Küchenübernahme: Vertrag für Küchenübernahme

In: Wohnen
Hallo,

wir haben zum 1.7.8 eine Wohnung gemietet.
Vom Vormieter übernehmen wir kostenlos Laminat und Küche.

Ich würde das gerne schriftich haben, mir fällt zur Zeit aber keine Formulierung ein. Hat jemand von euch ein Tip für mich.

Danke im Vorraus

Mfg Cera
Herr/Frau XY (Vormieter) überläßt, wie besprochen, Herrn/Frau YZ (Nachmieter) ohne Abstandszahlung die Kücheneinrichtung sowie den Laminatfußboden in der (eventuell 1, 2, 3...Zimmer) Wohnung in PLZ Ort, Sowiesostrasse Nr.

Ort, Datum

Unterschrift Vormieter/Unterschrift Nachmieter

Bearbeitet von Bücherwurm am 03.06.2008 19:00:53
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Hallo Bücherwurm,

danke für die schnelle Antwort.
Genau das was ich gesucht habe.
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Bitte nicht vergessen, daß die zu übernehmenden Sachen vor der schriftlichen Abmachung gemeinschaftlich mit dem neuen Vermieter en detail auf "Herz und Nieren" genau angesehen werden sollten.
Ggf. bereits vorhandene Schäden oder Nachbesserungen daran sollten vor der schriftlichen Formulierung festgestellt und in das Schriftstück mit aufgenommen werden.
Nicht, daß es irgendwann später bei Eurem Auszug Probleme gibt. Okay? wink.gif
So nach dem Motto: "Die Kratzer waren schon vom Vormieter da, die haben wir nicht reingebracht!"

Bearbeitet von Die Bi(e)ne am 04.06.2008 03:54:40
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Bestimmt ist es unnötig, aber zur Sicherheit würde ich aufführen, was in der Küche an Elektro-Geräten ist.
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Hallo
Schreibt es auf jeden Fall in den Mietvertrag das die Küche und die Bodenbeläge kostenlos überlassen werden.
Nehmt anhand eines Übergabeprotokolls alles auf was an Macken in der Küche zu finden sind.
Überprüft ob alle Geräte funktionieren (
Und schreibt auch rein das der Vermieter für Reparaturen aufkommt, sonst müßt ihr einen Herd auf eure Kosten kaufen falls der alte den Geist aufgibt (ist uns passiert).
Viel Glück in eurer neuen Wohnung und mit dem Vermieter!!!
Bonsai cool.gif
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Zitat (Bonsai07, 05.06.2008)
Und schreibt auch rein das der Vermieter für Reparaturen aufkommt, sonst müßt ihr einen Herd auf eure Kosten kaufen falls der alte den Geist aufgibt (ist uns passiert).

Jetzt mal kurz zum Verständnis eine Frage: gehört die Einbauküche noch dem Vormieter, also der Person die bisher drin gewohnt hat, oder gehört die Kücheneinrichtung dem Vermieter, also dem Eigentümer der Wohnung? Wenn die Einbauküche nicht Bestandteil der Mietsache ist sondern vom Vorbewohner übernommen wird (also Eigentum des Mieters ist), dann hat der Vermieter damit relativ wenig zu tun. Man kann den Vermieter schließlich auch nicht für die Reparatur von Fernseher, Stereoanlage oder Radiowecker verantwortlich machen...
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