Auszugs Ärger

Hallo

Ich brauche mal ein Rat?
mein Neffe hat ärger mit seine Vermieterin da sie wen er nicht da ist in seine Wohnung geht und sich bei in beschwert das sein Aschenbecher voll ist und er in der Wohnung raucht..
Nun hat sie seine Wohnung gekündigt bis zum 30.4 soll er raus sein. Da er aber die schnautze voll hat ist er jetzt schon ausgezogen und hat eine Wohnungsübergabe gemacht leider hat er sich kein Protokoll geben lassen und jetzt hat sie in per Watsapp eine nachricht geschrieben das er noch zwei Monatsmieten zahlen soll für März und April und auch die kosten der Renovierung übernehmen muss.
Sein Mietvertrag hat Sie und Sie hat aus seine Wohnung die Papiere für ein Roller genommen und gibt die erst wider raus wen er die zwei Monatsmieten bezahlt.
Und mit den Anwalt droht sie auch. Die Wohnung selbst hat er gestrichen und gereinigt also da waren weiter keine Schäden. Die Wohnung hat er vor vier Jahren bezogen ohne Kaution.
Wie sollen wir uns weiter verhalten weil wir auch die Papiere für den Roller brauche und Mietvertrag haben wir auch nicht.
Ich würde sagen: die beiden Monatsmieten muss er bezahlen, da hat die Vermieterin recht.
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Zitat (SissyJo @ 25.02.2018 22:37:54)
Ich würde sagen: die beiden Monatsmieten muss er bezahlen, da hat die Vermieterin recht.

Ich schließe mich an.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für Mieter drei Monate bei Kündigung zum Monatsende (in diesem Fall wohl Ende Februar?).
Da kann er froh sein, wenn er nicht auch noch für Mai bezahlen muss.

Bearbeitet von Jeannie am 25.02.2018 22:59:02
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Ob er vorher auszieht oder nicht - die Miete muß bis 30.4 gezahlt werden.
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Die Wohnung eines Rauchers ist auch nicht unbedingt einwandfrei renoviert, nur weil er gestrichen und durchgeputzt hat. Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht. Seinen Mietvertrag muss sie ihm allerdings geben, darauf hat er ein Recht. Und dann mal bitte lesen, wie die Renovierung bei Auszug geregelt ist.

Warum hat die Vermieterin überhaupt seine Papiere in den Händen? Die Fahrzeugpapiere kann sie nicht einfach behalten. Das wäre ja, als wenn die Polizei den Führerschein einziehen würde. Dagegen sollte er sich wehren, notfalls selbst Rechtshilfe suchen. Der Vermieterin ist es außerdem nur in einem dringenden Notfall erlaubt, eine vermietete Wohnung zu betreten.
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Da die Vermieterin ihm zum 30.4. gekündigt hat, muss er auch bis dahin zahlen. Was die unerlaubten Visiten der Vermieterin in seiner Wohnung angeht und den einbehalten Rollerschein, das hätte sie sich bei mir nicht erlaubt (wie kam sie eigentlich an den Schein? Eventuell ist das schon Diebstahl? Würde ICH mit meinem Anwalt mal klären) die Renovierung, sofern er gestrichen hat, könnte sie sich bei mir auch von der Liste streichen. So wie du es hier aber beschreibst, wäre alles außer den zwei Monatsmieten eher ein Fall für einen Anwalt.

Tante Edit hat mal Handytippfehler korrigiert *schäm*

Bearbeitet von Binefant am 25.02.2018 23:03:29
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Das sehe ich anders.
Unbefugtes Betreten von vermietetem Wohnraum ist Hausfriedensbruch. Würde der Vermieterin darauf begründet eine fristlose Kündigung zustellen und ihr androhen den Hausfriedensbruch auch strafrechtich verfolgen zu lassen, wenn sie nicht spurt. Hausfriedensbruch ist Antragsdelikt, d.h. vom Geschädigten muß Strafantrag gestellt werden, wenn er das geahndet haben möchte.
Wegen der beschagnahmten Papiere würde ich ihr androhen, daß die gegebenfalls vom Gerichtsvollzieher - notfalls mit gewaltsamer Unterstützung von Polizei, wenn sie dem Gerichtsvollzieher nicht freiwillig die Durchsuchung ihrer Wohnung ermöglicht - geholt werden. Dazu müßte der Neffe einen Vollstreckungsbescheid vom Gericht besorgen.
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Danke für eure Antworten
Also sein rollerschein und den Mietvertrag muss sie aus seinen Ordner im Schreibtisch genommen haben. Der Mietvertrag war schriftlich da stand nix von drei Monaten Kündigung Frist und die Wohnung sollte besenrein übergebenen werden. Er hat übrigens nur in der Wohnung geraucht wen er besuch hatte. Also keine gelben Wände oder schlimmer.
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Dann stimme ich Dudelsack zu: Anzeige erstatten. Die Vermieterin hatte in seiner Wohnung nix zu suchen, in den Ordnern auf dem Schreibtisch schon mal gar nicht!!!
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Zitat (TiggyM @ 25.02.2018 23:25:02)
sein rollerschein und den Mietvertrag muss sie aus seinen Ordner im Schreibtisch genommen haben

Komische Formulierung.
Ihr seid Euch also gar nicht sicher, dass sie die Papiere rausgenommen hat, verstehe ich das richtig??????????
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Zitat (TiggyM @ 25.02.2018 23:25:02)
Danke für eure Antworten
Also sein rollerschein und den Mietvertrag muss sie aus seinen Ordner im Schreibtisch genommen haben. Der Mietvertrag war schriftlich da stand nix von drei Monaten Kündigung Frist und die Wohnung sollte besenrein übergebenen werden. Er hat übrigens nur in der Wohnung geraucht wen er besuch hatte. Also keine gelben Wände oder schlimmer.

Übergebe die Sache einem Rechtsanwalt. Das geht ja garnicht, daß die Vermieterin in fremden Ordnern wühlt und Papiere entwendet.
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Zitat (SissyJo @ 26.02.2018 00:42:42)
Komische Formulierung.
Ihr seid Euch also gar nicht sicher, dass sie die Papiere rausgenommen hat, verstehe ich das richtig??????????

Ja das hab ich falsch geschrieben. Sie hat geschrieben das sie den Rollerschein erst zurück gibt wen sie die zwei Monatsmieten hat und den Mietvertag hatte er in den gleichen Ordner.
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Zitat (TiggyM @ 25.02.2018 23:25:02)
Danke für eure Antworten
Also sein rollerschein und den Mietvertrag muss sie aus seinen Ordner im Schreibtisch genommen haben. Der Mietvertrag war schriftlich da stand nix von drei Monaten Kündigung Frist und die Wohnung sollte besenrein übergebenen werden. Er hat übrigens nur in der Wohnung geraucht wen er besuch hatte. Also keine gelben Wände oder schlimmer.

Wenn im Mietvertrag nichs über einzuhaltende Kündigungszeiten steht, dann gelten die gesetzlich festgelegten Fristen. Die sind abhängig von der Mietdauer. Jemandem, der nur wenige Jahre in einer Wohnung gewohnt hat, stehen nur kürzere Kündigungsfristen zu (3 Monate) als jemandem, der bereits 10, 20 Jahre oder länger in der Wohnung wohnt. Kautionsforderungen sind nur nach Absprache zwischen Mieter und Vermieter bei Vertragsabschluss möglich, müssen im Mietvertrag festgehalten werden, außerdem auf ein Konto eingezahlt werden, das zugunsten des Mieters verzinst wird. Nachträgliche Kautionsforderungen sind nicht zulässig, solange ein Mieter nicht ganz offensichtlich an der gemieteten Wohnung Schäden anrichtet. Dazu gehört aber nicht Rauchen, sofern es nicht im Mietvertrag von vornherein ausgeschlossen war.
Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen- sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter aus.
Ob das unerlaubte Eindringen der Vermieterin in eine Mietwohnung ein Grund zur fristlosen Kündigung des Mieters ist, müsste mit Hilfe eines Anwaltes (oder des Mieterbundes, oder ggf. bei der Rechtsberatung bei Gericht) geklärt werden. Die Dame könnte angeben, dass sie Gefahr gesehen hat und deswegen in die Wohnung gegangen ist. Dass sie den Rollerschein an sich genommen hat, ist eindeutig Diebstahl, in diesem Zusammenhang relativiert sich eine mögliche Behauptung, dass sie Gefahr gesehen hat - wer Gefahr abwenden will, schnüffelt nicht in einer Wohnung herum und klaut dann noch Papiere! Also Strafanzeige erstatten und nach Möglichkeit dabei vorlegen, in welcher Form sie sich über die Herausgabe des Rollerscheins geäußert hat. U.U. liegt auch noch der Straftatbestand der Erpressung vor.
What´s App- Nachrichten mögen heute eine gängige Methode sein, privat miteinander zu kommunizieren, rechtlich wirksam sind sie aber nicht. Wenn die Vermieterin was von dem Neffen will, dann soll sie das schriftlich formulieren und ihm per Post zustellen lassen.
Ab sofort mit der Vermieterin nur noch schriftlich kommunizieren, Kopie davon behalten, am besten immer mit Einschreiben+Rückschein zustellen lassen.
Zunächst würde ich der Dame zur Vermeidung einer Strafanzeige eine Frist zur Rückgabe der Papiere setzen (sei freundlicher, es ärgert mehr!), gleichzeitig aber ankündigen, dass sie mit einer Strafanzeige zu rechnen hat wegen Hausfriedensbruchs, Diebstahls und ggf. Erpressung, sofern diese Frist nicht eingehalten wird. Eine Frist von einer Woche ist angemessen. Selbst, wenn sie einen Anwalt einschaltet, muss der erst einmal nachweisen, wie die Vermieterin rechtens (!) an die Papiere gekommen ist, die sie als Druckmittel zur Zahlung einer nicht vertraglich festgehaltenen Kaution einsetzen will. Dass der Mietvertrag nicht mehr in der Hand des Neffen ist, dürfte kein Problem sein, wenn er sich bei Mietvertragsunterzeichnung nicht ganz blöd angestellt hat und darauf geachet hat, dass Nicht-Zutreffendes gestrichen wird. Sonst wäre ihr eine nachträgliche Eintragung einer Kaution in beiden Mietvertragsausfertigungen möglich, und der Neffe eindeutig der Dumme. Es sei denn, er hatte für den Mietvertragsabschluss einen Zeugen.
Hatte der Neffe denn bei der Wohnungsabnahme wenigstens einen Zeugen dabei, wenn er schon kein Protokoll gefordert hat?
Hat er den Schlüssel abgegeben? Solange der Mietvertrag gilt und er Miete bezahlen muss, steht ihm die Nutzung der Wohnung zu - selbst, wenn er nur einmal am Tag dort vorbeigeht, um damit die Vermieterin zu ärgern.
Also Schlüssel zurückfordern (schriftlich!) und erst am letzten Tag des Mietverhältnisses zurückgeben. Dann neue Abnahme machen mit Protokoll und möglichst einem Zeugen. Warum sollte die Vermieterin vorher schon die Möglichkeit haben, die Wohnung weiter zu vermieten und ggf. damit doppelt Miete einzustreichen?

Mir ist, ehrlich gesagt, unverständlich, wie man derart uninformiert Verträge abschließen und kopflos reagieren kann, wenn sich Schwierigkeiten auftun. Ein Kind in den Brunnen fallen zu lassen und sich dann erst darum zu kümmern, wie man es wieder rausholt, ist die falsche Reihenfolge.
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Bitte sucht Euch Hilfe bei einem Fachanwalt für Mietrecht, der sich idealerweise auch mit Strafrecht auskennt.

Wir können nur mutmaßen und sind auch nicht vom Fach.
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