Bafög - Angaben: Sparguthaben

Bin grad dabei, mit unserer Tochter (17) einen Bafög-Antrag auszufüllen :pfeifen:

Was muss ich denn bei Barvermögen und Sparguthaben eintragen????

Ihr Konfirmaionsgeld wurde für drei Jahre festgelegt
und auf ihrem Girokonto befinden sich (ja, mein Kind ist sparsam :yes: ) auch noch um die 500 Euro.....

Muss ich diese Beträge angeben????

.... danke euch schon mal im Voraus :blumen:
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Du musst alles angeben. Das mit der Geldanlage für mehrere Jahre schreibe dann dazu, bzw. füge einen Beleg als Anlage bei
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Danke Aqua :blumen:

.... man, wat `n Beamtendeutsch - wer denkt sich eigentlich solche Fragen aus :pfeifen:
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Barvermögen ist das Geld aufm Girokonto gemeint.
Also die Centstücke musste nicht auf den Kopierer legen ;)

Was hab ich das immer gehasst. Könnt man wirklich einfacher machen.
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Zitat (Gift @ 18.06.2008 22:51:19)
Barvermögen ist das Geld aufm Girokonto gemeint.
Also die Centstücke musste nicht auf den Kopierer legen ;)

Was hab ich das immer gehasst. Könnt man wirklich einfacher machen.

Andererseits gibts heute vielleicht noch wen, der 3000 Euro im Sparschweinchen hat, nix anderes ist gemeint.
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Das Konfi-Geld brauchste nicht anzugebe, da sie darüber ja nicht frei verfügen kann.
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Zitat (wuusaa @ 19.06.2008 08:35:32)
Das Konfi-Geld brauchste nicht anzugebe, da sie darüber ja nicht frei verfügen kann.

Doch! Wie ich schon schrieb. Und ich bin vom Fach.
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Zitat (Gift @ 18.06.2008 22:51:19)
Barvermögen ist das Geld aufm Girokonto gemeint.

Nein.

Bearbeitet von Aquatouch am 19.06.2008 08:42:05
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Zitat (Aquatouch @ 19.06.2008 08:38:25)
Doch! Wie ich schon schrieb. Und ich bin vom Fach.

Meine Schwester musste das nicht angeben. Hatten damals extra angerufen aufn Amt.
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ein bekannter von mir hatte all sein barvermögen angegeben - und vergessen, dass seine oma vor ewigen zeiten ein sparkonto für ihn eingerichtet und regelmäßig gefüllt hatte....bafög wurde zwar bewilligt, aber nach einiger zeit kam das amt drauf, dass dieses konto (ging auf seinen namen) existiert und er musste alle bezogenen leistungen zurückzahlen...
ich würd daher auf alle fälle auch das konfigeld, girokonto, bausparverträge - alles eben - angeben...
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Zitat (Aquatouch @ 19.06.2008 08:39:22)
Nein.

Habe ich immer so gemacht, hat mein Berater nicht einmal was zu gesagt.
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Sorry wenn ich euren Streit hier grad zerstückele, aber Aqua hat recht.

Eigene Einkünfte oder Bezüge von Kindern:

§ 32 Abs. 4 S. 2 Einkommensteuergesetz wäre empfehlenswert zum Nachlesen. Natürlich dann die Richtlinie auch gleich dazu.

Ich bin ebenfalls vom Fach. Am Ende entscheidet nämlich das Finanzamt wieviel Kindergeld zusteht usw., wer zuviel bekommen hat zahlt es in der Einkommensteuer nach.

Bearbeitet von Brinarina am 19.06.2008 15:42:01
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Zitat (Brinarina @ 19.06.2008 15:41:37)
Sorry wenn ich euren Streit hier grad zerstückele, aber Aqua hat recht.


Nö. Gestritten haben wir nicht. Sind halt verschiedene Auffassungen. Aber wir wissen ja nun mal genau Bescheid, stimmts Brinarina :D

Bearbeitet von Aquatouch am 19.06.2008 15:45:32
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Hallo,
also ich kenne es auch so, dass man wirklich alles angeben muss. Bis 5.200 € darf man haben, ansonsten wird es angerechnet. Auf meinen Bausparvertrag habe ich zur Zeit auch keinen Zugriff, da er noch nicht zuteilungsreif ist. Musste ich aber trotzdem angeben. Ich habe auch immer einen Kontoauszug von meinem girokonto dazu getan. Bei uns (Göttingen) sind die da relativ genau.
Viel Erfolg für den Antrag!
Lilien-Lilly
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So isses. Lieber ehrlich sein. Damit ist nicht zu spaßen (falls was weggelassen wurde).
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Danke für eure Antworten :blumen:

Wir hatten den gesamten Betrag auch schon eingetragen
- sollte die Summe von 5200 Euro stimmen, dann sind wir davon weit entfernt ;)

(Wir hatten es bei all unseren Kindern so gemacht, dass das Konfirmationsgeld für den Führerschein angelegt wurde
- und das sah ich dann gestern Abend plötzlich "flöten gehen" :pfeifen: )


Die Idee mit dem Kontoauszug ist gut, werde ich auch so machen!

Und nochmal @ Aqua und Brinarina

... ihr versteht diese Sprache und kennt euch aus?
Boah ey :daumenhoch: ich denke, es ist einfacher chinesisch zu lernen :P
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Da steht das mit den 5.200 €:
http://www.studentenwerk-goettingen.de/baf...l#efaq_answer12

Vielleicht sind da ja noch einige andere hilfreiche Infos für euch.
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Zitat (lilien-lilly @ 19.06.2008 17:34:36)
Da steht das mit den 5.200 €:
http://www.studentenwerk-goettingen.de/baf...l#efaq_answer12

Vielleicht sind da ja noch einige andere hilfreiche Infos für euch.

lilien-lilly, das ist ja klasse!

DANKE :blumen:
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Hallo,

ich häng mich mal hier an.

Mein Sohn hat jetzt im September mit dem Studium angefangen. Den Bafög - Antrag haben wir ausgefüllt und abgeschickt.

Jetzt hat er mir ne Nachricht geschickt über einen Aushang an der Schule

Bitte geben Sie Ihren Weiterförderungsantrag bis spätestens 31. Januar 2015 im Amt für Ausbildungsförderung ab.

Betrifft nur Studierende, deren Förderungszeitraum am 31.03.2015 endet.

Ich blick da nicht durch?? Muss er noch mal einen abgeben? Wie ist das eigentlich mit der Frist? In welchen Abständen muss man Bafög beantragen?

Sollte sich was im Einkommen oder Lebensituation ändern weiß ich, dass man das melden muss.

Aber wie sind die normalen Fristen? Oder läuft das jeztt automatisch bis er fertig ist?

Bitte nicht wieder den Zeigefinger heben, er erkundigt sich auch. ICH frage hier für mich.

Danke, Gruß Wd
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Hallo Winddrachen, die Betonung liegt hier wahrscheinlich auf "Weiterförderungsantrag".

Das ist ein Antrag, wenn man bereits Bafög erhält.
Sprich, es wird der vorherige Betrag weitergezahlt, ohne dass geprüft wird, zur Vermeidung von Finanzierungslücken. Die Sache läuft unter Vorbehalt.

Aber Dein Sohn hat ja bisher noch kein Bafög erhalten. Gilt dann für die älteren Semester.

Bearbeitet von Rumburak am 17.12.2014 16:09:18
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Danke Rumburak , :blumen:

habe jetzt ein bischen im Internet geschaut und auf dem Antrag steht dann wohl drauf wielange er läuft.

Also mal abwarten wenn er kommt.

Ich danke dir für deine Antwort. Für mich ist das alles neu und fremd, möchte aber trotzdem genau wissen wie da was läuft :ph34r:

Gruß Wd
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Zitat (winddrachen @ 17.12.2014 14:12:18)
Mein Sohn hat jetzt im September mit dem Studium angefangen. Den Bafög - Antrag haben wir ausgefüllt und abgeschickt.

Jetzt hat er mir ne Nachricht geschickt über einen Aushang an der Schule

Bitte geben Sie Ihren Weiterförderungsantrag bis spätestens 31. Januar 2015 im Amt für Ausbildungsförderung ab.

Betrifft nur Studierende, deren Förderungszeitraum am 31.03.2015 endet.

Ich blick da nicht durch?? Muss er noch mal einen abgeben? Wie ist das eigentlich mit der Frist? In welchen Abständen muss man Bafög beantragen?

Dieser Satz:


Wir haben mit EdG gerade das gleiche Problem.
Bafög beantragt und auch bewilligt bekommen.
Kind schon in Berlin, ich in NRW. EdG saß in der Schule, ich auf den Ämtern hier vor Ort.

Bewilligungsbescheid erhalten, mit freundlichen Belehrungen vom Amt wie und wo und wann...

Ich sehe es erstmal so (lasse mich aber auch gerne eines Besseren Belehren, denn es betrifft mich ja auch in 2015)

Die Uni oder Schule braucht einen Nachweis, das Bafög bewilligt wurde. Dies gilt immer für ein Studienjahr ähnlich wie ein Schuljahr. Da reicht schlicht und ergreifend ne Kopie. Ich hoffe, du hast dir ne Kopie vom Original gemacht. Diese Bescheinigung ist für die Schule oder Uni wichtig, da der Studierende oder der Schüler mit dieser Bescheinigung auch div. Vergünstigungen erhält. Bei EdG ist das z.B. freier Zugang zur Bibliothek und deren Buchbenutzung.

Nun weiß ich nicht, ob das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Mir wurde damals von Amtswegen mitgeteilt, dass wir spätestens am 31. Mai 2015 den neuen Antrag für das Studienjahr 15- 16 abzugeben hätten, damit EdG im Jahr 15 - 16 zeitgerecht sein Bafög erhält.

Dieser Satz:
Bitte geben Sie Ihren Weiterförderungsantrag bis spätestens 31. Januar 2015 im Amt für Ausbildungsförderung ab.
Betrifft nur Studierende, deren Förderungszeitraum am 31.03.2015 endet.

gilt nur dann, wenn dein Kind am 31.03.2015 sein Studium beendet oder der Bewilligungsbescheid dies per Datum festgelegt hat.

Deine / Eure Aufgabe ist: guckt auf dem Bewilligungsbescheid. Dort ist aufgelistet, von wann bis wann das BaföG ausgezahlt wird. Liegt dein Kind über diese Frist, alles gut.

Liegt es darunter, kann ich dir nur raten, dich beim Amt vorab telefonisch zu erkundigen. Mann oder Frau kann ja mal doof fragen, gell?

Da ich nicht davon ausgehe, dass dein Sohn nur ein halbes Jahr studiert, so bedenke, dass ihr im Frühling wieder auf dem Amt hängt, um einen neuen Antrag für das Studienjahr 15 - 16 stellen müsst.

Ist ne verworrende Kiste, ich hoffe, ich hab mich nicht allzu schräg ausgedrückt.
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