Albtraum für Nachbarin: Mieter zeigt keine Einsicht!

Zitat (Jakob, 13.11.2007)
Aber Sie hat den noch Mietern doch vorher Bescheid gesagt. Das muss doch nicht immer schriftlich sein, beim Einverständnis des Mieters zum Vorgeschlagen Zeitpunkt.

Ich glaube kaum, dass die Mieter ihr Einverständnis gegeben haben, dass die Vermieterin ohne ihre Anwesenheit die Wohnung betritt.
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Zitat (Jakob, 13.11.2007)
Aber Sie hat den noch Mietern doch vorher Bescheid gesagt.  Das muss doch nicht immer schriftlich sein, beim Einverständnis des Mieters zum Vorgeschlagen Zeitpunkt.

aber nur weil sie das einverständnis für eine besichtigung hat, darf sie noch lange nicht die wohnung ohne die mieter betreten!
das sind 2 total verschiedene paar schuhe.

du hast dich mit deiner freundin auf nen kaffeeklatsch verabredet:
-> ist sie da, lässt sie dich freiwillig rein.
-> ist sie nicht da, verschaffst du dir zutritt.

nur weil sie dich grundsätzlich eingeladen hat (ok für die besichtigung erteilt), darfst du noch lange nicht ohne sie in die wohnung.

ist das halbwegs verständlich ausgedrückt? whistling.gif

Bearbeitet von Avy am 13.11.2007 14:11:06
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Gib der guten Frau einen Rat, sie soll sich allen Mut zusammen nehmen zu den Leuten gehen und entschuldigen. Vielleicht ist ja was zu retten. Vielleicht gehst du ja als Beistand mit.
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Was mich stutzig macht, ist die Tatsache, das die Mieter trotz sofortiger Schlüsselaushändigung, nicht gewillt waren die Anzeige zurück zu ziehen. Warum so einen Aufstand, wenn ich in ein paar Wochen sowieso weg bin.

Für mich sieht die Sache nach einem persönlichen Rachefeldzug der Mieter aus.
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Zitat (Jakob, 13.11.2007)
Aber Sie hat den noch Mietern doch vorher Bescheid gesagt. Das muss doch nicht immer schriftlich sein, beim Einverständnis des Mieters zum Vorgeschlagen Zeitpunkt.

Mag ja sein dass sie den Mietern (rechtzeitig) vorher Bescheid gegeben hat, und auch dass diese damit einverstanden waren. Trotzdem gibt dies ihr nicht das Recht, die Wohnung einfach so zu betreten, weder allein noch mit Fremden. Man muss in diesem Fall eben abwarten bis die Mieter die Tür aufmachen. Wenn sie's nicht tun, muss sie andere Wege beschreiten- Anwalt etc., aber niemals eigenmächtig die Tür öffnen. Faktisch ist das Hausfriedensbruch, auch wenn sie die Eigentümerin der Wohnung ist.
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Zitat (Jakob, 13.11.2007)
Was mich stutzig macht, ist die Tatsache, das die Mieter trotz sofortiger Schlüsselaushändigung, nicht gewillt waren die Anzeige zurück zu ziehen. Warum so einen Aufstand, wenn ich in ein paar Wochen sowieso weg bin.

Vertrauen ist halt dahin. Wer weiß wieviele Schlüssel die Vermieterin noch hat.

Zitat (Jakob, 13.11.2007)
Für mich sieht die Sache nach einem persönlichen Rachefeldzug der Mieter aus.

Die werden schon ihre Gründe haben.

Bearbeitet von tom-kuehn am 13.11.2007 14:13:47
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Tommy vielleicht denken die neuen Mieter so wie ich......... whistling.gif

und bauen neuen Schloss ein, soory kann das immer wieder erwähnen, habe meinen Erfahrungen gemacht wenn noch ein dritten Schlüssel existiert.
Wenn ein das schon mal passiert ist das vermieter in die Wohnung waren, passiert das kein zweites mal mehr.

Bearbeitet von internetkaas am 13.11.2007 14:17:30
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Zitat (tom-kuehn, 13.11.2007)
Zitat (Jakob, 13.11.2007)
Für mich sieht die Sache nach einem persönlichen Rachefeldzug der Mieter aus.

Die werden schon ihre Gründe haben.

Nu- es könnte ihnen ganz gelegen kommen. Die Nachbarin hat ihnen vielleicht grad eine Möglichkeit eröffnet, aus der fristgerechten eine fristlose Kündigung zu machen. Das spart mal eben zwei Monatsmieten... viel Geld, besonders wenn Sonderausgaben für ein Baby anstehen.
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Kann glatt sein, Tom- Kühn. Aber als erstes hätte man doch in aller Ruhe die Sache "bereden Können" und nicht draussen vor der Haustür stehen und die Vermieterin anschreien.
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Zitat (Jakob, 13.11.2007)
Für mich sieht die Sache nach einem persönlichen Rachefeldzug der Mieter aus.

Also ich würde wahrscheinlich auch nicht anders reagieren.
Und Schlüssel nachmachen lassen ist ja heute kein Problem. Sogar für Schließanlagen werden die nachgemacht und als Vermieter hat man es da sogar noch einfacher als der Mieter.

Kann es sein, dass es Dich selbst betrifft und nicht die Nachbarin? Brauchst mir aber keine Antwort darauf zu geben!
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Ich habe oben geschrieben, dasses garntiert! die Nachbarin ist und nicht ich.

Hört sich für manchen vielleicht so an als ob ich die Vermieterin wäre, dem ist aber nicht so. Wäre das der Fall, würde ich jetztn in der Ecke sitzen und heulen.
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Da bin ich ja erstmal beruhigt.

Aber Deine Nachbarin hat sich den ganzen Schlamassel - ob gewollt oder ungewollt - selbst eingebrockt. Nun muss sie sehen, wie sie ohne großen Schaden aus der Nummer rauskommt.
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Zitat (Renate54, 13.11.2007)
Und Schlüssel nachmachen lassen ist ja heute kein Problem. Sogar für Schließanlagen werden die nachgemacht und als Vermieter hat man es da sogar noch einfacher als der Mieter.

Daher denke ich der Tipp von Internetkaas mit dem Auswechseln der Schlösser ist richtig gut.

Zitat (Renate54, 13.11.2007)
Kann es sein, dass es Dich selbst betrifft und nicht die Nachbarin? Brauchst mir aber keine Antwort darauf zu geben!

So wie: Ich kenne da einen der einen kennt und dessen Bruder hat einen Freund und der hat erzählt, dass eine Freundin vom ihm eine Schwester hat deren Bekannter hat eine Nachbarin die eine Wohnung vermietet und die Mieter ....

Bearbeitet von tom-kuehn am 13.11.2007 14:27:34
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Ich bin selber auch Vermieterin

1) Ich habe nach Rücksprache mit der Mieterin einen Schlüssel behalten
--- wollte ihn in einen versiegelten Umschlag stecken, nachdem sie aber innerhalb 3 Wochen ihn selber immer wieder brauchte sind wir übereingekommen wir lassen dass ...... er liegt jetzt bei mir in einer Schublade, wenn sie ihn braucht kann sie ihn holen.

2) Ich würde die Wohnung NIE ungenehmigt betreten, hatten erst den Fall dass wir was reparieren sollten, sie war nicht da nur ein Zettel wir sollen rein ..... nein ..ohne sie gehe ich nicht in die Wohnung

So ..... alles was jetzt aus ihrem Verhalten folgt hat sie sich selber zu zuschreiben, würde mich an ihrer Stelle auch entschuldigen.

Das mit den Fristen denk ich nicht dass es was zu tun hat damit ....... whistling.gif sie könnte ihnen aber ja kulanter Weise wegen dem Vorfall da entgegen kommen
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Was soll sie denn jetzt machen? Ich hab Ihr geraten, ruhig bleiben, kommt was schriftliches ( wegen der Anzeige), klare Fakten an die "benachrichtigte Polizei schicken, und dann immer den Gedanken im Hinterkopf behalten, in ein paar Wochen sind die weggezogen.

Und was ist, wenn das tatsächlich so fiese Typen sind und Sie und Familie und Wohnung im Nachhinein schlecht machen?

Und im dicksten Falle, würde Sie keine neuen Mieter mehr reinkriegen?
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Das was ich schreibe hat mit dir nichts zu tun grizzabella flowers_2.gif

Ich habe gelernt auf das würde ich nie machen zu hören.
Haben schön vielen Pferden kotzen sehen.

@Jakob als Mieter darf man nicht die Wohnung oder Vermieter schlecht machen.
Das ist algemein bekannt.

Bearbeitet von internetkaas am 13.11.2007 14:36:28
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@ grizzabella

So denke ich, ist es die beste Lösung.

Unser Vermieter hat keinen Schlüssel, da er nicht in der Nähe wohnt. Aber er weiß für den Notfall, bei wem im Haus unser Schlüssel hinterlegt ist. Und die Vermieter unserer Nachbarin wissen, dass ihr Schlüssel bei uns ist. Aber der jeweilige Vermieter würde ihn nur im Notfall bekommen.

Bearbeitet von Renate54 am 13.11.2007 14:36:27
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Zitat (Jakob, 13.11.2007)
Was soll sie denn jetzt machen? Ich hab Ihr geraten, ruhig bleiben, kommt was schriftliches ( wegen der Anzeige), klare Fakten an die "benachrichtigte Polizei schicken, und dann immer den Gedanken im Hinterkopf behalten, in ein paar Wochen sind die weggezogen.

Und was ist, wenn das tatsächlich so fiese Typen sind und Sie und Familie und Wohnung im Nachhinein schlecht machen?

Und im dicksten Falle, würde Sie keine neuen Mieter mehr reinkriegen?

Quatsch .,........... dann wird ein Weilchen geredet und dann passiert was anderes ...... kein zugezogener Mieter kann einen Hausbesitzer unbegründet auf so großer Fläche schlecht machen.


SIe könnte sich an den Haus und Grundbesitzer verein wenden
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Ich würde die Pferde nicht gleich scheu machen und abwarten ob was kommt.

Auf alle Fälle würde ich schonmal meinen Anwalt informieren, im Falle, es läuft wirklich auf eine Gerichtsverhandlung hinaus.

Vielleicht kann man sich ja doch auch noch gütlich einigen, gerade wenn das Verhältnis ja vorher gut war. Wobei ich dennoch nicht nachvollziehen kann, daß es sich dann so entwickelt...

Die Vermieterin hat auf alle Fälle falsch, evtl aus naiven Gründen, gehandelt...

Es wäre wünschenswert, wenn man sich außergerichtlich, durch einen Mediator z.B. einigen könnte, denn immerhin belasten Nachbarschaftsstreitigkeiten auch nicht ganz unerheblich unsere Gerichte... wacko.gif
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Die Mieter, dürfen doch jetzt nicht einfach alles was mit der Nachbarin zun tun hat schlecht machen.
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Zitat (internetkaas, 13.11.2007)
Das was ich schreibe hat mit dir nichts zu tun grizzabella flowers_2.gif

Ich habe gelernt auf das würde ich nie machen zu hören.
Haben schön vielen Pferden kotzen sehen.

@Jakob als Mieter darf man nicht die Wohnung oder Vermieter schlecht machen.
Das ist algemein bekannt.

Hatte ich auch nie gedacht ...... mir war es unangenehm dass ich einen Schlüssel behalten soll, wollte von mir aus dass dann so absichern dass es klar ist ....... wir nehmen ihn nicht in Anspruch

Wie gesagt dass war von Beginn an gesagt hier ....... versiegelter Umschlag.

Auf ihren Wunsch wurde dass jetzt geändert. Trotzdem habe ich gesetzliche und moralische Verpflichtungen die ich schlichtweg nicht überschreite
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Nein das dürfen die nicht, man darf nicht die gelegenheit wahr nehmen wenn die Wohnung wieder vermietet wird das zu versauen.

Und jetzt zu dir Jakob, lehne dich zurück, nimm eine Tasse Kaffee, mach das Fenster auf und schnappe frischen Luft und lasse die dingen kommen beim Nachbar die kommen sollen. flowers_2.gif
Mache dir nicht zu vielen Gedanken, das bringt nichts, es läuft ja je immer anders.

Bearbeitet von internetkaas am 13.11.2007 14:41:28
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Internetkaas, den Kaffee habe ich hier stehen. Ich kann mich nur über soviel Sturheit der Mieter aufregen, weisst Du. In ein paar Wochen, sind die Mieter so wie so weg und Ihr bleibt als Vermieterin ein evtl schlechter Ruf.


Ich habe Ihr auch nochmal vorhin gesagt, die paar Wochen sind schnell vorbei. Und hoffentlich, kommt da nichts dickes hinterher.
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@Jakob
genauso wie die Mieter Rechte haben hat sie auch die Vermieterin .......... sie kann gegen üble Nachrede genauso vorgehen

Ich finde ihr nehmt euch das zu sehr zu Herzen .......... da kommt nix groß
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Zitat (Jakob, 13.11.2007)
Ich kann mich nur über soviel Sturheit der Mieter aufregen, weisst Du.

Tja, andererseits sind sie durchaus im Recht, die Vermieterin anzuzeigen. Sie und ihre Freunde regen sich ihrerseits wahrscheinlich über deine Nachbarin auf, wieso sie da einfach die Wohnung mit ihrem zurückbehaltenen Schlüssel betreten und auch noch Fremde hineingeführt hat. Das war eine Verletzung der Privatsphäre! Ich würd nicht mögen dass jemand meine, womöglich unaufgeräumte, Wohnung betritt und theoretisch die Möglichkeit hat, in jeden Winkel, in jede Schublade hineinzusehen. Meinen Wohnungsschlüssel bekommt nur eine Person meines Vertrauens, und auch nur wenn ich im Urlaub bin und meine Pflanzen und Haustiere versorgt werden müssen.
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Wir haben alle gut reden, aber mit so einem Hammerschlag, erst mal fertig werden.


Ich fühle da so viel mit, weil ich die Frau seit Jahren kenne und als Nachbarin schätze.

Ich leide da irgendwie mit, .
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Zitat (Jakob, 13.11.2007)
Was mich stutzig macht, ist die Tatsache, das die Mieter trotz sofortiger Schlüsselaushändigung, nicht gewillt waren die Anzeige zurück zu ziehen. Warum so einen Aufstand, wenn ich in ein paar Wochen sowieso weg bin.

Für mich sieht die Sache nach einem persönlichen Rachefeldzug der Mieter aus.

Ja, dann wird aber ein Grund für einen Rachefeldzug vorhanden sein.

Ich bin ebenfalls Vermieterin und ich habe einen Schlüssel, allerdings handelt es sich um ein Ladengeschäft und nicht um eine Wohnung. Der Schlüssel befindet sich in einem versiegelten Umschlag und einmal, es ist Jahre her, trat an einem Sonntag ein Wasserschaden im besagtem Laden auf. Der Mieter wohnte in einem anderen Ort und war telefoniesch nicht erreichbar und da nutzten wir den Schlüssel und genau für solche Fälle hat man ja als Vermieter einen Schlüssel. Aber einfach so ein vermietetes Objekt betreten, ohne wirklichen Grund? Sorry, aber wie kann man sowas tun?

Rechtlich wird da wohl nicht allzuviel nachkommen. Aber ich habe sowieso den Eindruck, als ginge es gar nicht darum, sondern eher um üble Nachrede oder dgl. Nun, notfalls könnte man dagegen dann ja auch vorgehen, deshalb verstehe ich die ganze Aufregung nicht so recht. Es sei denn, die Vermieterin hat tatsächlich Dreck am Stecken und fürchtet nun, dass die nach aussen weiße Weste evtl. gewendet werden könnte. Wie auch immer, ich fände es genauso verwerflich, über jemanden herzuziehen, wie fremde Wohnungen zu betreten.

So nebenbei bemerkt, eine Schwangerschaft ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Irgendwie passt das für mich alles nicht so richtig zusammen.
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Zitat (silent, 13.11.2007)
Zitat (Jakob, 13.11.2007)
Was mich stutzig macht, ist die Tatsache, das die Mieter trotz sofortiger Schlüsselaushändigung, nicht gewillt waren die Anzeige zurück zu ziehen. Warum so einen Aufstand, wenn ich in ein paar Wochen sowieso weg bin.

Für mich sieht die Sache nach einem persönlichen Rachefeldzug der Mieter aus.

Ja, dann wird aber ein Grund für einen Rachefeldzug vorhanden sein.

Ich bin ebenfalls Vermieterin und ich habe einen Schlüssel, allerdings handelt es sich um ein Ladengeschäft und nicht um eine Wohnung. Der Schlüssel befindet sich in einem versiegelten Umschlag und einmal, es ist Jahre her, trat an einem Sonntag ein Wasserschaden im besagtem Laden auf. Der Mieter wohnte in einem anderen Ort und war telefoniesch nicht erreichbar und da nutzten wir den Schlüssel und genau für solche Fälle hat man ja als Vermieter einen Schlüssel. Aber einfach so ein vermietetes Objekt betreten, ohne wirklichen Grund? Sorry, aber wie kann man sowas tun?

Rechtlich wird da wohl nicht allzuviel nachkommen. Aber ich habe sowieso den Eindruck, als ginge es gar nicht darum, sondern eher um üble Nachrede oder dgl. Nun, notfalls könnte man dagegen dann ja auch vorgehen, deshalb verstehe ich die ganze Aufregung nicht so recht. Es sei denn, die Vermieterin hat tatsächlich Dreck am Stecken und fürchtet nun, dass die nach aussen weiße Weste evtl. gewendet werden könnte. Wie auch immer, ich fände es genauso verwerflich, über jemanden herzuziehen, wie fremde Wohnungen zu betreten.

So nebenbei bemerkt, eine Schwangerschaft ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Irgendwie passt das für mich alles nicht so richtig zusammen.




Fat genau so wie ich denke, Silent. Jetzt denke ich wieder, als weiche Seele, wenn das ganze ein grosses Nachspiel hat.
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Was genau, kann denn jetzt auf die Nachbarin zukommen? Wegen der Anzeige?
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Zitat (tom-kuehn, 13.11.2007)
Zitat (Jakob, 13.11.2007)
Avy, ich kann nur schreiben und fragen was  mir gesagt wurde. Aber was hat die Nachbarin, nach so einer Anzeige zu erwarten?

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

http://www.justiz.niedersachsen.de/master/...L20_D0_I3749483

die Frage wurde schon auf Seite 2 beantwortet flowers_2.gif
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Falsch Jeannette, anderes Bundesland.
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...ich wuerde sagen, die sollen sich zum kaffeeklatsch.gif treffen und peace.gif schliessen.
und dann sind alle wieder freunde.gif
vg cutie flowers_2.gif

Bearbeitet von Cutiepie am 13.11.2007 15:44:36
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Zitat (Cutiepie, 13.11.2007)
...ich wuerde sagen, die sollen sich zum "kaffeeklatsch: treffen und peace.gif schliessen.
und dann sind alle wieder freunde.gif
vg cutie flowers_2.gif




Das wäre toll.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Zitat (Jakob, 13.11.2007)
Falsch Jeannette, anderes Bundesland.

ich würde aber trotzdem sagen das es sich nicht nehmen dürfte cool.gif


um es kurz zu sagen :

entweder wird das Verfahren einegstellt oder sie muss eine Geldstrafe zahlen und im schlimmsten Fall bis zu 1 Jahr Gefängnis
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Zitat (Jakob, 13.11.2007)
Falsch Jeannette, anderes Bundesland.

Richtig Jakob, StGB ist unabhängig vom Bundesland!
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So, mein Mann kommt gerade von der Arbeit. Und danach haue ich mich ein bischen aufs Ohr- Abschalten!!!!!



Tschüsss Jakob schlafen.gif schlafen.gif schlafen.gif
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Zitat (tom-kuehn, 13.11.2007)
Zitat (Jakob, 13.11.2007)
Falsch Jeannette, anderes Bundesland.

Richtig Jakob, StGB ist unabhängig vom Bundesland!

yes.gif auch in NRW sagt das Gesetz ......
http://www.justiz.nrw.de/BS/rechta_z/H/Hau...bruch/index.php
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Jemand kommt ohne meine Erlaubnis zu ner Wohnungsbesichtigung in meine Hütte rein, während ich nicht da bin, Vermieter und noch ne unbestimmte Anzahl von Leuten, die ich nicht kenn und der Vermieter vielleicht auch nicht.
Wer garantiert mir, dass die Leute nicht irgendwas mitgehen lassen oder was beschädigen? Der Vermieter hat die Augen nicht überall und kann nicht wissen, was für Leute der da reinlässt.
Bei mir hätte es auch ne Anzeige gegeben, da isses mir latte ob die anderen Mieter vorher nix gesagt haben. Die Vermieter haben sich an die Gesetze zu halten und nicht nach Gutdünken auszulegen.
Nach Rachefeldzug sieht mir das nicht aus, die haben einfach ihr Recht wahrgenommen. Die Vertrauensbasis ist total weg, kann ich gut nachvollziehen dass die sich jetzt Gedanken machen, wie oft die Frau das schon gemacht hat.

Bearbeitet von Kalle mit der Kelle am 13.11.2007 16:44:49
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Super, das Thema!!!!!

Ich habe zur Zeit ja quasi das gleiche Dilemma, wobei ich nicht ohne Erlaubnis die Wohnung betrete.Wie verkaufen ja unser Haus und im oberen Teil befindet sich noch eine möbilierte Einliegerwohnung, die ich ja damals ganz fix vermietet bekam.

Nun arbeitet unser Mieter aber ausserhalb der Stadt und ist somit tagsüber auch nicht zu Hause.Der erste Besichtigungstermin fand dann ohne Besichtigung der Wohnung statt.Bei der 2.Besichtung stand der Termin mit seinem "Beisein", doch er musste kurzfr. fort und ich erhielt die Erlaubnis,da wir es so kurzfr. nicht mehr ändern konnten.Ich ging also in die Wohnung, aber mit einem unguten Gefühl.Nun sprach ich mit dem Makler und die letzte Besichtung fand dann halt an einem Sonntag statt.Pech für den Makler wegen Sonntagsarbeit, aber von meiner Seite aus weitgehend besser, wenn der Mieter vor Ort ist.

Ich habe auch irgendwo einen Schlüssel zur Wohnung, wußte bis eben auch gar nicht, dass ich diesen nicht haben darf.Aber, ich würde auch nie nie nie die Wohnung betreten.Ich glaube, ich werfe den Schlüssel gleich weg, allerdings weiß ich gar nicht , wo er ist.Ich bin in solchen Dingen manchmal wirklich naiv, wir haben auch einen gemeinsamen Eingang und unsere Wohnungstüre (also in den Wohnbereich) schließen wir nie ab- so könnte er theoretisch auch herein.Kann sie auch gar nicht abschließen, da diese Türe eine normale Zimmertür ist und dieser Schlüssel fehlt schon seit x Jahren.

Aber zurück zum Thema: wenn diese Mieter ausziehen, glaube ich eher, dass es eine Drohung war.Warum sollten sie sich denn jetzt noch damit belasten??Glaube ich kaum...Allerdings kann ich die Ängste der Vermieterin mehr als verstehen, ich wäre auch am Boden zerstört.Vermutlich würde ich noch einmal um ein Gespräch bitten, damit diese Sache ausgeräumt wird.
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Hallo, gestern Abend, haben mein Mann und ich und ein anderes Ehepaar zusammengesessen und 3STD. gewartet, dass die Vermieterin endlich mit einer hoffentlich, guten Nachricht zu uns käme. Sie hat mit der Mieterin, die 3 Std. inaller ruhe gesprochen (Ihr Feund war nicht da, hatte Nachtschicht). Wie die Vermieterin uns allen erzählte, hätte die Mieterin sich bei jedem Satz, selbst wiedersprochen. Und mit der fristlosen Kündigung,war wichtig, denn für drei Personen sei die WHG, zu klein. 92 qm. Jetzt würden die Mieter in eine Neue WHG ziehen mit 80qw und 800 Euro kalt zahlen. Bei Ihr zahlen die 300 Euro kalt. Warum, haben wir uns alle gefragt, eine Kündigung, so plötzlich? nafrage von uns: irgendwelche Streitigkeiten vor der Kündigung- Nein!Das sind junge Leute, sie 18 Jahre, er 20. Dann nach ein bischen Bohren der Vermieterin, erzählte die Mieterin Ihr, dass beide schon mehrere Klagen und Prozesse hinter sich hätten. Die Mieterin die erste Gerichtliche Klage mit 14 Jahren! Und er hat auch so einiges auf dem Kerbholz. Das ändert nichts am " Tatbestand", lässt einen doch sehr nachdenklich werden! Wir sind zu dem Schluss gekommen, abwarten was kommt. Und irgendeas ist mit denen Faul- sieht nach wegrennen vor irgendwas oder iirgendwem aus. Die Vermutung liegt nahe, dass die wieder eine Gerichtssache am Laufen haben und jetzt, wie Disperados von hier nach dort ziehen.

Mehr kann ich nicht sagen, halte Euch aber auf dem Laufenden.
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Ich hoffe das unsere Vermieterin nicht so beim Nachbarn plaudert lol.
Das geht eigentlich keinen was an was die Privat Sache die Mieter betrifft.
Klagen und Prozesse schon gar nicht einen dritten.

Sorry Jakob war nicht gegen dich gemeint flowers_2.gif
War nur so meinen Meinung.
Jetzt weiß ich wieder warum ich Nachbar und Vermieter immer mit vorsicht genieße.

Bearbeitet von internetkaas am 14.11.2007 09:24:30
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Wenn das so ist, dann werden die sich vermutlich hüten und da irgendwas in die Wege leiten. Sie könnte schlafende Hunde wecken.

Die Vermieterin sollte froh sein, diese Leute los zu werden, ich weiß, wovon ich rede!
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Damit kann sie sich die nächste Klage an den Hals holen.
Was ist, was war und was sein wird geht die Vermieterin nichts an. Und sie darf da auch nicht gegenüber Außenstehenden drüber reden, auch wenn sie wütend ist.
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Meine Meinung auch Renate.
Und am ende vom Lied landet es im Internet, war aber ironisch gemeint. biggrin.gif

Bearbeitet von internetkaas am 14.11.2007 09:30:35
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Zitat (silent, 14.11.2007)
Wenn das so ist, dann werden die sich vermutlich hüten und da irgendwas in die Wege leiten. Sie könnte schlafende Hunde wecken.

Die Vermieterin sollte froh sein, diese Leute los zu werden, ich weiß, wovon ich rede!




ich bleibe dabei, Klage hin klge her. Aber irgendwas stimmt mit denen nicht. Und als Opfer, soll die Vermieterin dienen, oder um Zeit zu schinden. Oder was auch immer... Komisch bleibt die ganze Sache... Erst gutes Verstehen- dann von heute auf morgen fristlose Kündigung,. Keiner weiss ja , was die genau gemacht haben. Warum schon mit 14 eine Gerichtsklage? Und danach immer wieder neue. Und er das gleiche Modell. Da steckt mehr hinter, als wir alle glauben...
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Das Gespräch zwischen Vermieterin und Mieterin fand ja wohl ohne Zeugen statt.

Ob und was da weitergegeben wurde der Wahrheit oder dem Wunschgedanken der Vermieterin entspricht ist nicht nachvollziehbar. Mit dem Weitergeben irgendwelcher Aussagen hat die nette Vermieterin das nächste Fettnäpchen voll getroffen. sad.gif

Oder sind Vermieter grundsätzlich diejenigen, die die Wahrheit sagen und die Mieter diejenigen, die lügen whistling.gif whistling.gif
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Sehen wir es mal vom Standpunkt der Vermieterin: Geschen ist die Sache mit dem unberechtigten Betreten der WHG.


Aber wiso, der plötzliche " Aufbruch".

hat Sie fang und frei uns erzählt, Siehätte sich entschuldigt, und ohne wenn und aber gesagt Sie sei schuld! Basta!




Jetzt die Mieter: Sollten eigentlich wissen, was ein Strafverfahren, gegen einen Menschen macht.

Sollten wie Recht haben, und die Mieter stecken wirklich in einer Krummen sache mitdrin, muss die Vermieterin doch den Neuen Vermietern bescheid geben,. Am besten durch die Blume, also nichts direktes.
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Zitat (tante ju, 14.11.2007)
Oder sind Vermieter grundsätzlich diejenigen, die die Wahrheit sagen und die Mieter diejenigen, die lügen

Das bislang einzige Fehlverhalten, was hier von Jakob beschrieben wurde, war das unerlaubte Betreten der Wohnung von der Vermieterin.

Warum nun die fristlose Kündigung so "wichtig" war, bzw. warum sie überhaupt fristlos war, wurde bislang auch nicht erläutert.

So harren wir gespannt der Dinge die da noch kommen mögen...
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Ich glaube, solangsam verrennt Ihr Euch.
Was will sie den neuen Vermietern denn erzählen? Vermutungen oder was.
Woher wisst Ihr, dass die die Vermieterin nicht nur vera... haben?

Sie soll sich da ja raushalten, sonst geht der Schuss wieder nach hinten los!
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Zitat (Jakob, 14.11.2007)
Jetzt die Mieter: Sollten eigentlich wissen, was ein Strafverfahren, gegen einen Menschen macht.

Es sorgt dafür, daß Gesetze eingehalten werden und diejenigen die dagegen verstossen bestraft werden. So ist das in einem Rechtsstaat und das ist auch gut so.



Zitat (Jakob, 14.11.2007)
Sollten wie Recht haben, und die Mieter stecken wirklich in einer Krummen sache mitdrin,  muss die Vermieterin doch den Neuen Vermietern bescheid geben,. Am besten durch die Blume, also nichts direktes.

Ich denke das sollten sie tunlichst vermeiden sonst haben sie nämlich das nächste Strafverfahren am Hals.

Ich kann nur hoffen, daß potentielle zukünftige Mieter hier mitlesen. In die Wohnung würde ich nicht einziehen!
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