Vater zwingen: sein uneheliches Kind zu sehen

In: Kinder
Was soll das??
Ich werd jetzt wahrscheinlich erschlagen! Aber, ich muß es loswerden!! mad.gif

Frauen wissen, was auf sie zukommt, wenn sie sich mit einem verheirateten Mann einlassen!!!Warum nehmen sie nicht die Pille oder ein Kondom?? Glauben sie heute wirklich noch, einen Mann mit einem Kind zu zwingen, zu ihr zu kommenFrau, die ich verachte, obwohl ich Frau bin!!!!
Hallo @Wolli...

Zitat aus Deinem "Link":

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat ein Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Laut Gesetz ist allerdings auch „jeder Elternteil ... zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt“.

Genau das ist das "Grundproblem"...

Grisu... ... ...
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (wollmaus, 21.11.2007)
Was soll das??
Ich werd jetzt wahrscheinlich erschlagen! Aber, ich muß es loswerden!! mad.gif

Frauen wissen, was auf sie zukommt, wenn sie sich mit einem verheirateten Mann einlassen!!!Warum nehmen sie nicht die Pille oder ein Kondom?? Glauben sie heute wirklich noch, einen Mann mit einem Kind zu zwingen, zu ihr zu kommenFrau, die ich verachte, obwohl ich Frau bin!!!!

Weiß das der Verheiratete Mann nicht aber auch? ph34r.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ein Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Es kann ja nun nichts für das "Abenteuer" seiner Eltern.

Allerdings sollte immer das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Ich halte nichts davon einen Vater wirklich mit Druck dazu zu bringen, Umgang mit dem unehelichen Kind zu haben.

Ich meine, was wäre das für ein Vater-Kind-Verhältnis, wenn das Kind nur Ablehnung vom Vater spürt.

Grundsätzlich sollte es aber so sein, daß ein Kind auch sein Recht in Anspruch nehmen kann. Das bezieht auch ein, daß eine Mutter den leiblichen Vater nicht vorenthalten sollte...Entsprechendes Thema kreist ja auch hier im Forum rum.

Aber wie so oft, sollte dann wohl der Einzelfall geprüft werden.

Es ist sicherlich nicht toll für das Kind, wenn der Vater es besucht oder das Kind den Vater besucht und dann keinerlei Interaktion stattfindet.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zum Kindermachen gehören immer zwei ph34r.gif

Warum hat der Mann nicht verhütet.........noch besser wäre
gewesen, er hätte sich den Seitensprung verkniffen
sleep.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Offensichtlich war der Mann doch von seiner Frau getrennt. Zitat:
Zitat
Er war nach der Affäre mit der Mutter aus Brandenburg zu seiner Ehefrau zurückgekehrt.


Davon mal ab kann ich doch niemanden verachten, von dessen Geschichte ich gerade mal ein paar Zeilen kenne. Und das auch noch aus dritter Hand....
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (lassie, 21.11.2007)
Zum Kindermachen gehören immer zwei ph34r.gif

Warum hat der Mann nicht verhütet.........noch besser wäre
gewesen, er hätte sich den Seitensprung verkniffen
sleep.gif

Ich schließe mich Lassies Meinung an.
Opfer jedoch sind wie immer die "Kinder", auf deren Rücken wird mal wieder alles ausgetragen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Jedes Kind, jeder Mensch hat das Recht zu erfahren, woher man stammt.
Gerichtliche Urteile bezüglich "Umgangszwang" machen das persönliche Glücksgefühl aber nicht besser. Spannungen sind vorprogrammiert und beeinflussen jeden, der daran beteiligt ist.
Ist es dem Kind zuträglich, wenn es ein Umgangsrecht verpasst bekommt (ob es will, oder nicht?), verordnet von Erwachsenen - Erzeugern, Richtern usw.
Die erzwungenen Regeln durch ein Gerichtsurteil können viel schaden - jedem. Der Umgangszwang geht zu weit. Inwieweit soll denn jeder "zu seinem Glück" staatlich gezwungen werden?
Meine Ansicht: Auskunftsrecht des Kindes auf Herkunft (Daten). Aber keine gerichtliche Verordnung zum persönlichen Sozialverhalten. Es geht einfach zu weit.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ich glaube, dass das eine Art Rachefeldzug der verschmähten Geliebten ist, die den Mann mit einem Kind zum Verlassen der Ehefrau bringen wollte - was ja nicht geklappt hat - und nun den Mann zum Umgang mit dem Kind zwingen will, was das Aus seiner Ehe bedeuten würde. Sie selbst scheint das Kind ja auch nicht haben zu wollen, denn das ist ja wohl im Heim. Der Kleine tut mir leid.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (minchenmaus, 21.11.2007)
Ich glaube, dass das eine Art Rachefeldzug der verschmähten Geliebten ist, die den Mann mit einem Kind zum Verlassen der Ehefrau bringen wollte - was ja nicht geklappt hat - und nun den Mann zum Umgang mit dem Kind zwingen will, was das Aus seiner Ehe bedeuten würde. Sie selbst scheint das Kind ja auch nicht haben zu wollen, denn das ist ja wohl im Heim. Der Kleine tut mir leid.

Hast du da noch mehr Artikel dazu gelesen? Im oben erwähnten steht nichts von einem Heim.
Gefällt dir dieser Beitrag?
In den TV-Nachrichten hieß es heute, das Jugendamt hätte eine Heimunterbringung veranlasst weil der Mutter irgendwelche "Erziehungsfehler nachgewiesen" wurden- was immer das bedeuten mag.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ich habe eben auch noch einen Artikel dazu gefunden, diesen hier. Naja, wie dem auch sei, eines stimmt, das Kind kann einem wirklich leid tun sad.gif, aber aufgrund von ein paar Zeilen über einen anderen Menschen urteilen zu wollen, ohne die ganze Bandbreite der Hintergründe zu kennen, halte ich doch für reichlich überzogen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Ob der Typ mit den "gelegentlichen" (Zitat aus dem Artikel) Besuchen seine bestehende Ehe mehr gefährdet, als durch die (höchstwahrscheinlich heimlichen) Unterhaltszahlungen?
Er hat seinen wenigstens einmaligen Besuch bei der Mutter des Kindes doch auch verheimlichen können, also wird er doch wohl ein mal alle paar Monate "länger im Büro, blablabla" sein können.

*ätzmodus aus*

Naja, verfahrene Geschichte jedenfalls.

Bearbeitet von Cambria am 21.11.2007 21:44:46
Gefällt dir dieser Beitrag?
Genau wissen wird außer den unmittelbar Beteiligten niemand, was da gelaufen ist. Was wir wissen ist: der Mann ist verheiratet, die Geliebte hat dies gewusst, sie ist schwanger geworden (verhütet haben offensichtlich beide nicht- wobei nicht klar ist wer sich da auf wen verlassen hat, möglicherweise hat sie ihm vorgegaukelt dass sie die Pille nimmt, vielleicht dachte er auch, er wäre steril?), er hat die Geliebte verlassen und hat sich wieder voll auf die Ehe konzentriert. Möglicherweise will die Mutter den Vater nun benutzen, sich an ihm rächen weil er sie verlassen hat? Spekulieren lässt sich wunderbar... sicher ist nur: es gehören immer zwei zum Tango. Sowohl beim Fremdgehen als auch beim Kinderzeugen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Wie es auch gelaufen ist,
ist es ok, dass verfassungsgerichtliche Entscheidungen in ein eigenes Umgangsverhalten eingreifen?
Ich nehme Kontakt auf, zu wem ich will, und möchte mir nichts verordnen lassen, auch in Bezug auf Kontaktaufnahme mit Verwandten.
Tatsache: der Mann erfüllt seine Unterhaltszahlungen, seine erforderlichen Daten sind bekannt und dem Kind auch zugänglich. Wenn es (einmal) Interesse daran zeigt, besteht die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme.
Und das reicht!
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Daddel, 21.11.2007)
Und das reicht!

eben nicht...

Vielleicht reicht es in diesem konkreten Fall, aber die Regel muss sein, dass beide Eltern Verantwortung übernehmen (und das eben auch per Gerichtsbeschluss durchsetzbar) und der "Zahlvater" die Ausnahme.

Schon klar, dass es grade bei einem so hochemotionalen Ding wie der Eltern-Kind-Beziehung extrem komisch ist, wenn sich Gerichte einschalten, aber das ist ihr Job - in zwischenmenschliche Beziehungen eingreifen.

Wenn man es kommentarlos zuließe, dass Elternteile (es sind wahrscheinlich meistens die Väter) sich einfach so verdrücken konnen und ausser einer monatlichen Notiz auf dem Kontoauszug nichts von sich hören lassen, würde man es den "Sich verdrückenden" zu einfach machen - Sex zu haben kann Konsequenzen haben, die man automatisch in Kauf nimmt.

Jetzt mach ich mal die ganz große Kiste auf:
Der Anspruch des Kindes steht nun mal im Gesetz. Wie er da rein kam, kann ich nicht nachvollziehen - jedenfalls ist er geltendes Recht. Und geltendem Recht ist nun mal die Eigenschaft eigen, dass es mit staatlichem/gerichtlichem Druck durchsetzbar sein muss. Sonst wäre es kein Recht, sondern höchstens ein mittelprächtig verbindlicher Verhaltensvorschlag. Okay, davon gibt es Ausnahmen, aber die sind mit gutem Grund nur sehr sehr spärlich.
Gefällt dir dieser Beitrag?
ich schliesse mich der meinung der psychologin an, die im video gesprochen hat. recht hin oder her, was nützt es dem kind, wenn die beiden da sitzen, und es eigentlich gar nicht wollen. der vater will nicht und das kind spürt das es nicht gewollt ist. dafür hat aber das kind "recht" bekommen und hat jetzt besuch gehabt. ist das denn die lösung? manchmal muss man wissen, wann man zu weit geht. ich würde so eine situiation meinen kindern nie zumuten. eher verschweige ich die herkunft, das tut deutlich weniger weh
Gefällt dir dieser Beitrag?
Bin auch der Meinung, dass es nichts bringt, wenn es unter Zwang geschieht....
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Cambria, 21.11.2007)
Zitat (Daddel, 21.11.2007)
Und das reicht!

eben nicht...

Vielleicht reicht es in diesem konkreten Fall, aber die Regel muss sein, dass beide Eltern Verantwortung übernehmen (und das eben auch per Gerichtsbeschluss durchsetzbar) und der "Zahlvater" die Ausnahme.

Tja, und was, wenn der Vater nun auch in höchster Instanz zur Besuchspflicht verdonnert wird? Dann setzt er sich alle 14 Tage für zwei Stunden in den Raum, liest die Zeitung, steht wieder auf und geht. Der WILL nichts mit dem Kind zu tun haben. Wem nützt es? Er wird nur widerwillig überhaupt hingehen, und das Kind wird leiden. Und die Mutter, die sich offensichtlich auch erziehungsmäßig nicht grad mit Ruhm bekleckert hat (warum sonst hat das Jugendamt ihr das Kind weggenommen und in ein Heim gesteckt?) steht dann da und sagt "aber immerhin hab ich gewonnen"?

Nee, so läuft es zwar vielleicht nach den Buchstaben des Gesetzes, aber nicht richtig. Ich finde- eine Frau, die ein Verhältnis mit einem verheirateten Mann anfängt, muss damit rechnen dass der Mann sich irgendwann wieder von ihr trennt und sich für die Fortführung der Ehe entscheidet. Und wenn sie von eben diesem verheirateten Mann auch noch schwanger wird, dann sollte sie sich bereits zu Beginn darüber im Klaren sein dass sie die Nummer allein durchziehen muss, da der Mann ja bereits eine Familie hat. Man kann es der Ehefrau auch nicht zumuten, dass sie regelmäßig das "Fremdgehprodukt" in ihrer Wohnung duldet...
Gefällt dir dieser Beitrag?
Gesetz hin oder her.

Zwangsbesuche werden wahrscheinlich dem Kind eher schaden, wenn der Vater das Kind ablehnt.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Sparfuchs, 22.11.2007)
Gesetz hin oder her.

Zwangsbesuche werden wahrscheinlich dem Kind eher schaden, wenn der Vater das Kind ablehnt.

Das sehe ich genauso. Was bringt es dem Kind wenn es von seinem Erzeuger total abgelehnt wird? Das ist grausamer als das ein Kind ohne Vater aufwächst.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage

Passende Themen
Umgangsrecht: Vater ist unzuverlässig Erziehung: etwas ratlos Ich werde Dich immer lieben... Boah... *Geierpellekrieg* Weihnachten in meiner Kindheit: bitte ohne Kritik, nur Heitschi Bummbeitschi Unverantwortliche Mutter! Anzeigen? Wie Verhalten: Nachbarskind Entdecke... das Kind in dir!! Tagesablauf: 12-jähriges Mädchen
Passende Tipps
Sanfter Kita Einstieg mit Berliner Eingewöhnungsmodell
Sanfter Kita Einstieg mit Berliner Eingewöhnungsmodell
14 7
Coronavirus - Tipps fürs Home Office und Kinderbetreuung
Coronavirus - Tipps fürs Home Office und Kinderbetreuung
17 4
Den richtigen Schulranzen finden (Grundschule)
Den richtigen Schulranzen finden (Grundschule)
20 21
Terror, Amoklauf & Co: Wie spreche ich mit meinem Kind darüber?
Terror, Amoklauf & Co: Wie spreche ich mit meinem Kind darüber?
19 11
So erklärst du deinem Kind das Coronavirus
So erklärst du deinem Kind das Coronavirus
15 2