Früher bekam man bei Hochzeit und bei Umzug in eine andere Stadt einen Tag frei ( bezahlt ).
Wie ist das heutzutage geregelt?
Also soweit ich weiss, steht Dir lt. Gesetz wegen Umzugs KEIN Sonderurlaub zu - das könnte natürlich im Tarifverftag anders aussehen.
Oder aber, der Umzug geschieht aus betriebsbedingten Gründen, dann gibt es 1 Tag.
Bei (der eigenen) Hochzeit steht Dir 1 Tag Sonderurlaub zu.
Sonderurlaub nach § 616 BGB: Ja oder nein?
Familiäre Ereignisse (außergewöhnliche):
Ja , Beispiele: eigene Hochzeit oder Silberhochzeit, goldene Hochzeit der Eltern, Geburt oder Hochzeit des eigenen Kindes, Tod eines nahen Angehörigen
Umzug
Ja , sofern der Umzug während der Arbeitszeit objektiv notwendig ist
Oder schau gleich da: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung20050.html
Als ich vor 2 Jahren umgezogen bin hab ich eine Tag Sonderurlaub gekriegt. War in der gleichen Stadt
Ansonsten wärens zwei Tage gewesen. Kommt wohl aber auch auf den Arbeitgeber an :blumen:
Also ich kenne das auch so wie lisp es beschrieben hat.
Ich habe bei besonderen Anlässen auch immer einen Tag freibekommen.
Ob das aber alle Firmen gleichermaßen anerkennen weiß ich nicht. Aber vielleicht ist das ja auch im Arbeitsvertrag oder ggf. im Manteltarifvertrag geregelt... :keineahnung: