Reinigung: , Hose verschwunden

Ich habe eine Hose zur Reinigung geschafft.
Nach einer Woche sollte sie fertig sein.
Doch die Hose war nicht da.
Es sind, nach Aussage der Mitarbeiter, bei mehreren Hosen die Zettel abgegangen.
Ich soll in einer Woche wiederkommen.
Da wurden mir 2 Hosen vorgelegt, welche nicht von meinem Mann sind.
Jetzt soll ich 6 Wochen warten.
Wir brauchen die Hose aber vorher.

Was für Rechte habe ich?
Wie soll ich mich verhalten?
Muß ich die 6 Wochen abwarten ehe ich auf Ersatz bestehen kann?

Die Reinigungsleistung ist übrigens schon vorab bezahlt worden.
Guck doch mal im BGB unter Dienstleistungsverträge, sowas ähnliches gibt es bestimmt.
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Vielen Dank für Deinen Tip.
Ich habe mal versucht bei Google mit Deinen Wörtern und ähnlichen etwas zu finden.
Doch leider ohne Erfolg.

Hat noch jemand eine Idee, die mir helfen kann?
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§ 823 BGB. Die sind insoweit zum Ersatz verpflichtet, wenn durch deren Verschulden (und das sehe ich schon so) die Hose "untergegangen" (sorry, so nennt man das in Juristenkreisen) ist.
Allerdings: die müssen nicht die neue Hose ersetzen, sondern den Wert (Zeitwert) der alten. Das ist mitunter schwer nachzuweisen, wann man die zu welchem Preis gekauft hat. Und merke: einmal angehabt, ist so eine Hose nur noch die Hälfte wert.
Besser wäre es, sich auf einen Pauschalbetrag zu einigen.
Und ich meine, eine angemessene Frist zum Warten ist okay. Aber keine 6 Wochen. Setz denen eine Frist zum Herschaffen der Hose - 14 Tage sind großzügig genug. Schriftlich machen (kannst das Schreiben da abgeben und Dir den Erhalt quittieren lassen). Ist die Hose dann nicht zur Stelle: Schadenersatz fordern. Und gib das Orignal des Beleges nicht aus der Hand - oder nur gegen Zahlung des Entschädigungsbetrages.
Ach ja: die Reinigungskosten, die vorgelegt sind, gehören Dir auch erstattet!!!
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Viiieeelen Dank applause.gif

Ich werde heute noch ein Schreiben aufsetzen.
Die Hose ist höchstens 2 Jahre alt und den Beleg haben wir leider/natürlich nicht mehr.
Wir hoffen natürlich, daß sich die Hose noch anfindet und sich so größerer Ärger vermeiden läßt.

Den § 823 vom BGB werde ich mir auch noch ansehen.
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@Chucko, wenn Du noch Hilfe brauchst, melde Dich - ggf. per PM.
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