Albtraum für Nachbarin: Mieter zeigt keine Einsicht!

Zitat (Jakob @ 14.11.2007 10:07:10)
Sehen wir es mal vom Standpunkt der Vermieterin: Geschen ist die Sache mit dem unberechtigten Betreten der WHG.

Aber wiso, der plötzliche " Aufbruch".

hat Sie fang und frei uns erzählt, Siehätte sich entschuldigt, und ohne wenn und aber gesagt Sie sei schuld! Basta!

Jetzt die Mieter: Sollten eigentlich wissen, was ein Strafverfahren, gegen einen Menschen macht.

Sollten wie Recht haben, und die Mieter stecken wirklich in einer Krummen sache mitdrin, muss die Vermieterin doch den Neuen Vermietern bescheid geben,. Am besten durch die Blume, also nichts direktes.

Sorry, da verstehe ich nur Bahnhof.

'Die Vermieterin sollte besser weniger rumtratschen :wallbash:, sonst macht sie sich selbst als Vermieterin unmöglich
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Renate 54, werde ich Ihr gleich ausreden. Warten was in den verbleibenden Wochen der " Mietschaft noch passiert und kein Wort über geschehenes verlauten lassen.

Aber jedem vonh uns, würde doch der Gedanke im Kopf sitzen, Mensch Du hattst " Straftäter " unterm eigenen Dach.

Aber welche normale Mensch, erzählt über sich - und seinen Lebenspartner, beide sind vorbestraft?

Und warum sollte sich die Vermieterin sowas ausdenken? Ist doch bestimmt nichts zum Angeben, oder?

Bearbeitet von Jakob am 14.11.2007 10:33:37
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Zitat (Jakob @ 14.11.2007 10:07:10)


Sollten wie Recht haben, und die Mieter stecken wirklich in einer Krummen sache mitdrin, muss die Vermieterin doch den Neuen Vermietern bescheid geben,. Am besten durch die Blume, also nichts direktes.

Das ist feige und moralisch zumindest fragwürdig. Wenn die neuen Vermieter fragen, ok, dann aber geradeheraus und eben nicht "durch die Blume" oder den Mund halten.

Mir will auch nicht recht in den Kopf, wieso da in der ganzen Nachbarschaft rumgetratscht wird. Sorry, aber das erinnert mich an einen Kindergarten.
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Ich kann die Sache zum Abschluss bringen: Die Mieter, haben die Anzeige zurückgezogen!!!!!

Alles war nach dem Gespräch, mit dem Anwalt, auf seine Art erleichert, dass die Angelegenheit vom Tisch ist.

Zum Schluss: für die Vermieterin: mit blauem Auge davon gekommen. Und beim nächsten Mieter, wird Sie sofort, dem Neu- Mieter den Schlüssel geben.
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Vielen Dank an Euch alle, welche Ihre Meinung zu dieser Sache abgegeben haben.

Danke Jakob :D :jupi: :winkewinke:
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Zu der ganzen Sache fällt mir nur ein:

Wer frei ist von Schuld, der werfe den ersten Stein...
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Zitat (Aida @ 13.11.2007 17:30:32)
Ich habe auch irgendwo einen Schlüssel zur Wohnung, wußte bis eben auch gar nicht, dass ich diesen nicht haben darf.Aber, ich würde auch nie nie nie die Wohnung betreten.Ich glaube, ich werfe den Schlüssel gleich weg, allerdings weiß ich gar nicht , wo er ist.

Wenn du den Schlüssel findest- wirf ihn nicht einfach weg. Heb ihn auf "für den Notfall" oder übergib ihn deinen Mietern und mach einen entsprechenden Vermerk im Mietvertrag.
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Zitat (Jakob @ 14.11.2007 11:37:32)
Ich kann die Sache zum Abschluss bringen: Die Mieter, haben die Anzeige zurückgezogen!!!!!

Dann soll die Vermieterin jetzt als Gegenleistung ohne Zicken für den finanziellen Schaden, der durch die gerechtfertigte fristlose Kündigung entstanden ist, aufkommen: Kosten für die Wohnungssuche und Umzug sind ursächlich durch das strafbare Verhalten der Vermieterin verursacht worden, also auch von ihr zu tragen.

Wenn ich das so lese, wie die Mieter auf Grund ihrer Vergangenheit von manchen zu Outlaws abgestempelt werden, kommt mir das große Kotzen. Für die Vermieterin wäre das möglicherweise zum Startpunkt für die Abwärtsspirale geworden, wenn alle so bescheuert denken würden. Einfach mal in Ruhe objektiv drüber nachdenken!
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Zitat (1000_und_1_Nacht @ 14.11.2007 12:53:03)


Wenn ich das so lese, wie die Mieter auf Grund ihrer Vergangenheit von manchen zu Outlaws abgestempelt werden, kommt mir das große Kotzen. Für die Vermieterin wäre das möglicherweise zum Startpunkt für die Abwärtsspirale geworden, wenn alle so bescheuert denken würden. Einfach mal in Ruhe objektiv drüber nachdenken!

:daumenhoch: :daumenhoch: :daumenhoch:
Mir saß genau das in den Fingerspitzen, als ich all das hier gelesen habe!!!
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Zitat (1000_und_1_Nacht @ 14.11.2007 12:53:03)
.....
Dann soll die Vermieterin jetzt als Gegenleistung ohne Zicken für den finanziellen Schaden, der durch die gerechtfertigte fristlose Kündigung entstanden ist, aufkommen: Kosten für die Wohnungssuche und Umzug sind ursächlich durch das strafbare Verhalten der Vermieterin verursacht worden, also auch von ihr zu tragen.

..........

:huh: Wieso denn? Die wollten doch eh ausziehen - schon bevor das ganze Heckmeck losging!
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Zitat (Jakob @ 14.11.2007 11:37:32)
Ich kann die Sache zum Abschluss bringen: Die Mieter, haben die Anzeige zurückgezogen

Na da hast Du aber Glück gehabt ;)
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Zitat (1000_und_1_Nacht @ 14.11.2007 12:53:03)
Zitat (Jakob @ 14.11.2007 11:37:32)
Ich kann die Sache zum Abschluss bringen: Die Mieter, haben die Anzeige zurückgezogen!!!!!

Dann soll die Vermieterin jetzt als Gegenleistung ohne Zicken für den finanziellen Schaden, der durch die gerechtfertigte fristlose Kündigung entstanden ist, aufkommen: Kosten für die Wohnungssuche und Umzug sind ursächlich durch das strafbare Verhalten der Vermieterin verursacht worden, also auch von ihr zu tragen.

Äh, Moment mal- die Mieter haben, so wie ich es bisher verstanden habe, gekündigt und ihre Umzugsabsichten geäußert bevor die Sache mit Hausfriedensbruch etc. aufkam. Die wollten eh umziehen, haben nicht wegen des Hausfriedensbruches gekündigt.

Da ich, wie wir alle hier, allerdings nur immer die eine Seite hören und auch das nur durch Hörensagen (die Vermieterin schreibt hier ja nicht selber), möchte ich mir im Weiteren allerdings kein Urteil mehr erlauben- wer weiß, was wirklich in welcher Reihenfolge vorgefallen ist.
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Dazu möchte ich euch mal folgendes erzählen. Als mein Sohn mit 22 sein eigenes Appartement hatte und noch arbeitslos war, hat er wie junge Männer manchmal sind - morgens gern länger geschlafen. Eines Morgens - er lag also noch in seinem Bett hörte er an seiner Wohnungstür Einbruchgeräusche - es wurde versucht an der Tür zu rütteln usw ( ging damals sehr schwer auf ) Er bekam Angst, sprang aus dem Bett,schnappte sich eine herumliegende Holzlatte (stärkerer Natur) stellte sich hinter die Tür und als diese aufgemacht wurde hat er im Affekt vor lauter Angst einfach heftig zugeschlagen. Dummerweise war es sein Vermieter der mal nach dem rechten sehen wollte . Krankenwagen, Polizei, Gerichtsverhandlung. Mein Sohn bekam vollstens Recht. Der Richter hat folgendes gesagt : Erstens darf ein Vermieter keinen Schlüssel für die Wohnungstür haben und wenn dann nur mit schriftlicher Zustimmung des Mieters. 2. darf ein Vermieter nicht ohne vorherige Erlaubnis die Wohnung betreten - außer es ist Gefahr im Verzug wie Rohrbruch-Feuer oder dergleichen. Allerdings muß es ihm bekannt sein wo sich ein Ersatzschlüssel befindet und er muß sich mit der Person in Verbindung setzen um an den Schlüssel zu kommen. Besteht diese Möglichkeit nicht - da nicht erreichbar- kann er im Notfall mit Polizei oder Feuerwehr die Wohnung öffnen. Dies war hier alles nicht gegeben also hatte er seinen Schaden selbst zu tragen. Eigenmächtiges Öffnen der Wohnung ist Hausfriedensbruch. Es gibt genug Vermieter die gerne mal nachgucken wie ihre Mieter leben und eingerichtet sind und die in deren Sachen rumstöbern usw hab ich alles erlebt. wird dann darauf geschoben ich wollte nur mal nachsehen ob Reparaturen nötig sind . . . alles Quatsch. Ich für meinen Teil wechsle sofort das Schloß aus - zur Sicherheit (Vormieter könnten ja auch noch einen haben - gabs auch schon ) Sage dann meinem Vermieter Bescheid und gebe ihm die Telnr bekannt wo er einen Ersatzschlüssel bekommen kann und damit habe ich mich vollstens abgesichert. :pfeifen:
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Zitat (Weissnix @ 14.11.2007 15:03:46)
Erstens darf ein Vermieter keinen Schlüssel für die Wohnungstür haben und wenn dann nur mit schriftlicher Zustimmung des Mieters. 2. darf ein Vermieter nicht ohne vorherige Erlaubnis die Wohnung betreten - außer es ist Gefahr im Verzug wie Rohrbruch-Feuer oder dergleichen. Allerdings muß es ihm bekannt sein wo sich ein Ersatzschlüssel befindet und er muß sich mit der Person in Verbindung setzen um an den Schlüssel zu kommen. Besteht diese Möglichkeit nicht - da nicht erreichbar- kann er im Notfall mit Polizei oder Feuerwehr die Wohnung öffnen. Dies war hier alles nicht gegeben also hatte er seinen Schaden selbst zu tragen. Eigenmächtiges Öffnen der Wohnung ist Hausfriedensbruch.


Ich glaube, dass niemand das Recht hat, in eine fremde Wohnung einzudringen, darüber sind wir uns einig. Aber was soll ich im Notfall mit einem Schlüssel, den ich mir erst beschaffen muß? Feuerwehr, Polizei ect., um die Tür zu öffnen, wer bezahlt das?

Zitat (Weissnix @ 14.11.2007 15:03:46)
Es gibt genug Vermieter die gerne mal nachgucken wie ihre Mieter leben 


Und es gibt genug Mieter, bei denen das durchaus angebracht wäre. Ich vermiete seit Jahren keine Wohnung mehr, genauer gesagt, seit ich auf haufenweise Mülll und mehreren tausend Mark Schaden sitzengeblieben bin. Und das zweimal hintereinander. Die ersten Mieter haben dann zum Glück bald geerbt und ich bekam mein Geld, bei den zweiten wird es auch in Zukunft nichts zu holen geben. Jetzt steht die Wohnung leer, muß ich mich wenigstens nicht ärgern.

Es wird immer nur über die Vermieter hergezogen, über die Mieter wird der Heiligenschein ausgebreitet, so ist es leider ganz und gar nicht.
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Silent - zahlen muß der - der den Schaden verursacht hat - bei Fahrlässigkeit wie zb Feuer der Mieter - bei Rohrbruch der Vermieter wenn es in der Mauer ist. Wasserschaden von der Wama der Mieter - dafür ist man haftpflichtversichert. Und glaub mir - ich darf soviel Müll in meiner Wohnung sammeln wie es mir paßt - solange ich die Nachbarn damit nicht störe (jetzt mal übertrieben) Es ist doch für euch Vermieter kein Problem nach dem rechten zu sehen und ob alles ok ist. Anruf beim Mieter - Termin ausmachen - hingehen - nachsehen. Warum soll das bitte hinter dem Rücken des Mieters passieren ? Mit welcher Berechtigung ? :(
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Zitat (silent @ 14.11.2007 15:27:58)
Ich glaube, dass niemand das Recht hat, in eine fremde Wohnung einzudringen, darüber sind wir uns einig. Aber was soll ich im Notfall mit einem Schlüssel,  den ich mir erst beschaffen muß? Feuerwehr, Polizei ect., um die Tür zu öffnen, wer bezahlt das?


wenn es ein wirklicher Notfall ist, dann muss niemand bezahlen*

und was sollte z.B. der Schwachsinn, dass der Vermieter einen Schlüssel für Notfälle hätte, wenn er selbst weit weg wohnt?
unser Vermieter wohnt ein paar Km von uns weg, ich habe ihn noch nie persönlich gesehen

ich habe mehrer Schlüssel im Umlauf, je einen bei zwei Nachbarinnen, einen bei meiner Freundin, einen bei meiner Mutter

und eins weiß ich ganz sicher - würde unser Vermieter bei uns im Haus wohnen - er würde von mir ganz sicher keinen Schlüssel bekommen, da könnte er noch so nett sein - Vermieter bleibt Vermieter und Schlüssel gebe ich nur Personen meines Vertrauens

P.S.: wie Weissnix richtig sagt, letztendlich der Verursacher des Notfalls

Bearbeitet von Die Außerirdische am 14.11.2007 15:43:48
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Zitat (Weissnix @ 14.11.2007 15:37:26)
Silent - zahlen muß der - der den Schaden verursacht hat - bei Fahrlässigkeit wie zb Feuer der Mieter - bei Rohrbruch der Vermieter wenn es in der Mauer ist. Wasserschaden von der Wama der Mieter - dafür ist man haftpflichtversichert. Und glaub mir - ich darf soviel Müll in meiner Wohnung sammeln wie es mir paßt - solange ich die Nachbarn damit nicht störe (jetzt mal übertrieben) Es ist doch für euch Vermieter kein Problem nach dem rechten zu sehen und ob alles ok ist. Anruf beim Mieter - Termin ausmachen - hingehen - nachsehen. Warum soll das bitte hinter dem Rücken des Mieters passieren ? Mit welcher Berechtigung ? :(

Ich sagte nur, dass das manchmal angebracht wäre.

Ich habe, nachdem die Mieter vier Wochen lang nicht gesehen wurden, in Erfahrung gebracht, wo sie hingezogen sind. Keine Kündigung, gar nix, die sind einfach weg. Ich habe dort dreimal angerufen und gesagt, dass ich in die Wohnung möchte. Es wurde dreimal aufgelegt. Dann bin ich zusammen mit meinem Mann rein und was wir da gesehen haben, da dreht sich mir heute noch der Magen um. Die Pommes in der Fritteuse und das dreckige Geschirr in der Spülmaschine waren da noch das harmloseste. Vollgesch.... Windeln zwischen Kontoauszügen und unbezahlten Rechnungen auf den Fußböden, Lampenschirme mitgenommen, Vorhangschienen einfach rausgerissen usw. Wie gesagt, das war mir eine Lehre, die Wohnung bleibt leer!
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Zitat (silent @ 14.11.2007 15:46:56)
Zitat (Weissnix @ 14.11.2007 15:37:26)
Silent - zahlen muß der - der den Schaden verursacht hat - bei Fahrlässigkeit wie zb Feuer der Mieter - bei Rohrbruch der Vermieter wenn es in der Mauer ist. Wasserschaden von der Wama der Mieter - dafür ist man haftpflichtversichert. Und glaub mir - ich darf soviel Müll in meiner Wohnung sammeln wie es mir paßt - solange ich die Nachbarn damit nicht störe (jetzt mal übertrieben) Es ist doch für euch Vermieter kein Problem nach dem rechten zu sehen und ob alles ok ist. Anruf beim Mieter - Termin ausmachen - hingehen - nachsehen. Warum soll das bitte hinter dem Rücken des Mieters passieren ? Mit welcher Berechtigung ?  :(

Ich sagte nur, dass das manchmal angebracht wäre.

Ich habe, nachdem die Mieter vier Wochen lang nicht gesehen wurden, in Erfahrung gebracht, wo sie hingezogen sind. Keine Kündigung, gar nix, die sind einfach weg. Ich habe dort dreimal angerufen und gesagt, dass ich in die Wohnung möchte. Es wurde dreimal aufgelegt. Dann bin ich zusammen mit meinem Mann rein und was wir da gesehen haben, da dreht sich mir heute noch der Magen um. Die Pommes in der Fritteuse und das dreckige Geschirr in der Spülmaschine waren da noch das harmloseste. Vollgesch.... Windeln zwischen Kontoauszügen und unbezahlten Rechnungen auf den Fußböden, Lampenschirme mitgenommen, Vorhangschienen einfach rausgerissen usw. Wie gesagt, das war mir eine Lehre, die Wohnung bleibt leer!


Silent, das hört sich für mich wie schon im TV berichtet, nach " Mietnormaden", an. Wie Du schreibst, haben die einen Mieter geerbt. Wie kamst Du denn da an Dein Recht? Deine Kosten waren für einen Normalverdiener riesig, aber Dreck muss weg. Dann kam Reinigungsteam und eine Rechnung für Dich. Denke ich Richtig?
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Jo Silent ich geb dir ja auch zum Teil Recht - da hast du Bekanntschaft gemacht mit sog. Mietnomaden und wäre ich an deiner Stelle - mir wäre ebenso der Hut hochgegangen - keine Frage. So gibt es auch welche unter den Mietern. Ebenso gibt es aber auch Vermieter die meinen sich Rechte herausnehmen zu können - wo MIR der Hut hochgeht. Sehe es an oben geschriebenen Beiträgen von Jakob. Da wird dann über den Mieter geplaudert - er habe wahrscheinlich Straftaten begangen . . . das ist Verleumnung wenn nicht sogar Rufmord. Es gibt halt also solche und solche . :blumen:
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Was ivh bei diesen mietnormeden, schrecklich finde, die suchen sich immer teure , frisch renovierte Wohnungen aus. Ist dieSachlage, hundertprozentig klar rein fiktiv der in der Wohnung gelagerte Müll, stinkt wie die Pest und es hagelt Beschwerden. Ihrgendwann platz jedem der Kragen. Sollte für solche Extremfälle, nicht für Anwalt, Polizei,usw. das Recht zum Zutritt der Wohnung, per Gesetz geregelt werden?
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@ Jakob
Ich denke, das Problem das Du hier schilderst, ist einfach zu chaotisch:
Der ganze Fall hier baut auf irgendwelche Vermutungen über die kriminelle Vergangenheit der Mieter, über die "man" aber auch nichts genaues weiß, nur das, was über einigen Ecken geredet wurde, mittlerweile wird hier jetzt schon von "Mietnomaden" geredet...
Was ich daran so verwerflich finde, daß hier über Kriminalität spekuliert wird, über die aber gar nichts bekannt ist. Mag sein, die Mieterin war mal im Knast oder hatte mit vierzehn mal Probleme mt dem Gesetz! Na, und? Was geht das den Vermieter, oder schlimmer noch: den zukünftigen Vermieter an? Haben Menschen, die mal mit dem Gesetz im Konflikt waren, kein Recht auf ein Dach über dem Kopf?
Habe echt meine Schwierigkeiten mit diesem Fred!
Gruß,
Heiabutzi,
die ein paar liebe Leute kennt, die schon mal eingebuchtet waren!
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Wenn n Vermieter auf jede Vermutung oder behauptete Vermutung hin einfach in die Hütte latschen dürfte, würd keiner in ne Mietwohnung einziehen.
Fakt ist immer noch: Die Frau ist da einfach reingelatscht, ohne das Einverständnis der Mieter zu haben. Viele vermieter bilden sich ein, die dürfen das, weil denen die Hütte gehört und sehen nicht ein, dass die nicht mehr unmittelbarer Besitzer sind, sondern nur noch mittelbarer. Da änderts auch nix dran, wenn man sonst gut mit den Leuten auskommt und die seit Jahren kennt.
Ich hab den Eindruck die Vermieterin versucht sich rauszureden und nen Grund zu finden, warum die das vielleicht nicht durfte, aber dass das doch nicht so schlimm ist.
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Zitat (Jakob @ 14.11.2007 16:18:08)


  Silent, das hört sich für mich wie schon im TV berichtet, nach " Mietnormaden", an. Wie Du schreibst, haben die einen Mieter geerbt. Wie kamst Du denn da an Dein Recht? Deine Kosten waren für einen Normalverdiener riesig, aber Dreck muss weg. Dann kam Reinigungsteam und eine Rechnung für Dich. Denke ich Richtig?

Geerbt hat die erste Familie, die haben einfach keine Miete mehr bezahlt und darum wurde ihnen gekündigt. Leider hatten wir uns auch noch darauf eingelassen gehabt, dass sie die Kaution abstottern und nicht einmal die war ganz bezahlt. Wir haben einen Anwalt eingeschaltet, ohne große Hoffnung. Aber dann kam die Erbschaft und dadurch, dass die Sache gerichtlich abgelaufen war, kamen wir dann doch noch zu unserem Geld.

Die anderen, ja, das waren tatsächlich Mietnomaden. Ich weiß alleine in unserer Stadt vier Wohnungen, in denen sie jeweils nur ein paar Wochen lebten, heimlich auszogen und Chaos hinterließen.

Wir haben den Dreck selber weggeräumt, sonst hätten wir die Kosten für die Reinigungsfirma ja auch noch am Hals gehabt. Da sind wir zwar auch zum Anwalt, aber bei Sozialhilfeempfängern ist das überwiegend aussichtslos, zumal wir nicht die einzigen waren, die Forderungen hatten. Fürs Aufräumen brauchten wir fast eine Woche und es waren sage und schreibe 12 große blaue Säcke, die wir ihnen dann vor die neue Eingangstür gestellt haben! Die Renovierung haben wir auch selber übernommen. Und seither ist Sense, ich mag nicht mehr.
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Was man zu Recht auch verstehen kann - aber wer muß drunter leiden ? Der rechtschaffende Mieter der einfach nichts anderes möchte als eine hübsche bezahlbare Wohnung - zb die die bei dir leer steht :D
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Zitat (Göffel @ 14.11.2007 13:20:49)
:huh:  Wieso denn? Die wollten doch eh ausziehen - ...

Zitat (Valentine @ 14.11.2007 14:18:06)
Äh, Moment mal- die Mieter haben, so wie ich es bisher verstanden habe, gekündigt und ihre Umzugsabsichten geäußert bevor die Sache mit Hausfriedensbruch etc. aufkam. Die wollten eh umziehen, haben nicht wegen des Hausfriedensbruches gekündigt.

Hm ja, Moment mal.
Ich habe eher den Eindruck, daß von der Vermieterin gekündigt wurde, geht ja bei einer Einliegerwohnung in einem Zweifamilienhaus ohne Eigenbedarfsanmeldung.
Aus den Texten von Jakob: 'Am vergangen Dienstag [= 6.Nov., von mir ergänzt], haben die Mieter( 2 Personen), fristlos gekündigt. Die Nachbarin setzt, wie seit Jahr und Tag schon ein Inserat in die Zeitung " Wohnung zu vermieten". Sie führte ein Gespräch mit den Mietern, und legte klar, dass nun Neue Bewerber für die Wohnung kommen werden.' ... 'Sie ziehen Ende Dezember- also in ein paar Wochen aus.'
Der Zeitpunkt des Auszugs paßt eher auf eine ordentliche Kündigung mit einer längeren Kündigungsfrist.

Wie dem auch sei.
Unstrittig ist der Hausfriedensbruch, der eine fristlöse Kündigung von Mieterseite rechtfertig, die dann den tatsächlichen Ablauf bestimmt. Sollte noch keine auf der vorliegenden Straftat begründete Kündigung vorliegen, kann diese immer noch ausgesprochen werden, unabhängig davon daß der Antrag zur Strafverfolgung zurückgezogen wurde. Die Vermieterin hat die durch ihr ungesetzliches Verhalten entstehenden Kosten der Mieter zu tragen.

Deshalb ;) sollte die Vermieterin, da sie ja so gut und ehrlich ist, keine Zicken machen und für ihren Fehler geradestehen.
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