regenwasserschaden! wer zahlt? keller und hobbyraum unter wasser

Hallo
durch das unwetter gestern in nrw war auch bei uns der Hobbykeller und der keller völlig voll gelaufen.
das wasser kam durch die Fenster die undicht sind. Das weiß der Vermieter schon länger.
Bei uns ist ein erheblicher schaden aufgetreten möbel Elektrogeräte teppich ectr. ist voller Schlamm und total ruiniert.
Welche versicherung kommt denn dafür auf?
Eigendlich wenn der Vermieter die Fenster hätte machen lassen wäre zumindest ein größerer schaden nicht vorhanden.
danke
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Eigentlich müsste dafür die Gebäudeversicherung...? Die müsste der Vermieter abgeschlossen haben.
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Hallo Pauline,
meine mal gehört zu haben: Sach- vor Haftpficht Wenn ich mich irre, bitte Info
In dem Fall müsste die Gebäude-VS vom Vermieter dafür aufkommen.
Einfach mal deine VS anrufen und danach fragen. Ich glaube nicht, dass dafür deine Hausrat-VS aufkommt, und als Mieterin hast du ja wohl kaum eine Gebäude-VS. Deine VS wird dir sicherlich mit Rat und Tat zur Seite stehen....
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Meiner Meinung nach muss die Hausratsversicherung zahlen.

Hast Du keine, weil Du so um die Ecke fragst?
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Das mit der Nachlässigkeit des Vermieters entbehrt doch aller Beweise. Vielleicht hattet Ihr ja die Fenster offen gelassen. Das beweist mal. Die Versicherung wird auch auf die Idee kommen. Gewiss doch.
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Zitat (Aquatouch @ 27.07.2008 13:25:10)
Das mit der Nachlässigkeit des Vermieters entbehrt doch aller Beweise. Vielleicht hattet Ihr ja die Fenster offen gelassen. Das beweist mal. Die Versicherung wird auch auf die Idee kommen. Gewiss doch.

Sofern beweisbar ist, dass der Vermieter von der Undichtigkeit der Fenster wusste (Schriftverkehr, Gespräche vor unabhängigen Zeugen), seh ich da kein Problem.

Ich würde mich als allererstes mal an den Vermieter wenden, bzw. an die Hausverwaltung, und den Schaden melden.

Wenn du dich an deine eigene Hausrat wendest, werden die anders herum auch auf die Idee kommen dass die Fenster nicht offen sondern undicht gewesen sein könnten... (und dann werden die dir sagen können, an wen du dich wenden musst).
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Sofern Wasser in die Wohnung eintritt, und die darunter liegende Wohnung beschädigt wird, zahlt die eigene Hausratsversicherung.

Tritt Regenwasser ein, dann zahlt evtl. die Wohngebäudeversicherung. Oft ist jedoch das Eindringen von Regenwasser nicht abgesichert. Da hilft nur ein Blick in den Versicherungsvertrag. Hat der Vermieter dies nicht versichert, muss er für den Schaden in der Mietwohnung haften. Das gilt für Teppichboden, Mauerwerk und alle Gegenstände in der Mietsache.

siehe hier

und hier

hier die Stellungnahme durch einen Rechtsanwalt

Bei "Frag-einen-anwalt.de" findest noch weitere Tipps.

Labens
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Zitat (Aquatouch @ 27.07.2008 13:25:10)
Das mit der Nachlässigkeit des Vermieters entbehrt doch aller Beweise. Vielleicht hattet Ihr ja die Fenster offen gelassen. Das beweist mal.

Durch undichte Fensterritzen einsickerndes Schmutzwasser hinterläßt ein ganz anderes Spurenmuster als wenn es zum offenen Fenster hereinregnet. :P

Ich würde mir die Gebäudeversicherung vom Vermieter geben lassen und direkt mit der Gesellschaft Kontakt aufnehmen, denen anbieten einen Fachmann vorbeizuschicken zur Burteilung des Schadens und der Spuren für die Schadensursache.
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Zitat (Mosaik @ 27.07.2008 15:42:53)
Durch undichte Fensterritzen einsickerndes Schmutzwasser hinterläßt ein ganz anderes Spurenmuster als wenn es zum offenen Fenster hereinregnet. :P


:o Davon sind Möbel und Teppiche voller Schlamm. Ich lach mich schlapp. Wie soll das denn gehen? Spurenmuster an der Wand untern Fenster und gleichzeitig verschlammte Möbel und Teppiche. Danke rofl rofl rofl

Bearbeitet von Aquatouch am 27.07.2008 15:45:52
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Schau mal wo Pauline wohnt... da gingen gestern extrem üble Unwetter runter. Und wenn die Fenster nicht nur "ein bisschen" sondern "ein bisschen sehr" undicht waren, dann können durch Souterrain- oder Kellerfenster wahre Massen an Schlamm reingekommen sein.

Pauline, wende dich wahlweise an die Gebäudeversicherung des Vermieters oder an deine Versicherungsgesellschaft. Die wollen sicher erst mal beide nicht zahlen- lade sie ein, einen Gutachter vorbeizuschicken, dann wird sich klären wer zuständig ist.
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ich denke, da das wasser eine enorme kraft hat, wäre es auch durch gut
abgedichtete fenster gekommen.

oder hatten all die unwettergeschädigten undichte fenster?
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Du hast wohl noch nie selbst Hochwasser miterlebt.
Da steigt das Wasser aus Ablaufschächten, irgendwann läuft Toilette und Waschbecken, wenn im Kellergeschoß vorhanden, über. Die Abwasserröhren werden rückwärts durchgespült, Schlamm kommt da jede Menge mit hoch ...

Du hast offensichtlich überhaupt keine Ahnung. :P
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Vor 3 Wochen hatten wir im Süden hier ebenfalls ein schweres Unwetter.

Meine Wohnung liegt in 30 Meter Höhe, vor den Fenstern ein 15 Meter langer, 1,50 Meter breiter Balkon.

In wenigen Minuten hatte ich 10 cm hohes Wasser auf dem Balkon. Ich hatte Wassereintritt an den Ritzen der Balkontüre. Jedoch keinen Wassereintritt von dem nicht abfliessenden Wasser. Das Wasser trat an den Ritzen der Fenster und Balkontüre ein.

Ich hatte das eintretende Wasser mit Handtüchern aufgefangen und habe sie ständig ausgewrungen. Als der Spuk zu Ende war, ist mein 5 Liter Eimer voll gewesen.

Wäre ich nicht zu Hause gewesen, hätte es böse ausgesehen. Bei mir wäre das ein Fall für meine Hausratsversicherung gewesen. Geschädigt wäre der Eigentümer unter mir gewesen. Der hat nämlich ein Holzdecke.

Wäre das Wasser von meinem Balkon an den Fenstern entlang nach unten in eine Wohnung eingetreten, wäre das ein Fall der Gebäudeversicherung.

Labens

Edit:
Meine Fenster sind dicht. Ich stelle im Winter selten die Heizung an.

Bearbeitet von labens am 27.07.2008 16:20:26
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Zitat (Mosaik @ 27.07.2008 16:14:53)
Du hast offensichtlich überhaupt keine Ahnung. :P

Dafür habe ich Dich doch :ohgrosserbernhard: :ohgrosserbernhard: :ohgrosserbernhard:
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Zitat (labens @ 27.07.2008 16:19:03)
Wäre ich nicht zu Hause gewesen, hätte es böse ausgesehen. Bei mir wäre das ein Fall für meine Hausratsversicherung gewesen. Geschädigt wäre der Eigentümer unter mir gewesen. Der hat nämlich ein Holzdecke.

Wäre das Wasser von meinem Balkon an den Fenstern entlang nach unten in eine Wohnung eingetreten, wäre das ein Fall der Gebäudeversicherung.

Das verwirrt mich. Wenn das Wasser ursprünglich von außen in deine Wohnung kommt und dann an der Innenseite der Wand und weiter ins Geschoss unter dir langläuft, zahlt DEINEN Schaden die Gebäudeversicherung des Vermieters, den Wasserschaden in der Wohnung unter dir dagegen deine Hausratversicherung, warum dies? Das heißt also, man muss bei Unwettern immer unverzüglich heimfahren und Wasser aufsammeln, damit es nicht in die Wohnung unter einem fließt, weil man sonst Schuld ist am Schaden bei den anderen?

Wenn ich meine Spülmaschine unsachgemäß anschließe oder die Badewanne überlaufen lasse und dann der unter mir wohnende nass wird, dann ist es mein Verschulden, das verstehe ich. Aber für Unwetterschäden kann man doch wohl kaum den Nachbarn verantwortlich machen?
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Zitat (Valentine @ 27.07.2008 17:17:08)
Das verwirrt mich. Wenn das Wasser ursprünglich von außen in deine Wohnung kommt und dann an der Innenseite der Wand und weiter ins Geschoss unter dir langläuft, zahlt DEINEN Schaden die Gebäudeversicherung des Vermieters, den Wasserschaden in der Wohnung unter dir dagegen deine Hausratversicherung, warum dies? Das heißt also, man muss bei Unwettern immer unverzüglich heimfahren und Wasser aufsammeln, damit es nicht in die Wohnung unter einem fließt, weil man sonst Schuld ist am Schaden bei den anderen?


Zur Richtigstellung: Ich bin nicht Mieter sondern Eigentümer der Wohnung. Wenn Wasser von meinem Balkon auf der Innenseite in die darunter liegende Wohnung in diese Wohnung eindringt, ist in meiner Wohnung kein Schaden entstanden.

Da wir Holzfenster am ganzen Haus haben, ist dieser Fall schon eingetreten. Wir haben herausgefunden, dass hier wohl eine fehlerhafte Isolierung der Balkon vorliegt.

Und in diesem Fall zahlt dann die Gebäudeversicherung. Obwohl wir schon die meisten Balkone neu isoliert haben, tritt der Wasserschaden immer wieder auf.

So hatten wir mal einen Wasserschaden im 18. Og. Ein Heizungsrohr ist im Estrich geplatzt und das Wasser kam oberhalb der Fenster innen am 16. Stock wieder heraus. Die Fenster des 17. Stock waren trocken. Das Wasser lief im Innenbereich der Fenster bis zum 12. Stock. Jedem der dazwischen wohnte, hatte eine defekte Holzdecke. Im Fensterbereich war der Estrich durchnässt. Sämtliche Heizungsrohre im Estrichbereich nähe der Fenster standen im Wasser.

Solch ein Schaden geht schnell an die Hundert Tausende. In diesem speziellen Fall zahlt dann die Gebäudeversicherung.

Labens
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Zitat (Mosaik @ 27.07.2008 16:14:53)
Du hast wohl noch nie selbst Hochwasser miterlebt.
Da steigt das Wasser aus Ablaufschächten, irgendwann läuft Toilette und Waschbecken, wenn im Kellergeschoß vorhanden, über. Die Abwasserröhren werden rückwärts durchgespült, Schlamm kommt da jede Menge mit hoch ...

Du hast offensichtlich überhaupt keine Ahnung. :P

hast du mich nicht verstanden :huh: :huh:

das meinte ich ja, da nützen auch gut abgedichtete fenster nicht mehr wenn das wasser kommt.
.

und ja, ich lebe in keinem hochwassergebiet und ja, selbst dann weiß ich wie es ist.

edit
oder hast du aqua gemeint?

Bearbeitet von bonny am 27.07.2008 19:35:24
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@bonny,
war für Aqua. Wenn ich geahnt hätte, daß da was dazwischenrutscht, bis ich meinen Beitrag absende, hätte ich gequotet. <_<
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Vor 16 Jahren
Nach einer Hitzeperiode -spät Abends das Grummeln eines heran nahenden Gewitters. Dann der erlösende Regen.
Wir gingen schlafen. Am anderen Morgen- unsere kleine Stadt, Land unter! Wir haben 2 kleine Flüsse die sich über Nacht in reißende Ströme verwandelten. Sie trugen alles weg. Auch Autos. Es war eine Wetter Konstellation die fast unwahrscheinlich für unsere Region war. Unser Keller - Fenster waren zu -verwandelte sich in eine Badewanne. Die

Seit diesem Tag fürchte ich nicht nur das Feuer sondern auch das Wasser.

Edit, 16 Jahre ist es her

Bearbeitet von arkade am 28.07.2008 00:42:01
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