Nebenkostenabrechnung falsch: wer bezahlt erneute abrechnung?

In: Wohnen
Hallölle!!

Ich hab schon das Internet durchforstet, bin aber nicht fündig geworden und hoffe jetzt auf eure Hilfe.

Ich habe meine Nebenkostenabrechung erhalten und die ist eindeutig falsch (Wohnungsgröße) das hat auch der Vermieter bestätigt bzw zugegeben. Die Abrechnung lässt der Vermieter über eine Firma machen. Diese verlangt jetzt für ne neue Berechnung eine Gebühr. Der Vermieter will jetzt diese Gebühren auf uns Mieter legen, also Gebühr:Mietparteien. Ich finde das nicht richtig, da ich doch nichts dafür kann wenn da ein Fehler in der Abrechnung war.

Ich bedanke mich schon im Vorraus für eure Antworten :blumen:
Bei uns ist das so: Unser Vermieter hat einen Verwalter beauftragt, der auch die Nebenkostenabrechnung macht. Die Kosten für den Verwalter bezahlt voll und ganz der Vermieter. Auch dessen Arbeit.

Leg Widerspruch ein. Die Nebenkostenabrechnung muss der Vermieter bezahlen. Je nachdem, wer den Fehler mit der Wohnungsgröße gemacht hat, muss die Firma kostenlosen Ersatz leisten oder, falls Dein Vermieter die falsche Größe angegeben hat, muss ers bezahlen. Meines Erachtens musst Du da nichts bezahlen.

Wenn ich so die Seiten im Internet durchsehe, wird bei der Nebenkostenabrechnung gern bei der Wohnungsgröße falsch gerechnet. Ob das bei Dir wirklich nur ein Fehler ist..................?
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Zitat (ViRkA @ 10.11.2008 16:08:09)
Diese verlangt jetzt für ne neue Berechnung eine Gebühr. Der Vermieter will jetzt diese Gebühren auf uns Mieter legen, also Gebühr:Mietparteien. Ich finde das nicht richtig, da ich doch nichts dafür kann wenn da ein Fehler in der Abrechnung war.

Erstellen der Nebenkostenabrechnungen sind Verwaltungskosten, die hat eindeutig der Vermieter zu tragen. Prüfe mal nach, ob in der falschen Abrechnung auch schon die Dienste der Fremdfirma enthalten sind. ;)

Wenn dein Vermieter nicht spurt, würde ich gar nicht lang rumdiskutieren. Laß ihn dann seine korrigierte Abrechnung erstellen, nimm Einsicht in die zugrunde liegenden Unterlagen, überprüfe die Werte und erstelle eine eigene Gegenabrechnung, die die unzulässigen Posten nicht mehr enthält, in der evtl. auch noch weitere Fehler korrigiert sind.
Das ist dann die Grundlage für die Endabrechnung. Wenns dem Vermieter nicht paßt, muß er die strittigen Posten vor Gericht einklagen.

Zukünftige Vorauszahlungen kannst du gleichberechtigt wie der Vermieter anpassen. Es empfiehlt sich, als Mieter erstmal die Forderung vom Vermieter abzuwarten. Wenn die Höhe OK ist (Kalkulation so, daß die Rechnung zum Zeitpunkt der jährlichen Schlußabrechnung Null auf Null aufgeht), akzeptieren. Andernfalls eine Gegenanpassung vornehmen. Sollte der Vermieter damit nicht einverstanden sein, muß er es übers Gericht klären lassen.
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