Muss ich in meiner alten Wohnung streichen ? HILFEE!!!!

In: Wohnen
Hallo leutz
Ich ziehe im november mit meiner Verlobten zusammen.
Ich habe meine alte Wohnung fristgerecht gekündigt nachdem ich etwas über 2 Jahre dort gewohnt habe.
meine vermieterin verlangt das ich meine wohnung streiche weil ich Raucher bin.
Und im Mietvertrag steht das ich die whng. in sauberen zustand und mit allen schlüsseln übergeben muss aber vom sreichen steht nix drin.

Was soll ich nun tun helft mir !!!! :( :( :( :( :( :(
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir eine spezielle Nikotinblocker-Wandfarbe, da sie darauf ausgelegt ist, Rauchgerüche und nikotinbedingte Verschmutzungen effektiv abzudecken. So kannst du sicherstellen, dass du die Wohnung in einem sauberen Zustand übergibst, wie es dein Mietvertrag verlangt.

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Nur das was im Mietvertrag (und das nicht immer) vereinbart ist, musst du tun, sonst gar nichts. Also sauber.
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Die Hütte muss in bewohnbarem Zustand übergeben werden, und das ist nicht eindeutig was damit gemeint ist.
Wenn die Wände gelb oder gelblich sind vor Nikotin kanns mit n bisschen Pech für dich sein, dass du streichen musst, weil der Vermieter dadurch Nachteile haben könnte beim Vermieten. Ich würd jedenfalls in so ne Hütte nicht einziehen, nikotingefärbte Wände sind nicht sauber.

Bearbeitet von Kalle mit der Kelle am 02.10.2007 19:51:06
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Hallo ...

Lese DIR auf jeden Fall mal Deinen Mietvertrag GENAU durch und google ruhig mal den ein oder anderen Begriff oder ganzen Satz; gerade in Mietverträgen können die "kleinen" Worte enorm wichtig sein..., zumindest juristisch...

Grisu...
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Erst kürzlich wurde übrigens ein Urteil gefällt, nach welchem die in vielen Mietverträgen angegebenen starren Renovierungsfristen nicht zulässig sind, da man sich am tatsächlichen Renovierungsbedarf zu orientieren hat.

Das bedeutet dann, dass der jenige, der einen solchen MV hat, überhaupt nicht mehr auf eigene Kosten renovieren muss, da bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln automatisch der gesetzliche Standard gilt, und der besagt eben, dass die Renovierung Sache der Vermieter ist, sofern nichts anderes bestimmt ist.

Gruß
NiliQB
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Zitat (mammas liebling @ 02.10.2007 19:37:11)
Was soll ich nun tun helft mir !!!! :(  :(  :(  :(  :(  :(

Ordentlich die Wohnung putzen, von dir selbst anfertigengelassene Schlüssel vor der Vermieterin zerstören (mit 2 Zangen kannst du so einen Schlüssel ein paarmal hin und herbiegen, so daß er bricht :) ), die Vermieterin freundlich angrinsen, ihr ihre Schlüssel aushändigen und ihr noch alles Gute für die Zukunft wünschen. ;)
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:P :P :P :P :P :P
höhö so wollte ick det mächn aber wenn ick det so mache is meene kaution flöten weil die olle zimtzigge die dann zum renovieren nimmt gebt mir doch bitte n link mit dem neuen gesetzestext dann drucke ick den aues und halte ihr den unter die neese !! :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
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Du kannst den Text ausdrucken und der Vermieterin unter die Nase halten. Aber ob du renovieren bzw. alternativ mit Abzug von deiner Kaution rechnen musst, hängt nicht vom Gesetzestext sondern vom Text des Mietvertrags ab. Wie lautet denn die entsprechende Klausel im Vertrag? Stehen da starre Fristen, oder steht da "soll in angemessenen Zeiträumen renoviert werden- als angemessen gelten im Allgemeinen folgende Zeiträume"? "Angemessen" hängt abgesehen davon nicht nur von bestimmten Jahresfristen ab sondern auch vom Allgemeinzustand. In einem Raucherhaushalt sind Wände mitunter schon nach zwei Jahren sowas von vergilbt dass man die Wohnung nicht ohne Generalüberholung weitervermieten kann.

(Die Bemerkung "Zimtzigge" find ich persönlich nicht gut gewählt, ich als Vermieterin würde mir eine solche Titulierung verbitten)
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ja wenn du die kennen würdest valentin dann würdest du sie auch so nennen

und im mietvertrag steht ausdrücklich
das die wohnung sauber und mit allen schlüsseln abzugeben ist
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"Sauber" (= besenrein) und mit allen Schlüsseln sollte selbstverständlich sein. Ich könnte kein Verständnis dafür aufbringen wenn jemand nach dem Auszug aus einer gemieteten Wohnung noch Schlüssel behalten will. (Wofür auch?).

Was die Malerarbeiten angeht- ich kenne deinen Mietvertrag nicht, das beste wird sein du wendest dich an den Mieterbund oder an einen Anwalt. Eine Rechtsschutzversicherung incl. Mietrechtsschutz hast du ja sicherlich?
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Wenn nichts bezüglich Schönheitsreparaturen im Mietvertrag steht, brauchst du nicht zu streichen. Rauchen in einer Wohnung gehört zur normalen Nutzung von Wohnraum. (Ist so, auch wenn ich mich als Nichtraucher persönlich oft über Raucher tierisch ärgere.)

Zitat (mammas liebling @ 12.10.2007 17:21:11)
... gebt mir doch bitte n link mit dem neuen gesetzestext dann drucke ick den aues und halte ihr den unter die neese !! :rolleyes:  :rolleyes:  :rolleyes:  :rolleyes:

Dein Wunsch sei dir erfüllt. Hier der Link:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__538.html

§ 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch

Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.

[Gesetzestexte sind von jedermann frei kopierbar, sie fallen nicht unter das Urheberrecht.]
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Allein aus Anstand würde ich als Mieter eine Nikotinbude nicht so verlassen.

Aber danke für den Tipp, meine Mieter haben Ihre Wände kunterbunt in Knallfarben(!) gestrichen, mal sehen ob ich mich Mietvertragstechnisch abge-
sichert haben... <_<
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Zitat (Unersetzliche @ 25.10.2007 07:33:33)
Allein aus Anstand würde ich als Mieter eine Nikotinbude nicht so verlassen.


So sehe ich das auch. In meiner ehemaligen kleinen Wohnung hat sich der Kater an allen Wänden verewigt und besonders im Bad die Tapete total zerkratzt. Ich fand es schrecklich, die Wohnung so zu übergeben. Also haben wir die Tapeten von der Wand entfernt, obwohl dies nicht im Mietvertrag stand. War zwar viel Arbeit, aber ich fühlte mich dann einfach besser :)
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Wenn sich jeder so an die Spielregeln halten würde...manche suchen ja förmlich nach Lücken im Vertrag...
Meine Mieter sind so Kandidaten, ich hoffe wir gehen nächstes Jahr "friedlich" auseinander.

Der Neue Focus tietelt..."Die neue Macht der Mieter" mit Urteilen usw.
scheint interessant zu sein.
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den Focus werd ich mir dann auch mal kaufen. Seit zwei Monaten hab ich einen neuen Mieter, und der Mietvertrag ist hoffentlich "wasserdicht", jedenfalls ist er um einiges umfangreicher als dieses Standard-Teil, was man sich in jedem Schreibwarengeschäft kaufen kann, und da sind Klauseln drin an die ich nie gedacht hätte. Danke, Makler! Nochmal so 'nen Zirkus beim Mieterwechsel mag ich mir nicht geben...

ich frag mich, was manche Mieter sich dabei denken. Wahrscheinlich nicht viel.... eins weiß ich jedoch: wenn die Mieter bald überhaupt nichts mehr machen müssen und alles auf die Vermieter abgeschoben wird, incl. kleine Schönheitsreparaturen, dann wird halt die Kaltmiete gewaltig steigen. Man braucht nicht glauben, dass Vermieter so altruistisch sind und einerseits ihre Wohnungen grad mal kostendeckend vermieten und dann auch noch alle paar Jahre beim Mieterwechsel für einige tausend Euro renovieren lassen, incl. neuem Teppichboden und Farben an den Wänden?
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