Kind ohne Pass in USA: Wie kann er nach Deutschland???

Hallo,
Ich möchte von euch gern wissen, ob es eine Möglichkeit gibt ein Kind, er ist zwei Jahre, nach Deutschland zu bekommen...
Ich fang mal von vor an...
Die Mutter ist Deutsche und mit einem US Amerikaner nach Californien gegangen,
(sie sind nicht verheiratet) und bekamen einen Sohn.
Nun, will die Frau wieder weg aus den USA, weil sie angst hat vor dem Mann ( er ist momentan im Knast!!). Da der Sohn aber in den USA geboren ist, ist er eben Amerikaner...
So, nun das Problem: Sie kann nicht mit dem Sohn ausreisen, da der Junge keinen Pass hat. Wenn sie den aber beantragen will, muss sie die Unterschrift von ihrem Freund (?) haben....

Nun meineFrage: gibt es einen weg, das zu umgehen?? Kann sie auf irgendeine Weise nach Deutschland mit dem Sohn kommen, ohne die Unterschrft des Vaters??

Es geht ihr recht schlecht da drüben, und lebt am existensminimum... Sie spart aber jeden cent, um so schnell wie möglich da raus zu kommen, wen es irgendwie geht.

Habt ihr vielleicht schon mal was ähnliches gehört, oder gesehen im TV???
Sie tut mir echt leid und ich würde gern helfen...

Lieben Gruss
Sille
Zitat (Sille, 14.11.2007)
Habt ihr vielleicht schon mal was ähnliches gehört, oder gesehen im TV???

Ich würde mich an die Behörden dort wenden, notfalls an die Botschaft. Die Auskunft, die sie da bekommt, hat erstens Hand und Fuß und zweitens kann ich dort sicherlich auch geholfen werden.
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Danke für die schnelle antwort...
Leider war sie schon auf der Botschaft und die sagen klipp und klar, Ausreise nicht möglich, das der Junge Amerikaner ist und eben die Unterschrift für einen Pass vom Vater braucht.
Es gibt auch keine Foren...oder so stellen da, wo sie rat suchen könnte..
Und surfen tut sie heimlich auf der Arbeit mal...

Sille
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Vieleicht hilft dir das weiter! biggrin.gif
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smile.gif das hört sich ja nicht gut an.

hat der junge nicht automatisch doppelte staatsbürgerschaft?

mein sohn ist ja in spanien geboren (mein mann ist spanier, ich deutsche), er hat automatisch die doppelte staatsbürgerschaft bekommen.

man muss dafür aber bei der deutschen botschaft die geburt eintragen lassen, benötigt dafür die geburtsurkunde. gleichzeitig kann man auch den kinderpass beantragen.
das ganze dauert natürlich eine weile, so weit ich mich erinnern kann 2-3 monate.

sad.gif es ist natürlich möglich, dass in usa andere gesetze herrschen.
vielleicht könnte sie noch mal in der botschaft nachfragen, ob es möglich ist, dass der junge irgendwie zur deutschen staatsbürgerschaft kommt.

flowers_2.gif viel glück!
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Vielleicht lieg ich da grade komplett falsch, aber ich mein mich zu erinnen, dass amerikanische Häftlinge ihre Staatsbürgerrechte oder nen Teil davon verlieren, u. a. auch das Sorgerecht für die Kids während der Haft. Darum wunderts mich, dass der da überhaupt was zu sagen haben soll.
Mich wunderts auch dass die Mutter als Deutsche nicht dafür gesorgt hat, dass der Kurze auch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt. Dafür isses auch bestimmt noch nicht zu spät.
Was sagt die deutsche Botschaft in den USA bzw. die amerikanische in Deutschland? Durch die Haft (bzw. die Angstsituation der Mutter, kommt wohl auch drauf an was der angestellt hat) sieht die Sache für die Behörden vielleicht anders aus.

Bearbeitet von Kalle mit der Kelle am 14.11.2007 16:53:19
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also ich weiss das er Geld unterschlagen hat ( um die 1ooooo $) und das er in einer art U-Haft ist...
Ich nehme mal an das er, solange er noch nicht richtig eingefahren ist, noch seiner rechte alle hat...

Ich danke euch für die bemühungen...
Lieben Gruss
Sille
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U-Haft wird wahrscheinlich was anderes, da ist der ja noch nicht zu irgendwas verurteilt worden. Mit der Botschaft reden oder mit dem Jugendamt oder, wenns hart auf hart kommt, mit nem Pfarrer, sollte was bringen, die beschränken sich ja meistens nicht bloß auf den Rat zu beten, sondern können auch oft richtige Hilfe vermitteln.
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Ich sehe da auch gar kein Problem. Die Mutter muss für das Kind eben die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, da sie selbst Deutsche ist, steht dem auch nichts im Wege.

In Deutschland gilt für die Staatsbürgerschaft das Abstammungsprinzip (ein Elternteil muss deutscher Staatsangehöriger sein) und in den USA gilt das Territorialprinzip: jeder der in den USA und in Großbritannien geboren wird, ist automatisch amerikanischer, nzw. britischer Staatsbürger. Das Herkunftsland der Eltern spielt beim Territorialprinzip keine Rolle.
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Hallo Zusammen...

Habe ich das richtig gelesen:

Der Kleine ist Amerikaner???

Wenn das so ist, dann lautet die Geburtsurkunde auch so. Wenn das so ist, dann schätze ich mal, ist da etwas schief gegangen; die Mutter nicht als "Deutsche" akzeptiert worden...?

Ist die Mutter denn legal in den USA?

Hat sie denn noch die deutsche Staatsbürgerschaft, legitimiert mit einem noch gültigen deutschen Pass???

Mit nur mal so Gruß...

Grisu...
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Zitat (tante ju, 14.11.2007)
Ich sehe da auch gar kein Problem. Die Mutter muss für das Kind eben die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, da sie selbst Deutsche ist, steht dem auch nichts im Wege.

In Deutschland gilt für die Staatsbürgerschaft das Abstammungsprinzip (ein Elternteil muss deutscher Staatsangehöriger sein) und in den USA gilt das Territorialprinzip: jeder der in den USA und in Großbritannien geboren wird, ist automatisch amerikanischer, nzw. britischer Staatsbürger. Das Herkunftsland der Eltern spielt beim Territorialprinzip keine Rolle.

Ich meine auch,das das so richtig ist....
Ist mindestens ein Elternteil deutsch,sollte das ausreichen.
Zitat
Wenn das so ist, dann lautet die Geburtsurkunde auch so. Wenn das so ist, dann schätze ich mal, ist da etwas schief gegangen; die Mutter nicht als "Deutsche" akzeptiert worden...?

Ist die Mutter denn legal in den USA?

Hat sie denn noch die deutsche Staatsbürgerschaft, legitimiert mit einem noch gültigen deutschen Pass???

Zu Punkt 1 meine ich,das das nicht sein muss...anscheinend wirst du bei der Geburt automatisch als amerikanischer Staatsbürger eingetragen...willst du den deutschen Zusatz,musst du dich als Elternteil selber darum kümmern.
Punkt 2 und 3 sind interessanter....wann ist ein Kind kein deutscher Staatsbürger,obwohl ein Elternteil Deutscher bzw. in Deutschland geboren ist ?
Doch nur,wenn die Mutter ihre deutsche Staatsbürgerschaft abgelegt hat bzw. die amerikanische übernommen hat....das scheint nicht der Fall zu sein,wenn ich das richtig verstanden habe.Ich würde zur deutschen Botschaft gehen und nochmal nachhaken.Nach dem Abstammungsprinzip erhält das Kind bei der Geburt zwei Staatsbürgerschaften,die anerkannt werden müssen...die amerikanische und die deutsche.
Und dann muss man hoffen,das es die Sache ein bisschen einfacher macht...
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Also wenn das Kind in den USA geboren ist, dann ist es automatisch Amerikaner. Hier gibt's keine Doppel-Staatsbuergerschaft. Wir haben hier unzaehlige illegale Mexikaner, sobald deren Kinder hier geboren werden, sind die Kinder automatisch Ami. Die USA kann die illegalen Eltern abschieben, aber nicht die Kinder, denn die sind ja Amerikaner.

Also, warum brauchst sie Einverstaendnis des Kindsvaters? Die sind doch nicht verheiratet? Ausserdem ist er im Gefaengnis. Kann sie sich vielleicht einen Anwalt besorgen, gibt doch sicher welche die entweder kostenlos oder ziemlich guenstig beraten. Ich wuerde mich mal an die Kirche im Ort wenden, soziale Dienste etc, und vielleicht koennen die sie ja mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Sie arbeitet ja auch. Waere es eine Moeglichkeit, zumindest kurzfristig, in eine andere Stadt umzuziehen? Hat sie irgendwo Freunde, Bekannte, die sie aufnehmen koennten?

Hoffe das sie es schafft von dem Kerl wegzukommen. Viel Glueck!
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ich danke euch noch mal herzlich...

Das mit der Deutschen Staatsbürgerschaft haben sie schon versucht. Es steht
sowohl auf den Internetseiten der Botschaft sowie am Konsulat, was es
telefonisch bestätigt hat. Das größte Problem heisst Shared Custody,
gemeinsames Sorgerecht. Auch um die Deutsche Staatsbürgerschaft und nen
deutschen Pass zu bekommen muss der Mann Unterschreiben. Das ist in
Kalifornien so. Verweigert er seine Unterschrift, gibt auch keine
möglichkeit schnell an einen Pass zu bekommen.

Sie wohnt im moment bei seiner Mutter, so hat sie jemanden für den kleinen.....
Nein sie hat keine Freunde, nur Arbeitskolegen, doch die können/wollen nicht helfen...

Sille
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Hat sie die Möglichkeit, mal bei einem deutschen Jugendamt oder bei einer Anwaltskanzlei in Deutschland nachzufragen? (Vielleicht über Dich?)

Edit:
Wenn sie gerade bei der Mutter des offiziellen Kindsvaters wohnt, mit dem sie Shared Custody hat, vor dem sie aber Angst hat, dann klingt das alles ganz schön kompliziert...

Bearbeitet von madreselva am 14.11.2007 22:59:06
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Wenn das Kind in USA geboren ist oder wenigstens der Vater US-Amerikaner ist, erwirbt das Kind, glaube ich, automatisch die US-Staatsbürgerschaft mit. Es geht nach dem Andaten. Es sei denn es ist gewaltig was im Recht geändert worden. wink.gif
Du kannst Anwälte einschalten, allerdings geht es über Kindschaftsrecht / Großen Teich(deutsch/amerikanisch) und es wird sehr teuer und dauert lange.
Die amerikanische Justitia reitet nicht so schnell, wie die (vglsw. europäische/ deutsche). Allerdings werden Kindschaftsrechte dort sehr deutlich ausgelotet. Einem Amivater steht sein Ami-Kind zu oder nicht? wink.gif

Bearbeitet von Die Bi(e)ne am 15.11.2007 02:09:42
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ja genau so ist das...Er hat im Grunde genommen das Sorgerecht zu mehr prozenten, als sie...
Das mit den Anwälten ist ja ne tolle sache, doch wer will das bezahlen?? Sie hat ja nicht mal Internet..
Das ganze geht über einen Freund von mir, der ab und zu mit ihr Telefoniert, das geht wohl...

Wie gesagt, sie geht zwar arbeiten, doch nur allein die Unterbringung von dem Jungen in eine Art Vorkindergarten kosten 700$ das ist der Hammer..
Auch die lebenshaltungskosten sind wohl superteuer da...
Sie tut mir leid, und ich habe eben gehofft, ihr helfen zu können, denn sie geht da drüben echt zu grunde...

Aber nochmal danke für eure Bemuhungen !!

Lieben Gruss
Sille
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Sille, ich weiß jetzt nicht, ob das was bringt, aber ruf doch mal beim Auswärtigen Amt an und schildere denen den Fall.

Vielleicht können die ja weiterhelfen und ein Telefonat nach Berlin ist allemal billiger, als einen Anwalt einzuschalten.
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Danke Tante Ju
ich werde es weitergeben..

Sille
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In Amerika gilt Territorialprinzip, in Deutschland das Geburtstrecht.
Heißt, wer in Amerika geboren wird ist Amerikaner, wer von einer deutschen ODER Vater deutsch geboren wird, ist Deutsch!

Wann man genau sich entscheiden muss weiß ich nicht genau, glaube mit 18 Jahren.

Wie eine Vorrednerin schon sagte, wenn die Mutter legal in Amerika ist, der Junge ne Geburtsturkunde hat, dann ist es möglich einen deutschen Pass zu beantragen.

Ich würd einfach mal auf der Ausländerbehörde hier in Deutschland anrufen oder aber im Internet informieren.

Wann man einen deutschen Pass kriegt steht übrigens im deutschen Grundgesetz drinnen.

Nur gut das hier ihr alle so gut wisst, wann jemand deutsch ist tongue.gif

10. Klasse war das Thema in Sozi. Nur mal so nebenbei.

Die Reform kam übrigens 1999 soweit ich weiß.
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gut und schön brinarina,
steht ja auch schon mehr oder weniger alles weiter oben, was du schreibts. nur bleibt es dabei:
da in den USA "shared custody", also gemeinsames Sorgerecht gilt, kann die Mutter nicht einfach ohne Einwilligung des Vaters eine deutsche Staatsbürgerschaft für das Kind beantragen, sonder nur, wenn dieser zustimmt. Denn beide Elternteile entscheiden gemeinsam zum Wohle des Kindes, so die Theorie.

Dementsprechend sehe ich auch nur die Möglichkeit, sich in den USA an einen Anwalt zu wenden, und den Mal in den tiefen des Rechts suchen zu lassen, obs ne Schlupfmöglichkeit gibt im amerikanischen Recht, deutsches Recht hat im Moment keine Relevanz für den Fall
Oder sie wartet, bis ihr Mann rechtskräftig verurteilt ist, und kann dann die Entziehung / Einschränkung des Sorgerechts anstreben aufgrund seiner Haft, und dann kann sie u. U. alleine über die Staatsbürgerschaft entscheiden.
Aber das Urteil kann natürlich dauern, wenn er noch in U-Haft sitzt.
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Zitat (wurst, 14.11.2007)
Vieleicht hilft dir das weiter! biggrin.gif

Sieht nicht gut aus sad.gif

Auswärtiges Amt ZITAT:

"Für deutsche Staatsangehörige, die ab dem 01.01.2000 bereits im Ausland geboren wurden, gilt: Deren Kinder erwerben bei Geburt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Eltern die Geburt des Kindes binnen eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigen."

Wird also gar nicht einfach sein .......... Sorry

Bearbeitet von Master_of_Stone am 26.01.2008 20:17:30
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Zitat (Die Bi(e)ne, 15.11.2007)
Wenn das Kind in USA geboren ist oder wenigstens der Vater US-Amerikaner ist, erwirbt das Kind, glaube ich, automatisch die US-Staatsbürgerschaft mit. Es geht nach dem Andaten. Es sei denn es ist gewaltig was im Recht geändert worden. wink.gif
Du kannst Anwälte einschalten, allerdings geht es über Kindschaftsrecht / Großen Teich(deutsch/amerikanisch) und es wird sehr teuer und dauert lange.
Die amerikanische Justitia reitet nicht so schnell, wie die (vglsw. europäische/ deutsche). Allerdings werden Kindschaftsrechte dort sehr deutlich ausgelotet. Einem Amivater steht sein Ami-Kind zu oder nicht? wink.gif

Wen du nicht verheiratet bist
da bekommt das Kind immer automatisch die Staatsangehörigkeit der Mutter war bei meinen Kindern auch so . Erst wen du einverstanden bist kann es in einer gewissen Zeit bei mir war das ein halbes Jahr beide Staatsangehörigkeiten bekommen oder muss deine abgeben In Deutschland geht das aber nur wen du Verheiratet bist.Du bist dort eine ledige deutsche Mutter dann wende dich dort an die deutsche Botschaft die helfen di r Kostet aber bestimmt ne Stange Geld console.gif

Bearbeitet von HannaS am 29.01.2008 14:33:18
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Habe mich noch mal kundig gemacht
und zwar gehen beide Staatsangehörigkeiten nur wen du mit dem Kindesvater verheiratet bist son ansonsten hat das Kind deine Staatsangehörigkeit .Ist doch klar das wen der Kindesvater Unterhalt für das Kind zahlt er auch mit Erziehungsrecht . Aber wie soll er das im Knast machen ?Auf alle Fälle kannst du dein Kind auch in deinen Pass eintragen lassen oder wenn nicht für das Kind einen Kinder Pass beantragen du bist allein erziehende Deutsche Mutter das würde ich mir nicht gefallen lassen.Deutsche Botschaft und nicht abwimmeln lassen!!!! smile.gif

Bearbeitet von HannaS am 29.01.2008 15:01:46
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HannaS das Problem ist nur das das Kind schon 2 Jahre ist und die Mutter nicht innerhalb vom 1. Lebensjahr die Geburt des Kleinen bei der Deutschen Botschaft angezeigt hat ... siehe dazu das Posting von Master_of_Stone über dir flowers_2.gif
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Sille, gibt es inzwischen Neuigkeiten?

Die Mutter könnte ja den Kindsvater evtl. anzeigen. Wenn sie Angst vor ihm hat, dann sicher nicht grundlos?

Hanna, deine Tipps in allen Ehren, aber Silles Bekannte war bereits bei der Botschaft, und die konnten nicht helfen... Problem ist eben wie bereits gesagt: das Kind ist bereits zwei Jahre alt, und da es in Amerika geboren wurde hat es die amerikanische Staatsbürgerschaft. Tja, und die Amerikaner sind etwas eigen, wenn man einen ihrer Staatsbürger außer Landes schaffen will... es ist denen wahrscheinlich sogar egal wenn die deutsche Mutter wieder heim will weil es ihr in Deutschland besser ginge und der Vater wegen Mord und Totschlag lebenslang im Knast sitzt. Das Kind ist Amerikaner und bleibt in Amerika bis es in 16 Jahren seinen Aufenthalt selbst bestimmen kann, wenn da kein findiger Jurist eingreift.
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Sorry
Die Mutter ist nicht mit dem Kindesvater Verheiratet , Da gibt es bestimmt noch anderes Gesetz .Ich weis das weil es mich mit meinen beiden Kindern auch betroffen hat .Uneheliche Kinder bekommen immer erst die Staatsbürgerschaft der Mutter egal wo Sie Lebt. Nur wen Sie es nicht will muss sie es bei Irer Botschaft frei kaufen .die Staatsbürgerschaft des Vaters gab es nur bei mir erst nach der Heirat. Ist so !!
Sie kann wirklich nur da rauf bestehen das Sie Ihre Staatsbürgerschaft für das Kind neu dazu kauft.
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Zitat (Master_of_Stone, 26.01.2008)
"Für deutsche Staatsangehörige, die ab dem 01.01.2000 bereits im Ausland geboren wurden, gilt: Deren Kinder erwerben bei Geburt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Eltern die Geburt des Kindes binnen eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigen."

Das hat mir nun doch keine Ruhe gelassen... also zerpflücken wir mal dieses Zitat vom Auswärtigen Amt:

"Für deutsche Staatsangehörige, die ab dem 01.01.2000 bereits im Ausland geboren wurden, gilt:"
bedeutet, dass das Folgende nur für Menschen gilt, die heute acht Jahre alt oder jünger sind und bereits selbst im Ausland geboren wurden.


"Deren Kinder erwerben bei Geburt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Eltern die Geburt des Kindes binnen eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigen."
Will heißen, wenn das jetzt zweijährige in Amerika geborene Kind dermaleinst im Ausland ein Kind bekommt, erhält dieses nur einen deutschen Pass, wenn besagtes jetzt Zweijähriges die Geburt binnen eines Jahres anzeigt.

Mit anderen Worten: für das besagte Kind gilt dies nicht, da die Mutter erstens vor dem 1.1.2000 und zweitens auf deutschem Boden geboren wurde.

Oder hab ich das jetzt falsch verstanden?

Bearbeitet von Valentine am 29.01.2008 17:02:17
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Kinder von Ausländern bekommen immer die Staatsangehörigkeit der Eltern in dem Fall der Mutter egal in welchen teil der Erde sie geboren werden....
Jeder normale Burger weiß das er sein Kind so schnell wie möglich anmelden muss

Bearbeitet von HannaS am 29.01.2008 17:11:35
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Zitat (HannaS, 29.01.2008)
Jeder normale Burger weiß das er sein Kind so schnell wie möglich anmelden muss

Offensichtlich nicht- denn dann wäre dieser Thread nicht nötig.

Und Staatsbürgerschaften kann man zum Glück noch nicht kaufen...
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Doch ich habe für mich und meine Kinder neue Staatsbürgerschaft gekauft aller Dings sehr Teuer da ich mich von meiner alten mich frei kaufen musste und das in Deutschland.
Stelle dir vor jeder in Deutschland geborene Türke oder andere würden automatisch deutsch

Bearbeitet von HannaS am 29.01.2008 17:40:24
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Zitat (HannaS, 29.01.2008)
Doch ich habe für mich und meine Kinder neue Staatsbürgerschaft gekauft aller Dings sehr Teuer  da ich mich von meiner alten  frei kaufen musste und das in Deutschland.
Stelle dir vor jeder in Deutschland geborene Türke oder andere würden automatisch deutsch

geht gar nicht
Auf alle Fälle hat die Mutter des Jungen bestimmt beim Anmelden geschlafen ,jetzt wird es noch teurer traurig.gif aber nicht unmöglich
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Zitat (HannaS, 29.01.2008)
Doch ich habe für mich und meine Kinder neue Staatsbürgerschaft gekauft aller Dings sehr Teuer da ich mich von meiner alten mich frei kaufen musste und das in Deutschland.
Stelle dir vor jeder in Deutschland geborene Türke oder andere würden automatisch deutsch

Darf ich fragen, von welcher Staatsbürgerschaft du dich "freikaufen" musstest?

Übrigens wird nicht "jeder in Deutschland geborene Türke" automatisch deutsch- denn im Gegensatz zu Amerika, in dem das Territorialprinzip gilt, erhält die deutsche Staatsbürgerschaft nur wer a. mindestens einen deutschen Elternteil hat (Abstammungsprinzip) oder b. die Staatsbürgerschaft beantragt und dann eingebürgert wird.
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HalloValentine

denkst Du das die Einbürgerung um sonst ist !!! aber Hallo auch die musst du bezahlen und nicht wenig und ein Elternteil deutsch bei Einbürgerung muss nicht sein.Bei mir war keiner deutsch auch meine Großeltern nicht .Wir hatten 3 verschiedene Staatsangechörikeit und ist trotz dem gegangen mit dem ändern das mit den Abstammung ist schon lange nicht die Frage nur lange genug in Deutschland wohnen und Arbeit haben und Sprache können das ist wichtig hier in Deutschland. Ich musste mich meine beiden Kinder jedes eine andere Angehörigkeit und meinen jetzigen Mann auch eine andere Angehörigkeit von den alten frei kaufen und die deutsche zu bekommen

dem ist doch die Kindesmutter deutsch da sehe ich erst recht kein Problem yes.gif
Glaube mir ich habe Jahre gekämpft

Bearbeitet von HannaS am 29.01.2008 19:13:58
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Zitat
Quote (Sille)

Es geht ihr recht schlecht da drüben, und lebt am existensminimum...



ich denke wenn man sich das Ausgangsposting richtig durchliest dann erübrigt sich der Rat mit dem Freikaufen console.gif
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Zitat (HannaS, 29.01.2008)
denkst Du das die Einbürgerung um sonst ist !!!

Hallo Hannah,

Kein Grund, mich anzumachen. Umsonst ist sie sicherlich nicht, aber man kann die Staatsbürgerschaft nicht kaufen. Man zahlt diverse Gebühren, man muss gewisse Formalitäten durchlaufen, aber sie wird nicht beliebig an jeden "verkauft" der ausreichend Geld in der Tasche hat.

Zitat
und ein Elternteil  deutsch bei Einbürgerung muss nicht sein.

Wer hat das behauptet? Das Gesetz besagt, die Staatsbürgerschaft erhält, wer mindestens einen deutschen Elternteil hat ODER die Einbürgerung beantragt, mit sämtlichen notwendigen Formalitäten. Es ist also nicht zwingend notwendig, dass ein Elternteil deutsch ist.
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Also stand der dinge ist..er sitzt und wir hoffen bald auf di urteils verkündung. denn dann bekommt er warscheinlich seine Pflichten als ami und vater abrekant..und sie könnte endlich aus reisen...

Doch so weit ist es noch nicht..ich drücke imer noch die daumen für sie..sie will so gern nach hause...

Danke für euer reges Intresse, und die vielen Tips.. wink.gif)

Sille
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Trotzdem muss ich das noch los werden .Die Mutter des Kindes ist nicht mit dem Amerikaner (Kindesvater) Verheiratet wie so ?? hat das Kind nicht der Mutter Ihre Staatsangehörigkeit console.gif cry_1.gif cry_1.gif
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Also,. die Mutter ist damals ausgewandert..hat ihn damals kennen gelernt und ist irgendwann Schawanger geworden...So, da der Junge in den USA geboren wurde ist er Amerikaner und bveide haben das sorgerecht, doch er ist immer noch Amerikaner....Hat also keinen Deutschen Pass... Der Vater würde da niemals zu stimmen, das der Junge einen Deutschen Pass bekommt, un die Mutter alleine kann ihn nicht beantragen...
Mittlerweile ist es aber so, das der Mann im Knast ist und im April verhandelt wird. Vorraussichtlich wird es dann so sein, das sie das alleinige Sorgerecht bekommt der der wird warscheinlich nicht unter 6 Jahre bekommen.
Die US regierung sagt, da er ja nicht einmal für den Jungen sorgen kann, wir ihm eben das Sorgerecht entzogen...
Naja, darauf hoffen wir nun...

Ich danke euch Herzlich für eure Antworten... Ich gebe alles an die USA weiter und sie freut sich auch, das so viele Menschen versuchen zu helfen...
Wir warten erst mal ab, und sehen was passiert...Ich halte euch auf dem laufnden smile.gif

Sille
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Hallo Sille,

wenn dem Vater nach dem Prozess das Sorgerecht entzogen wird, dann hat die Mutter das alleinige Sorgerecht- und kann mit dem Kind doch dann reisen wohin sie will ohne irgendjemanden zu fragen. An ihrer Stelle würd ich das dann auch so schnell wie möglich tun, also Koffer packen, Ticket kaufen, nach D fliegen und den Rest der Formalitäten (deutscher Pass für's Kind) erst hier anleiern. Das könnte sich einfacher gestalten als eine Einbürgerung im Ausland?
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Hallo Valentine
Sie hat schon geld zur seite gelegt, und so wie die Papiere von den Behörden kommen, ist sie weg...Keine Frage...

Sie wird wieder nach Deutschland kommen und ein ganz neues Leben anfangen, das ist klar...

Doch bist dahin müssen wir uns noch gedulden...Aber wir wollen das beste mal hoffen.. Klar

Sille
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Sille console.gif

Was ist den nun geworden mit dem Pass schreibst du uns das interessiert mich sehr
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..also, im moment ist es so, das er zwar verurteilt ist, doch die Strafe hat er eigendlich durch die U-Haft abgesen... Doch nun kommt noch die Private klage dazu... Wir hoffen, das es bis april was neues gibt..
Sie ist ausgezogen ( sie wohnte ja bei seiner Mutter) und mittlerweile hat sie Angst hier rüber zu kommen, da sie der Meinung ist das sie das alles nicht schafft...
Sie ist ja seid 91 drüben, und es hat sich einiges verändert, der Euro, harz 4
naja, wir werden sehen...

Ich halte euch auf dem laufenden, versprochen... wink.gif
Sille
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Zitat (Master_of_Stone, 26.01.2008)
Sieht nicht gut aus sad.gif

Auswärtiges Amt ZITAT:

"Für deutsche Staatsangehörige, die ab dem 01.01.2000 bereits im Ausland geboren wurden, gilt: Deren Kinder erwerben bei Geburt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Eltern die Geburt des Kindes binnen eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigen."

Wird also gar nicht einfach sein .......... Sorry

Das verstehe ich nicht. Fuer meine juengsten Sohn (7), der in GB geboren wurde, hatten wir bisher nur den britischen Pass. Erst Ende letzten Jahres haben wir fuer ihn bei der Deutschen Botschaft einen deutschen Pass beantragt und auch relativ schnell bekommen. Es war die Unterschrift beider Elternteile notwendig.
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Mein Mann und ich mussten beide persoenlich bei der Botschaft antreten, um den Pass fuer unseren Sohn zu beantragen.
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Zitat (Mikro, 17.02.2008)
Das verstehe ich nicht. Fuer meine juengsten Sohn (7), der in GB geboren wurde, hatten wir bisher nur den britischen Pass. Erst Ende letzten Jahres haben wir fuer ihn bei der Deutschen Botschaft einen deutschen Pass beantragt und auch relativ schnell bekommen.

Mikro, das ging deshalb so schnell und unproblematisch weil du selbst vor dem 1.1.2000 oder in Deutschland geboren wurdest- oder sogar beides wink.gif

Das Ganze gilt für Kinder der Kinder, die nach dem 1.1.2000 im Ausland geboren wurden, greift also frühestens in ein paar Jahren. Denn wer nach dem 1.1.2000 geboren wurde, ist derzeit selbst noch ein Kind und noch nicht in der Fortpflanzungsphase. Wenn du jetzt ein Kind im Ausland zur Welt bringst und dieses einen deutschen Pass bekommt, und wenn dieses Kind dann irgendwann mal auf "nichtdeutschem" Boden ein Kind (nämlich deinen Enkel) zur Welt bringt, dann muss dessen Geburt binnen eines Jahres und so weiter.


Zitat
Es war die Unterschrift beider Elternteile notwendig.

Ihr seid aber auch verheiratet, oder ist dein Kind nicht ehelich?
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Ach sooo, jetzt verstehe ich, was gemeint ist.

Wir sind verheiratet.
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