Ärger mit Vermieter

In: Wohnen
Hallo liebe Mutti´s,

heute muss ich meinem Ärger mal Luft machen. Hatte eine Begegnung mit meinen Vermieter der besonderen Art.
Also, heute war der Vermieter im Haus ( wohnt nicht in selbigen - gott sei dank ), er bekam eine Lieferung Dämmmaterial, womit er unseren Keller dämmt. So weit so gut. Wir begegnen uns und grüßen, dann ruft er nach mir , ich gehe hin. Sagt er: " was steht denn in eurem Keller alles rum, kann man da nicht was zum Sperrmüll raus stellen "?( ist bei uns gerade und haben wir auch schon gemacht ).
Sage ich : " das ist ein Keller, darin will ich doch nicht wohnen."
In dem Keller steht wirklich alles mögliche, aber weder Abfall, noch riecht es. Aber dafür hab´ich ja den Raum. Gut, die Sache war für mich erledigt und ich ging weiter. Dann denke ich mir, hoppla, warum geht der einfach in unseren Keller ?. Er ist zwar nicht versperrt, aber trotzdem hat er kein Recht da rumzuschnüffeln.
Also, ich wieder zurück, habe mir schon Worte zurecht gelegt und ich war wirklich ruhig und weder frech noch sonst was. Habe ihn darauf angesprochen warum er einfach in unseren Keller geht, sagt er: ist doch kein Schloss dran !!!!!!! Er habe ja nur geschaut ob unsere Dämmplatten in Ordnung sind.
Der kommt alle Naselang bei uns vorbei, der kann doch klingeln und dann zeige ich ihm den Keller gerne - ich habe ja nix zu verbergen !!!!!!!.
Aber so nicht, bin echt stinkig. Außerdem hat er einen Ersatzschlüssel für unsere Wohnung, glaube zwar nicht das er einfach rein gehen würde, aber mir geht´s ums Prinzip.
Jetzt hängt ein Schloss dran und ich bin gespannt wie´s weiter geht.
Ich will mich nicht streiten, aber ich finde mich hier eindeutig im Recht ! Oder ?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Vorhängeschloss ist empfehlenswert, um unbefugten Zutritt zu verhindern und dir ein sicheres Gefühl zu geben. Damit stellst du sicher, dass dein Vermieter nicht unerlaubt deinen Keller betritt und du deine Privatsphäre wahren kannst.

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Ja natürlich. In Deinem Keller hat niemand was zu suchen. Auch nicht der Vermieter. Und dabei ist es ganz egal ob dieser abgeschlossen ist oder nicht. Punkt.

Das mit dem Schloss ist ne gute Idee. Ist Dein gutes Recht. :augenzwinkern:
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hallo, ich habe sogar den Doppelten oder Zweitschlüssel des Vermieters zur Wohnung verlangt als ich eingezogen bin und der ist jetzt beim Notar hinterlegt das der Vermieter diesen mit wichtigen Grund erhalten kann. Soweit kommt es noch das mein Vermieter macht was er will wenn ich nicht da bin...obwohl ich das nicht glaube...
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Beim Einzug bekommt der Mieter alle (!) Schlüssel. Der Vermieter hat kein Recht auf einen Ersatz-/Zweit/Drittschlüssel. Soweit ist das geregelt, dass das Vertrauensverhältnis des Vermieters soweit gehen muss.

Du kannst ja das Schloss der Wohnungstür auswechseln - dann steht er nämlich blöd da und wenn er fragt, wieso du's getauscht hast, weißt du, was er vorhatte. (Wenn er denn so doof ist, zu fragen)
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Zitat (MINI77 @ 10.03.2008 21:49:29)
Du kannst ja das Schloss der Wohnungstür auswechseln - dann steht er nämlich blöd da und wenn er fragt, wieso du's getauscht hast, weißt du, was er vorhatte. (Wenn er denn so doof ist, zu fragen)

:daumenhoch:

Stimmt, das ist doch mal ne super Idee. Kannst Du natürlich auch machen.

Wichtig ist nur, dass Du das "alte" Schloss aufbewahrst, so dass Du es beim Auszug aus der Wohnung wieder einbauen kannst. ;)

Wir haben das bei uns hier so geregelt. Mein Vermieter (wohnt mit im Haus) hat einen Schlüssel für meine Wohnung. Allerdings befindet sich der in einem Versiegelten Briefumschlag. Aber ich finde das echt gut. Für den Fall der Fälle, kann ja immer mal was sein. Auch wenn ich nur mal meinen Schlüssel vergessen/verloren habe. In solchen Momenten bin ich dann froh, dass er einen Schlüssel hat.

Er würde aber auch nie ungefragt in meine Wohnung gehen!
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Zitat (Don Promillo @ 10.03.2008 21:57:24)
Er würde aber auch nie ungefragt in meine Wohnung gehen!

So sollte das auch sein, aber es gibt gaaaaanz andere. Ich hätte sowas nie gedacht, aber wir habens ihm sogar nachgewiesen mit nem Klebstreifen unten an der Tür, der morgens noch intakt war und nachmittags zerrissen.

Leutz gibts... tztztz :blink:
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Zitat (MINI77 @ 10.03.2008 22:00:41)
So sollte das auch sein, aber es gibt gaaaaanz andere. Ich hätte sowas nie gedacht, aber wir habens ihm sogar nachgewiesen mit nem Klebstreifen unten an der Tür, der morgens noch intakt war und nachmittags zerrissen.

Leutz gibts... tztztz :blink:

Ist doch aber ganz einfach. Nimm ihm entweder den Schlüssel ab, oder verlange, dass der in einen versiegelten Umschlag kommt. Dann kann auch nix mehr verrutschen.

Oder Du machst es so, wie Du selbst vorgeschlagen hast. Neues Schloss rein und der Fisch ist geputzt. :augenzwinkern:
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Das mit dem Schloß war völlig richtig und ist Dein gutes Recht! :blumen:

Wir haben nach unserem Einzug sofort ein neues Schließsystem eingebaut, um auf Nummer sicher zu gehen. Da wir ein Haus gemietet haben, wurden alle Schlösser getauscht, also auch Außenkellertür und Garage.
Der Vermieter kann einem immer erzählen, ja, natürlich seien das alle Schlüssel -blah-blah :pfeifen: und muß es nicht so meinen. ;) Wer beweist wem das Gegenteil?

Als wir noch im Mehrparteienhaus wohnten, war das Tauschen des Wohnungstürschlosses und ein Schloß vor Keller- und Speicherraum das Allererste.
Soweit ich weiß, gibt es kein Gesetz, was das verbietet.
Desgleichen darf der Vermieter niemals ohne Dich gefragt zu haben und ohne rechtzeitige Voranmeldung das gemietete Objekt betreten. Das schließt auch (abgeschlossene) Keller und Speicherräume, sofern zur gemieteten Wohnung gehörend, mit ein.

Sollen Arbeiten (z.B. Eure Dämmarbeiten) vorgenommen werden, ist Dir wenigstens eine Woche vorher Bescheid zu geben, daß du dann- und -dann die Arbeiter in Deinen Keller lassen mußt.

Ein Tip: Baut man ein eigenes Schließsystem ein, sollte man, um ggf. späteres Theater zu vermeiden, alles an ausgewechselten Schlössern aufheben und bei Auszug zurückbauen: exakt so, wie man es übernommen hat. :)

Bearbeitet von Die Bi(e)ne am 11.03.2008 00:56:02
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Zitat (Die Bi(e)ne @ 11.03.2008 00:54:09)
Das schließt auch (abgeschlossene) Keller und Speicherräume, sofern zur gemieteten Wohnung gehörend, mit ein.

Es muss noch nicht mal abgeschlossen sein. Das ist ja der Witz. Ungefragt, also ohne Erlaubnis darf sich keiner Zutritt zu den gemieteten Räumen verschaffen.

Selbst wenn Deine Wohnungstür offen stehen würde darf hier ohne Erlaubnis keiner eintreten. Auch dies wäre Hausfriedensbruch.

Das auswechseln Von Schlössern ist legitim und darf auch vom Vermieter nicht verboten werden. Der Vermieter kann jedoch verlangen, dass die Mietsache nach Mietende wieder im ursprünglichen Zustand übergeben wird. Mann sollte daher das ersetzte Schloss in jedem Fall aufbewahren und beim Auszug wieder einbauen. ;)
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Hi :blumen:
In Versicherungskreisen nennt man das nicht verschließen einer Tür
Verleitung zum Diebstahl - dh. wenn dir mal etwas aus deinem Keller wegkommt,zb.ein Fahrrad oder so, guckst du beim Ersatz in die Röhre.
Vieleicht ist dein Vermieter ja auch nicht der einzigste der schon in deinem Keller rumgestromert ist, von den anderen weißt du evtl ja garnix ..
Steht evtl mal eure Hoftüre offen weil jemand sie vergessen hat abzuschließen, hast du evtl. sogar noch Übernachtungsgäste in deinem Keller, also schleunigst ein Vorhängeschloss davor machen.
LG :D
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@ Weissnix

Mal abgesehen von Versicherung und Diebstahl. Es ging ja hier um die Frage, ob das Betreten erlaubt ist oder nicht.

Sonst hat Du natürlich schon recht. Aber ich finde es eine Frechheit vom Vermieter auf die Frage, was er denn im Keller zu Suchen hat zu amtworten: "Wieso - ist doch nicht abgeschlossen". Das find ich ziemlich dreist. :angry:
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Stimmt, Don. :) :blumen:
Man muß in vielen Fällen von recht tolldreister Vermieterklientel ausgehen, die meint, sich alles erlauben zu dürfen und mit selbstverständlichem Auftreten (auch im Unrecht) ihre Mieter erstmal einzuschüchtern. Wie in Zartbitters Fall. :wallbash:
Man darf es sich nicht gefallen lassen und muß sein Recht als Mieter kennen (genau wie die Pflichten).

Der Vermieter darf auch nicht vorschreiben, was der Mieter in seinem Keller/Speicher lagert, sofern das Gelagerte nicht in irgendeiner Weise andere belästigt oder unhygienisch bzw. gesundheitsgefährdend oder brandgefährlich ist.
Solche "Tips" wie: "Was hammse'n da für'n Schruz gestapelt, das kann doch auf'n Müll" braucht man nicht ernst zunehmen- es ist plump und dreist und ärgerlich, klar.
Aber am besten ist, man reagiert cool und sagt mit dem freundlichsten Lächeln: "Danke für die effiziente Abfallberatung, aber was bei mir auf den Sperrmüll kommt, entscheide ich doch noch selbst." (Hab ich mal gemacht.)
Solche "Frechheiten" :D kann man sich dann erlauben, wenn der Raum trotz ein paar gelagerter Sachen doch ordentlich wirkt und plumpe Kritik nicht gerechtfertigt ist.
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Der Vermieter hat absolut kein kein Recht alleine in Deinen Keller zu gehen. Und er hat überhaupt kein Recht auf ein Schlüssel zu Deiner Wohnung!
Ich an Deiner Stelle würde ihm das mal klar machen. Keine Angst! Du bist im Recht! Wenn er den Schlüssel nicht sofort raus gibt, dann wechsel das Türschloß aus!!!
Und lass Dich ja nicht von ihm einschüchtern!! Du bist im Recht!!!
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Ich würde da auf jeden Fall ein neues Schloss einsetzen .Denn was nützt dir

die herausgabe aller Schlüssel ?-denn wer weiss wieviele Schlüssel er tatsächlich noch hat ?

Sowas würde sich unser Vermieter gar nicht erlauben -denn hätte ich schon gelyncht. :bigboss:
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Zitat (Don Promillo @ 11.03.2008 01:38:38)
Selbst wenn Deine Wohnungstür offen stehen würde darf hier ohne Erlaubnis keiner eintreten. Auch dies wäre Hausfriedensbruch.

Dann hat mein Vermieter damals "als ich noch jung war" *lach* also tatsächlich was falsch gemacht!
Mir haben damals alle Nachbarn erzählt, das wäre normal und doch nur nett... .

Ich hatte nämlich - wegen Partygroßeinkaufs - die Wohnungstüre nur angelehnt, um nicht - nach dem ich die ganzen Treppen alles wiederholt hochgehieft hatte - auch noch die Türe nochmal aufsperren zu müssen.
Die Haustüre unten fiel ja ohnehin jedesmal automatisch ins Schloss.

Als ich bepackt wieder hochkam, stand der Kerl in meinem Schlafzimmer auf dem Fenstersims und bastelte am Rollokasten rum.
Ich bin vielleicht erschrocken!
Erklären tat er obercool, daß er ohnehin heute von einer anderen Mietpartei im Hause eingeladen gewesen wäre und beim herkommen auf der Strasse bemerkt hätte, daß da oben am Kasten was nicht ganz ordentlich aussehen würde... .
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Das Problem mit dem Vermieter in der Wohnung hatte ich auch schon. Türschloss ausgewechselt.... und dann ging das Theater los. Er hat mir sogar mit der Polizei gedroht, ist aber nichts nachgekommen, weil er warscheinlich wusste, dass er im Unrecht ist. Der Ersatzschlüssel lag 10 Minuten von der Wohnung entfernt bei Bekannten, weil ich mich auch gerne mal aussperre :pfeifen: . Aber das wollte überhaupt nicht.

Bloß nicht unterkriegen lassen :blumen:
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Zitat (Antina @ 17.03.2008 15:49:20)
Dann hat mein Vermieter damals "als ich noch jung war" *lach* also tatsächlich was falsch gemacht!
Mir haben damals alle Nachbarn erzählt, das wäre normal und doch nur nett... .

Ich hatte nämlich - wegen Partygroßeinkaufs - die Wohnungstüre nur angelehnt, um nicht - nach dem ich die ganzen Treppen alles wiederholt hochgehieft hatte - auch noch die Türe nochmal aufsperren zu müssen.
Die Haustüre unten fiel ja ohnehin jedesmal automatisch ins Schloss.

Als ich bepackt wieder hochkam, stand der Kerl in meinem Schlafzimmer auf dem Fenstersims und bastelte am Rollokasten rum.
Ich bin vielleicht erschrocken!
Erklären tat er obercool, daß er ohnehin heute von einer anderen Mietpartei im Hause eingeladen gewesen wäre und beim herkommen auf der Strasse bemerkt hätte, daß da oben am Kasten was nicht ganz ordentlich aussehen würde... .

:D ...wie nett... ;)
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