Hallo,
endlich habe ich es mal geschafft, zumindest 2 Paar Schuhe von meiner Mutter bei ebay einzustellen.Habe ein Foto erstellt und die Größe, sowie Lederbeschaffenheit und Zustand angegeben.
Dann bekam ich eine mail : die Beschreibungen seien nicht ausreichend und das Foto wäre nicht gut- im Sinne von gut erkennbar.
Ich bot ihm an, noch einmal das Foto per mail zu versenden, dann könne er es vielleicht besser erkennen.Auch schrieb ich dazu, dass es nicht meine Schuhe waren.
Bekam dann eine böse mail zurück, ich würde verbotenes tun , dürfte ihn auch nach der mail Adresse fragen (habe ich auch nicht getan, nur angeboten) und er würde das bei ebay melden.
Ich schrieb ihm zurück, dass die Schuhe von meiner Mutter gewesen wären und dass sie diese mit Sicherheit aus sicherer Quelle die Schuhe erworben hätte.
Er schrieb wiederrum, dass ich aussagekräftig sein müsse und dazu verpflichtet sei.
Was kann ich tun??Ich bin mir wirklich keiner Schuld bewußt..der Verfasser ist übrigens ein gewerbl.Verkäufer.Muss ich jetzt bangen ?
Das Angebot kann ich auch nicht rausnehmen, es gibt schon ein Gebot..
Das belastet mich dermaßen und ich weiß ab heute ganz genau, dass ich keine weitern Artikel über ebay verkaufen würde.Naj, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.. :heul:
endlich habe ich es mal geschafft, zumindest 2 Paar Schuhe von meiner Mutter bei ebay einzustellen.Habe ein Foto erstellt und die Größe, sowie Lederbeschaffenheit und Zustand angegeben.
Dann bekam ich eine mail : die Beschreibungen seien nicht ausreichend und das Foto wäre nicht gut- im Sinne von gut erkennbar.
Ich bot ihm an, noch einmal das Foto per mail zu versenden, dann könne er es vielleicht besser erkennen.Auch schrieb ich dazu, dass es nicht meine Schuhe waren.
Bekam dann eine böse mail zurück, ich würde verbotenes tun , dürfte ihn auch nach der mail Adresse fragen (habe ich auch nicht getan, nur angeboten) und er würde das bei ebay melden.
Ich schrieb ihm zurück, dass die Schuhe von meiner Mutter gewesen wären und dass sie diese mit Sicherheit aus sicherer Quelle die Schuhe erworben hätte.
Er schrieb wiederrum, dass ich aussagekräftig sein müsse und dazu verpflichtet sei.
Was kann ich tun??Ich bin mir wirklich keiner Schuld bewußt..der Verfasser ist übrigens ein gewerbl.Verkäufer.Muss ich jetzt bangen ?
Das Angebot kann ich auch nicht rausnehmen, es gibt schon ein Gebot..
Das belastet mich dermaßen und ich weiß ab heute ganz genau, dass ich keine weitern Artikel über ebay verkaufen würde.Naj, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.. :heul: