Kündigungsfrist 14 Tage: innerhalb Probezeit

Hallo Ihr lieben,

ich habe da mal eine Frage :)

Habe schon versucht im Internet etwas herauszubekomm aber leider ist mir dies nicht geglückt.

Es geht darum....

Ich habe am 14.7. 2010 eine neue Stelle angefangen, also mehrere Leute, da es ein komplett neues Projekt war.

Nun steht in unserem Vertrag " 2 wöchige Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit"

Die Probezeit ist jetzt am 14.1.2011 um, heisst das, das Sie uns keine Kündigung mehr aussprechen können

und der Vertrag stillschweigend verlängert wurde, da sich noch keiner geäußert hat, auch nicht auf

Nachfrage?! Denn es sind ja keine 2 Wochen mehr bis zum 14.1.2011.

Was ist wenn wir oder einige, oder ich jetzt noch eine Kündigung bekomme, kann ich dann was dagegen machen?

Danke für Eure Antworten :blumen:
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Hallo,

die Probezeit ist am 14.01. zuende. So können Sie Euch theoretisch am 13.01. noch kündigen. Und 14 Tage später seit Ihr draussen. Ich meine sogar, dass auch eine Kündigung am 14.01. noch möglich ist.
Wichtig ist, dass die Kündigung innerhalb der Probezeit ausgesprochen wird. Die Kündigungsfrist selber kann über das Ende der Probezeit gehen. So sehe ich das.
Und meiner Meinung nach kannst Du da nichts machen, da eine mögliche Kündigung fristgemäß innerhalb der Probezeit erfolgte.

Gruß

Highlander

Bearbeitet von Highlander am 03.01.2011 11:29:20
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Hallo,

Highlander hat Recht....die Kündigung kann bis zum 14.01. ausgesprochen werden (diese muss dann aber auch am 14.01. dem AN zugehen also zur Kenntnis bzw. Gegenzeichnung) Es heißt ja Kündigung innerhalb der Probezeit. Das Austrittsdatum richtet sich dann eben nach dem Ausspruch der Kündigung.
Arbeite im Personalbüro....
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Achso... ok ..Danke :)

Dann heisst es für mich noch abwarten... :(

Danke :blumen:
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Moment. Das heißt für mich nur, dass innerhalb der Probezeit eine 2-wöchige Kündigungsfrist gilt. Nach Ablauf der Probezeit beträgt diese 4 Wochen.
Verlängert werden kann nur eine Befristung, falls man nicht sofort unbefristet eingestellt wurde. Eine Probezeit ist so oder so üblich.
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der Vertrag muss auch nicht stillschweigend verlängert werden..er wurde ja nicht befristet. Er läuft also ganz normal weiter.
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Zitat (Gift @ 03.01.2011 19:49:19)
Moment. Das heißt für mich nur, dass innerhalb der Probezeit eine 2-wöchige Kündigungsfrist gilt. Nach Ablauf der Probezeit beträgt diese 4 Wochen.

So kenne ich das auch. Dem Arbeitnehmer muss ja auch Gelegenheit gegeben werden, die während der Probezeit angefallenen Urlaubstage anteilig zu nehmen.

Bei meinem Mann lief das jedenfalls so ab.
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Zitat (Gift @ 03.01.2011 19:49:19)
Moment. Das heißt für mich nur, dass innerhalb der Probezeit eine 2-wöchige Kündigungsfrist gilt. Nach Ablauf der Probezeit beträgt diese 4 Wochen.
Verlängert werden kann nur eine Befristung, falls man nicht sofort unbefristet eingestellt wurde. Eine Probezeit ist so oder so üblich.

Das ist so nur bedingt richtig.
Innerhalb der Probezeit gibt es i.a. eine verkürzte Kündigungsfrist und es kann OHNE Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Frist wird im Vertrag festgelegt.

Eine 4 wöchige Kündigungsfrist NACH der Probezeit gilt nur dann, wenn sie entweder so im Vertrag vereinbart wurde oder es die gesetzliche Frist ist. Sonst gilt nach Ende der Probezeit entweder die gesetzliche Frist oder die im Vertrag vereinbarte. Und die kann durchaus länger sein. Sie darf meines Wissens aber nicht kürzer als die gesetzliche Frist sein.
Und im Kündigungsfall muss begründet werden. Gibt es einen Betriebsrat, so muss der informiert werden.
Liegt eine Beeinträchtigung vor, gelten wiederum andere Regeln.

Gruß

Highlander

Bearbeitet von Highlander am 03.01.2011 21:41:50
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Sooo das warten hat ein Ende..Habe die Kündigung eben bekommen... Naja... heisst es wieder suchen!

Danke für Eure Antworten!
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Katrin, ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg bei der Suche. Toi, toi,toi
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Dankeschööön :) :blumen:
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Kathrin,

haben sie denn Euch wenigstens gesagt, warum sie Euch wieder kündigen?

Auf dem Lebenslauf sieht die Kündigung durch den Arbeitgeber immer etwas blöde aus (für den Empfänger der Bewerbung) als wenn Du selber kündigst.

Und das Wissen über das "Warum" kann Dir u.U. auch helfen im nächsten Job.

Gruß

Highlander
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