Zitat (winddrachen @ 17.12.2014 14:12:18) |
Mein Sohn hat jetzt im September mit dem Studium angefangen. Den Bafög - Antrag haben wir ausgefüllt und abgeschickt.
Jetzt hat er mir ne Nachricht geschickt über einen Aushang an der Schule
Bitte geben Sie Ihren Weiterförderungsantrag bis spätestens 31. Januar 2015 im Amt für Ausbildungsförderung ab.
Betrifft nur Studierende, deren Förderungszeitraum am 31.03.2015 endet.
Ich blick da nicht durch?? Muss er noch mal einen abgeben? Wie ist das eigentlich mit der Frist? In welchen Abständen muss man Bafög beantragen?
Dieser Satz:
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Wir haben mit EdG gerade das gleiche Problem.
Bafög beantragt und auch bewilligt bekommen.
Kind schon in Berlin, ich in NRW. EdG saß in der Schule, ich auf den Ämtern hier vor Ort.
Bewilligungsbescheid erhalten, mit freundlichen Belehrungen vom Amt wie und wo und wann...
Ich sehe es erstmal so (lasse mich aber auch gerne eines Besseren Belehren, denn es betrifft mich ja auch in 2015)
Die Uni oder Schule braucht einen Nachweis, das Bafög bewilligt wurde. Dies gilt immer für ein Studienjahr ähnlich wie ein Schuljahr. Da reicht schlicht und ergreifend ne Kopie. Ich hoffe, du hast dir ne Kopie vom Original gemacht. Diese Bescheinigung ist für die Schule oder Uni wichtig, da der Studierende oder der Schüler mit dieser Bescheinigung auch div. Vergünstigungen erhält. Bei EdG ist das z.B. freier Zugang zur Bibliothek und deren Buchbenutzung.
Nun weiß ich nicht, ob das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Mir wurde damals von Amtswegen mitgeteilt, dass wir spätestens am 31. Mai 2015 den neuen Antrag für das Studienjahr 15- 16 abzugeben hätten, damit EdG im Jahr 15 - 16 zeitgerecht sein Bafög erhält.
Dieser Satz:
Bitte geben Sie Ihren Weiterförderungsantrag bis spätestens 31. Januar 2015 im Amt für Ausbildungsförderung ab.Betrifft nur Studierende, deren Förderungszeitraum am 31.03.2015 endet.gilt nur dann, wenn dein Kind am 31.03.2015 sein Studium beendet oder der Bewilligungsbescheid dies per Datum festgelegt hat.
Deine / Eure Aufgabe ist: guckt auf dem Bewilligungsbescheid. Dort ist aufgelistet, von wann bis wann das BaföG ausgezahlt wird. Liegt dein Kind über diese Frist, alles gut.
Liegt es darunter, kann ich dir nur raten, dich beim Amt vorab telefonisch zu erkundigen. Mann oder Frau kann ja mal doof fragen, gell?
Da ich nicht davon ausgehe, dass dein Sohn nur ein halbes Jahr
studiert, so bedenke, dass ihr im Frühling wieder auf dem Amt hängt, um einen neuen Antrag für das Studienjahr 15 - 16 stellen müsst.
Ist ne verworrende Kiste, ich hoffe, ich hab mich nicht allzu schräg ausgedrückt.