Besuch vom Vermieter: Darf der das?

In: Wohnen
Hallo liebe Muttis.

Nach langer Zeit habe ich mal wieder eine Frage an Euch.
Ich habe gestern einen Brief von meinem Vermieter bekommen, in dem eine Wohnungsbesichtigung meiner Wohnung für nächste Woche angekündigt wurde.

Darf der Vermieter einfach so in meine Wohnung kommen?

Könnt Ihr mir da weiterhelfen?

lg Katrinchen
Dein Vermieter hat sich ordnungsgemäß angemeldet. 1x im Jahr steht ihm eine Wohnungsbesichtigung zu und die muss man hinnehmen. Diese Auskunft habe ich vom Mieterverein bekommen und da kommt man nicht herum.

Ich finds auch ok, dass sich Vermieter ein Bild von ihrem Eigentum machen möchten.
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Da er sich angekündigt hat kommst du nicht drum herum.
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Zitat (Katrinchen, 06.03.2008)

Ich habe gestern einen Brief von meinem Vermieter bekommen, in dem eine Wohnungsbesichtigung meiner Wohnung für nächste Woche angekündigt wurde.



Ja, er darf die Wohnung besichtigen.

Aber er kann nicht einfach den Termin bestimmen, wenn Du dann nicht kannst,
auch falls er zu früh anberaumt wird.
Er kann dich nicht einfach überrumpeln.

Du kannst telefonisch oder schriftlich, einen Dir genehmen Termin ausmachen.
:blumen:
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ja das ist richtig.

ich muß 3 tage vorher bescheid geben das ich die wohnung sehen will.

also 1 woche vorher ist doch schön für dich.
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Also mir wurde beim Mieterverein gesagt, mindestens 1 Woche vorher.
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Ich wusste überhaupt gar nicht, dass man das als Vermieter darf...
Hätte ich das mal früher gewusst, dann hätte ich bei meinen Mietern auch 1x im Jahr die Wohnung angeschaut (so habe ich leider immer nur durch Zufall mitbekommen, wenn irgendwas zerstört und nicht repariert wurde... oder wenn einfach eigenmächtig irgendwelche Umbauten vorgenommen wurden...) :(
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Zitat (Renate54, 06.03.2008)
Also mir wurde beim Mieterverein gesagt, mindestens 1 Woche vorher.

na das ist jetzt doof.

das ist dann eine neue sache muß gleich mal nachschauen denn mein bruder muß mal zu unseren hin. da er gerade mal dort urlaub macht.

und die sich nicht melden wegen der miete und den sturm.
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Google mal bitte und gib als Suchbegriff: "Besuche des Vermieters" ein.

Da steht es auch wieder andes drin, als die mir gesagt haben.
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Wenn Dir der Besuch unangenehm, oder Ärger vorprogrammiert ist, wäre eine "Dritte" Person (quasi als Zeuge des Besuchs) nicht schlecht.


YO
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Zitat (Renate54, 06.03.2008)
Google mal bitte und gib als Suchbegriff: "Besuche des Vermieters" ein.

Da steht es auch wieder andes drin, als die mir gesagt haben.

na da bin ich aber froh, das ich recht habe.
für alle die es auch lesen wollen schauen hier.
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Vielen Lieben Dank Muttis.
Ihr habt mir sehr geholfen. :wub:

lg Katrinchen
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...und ich als Vermieter habe eben meiner "Mietpartei" gesagt:

"Mach mal einen Kaffee, ich bin gleich mal da..." ... ... ...

Geht auch so... ;) ;) ;)

...und wehe, der Kaffee wäre Sch..e gewesen..., D A N N ... ... ... rofl rofl rofl

Grisu... :pfeifen:
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Zitat (Grisu1900, 06.03.2008)
...und ich als Vermieter habe eben meiner "Mietpartei" gesagt:
"Mach mal einen Kaffee, ich bin gleich mal da..." ... ... ...




Genau so wäre mein Mann auch vorgegangen ;) rofl :pfeifen:
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Nach fristgerechter Voranmeldung (also nicht mal eben "ich bin eben in der Gegend und komme in einer halben Stunde bei Euch rum") ist das einmal im Jahr durchaus rechtens, genau wie Renate schon schreibt. Gut, wenn dem Besitzer sein Eigentum wichtig ist ud er sich gut darum kümmert. :)
Unserer sagt sich immer 2 Wochen vorher an, da ist genug Zeit, die Hütte fernsehreif perfekt zu bekommen und sich arbeitszeitlich auf den Besuch einzurichten. :) :blumen:
Die Treffen laufen immer harmonisch ab- was gesagt und geklärt werden muß, wird eben gesagt und geklärt, ansonsten gibts Kaffeklatsch und Kuchenvertilgen und den neuesten Nachbarntratsch. Haus- und Gartenbegehung brauchen wir nie zu fürchten, die gestaltet sich immer fröhlich.
In unserem Häuschen gilt gemeinhin : "Wohlfühlen bei uns-für alle", also gilt das auch für den jährlichen Vermieterbesuch.
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Meine Mieter haben zum 30.04. gekündigt (Gott sei Dank) und wollen mir jetzt verwehren mit Interessenten die Wohnung zu besichtigen :angry:
Ich hatte telefonisch nett angefragt wann es denn am Besten passt und sie sagte mir doch stumpf "Unsere Rechtsanwältin hat gesagt das wir keinen reinlassen brauchen"
Mir ist dann leider der Kragen geplatzt und ich hab gesagt "Ihr seid echt das Letzte" :ph34r: Daraufhin hat sie den Hörer aufgeknallt.
Es steht sogar im Mietvertrag das sie Nachmieter/Interessenten reinlassen müssen. Hab ihr nun ne sms geschrieben (möchte nicht mehr mit ihr reden) das sie mir ein oder mehrere ihr genehme Termine nennen soll. Bin gespannt ob sie drauf reagiert.
Ansonsten werde ich einen Termin, oder mehrere, festlegen und dann wird es ernst.
Klar das ich ihr ein/zwei Wochen vorher Bescheid gebe. Ich denke aber das sie sich stur stellen wird. Was mach ich dann?
Ich bin einfach zu gutmütig :( Hatte schon ganz viel Ärger mit ihr.
Er ist ja ganz nett, aber sie :wacko:

Oh, sie hat mir grad geschrieben:
Am 18.03. 16.30Uhr nach vorheriger namentlicher Ankündigung der Besucher. Max.4 Pers. Sonst wendet euch direkt an unsere Anwältin

Gut, dann will ich das mal so machen -_- :zensiert:
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Hallo Schatzi,

ein Mieter hat nicht nur Rechte, er hat auch Pflichten. Und wenn die Noch-Mieter meinen, sie müssten niemanden reinlassen, dann mögen sie bitte noch einmal ihren Mietvertrag studieren und ihre Anwältin befragen.

Dir möchte ich raten: such dir selbst einen Anwalt (Mietrecht- eine Vermieterrechtsschutzversicherung hast du hoffentlich?!), denn auch als Vermieter hat man Rechte. Die Nachmieter kannst du evtl. auch mit Hilfe eines Maklers suchen, der kann dich dann auch zur Wohnungsübergabe begleiten. Hast du keinen Makler, nimm bitte unbedingt trotzdem min. einen Zeugen mit zur Übergabe, schau dir alles genau an (Kratzer im Parkett, verkalkte Wasserhähne, verstopfte Abflüsse, defekte Fliesen, dreckige Heizkörper, verkrusteter
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Danke Valentine :blumen:

Eine Vermieterrechtsschutzversicherung hab ich im Dezember abgeschlossen.
Die greift aber erst am 01.04. Ich hab mich auch bei Haus und Grund angemeldet.
Die schreiben passende Briefe für mich und ich hab schon mal ne Rechtsberatung.

Eine Kaution habe ich leider nicht verlangt. Bin sogar, liebenswürdig wie ich bin, noch mit der Miete runter gegangen. Die Mieter sind Anfang zwanzig und ich kenne sie schon seit sie in der Grundschule waren.

Sie kürzen die Miete wegen Nichtigkeiten. Wollen die Wasserabrechnung nicht zahlen weil das nicht extra im Mietvertrag steht. Strom und Gas geht auf ihre Rechnung. Damit hab ich nichts zu tun.
Aber das man das Wasser bezahlen muß sagt doch der klare Menschenverstand das das nach Verbrauch geht.
Ich bin echt sauer und traurig das ich so ausgenutzt werde. Sie wissen das ich die Miete nicht für mich brauche, sondern für Omas Altersheimaufenthalt.
Ein Rechtsstreit würde im Moment aber noch teuer für mich werden. Ich warte erstmal auf die Wohnungsübergabe.
Sie durften einen Kamin im Flur aufstellen und ein riesiges Aquarium ...
Hatten eigentlich alle Freiheiten.

Ich ärgere mich über mich selber das ich so gutmütig bin war.

Könnte noch viel schreiben, aber ich will mich nicht schon wieder aufregen. Bin ja froh das es bald ein Ende hat.
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Zitat
Schatzi Geschrieben am: 08.03.2008 13:07:05 


beim nästen weiste mehr.
und für extras, mache einen brief zurecht wo du ihnen das erlaubst.
jedoch nicht den satz, nach beendigung des mietens(oder so) ist der urzustand wieder herzustellen.
beim nächsten mieter werde ich einen vertrag vom rechtsanwald aufsetzen lassen.
bin auch geheilt vom verständnis.
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@Schatzi

Wenn du beim Haus und Grundverein angemeldet bist, warum nimmst du nicht deren Formulare für Mietverträge?

Mit denen gabs bei keinem unserer Mandanten je Probleme.

Nur nebenbei, denke da steht alles drin.

Sondersachen wie Tiere etc. müssen halt geklärt werden.
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Zitat (Schatzi, 08.03.2008)
Sie kürzen die Miete wegen Nichtigkeiten. Wollen die Wasserabrechnung nicht zahlen weil das nicht extra im Mietvertrag steht. Strom und Gas geht auf ihre Rechnung. Damit hab ich nichts zu tun.
Aber das man das Wasser bezahlen muß sagt doch der klare Menschenverstand das das nach Verbrauch geht.

Nun, ich habe bislang öfters zur Pauschalmiete gewohnt als nach Verbrauch, sooo selbstverständlich ist das nicht, speziell in Einliegerwohnungen wird gerne "warm komplett" bezahlt.

Wenn Du Pech hast und einen "zu alt forulierten" Mietvertrag verwendet hast, sind Deine Mieter noch nicht einmal zur Renovierung verpflichtet - nämlich dann, wenn für die Renovierungen starre Fristen vorgegeben werden, ohne auf die tatsächliche Abnutzung Rücksicht zu nehmen (also zB "alle 5 Jahre" oder "mindestens alle 5 Jahre" - gültig wäre hingegen "je nach Abnutzung, im Regelfall alle 5 Jahre").

Ich habe momentan Probleme als Mieter, ich bin in eine absolut unrenovierte Bruchbude eingezogen und hatte mit meiner Vermieterin abgemacht, dass ich dafür unrenoviert ausziehen werde. Probleme gab es nie, ich habe keine kleinlichen Mietkürzungen vorgenommen, immer pünktlich gezahlt etc...

Nun hat die Dame einen neuen Lebensteilabschnittsgefährtendarsteller, der meint, zeigen zu müssen, wer der Herr im Hause ist (Vollmacht hat er sich von ihr besorgt). Auf einmal will man der gesamten Etage vorschreiben, ob man eine Zwischentüre geöffnet bzw. geschlossen halten darf, ob im Flur das Lüften erlaubt ist etc. Nun werde ich natürlich auch kleinlicher - auf meine noch höfliche, aber schon direkte Anfrage, wann denn mit der Nebenkostenabrechnung zu rechnen ist (erstaunlicherweise brauchte die immer etwa 10 Tage ab Ablesung, wenn etwas nachzuzahlen war, nun warte ich schon zehn Wochen darauf, und letztes Jahr haben wir etwa 50% weniger Öl verbraucht - da will wohl jemand Gelder zurückhalten) - nun habe ich ob meiner Aufmüpfigkeit die Eigenbedarfskündigung zum 1.6. erhalten. Macht mir eher weniger, weil ich eh dort ausziehen wollte, da aber die Kündigung in ihrer Form hinten und vorne nicht rechtens ist, wüsste ich nicht, wieso ich nicht alle Vorteile daraus ziehen sollte, die mir rechtlich irgendwie zustehen :pfeifen:
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Das sehe ich auch so niliqb. Sei froh das du ausziehst.

@Brinarina
Bei Haus und Grund bin ich erst eingetreten als es Unstimmigkeiten gab.
Hab noch einen Einheitsmietvertrag benutzt.
Die Neuen bekommen natürlich den von H.u.G. ;)

Ich würde gerne das Haus verkaufen um nicht mehr Vermieter sein zu müssen.
Geht leider wegen dem Wohnrecht von Oma nicht. Dann müssten wir den Altenheimaufenthalt komplett selber zahlen.



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Zitat (Schatzi, 07.03.2008)
Am 18.03. 16.30Uhr nach vorheriger namentlicher Ankündigung der Besucher. Max.4 Pers.

Sag den Wohnungsinteressenten, daß sie gültige Ausweispapiere mitbringen müssen. Sollten sie die Überprüfung ihrer Person verweigern, wars das mit der Besichtigung.
Daß Vermieter und Interessenten der persönliche Krempel von den Bewohnern nichts angeht und nur eine Begutachtung des Vermietereigentums erlaubt ist, sollte an sich selbstverständlich sein. Ich kenne einen Fall, wo nach entsprechendem Verhalten des Vermieters der Mieter bei Besuchen von Vermieterseite sein Eigentum immer mit Drähten, die mit gepulster Hochspannung gespeist wurden, abgesichert hat. ;) :D
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Zitat (niliqb, 08.03.2008)


Nun hat die Dame einen neuen Lebensteilabschnittsgefährtendarsteller, der meint, zeigen zu müssen, wer der Herr im Hause ist (Vollmacht hat er sich von ihr besorgt). Auf einmal will man der gesamten Etage vorschreiben, ob man eine Zwischentüre geöffnet bzw. geschlossen halten darf, ob im Flur das Lüften erlaubt ist etc.

Hallo ...

Mache Dich mal schlau, als was diese Tür gilt; gerade die Landesbauordnung ist ein sich immer wieder aktualisierendes Schriftwerk, wonach die Bauaufsichtsbehörde rigoros handelt.

Problem ist, das nach dem §3 immer der Betreiber in der Schuld/ Pflicht ist...

Dann gibt es auch Vorgaben, wie hoch der "Luftumsatz" in Treppenhäusern sein MUß!!!

Ich kann nur nochmal sagen, wenn ich Probs auf mich zukommen sehe, dann gebe ich meinen Mietern die """Anweisung""", sie sollen schon mal Kaffee kochen, ich käme dann gleich mal... rofl rofl rofl

Geil ist das, wenn ich im Singlehaushalt mal gerade Kaffee- Ebbe haben sollte (eher selten), ABER kein Mieter/ Vermieter- Prob, freuen die sich immer, mich mit Kaffee abzufüllen... rofl rofl rofl

Grisu..., der sich mal Mieter suchen sollte, die vielleicht Bier trinken... rofl rofl rofl
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