Restaurant geht man ja auch essen, und wer weiß, wie einige Küchen dort aussehen tongue.gif

Hier kann ich ja selbst nochmal drüber putzen wink.gif
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Unsere Wohnungen werden auch ohne alles vermietet, also ohne Spüle, Untertischgerät, Herd oder Einbauküche.

Bei Auszug entfernt der Mieter die Tapeten und der nächste Mieter sorgt für einen neuen Wandbelag.

Unsere Wohnungen sind im Wohnzimmer mit Parkett, in der Diele, Küche, Abstellraum und im Bad mit Fliesen und Schlafzimmer und Kinderzimmer sind mit Laminat ausgestattet.

Das machen wir seit Jahren so und es klappt reibungslos biggrin.gif
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@ Valentine

Wohne auch in München und in meiner Küche wären nur die Spinnweben in den Ecken gewesen, wenn der Vormieter nicht seine alte da gelassen hätte. Mir war´s recht, denn wir konnten us geade keine neue leisten.
Habe die Erfahrung gemacht, daß die Vermieter meistens irgendwelche EBK´s von den Vormietern übernehmen und sie dann als Standardausrüstung weitervermieten.
dry.gif
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Ich komm aus Schleswig-Holstein und kann nicht sagen, dass ein Herd hier generell üblich ist. Ich hatte bisher in zwei Wohnungen keinen, wohl aber eine Spüle. In der nächsten waren dann Spüle, Herd und Kühlschrank. Ganz schön blöde, denn ich konnte Herd und Kühlschrank aus der letzten Wohnung dann wieder verticken. Ist überall verschieden. Ich fänd's besser, wenn es da einheitliche Maßstäbe gäbe.
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