Zitat (Jakob @ 14.11.2007 10:07:10) |
Sehen wir es mal vom Standpunkt der Vermieterin: Geschen ist die Sache mit dem unberechtigten Betreten der WHG. Aber wiso, der plötzliche " Aufbruch". hat Sie fang und frei uns erzählt, Siehätte sich entschuldigt, und ohne wenn und aber gesagt Sie sei schuld! Basta! Jetzt die Mieter: Sollten eigentlich wissen, was ein Strafverfahren, gegen einen Menschen macht. Sollten wie Recht haben, und die Mieter stecken wirklich in einer Krummen sache mitdrin, muss die Vermieterin doch den Neuen Vermietern bescheid geben,. Am besten durch die Blume, also nichts direktes. |
Sorry, da verstehe ich nur Bahnhof.
'Die Vermieterin sollte besser weniger rumtratschen :wallbash:, sonst macht sie sich selbst als Vermieterin unmöglich
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