Kündigung: Krankschreibung in der Kündigungsfrist

Weiß Jemand wie es sich verhält, wenn man in der Kündigungsfrist (Kündigung also schon erhalten) krank wird, wer zahlt dann. Also bekommt man nach offizieller Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kd. durch Arbeitgeber) Weiterzahlung vom AG, oder garnichts denn Arbeitslosengeld gibs ja in diesem Fall sicher nicht.
Darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigen und für diesen dann einen neuen Koll., der vom AA gefördert wird einstellen?
Kann mir Jemand diese Fragen beantworten?
LG Froschli
Gehalt bekommst du nur bis zum Tag wo du im Unternehmen beschäftigt bist. Du musstest um volle Leistungen vom Amt zuerhalten sowieso gleich mit Erhalt der Kündigung zum Arbeitsamt und ab dem Zeitpunkt an dem du aus dem Unternehmen ausscheidest hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du die dafür bestehenden Bedigungen erfüllst. Auch im Fall von Krankheit bekommst du dann Arbeitslosengeld.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Also bezahlt wirst du bis zum letzten Tag der Beschäftigung/Kündigungsfrist, wenn du krank bist zahlt der AG genauso weiter wie im normalen Arbeitsverhältnis.

Zitat
Darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigen und für diesen dann einen neuen Koll., der vom AA gefördert wird einstellen?


Kann ich mir nicht vorstellen, das sowas rechtens wäre, solltest du so etwas mitbekommen, der AA melden.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Sparfuchs, 28.10.2007)

Kann ich mir nicht vorstellen, das sowas rechtens wäre, solltest du so etwas mitbekommen, der AA melden.

Kommt auf den Kündigungsgrund an ob man da gegen was machen kann. Sollte es betriebsbedingt sein dann hast du Chancen, war die Kündigung verhaltensbedingt bzw. außerordentlich dann kann er schon auf diese Weise für Ersatz sorgen.

Bearbeitet von mwh am 28.10.2007 22:38:48
Gefällt dir dieser Beitrag?
Danke :wub:
Habe das für eine Freundin gepostet, man sagte ihr das Arbeitsverhältnis würde sich um die Zeit der Krankschreibung verlängern. :huh:
Hab mal gegoogelt in der Schweiz ist's tatsächlich so. Aber für Deutschland hab ich nichts gefunden. :huh:
Ist schon traurig, hab selber mal Arbeitslose beraten aber hat sich ja alles geändert. :wacko:
Die Kündigung ist ohne Begründung. AG sagte nur sie wäre zu ruhig, ist aber kein Kündigungsgrund, oder? :angry:
Hätt ja mal was sagen können, kann man ja ändern. Ich denk der möchte nur die Förderung. :angry:
LG Froschli
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Froschli, 29.10.2007)
Habe das für eine Freundin gepostet, man sagte ihr das Arbeitsverhältnis würde sich um die Zeit der Krankschreibung verlängern. :huh:

Also in Deutschland ist das definitiv nicht so. Weder das Arbeitsverhältnis noch die Kündigungsfrist wird da verlängert. Man muss auch nix nacharbeiten. Das ist alles Quatsch! :augenzwinkern:
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Froschli, 29.10.2007)
Die Kündigung ist ohne Begründung. AG sagte nur sie wäre zu ruhig, ist aber kein Kündigungsgrund, oder? :angry:
Hätt ja mal was sagen können, kann man ja ändern. Ich denk der möchte nur die Förderung. :angry:
LG Froschli

An dem darfs eigentlich nicht liegen. Wenn er aber damit meint, dass sie nicht mit vollem Einsatz ihre Arbeit erledigt bzw nicht auf Kunden zu geht und sie sich in der "Ecke verkriecht" dann wäre es verhaltensbedingt. Aber auch hier muss er wenigstens einmal eine Abmahnung erteilen, mit dem genauen Grund und den daraus resultierenden Konsequenzen (Kündigung). Ist sie länger als ein halbes Jahr im Betrieb greift bei so etwas das Kündigungsgesetz und sie kann dann über mögliche rechtliche Schritte nachdenken. Sie darf dabei aber die Frist nicht versäumen Kündigungsschutzklage einzureichen, denn die kann man nur in den ersten drei Wochen nach erhalt der Kündigung einreichen. Ansonsten ruhig mal mit dem Arbeitsamt über die Förderung sprechen, denn dann kann es sein, dass der Arbeitgeber für den neuen Mitarbeiter keine bekommt sofern noch kein Antrag gestellt und bewilligt wurde.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Danke Don Promillo
Danke mwh :)
Also Abmahnung o Ä gabs nicht, hat das mit dem zu ruhig auch erst bei der Übergabe der K. gesagt.
Ich denke die Bewilligung durch das AA ist durch, aber er wird sicherlich nicht gesagt haben das er Jemanden kündigt. :angry:
Habe Meine Fr. zur Kündigungsschutzkl. überredet, eigentlich kann sie ja nichts verlieren. Das blöde ist sie wird im Dez. 55 und hätte dann Anspruch auf 1,5 Jahre Arbeitslosengeld.
Hat daraufhin den AG gefragt ober sie nicht wenigstens noch diese Zeit beschäftigen kann. Aber da kam er mit der neuen Kolln. raus und das Diese gefördert wird. War also alles so geplant.
Wenns ne Chance auf nen neuen Arbeitsplatz gäbe wers ja auch noch hinzunehmen, aber so. :(
LG Froschli
Gefällt dir dieser Beitrag?
Klage ist bei so etwas gut und wie sich das so anhört gibts auch Chancen was raus zu handeln und wenns bei einem Vergleich nur die Weiterbeschäftigung bis zum 55. ist, sollte sie da aber einige Jahre gearbeitet haben wird es sowiso teuer für den AG und dann zahlt er trotz Förderung für den neuen AN drauf. Aber tut uns allen und euch trotzdem einen Gefallen: MELDET es dem Amt auch wenn die Bewilligung durch ist, evtl. gibts doch Konsequezen und wenn der AG nur merkt, dass man damit Probleme bekommt und seine Lohnkosten nicht so einfach aufs VOLK umlegen kann.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Meine Freundin hat beim AA angerufen, die haben sich die Sache notiert und wollen es überprüfen. Man hat mir aber auch schon gesagt, das der AG nur eine andere Arbeitsaufgabe in den neuen Vertrag eintragen muß (auch wenn die gleiche Arbeit gemacht wird) und schon ist die Sache rechtens.
Was soll man da noch sagen. :angry:
LG Froschli
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage