Taufe: muß Patin gefirmt sein??

Hallo.

Im Oktober wird unser Sohn getauft. Seine Patin soll mein Patenkind werden. Sie ist dann 14 Jahre alt. Ich hab gestern in einer Zeitschrift gelesen, dass die Paten gefirmt sein müssen ohmy.gif . Stimmt das??
Ich kann doch jetzt dem Mädel nicht mehr absagen cry_1.gif
Ich dachte, das reicht, wenn man zur Kommunion ist unsure.gif
Bitte Hilfe !!
Hallo Noni,

meine jüngere Schwester ist auch Jung Patin geworden. Ich glaube nicht, dass sie da schon gefirmt war. In unserer Region werden die Kids als Jugendliche gefirmt.
Die Patin von meinem Jüngsten ist ev. Die ist auch nicht "gefirmt".
Am besten fragst du mal im Pfarrhaus nach, die sollten es ja nun wissen.
LG Eifelgold
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Wiki sagt:

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für das Patenamt sind bei Taufe und der Firmung identisch: Die Erziehungsberechtigten und im Ausnahmefall der Spender des Sakraments benennen eine Person oder eine männliche und eine weibliche Person (CIC/1983 c. 873), die bereit und geeignet ist, das Amt auszuüben. In der Regel müssen Paten 16 Jahre alt sowie voll initiiert sein und ein glaubensgemäßes Leben führen. Nicht in Frage kommen die Eltern des Täuflings und Katholiken, die mit einer Spruchstrafe belegt sind.

Der Taufpate muss zur Übernahme des Patenamtes bereit und selbst Kirchenmitglied der katholischen Kirche sein. Andere Christen, z.B. evangelische, oder Nicht-Christen werden von der katholischen Kirche als Paten nicht akzeptiert. Inwiefern Ausnahmen für Orthodoxe oder Alt-Katholiken gelten, welche von der römisch-katholischen Kirche als echte Teilkirchen angesehen werden, ist dem kanonischen Recht nicht zweifelsfrei zu entnehmen. Christen, die aufgrund ihrer Konfession nicht als Paten zugelassen sind, können als Taufzeugen benannt werden, jedoch in der Regel (i. d. R.) (CIC/1983 c. 875) nur zusätzlich zu einem Paten oder einer Patin bzw. einem Paten und einer Patin (CIC/1983 c. 874).



"Voll initiiert" bedeutet Taufe, Erstkommunion, Firmung. Aber vielleicht kann sie Taufzeugin werden und ihr ernennt "pro Forma" ihre Mutter zur Patin?
Die Kirche stellt sich aber auch an -.-
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Tja, kirchentechnisch muss der Pate schon gefirmt sein. Ich weiß jetzt aber nicht genau wie genau das die einzelnen Gemeinden oder Gottesvertreter nehmen.

Liegt sicherlich auch im ermessen des Pfarrers ob er das auch ohne Firmung macht oder darauf besteht.

Aus kirchlicher Sicht jedoch muss/sollte der Pate bei der Firmung gewesen sein. zwinkern.gif

Der einfachste Weg wäre wohl, mal mit dem Pfarrer zu reden der die Taufe später auch macht.
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Danke Eifelgold, das werd ich auf jeden Fall machen, nachfragen. Aber es läßt mir grad keine Ruhe, wenn ich dran denk, ihr sagen zu müssen, dass sie jetzt doch keine Patin werden kann cry_1.gif . Und ich will ja auch nicht noch Jahr warten mit der Taufe sad.gif
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Oh Mann ohmy.gif . Hab die Antworten jetzt erst gelesen.
Das sieht ja echt nicht gut aus cry_1.gif

Ich werd dann am Montag gleich mal wieder auf dem Pfarramt anrufen. Ich sag ihr dann aber mal besser noch nix.

Aber mir fällt grad ein, dass ihre gleichaltrige Freundin schon mit 11 Patin geworden ist. Vielleicht ist das auch von Pfarrei zu Pfarrei anders und bei manchen reicht auch die Kommunion unsure.gif
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Aber da scheint sich einiges gelockert zu haben,kommt warscheinlich auch auf den Pfarrer an! wink.gif

Guckst du hier! rolleyes.gif
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Zitat (wurst, 02.08.2008)
Aber da scheint sich einiges gelockert zu haben,kommt warscheinlich auch auf den Pfarrer an! wink.gif

Guckst du hier! rolleyes.gif

Das hört sich ja schon mal etwas besser an huh.gif
Danke wurst flowers_2.gif
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die patin von sohni ist nicht mal getauft. da hat niemand so genau nachgefragt... rolleyes.gif aber wir sind auch net katholisch....
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So, hab das jetzt geklärt.
Es ist so, dass man eigentlich nur eine(n) Patin/Paten bräuchte und keine zwei. Und deshalb reicht es aus, wenn einer von denen getauft, zur Kommunion und gefirmt ist. Zum Glück rolleyes.gif
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Mein Sohe wird auch blad getauft, evangelisch. Der Onkel wird Taufzeuge, da er nicht mehr in der Kirche ist und somit kein Pate werden kann, obwohl er getauft und konfirmiert ist. Ich möchte ihm aber alle Rechte und Pflichten eines Taufpaten übertragen. Nun möchte ich das schriftlich festhalten und auch notariell beglaubigen lassen. Ich möchte natürlich auch, dass es nach was aussieht.
Ich brüte über ein Formulierung! Jemand ne Idee?
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Was für Rechte und Pflichten hat denn ein Taufpate bei Euch?
Zu was möchtest Du ihn verpflichten? Welche Rechte möchtest Du ihm geben?

Bei uns in der Schweiz soll ein Taufpate das Kind begleiten auch auf seinem religösen Weg.

Aber im juristischen Sinne hat er keine Rechte und keine Pflichten und wenn ich so im Netz stöbere hat der Taufpate das auch ich Deutschland nicht.

Bearbeitet von tabida am 05.06.2009 09:14:55
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Ne, die Patenschaft ist nur eine "sittlich-moralische" Verpflichtung, geht aber nicht mit juristischen Pflichten einher.
Traditionell kommen Taufpaten für das Kind auf, falls es bevor es sich selbst versorgen kann, Vollwaise wird. Einklagbar im Sinne von Unterhaltszahlungen ist das aber nicht.
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Zitat (Cambria, 05.06.2009)
Traditionell kommen Taufpaten für das Kind auf, falls es bevor es sich selbst versorgen kann, Vollwaise wird.

Darum gehts! Sollte und etwas zustoßen, möchte ich mein Kind in guten Händen wissen.
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Das hat aber nichts damit zu tun ob jemand Pate ist oder nichts.
Erkundige Dich beim Jugendamt wie Du das am besten formulieren sollst damit sie das in einem solchen Fall (der hoffentlich nicht eintrifft) berücksichtigen.
Vergiss keinesfalls eine solche Vereinbarung zu ändern - falls nötig (z.B. wenn sich Euer Verhältnis sich so ändert, dass Du dies nicht mehr möchtest oder wenn es allenfalls noch mehr Kinder gibt, ob sie getrennt werden sollen (weil sie evt. verschieden Paten haben) oder die gleiche Person sich kümmern soll....).
Und weiss dieser "Pate" das Du das von ihm verlangen möchtest?
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Das mit dem für das Patenkind sorgen im Todesfall der eltern ist auch bei "richtigen" katholischen Paten nicht rechtlich bindend, sondern nur eine zwanglose Willenserklärung des Paten. Da "muss" er später gar nichts machen, sollte der traurige Fall eintreten.
War halt früher so "Sitte", weil ja früher auch quasi jeder katholisch oder evangelisch war und fest im Gemeindeleben, dieser Brauch hat sich halt so gehalten. Ich weiss noch nichtmal, ob das Jugendamt überhaupt zwingend auf die Paten zugeht, wenn den Eltern was passiert, oder nur auf Verwandte

Das folgt schon alleine aus der Trennung von Religion und Staat, dass da nichts im Gesetz festgehalten wird, zumindest würde ich es mir so erklären.

Du musst also mit deinem Paten nichts schriftlich festhalten oder beglaubigen, um ihn mit einem kirchlichen Paten gleichzustellen, das mit den Paten ist mehr so ein moralisches Konzept.

Bearbeitet von Bierle am 05.06.2009 11:58:30
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Hab gerade nochmal nachgelesen.

Also auch die kirchliche Patenschaft berechtigt nicht zur Sorgeberechtigung für das Patenkind im Fall, dass den Eltern was passiert. Das muss auch bei kirchlichen Paten per Testament geregelt sein. Also auf jeden Fall euer/dein Testament erweitern.

Die einzige wirkliche Aufgabe des Taufpaten ist es, euch zu helfen, dass das Kind in christlichem Glauben der Kirche erzogen wird. In wie weit das bei einer Person möglich ist, die aus der Kirche ausgetreten ist, musst du und ggfs der Pfarrer wissen.

Sollte euch das nicht so wichtig sein, würde ich mir noch einmal überlegen, ob eine Taufe des Kindes "Sinn" macht, also ob ihr mit vollem Glauben dahinetrsteht, oder ob es nur um das "Ereignis" als solches, also als Feier geht, dann würde ich eher eine neutrale Feier ohne religiöse Komponente abhalten flowers_2.gif

Bearbeitet von Bierle am 05.06.2009 12:06:00
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Zitat (Joan, 05.06.2009)
Darum gehts! Sollte und etwas zustoßen, möchte ich mein Kind in guten Händen wissen.

Wenn du sowas willst, dann solltet ihr ein "Sorgerechts-Testament" aufsetzen. Hab ich nach Rücksprache mit dem Jugendamt nach Juniors Geburt auch gemacht, ich war damals mit dem Kindsvater noch nicht verheiratet und man hätte ihm den Kleinen womöglich weggenommen und zu den Großeltern oder in ein Heim gegeben... nichts gegen Großeltern, die ihre Enkel aufziehen, die machen das sicher (meist) auch sehr liebevoll. Aber ich hab mit Juniors Papa schon vor der Geburt zusammengelebt, die beiden hatten und haben eine sehr enge Bindung und ich wollte verhindern, dass da was auseinandergerissen werden könnte, was zusammengehört.
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Sorgerechts-Testament? So was gibt es ? noch nie gehört aber gut zu wissen!
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Zitat (Valentine, 05.06.2009)
Wenn du sowas willst, dann solltet ihr ein "Sorgerechts-Testament" aufsetzen. Hab ich nach Rücksprache mit dem Jugendamt nach Juniors Geburt auch gemacht, ich war damals mit dem Kindsvater noch nicht verheiratet und man hätte ihm den Kleinen womöglich weggenommen und zu den Großeltern oder in ein Heim gegeben... nichts gegen Großeltern, die ihre Enkel aufziehen, die machen das sicher (meist) auch sehr liebevoll. Aber ich hab mit Juniors Papa schon vor der Geburt zusammengelebt, die beiden hatten und haben eine sehr enge Bindung und ich wollte verhindern, dass da was auseinandergerissen werden könnte, was zusammengehört.

Hätte da nicht gemeinsames Sorgerecht genügt?
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Gemeinsames Sorgerecht- das gab's damals nicht, wenn die Eltern nicht verheiratet waren. Stattdessen hab ich damit leben müssen, dass das Amtsgericht mir einen Amtspfleger an die Seite gestellt hat, ich bekam kurz nach der Entbindung eine Vorladung zum Jugendamt, wo ich unter anderem beeiden musste, dass mein jetziger Mann der einzige ist, der als Vater des Kindes in Frage kommt, und dann musste das Jugendamt erst mal zustimmen, dass er auch als Vater in den Geburtsschein eingetragen wurde... ursprünglich stand nämlich nur " ./. " in der betreffenden Zeile, obwohl er beim Standesamt dabei war und schon dort zu Protokoll gegeben hat, dass er der Vater ist und alle Pflichten übernehmen will. Ich fand das schon ziemlich demütigend. Und dann sollte ich ihn auch noch auf Unterhalt verklagen, obwohl wir zusammen gewohnt haben und er für alle Kosten (Miete, Lebensmittel, Kleidung, Luxus...) allein aufgekommen ist. Was sollte ich da noch einklagen?? Die ganze Szenerie im Jugendamt war schon sehr... skurril...
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alles klaro.

Steht zwar bei Dir "Senior-Mitglied", dachte trotzdem Du seist ein jüngeres Semester!

wink.gif
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Tabida- eine Frau ist immer so alt, wie sie sich fühlt. Demnach wäre ich irgendwo um Mitte 20... das ist laut Personalausweis allerdings inzwischen 20 Jahre her wink.gif
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Ähm... sagt doch einfach, sie sei gefirmt?

Ich bin vor einem Jahr gefirmt worden und habe nur so ein billiges Gratulationskärtchen von der Kirche bekommen. Einen anderen Nachweis über die Firmung gibt es doch gar nicht...?
Meine Firmpatin wurde auch nur nach ihrem Namen gefragt und mehr nicht. Dass sie selber gefirmt ist mussten wir auch nirgendwo nachweisen...

Aber wenn sich deine Kirche so anstellt, wie gesagt.... Sag einfach sie ist schon gefirmt. Es gibt auch Kirchen, die schon 14jährige firmen (hier sind die Leute zw. 13-20 bei der Firmung)...
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Zitat (Valentine, 05.06.2009)
Gemeinsames Sorgerecht- das gab's damals nicht, wenn die Eltern nicht verheiratet waren. Stattdessen hab ich damit leben müssen, dass das Amtsgericht mir einen Amtspfleger an die Seite gestellt hat, ich bekam kurz nach der Entbindung eine Vorladung zum Jugendamt, wo ich unter anderem beeiden musste, dass mein jetziger Mann der einzige ist, der als Vater des Kindes in Frage kommt, und dann musste das Jugendamt erst mal zustimmen, dass er auch als Vater in den Geburtsschein eingetragen wurde... ursprünglich stand nämlich nur " ./. " in der betreffenden Zeile, obwohl er beim Standesamt dabei war und schon dort zu Protokoll gegeben hat, dass er der Vater ist und alle Pflichten übernehmen will. Ich fand das schon ziemlich demütigend. Und dann sollte ich ihn auch noch auf Unterhalt verklagen, obwohl wir zusammen gewohnt haben und er für alle Kosten (Miete, Lebensmittel, Kleidung, Luxus...) allein aufgekommen ist. Was sollte ich da noch einklagen?? Die ganze Szenerie im Jugendamt war schon sehr... skurril...

Die Möglichkeit das gemeinsame Sorgerecht zu haben ohne verheiratet zu sein gibt es erst seit Anfang 1997.
Wenn meine Lütte 2 Jahre später auf die Welt gekommen wäre hätte ich nie geheiratet.
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ich kann nur sagen -> es hängt grundsätzlich vom pfarrer selbst ab

bei uns war es so, dass meine mutter die patin meines sohnes war (sie ist oB) und es stand halt dann nicht patin sondern der begriff "zeuge"

bei meiner freundin musste der/die pate/in a) katholisch sein und cool.gif alle sakramente haben. sie wechselte dann einfach die Kirche (damit verbunden auch den pfarrer).
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Meine Nichte wird morgen getauft.Ich werde zwar nicht in der Taufurkunde stehen weil ich nicht in der Kirche bin,werde aber trotzdem Pate.Privat kann das jeder selbst entscheiden.Der Eintrag in der Urkunde hat eh keinen Wert.
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Zitat (Wummi, 01.08.2009)
Meine Nichte wird morgen getauft.Ich werde zwar nicht in der Taufurkunde stehen weil ich nicht in der Kirche bin,werde aber trotzdem Pate.Privat kann das jeder selbst entscheiden.Der Eintrag in der Urkunde hat eh keinen Wert.

Bist du sicher, dass du PATE wirst und nicht Taufzeuge?

Paten stehen nämlich in der Urkunde und müssen in der Kirche sein.
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Hi,
bei meiner Tochter haben wir festgestellt, dass die ganze Sache Pfarrabhängig ist.
Mein Bruder (nicht gefirmt) und mein Vetter (gefirmt) sind hier Paten. Die eine Pfarre wollte meinen Bruder nicht als Paten eintragen, dann gingen wir zur Nachbarpfarre. Aussage der Pfarrsekretärin: "Wenn EIN Pate gefirmt ist, trage ich ihnen ein wen sie möchten. Unser Pater sieht das nicht so eng!"
Ich weiß aber nicht wie es mit einer 14jährigen aussehen würde. Du kannst ja auch mehr als 2 Paten nehmen. Unsere Nachbarin z.B. ist bei ihrem Patenkind die dritte im Bunde.
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Zitat (Don Promillo, 02.08.2008)
Tja, kirchentechnisch muss der Pate schon gefirmt sein. Ich weiß jetzt aber nicht genau wie genau das die einzelnen Gemeinden oder Gottesvertreter nehmen.

Liegt sicherlich auch im ermessen des Pfarrers ob er das auch ohne Firmung macht oder darauf besteht.

Aus kirchlicher Sicht jedoch muss/sollte der Pate bei der Firmung gewesen sein. zwinkern.gif

Der einfachste Weg wäre wohl, mal mit dem Pfarrer zu reden der die Taufe später auch macht.

Bei uns war es etwas anders.
Ich selbst bin auch römisch katholisch, mein Mann evangelisch.
Taufzeuge wurde bei unserem Sohn mein Vater, der selber evangelisch ist.
Ein TTaufpate war da nicht mehr nötig.
Man sollte sich wundern, aber selbst die katholische Kirche wird langsam toleranter.
Ich würde einfach mal nachfagen, ob der Pfarrer das macht.

Lieben Gruß, Rita
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Zitat (Rita8bei, 17.09.2009)
Bei uns war es etwas anders.
Ich selbst bin auch römisch katholisch, mein Mann evangelisch.
Taufzeuge wurde bei unserem Sohn mein Vater, der selber evangelisch ist.
Ein TTaufpate war da nicht mehr nötig.
Man sollte sich wundern, aber selbst die katholische Kirche wird langsam toleranter.
Ich würde einfach mal nachfagen, ob der Pfarrer das macht.

Lieben Gruß, Rita

Toleranter?


Ich finde es ehrlich gesagt eine ziemliche Unverschämtheit, wie die "einzig wahre Kirche" mit Christen anderer Konfessionen umspringt, sie eben noch immer nicht anerkennt und mit "Taufzeuge" abspeist. Das ist - aus kirchlicher Sicht - nämlich schlicht gar nix.

In der evangelischen Kirche werden Christen aller Konfessionen als Pate anerkannt und nur Nicht-Christen Taufzeuge.
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Das ist aber auch bei "der einzig wahren Kirche" Pfarrabhängig.
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Zitat (Ela1971, 23.09.2009)
Das ist aber auch bei "der einzig wahren Kirche" Pfarrabhängig.

Es mag einzelne Pfarrer geben, die das anders handhaben. Hier gibt es sie nicht.
die hiesigen halten sich an die Vorgaben der Kirche - und die verbietet ganz klar nicht katholische Paten. Das ist so, auch wenn Katholiken gerne die Augen davor verschließen und sich mit Einzelfällen rausreden.

Aber solange die Schäfchen das mit sich machen lassen und auch noch als tolle Errungenschaft empfinden, wird sich da wohl nichts ändern.
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Hihi, ich und auch mein Mann sind beide Taufpaten von katholisch getauften Kindern, obwohl wir beide schon Jahre vorher aus der Kirche ausgetreten sind.

Wir hatten die Eltern darauf aufmerksam gemacht, aber sie wollten uns als Bezugsperson für ihr Kind. Allerdings gibt es jeweils noch einen weiteren Paten, der oder die in der Kirche ist.

Anscheinend prüft die Kirche nicht genau. Anders ist das ja wohl nicht zu erklären, oder?
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