Zitat (TiggyM @ 25.02.2018 23:25:02) Danke für eure Antworten
Also sein rollerschein und den Mietvertrag muss sie aus seinen Ordner im Schreibtisch genommen haben. Der Mietvertrag war schriftlich da stand nix von drei Monaten Kündigung Frist und die Wohnung sollte besenrein übergebenen werden. Er hat übrigens nur in der Wohnung geraucht wen er besuch hatte. Also keine gelben Wände oder schlimmer.
Wenn im Mietvertrag nichs über einzuhaltende Kündigungszeiten steht, dann gelten die gesetzlich festgelegten Fristen. Die sind abhängig von der Mietdauer. Jemandem, der nur wenige Jahre in einer Wohnung gewohnt hat, stehen nur kürzere Kündigungsfristen zu (3 Monate) als jemandem, der bereits 10, 20 Jahre oder länger in der Wohnung wohnt. Kautionsforderungen sind nur nach Absprache zwischen Mieter und Vermieter bei Vertragsabschluss möglich, müssen im Mietvertrag festgehalten werden, außerdem auf ein Konto eingezahlt werden, das zugunsten des Mieters verzinst wird. Nachträgliche Kautionsforderungen sind nicht zulässig, solange ein Mieter nicht ganz offensichtlich an der gemieteten Wohnung Schäden anrichtet. Dazu gehört aber nicht Rauchen, sofern es nicht im Mietvertrag von vornherein ausgeschlossen war.
Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen- sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter aus.
Ob das unerlaubte Eindringen der Vermieterin in eine Mietwohnung ein Grund zur fristlosen Kündigung des Mieters ist, müsste mit Hilfe eines Anwaltes (oder des Mieterbundes, oder ggf. bei der Rechtsberatung bei Gericht) geklärt werden. Die Dame könnte angeben, dass sie Gefahr gesehen hat und deswegen in die Wohnung gegangen ist. Dass sie den Rollerschein an sich genommen hat, ist eindeutig Diebstahl, in diesem Zusammenhang relativiert sich eine mögliche Behauptung, dass sie Gefahr gesehen hat - wer Gefahr abwenden will, schnüffelt nicht in einer Wohnung herum und klaut dann noch Papiere! Also Strafanzeige erstatten und nach Möglichkeit dabei vorlegen, in welcher Form sie sich über die Herausgabe des Rollerscheins geäußert hat. U.U. liegt auch noch der Straftatbestand der Erpressung vor.
What´s App- Nachrichten mögen heute eine gängige Methode sein, privat miteinander zu kommunizieren, rechtlich wirksam sind sie aber nicht. Wenn die Vermieterin was von dem Neffen will, dann soll sie das schriftlich formulieren und ihm per Post zustellen lassen.
Ab sofort mit der Vermieterin nur noch schriftlich kommunizieren, Kopie davon behalten, am besten immer mit Einschreiben+Rückschein zustellen lassen.
Zunächst würde ich der Dame zur Vermeidung einer Strafanzeige eine Frist zur Rückgabe der Papiere setzen (sei freundlicher, es ärgert mehr!), gleichzeitig aber ankündigen, dass sie mit einer Strafanzeige zu rechnen hat wegen Hausfriedensbruchs, Diebstahls und ggf. Erpressung, sofern diese Frist nicht eingehalten wird. Eine Frist von einer Woche ist angemessen. Selbst, wenn sie einen Anwalt einschaltet, muss der erst einmal nachweisen, wie die Vermieterin rechtens (!) an die Papiere gekommen ist, die sie als Druckmittel zur Zahlung einer nicht vertraglich festgehaltenen Kaution einsetzen will. Dass der Mietvertrag nicht mehr in der Hand des Neffen ist, dürfte kein Problem sein, wenn er sich bei Mietvertragsunterzeichnung nicht ganz blöd angestellt hat und darauf geachet hat, dass Nicht-Zutreffendes gestrichen wird. Sonst wäre ihr eine nachträgliche Eintragung einer Kaution in beiden Mietvertragsausfertigungen möglich, und der Neffe eindeutig der Dumme. Es sei denn, er hatte für den Mietvertragsabschluss einen Zeugen.
Hatte der Neffe denn bei der Wohnungsabnahme wenigstens einen Zeugen dabei, wenn er schon kein Protokoll gefordert hat?
Hat er den Schlüssel abgegeben? Solange der Mietvertrag gilt und er Miete bezahlen muss, steht ihm die Nutzung der Wohnung zu - selbst, wenn er nur einmal am Tag dort vorbeigeht, um damit die Vermieterin zu ärgern.
Also Schlüssel zurückfordern (schriftlich!) und erst am letzten Tag des Mietverhältnisses zurückgeben. Dann neue Abnahme machen mit Protokoll und möglichst einem Zeugen. Warum sollte die Vermieterin vorher schon die Möglichkeit haben, die Wohnung weiter zu vermieten und ggf. damit doppelt Miete einzustreichen?
Mir ist, ehrlich gesagt, unverständlich, wie man derart uninformiert Verträge abschließen und kopflos reagieren kann, wenn sich Schwierigkeiten auftun. Ein Kind in den Brunnen fallen zu lassen und sich dann erst darum zu kümmern, wie man es wieder rausholt, ist die falsche Reihenfolge.