Kindergeld trotz Job?

Hallo.

Ich habe eine dringende Frage und hoffe das ihr mir die beantworten könnt... happy.gif
Und zwar fange ich jetzt an zu Arbeiten, auf Ungelernten Basis. Habe noch keine Ausbildung oder dergleichen gemacht.
Ich bin 19 und würde nun ca. 920 € Brutto bekommen.
Nun meine Frage: Bekomme ich trotzdem weiter Kindergeld? Oder könnt ihr mir eine Seite nennen auf der ich das vernünftig ersehen kann?

Danke Im Vorraus.
Lg
Du bekommst natürlich weiterhin Kindergeld- so lang dein Kind minderjährig oder in Ausbildung ist, längstens jedoch bis dein Kind 25 Jahre alt ist. schau hier oder frag bei der Kindergeldstelle, von der du das Geld bisher beziehst wink.gif
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ich glaube da hast du schlechte Karten , wenn mich mein Gedächtnis nicht verlässt unsure.gif darfst du maximal 7680 € im Jahr verdienen um Anspruch auf Kindergeld zu haben
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Zitat (Valentine, 13.08.2008)
Du bekommst natürlich weiterhin Kindergeld- so lang dein Kind minderjährig oder in Ausbildung ist, längstens jedoch bis dein Kind 25 Jahre alt ist. schau hier oder frag bei der Kindergeldstelle, von der du das Geld bisher beziehst wink.gif

ich glaube sie meint das Kindergeld für sich selber wink.gif
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Zitat (Jeanette, 13.08.2008)
ich glaube da hast du schlechte Karten , wenn mich mein Gedächtnis nicht verlässt unsure.gif darfst du maximal 7680 € im Jahr verdienen um Anspruch auf Kindergeld zu haben

Also, ich verdiene deutlich mehr und bekomme trotzdem Kindergeld für Junior...
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Zitat (Valentine, 13.08.2008)
Also, ich verdiene deutlich mehr und bekomme trotzdem Kindergeld für Junior...

klaro Valentine , aber sie will ja für sich selber Kindergeld und da gibt es Verdienstgrenzen
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Zitat (Jeanette, 13.08.2008)
klaro Valentine , aber sie will ja für sich selber Kindergeld und da gibt es Verdienstgrenzen

Ach soooo... aber dann bekommen doch ihre Eltern Kindergeld und nicht sie selber unsure.gif ?
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Genau es geht um mich. Darum ob ich halt für MICH weiterhin Kindergeld bekomme... Hmm aber das hört sich ja net allzu gut für mich an...
Ja meine Eltern bekommen das, aber es scheint ja darum zu gehen wieviel ich verdiene....

Trotzdem Danke

Bearbeitet von Sunshine18 am 13.08.2008 13:55:38
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Zitat (Valentine, 13.08.2008)
Ach soooo... aber dann bekommen doch ihre Eltern Kindergeld und nicht sie selber unsure.gif ?

da sie noch keine Ausbildung abgeschlossen hat steht ihr das Kindergeld auch zu wenn sie sonst kein Einkommen hat und eventuell eine eigene Wohnung hat .... bissel verzwickt das ganz cool.gif

Sunshine du kannst z.B. versuchen begleitendes HartzIV zu beantragen (als Geringverdiener) wenn du eine eigene Wohnung hast , das wird ab dem Tag gezahlt wo du dir die Anträge holst
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Bei mir war das so, daß die Kindergeldstelle meines Vaters eben Nachweise über meine eventuellen Zusatzverdienste haben wollte.

Also ganz einfach mal die zutreffende Kindergeldstelle anschreiben.
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Dieser Link könnte hilfreich sein wink.gif
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Genau, verzwickt trifft es wohl.. happy.gif

Hmm.. Also ich habe keine eigene Wohnung, ich wohne bei meinem Freund also fällt an Miete etc. nicht wirklich was an außer ein kleiner Teil meines Gehaltes an seine Eltern.

Ich verdiene ja (endlich) etwas ab nächstem Monat, dementsprechend bekomme ich wohl auch kein Hartz 4 weil ich ja keine eigene Wohnung habe etc.

Es ist nur so das ich auf dieses KG net verzichten kann bzw. möchte weil ich damit einen Kredit abzahlen muss. Und nach allen Abzügen von meinem Gehalt bleiben 200 Euro im Monat nur für mich und ich habe keine Lust (und kein Verständnis dafür * ) davon auch noch 150 € abzugeben...



* Kredit läuft auf meinen Namen, war aber ursprünglich von meiner Mutter. mad.gif Hat aber seiber kein Geld den abzuzahlen. Deshalb brauchen wir das KG....
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Ich hab noch diesen hier
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Als mein Ältester mit 18 Jahren noch in der Ausbildung war,bekamen wir
einen Schrieb von der Kindergeldkasse,daß das Kindergeld nicht mehr
weitergezahlt wird.Er müsse dann einen Antrag stellen.
Das Formula lag bei.Vom Betrieb brauchte er dann eine Verdienstbescheinigung
mit Angaben von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Wie genau die Bemessungsgrenze liegt weiß ich nicht,ist vielleicht von
Bundesland zu Bundesland verschieden.
Würde dir raten dich mit deiner Kindergeldkasse in Verbindung zu setzten.
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Also ich Danke euch vielmals. Ich werde trotzdem wohl nicht drum rum kommen mich mit der KG Kasse in Verbindung zu setzten.

Nochmal Dankeschön. smile.gif

Liebe Grüße
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Hast Du keine Lust erst mal eine Ausbildung zu machen??? Ist meiner Meinung nach das wichtigste nach der Schule.
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Soviel wie ich weiß gibt es Kindergeld nur während der Ausbildung, Studium oder wenn kein Ausbildungsplatz gefunden wurde oder Arbeitslose (muss beim AA als suchend registriert sein). Und da ist die Einkommensgrenze bei 7.674 €. In die Summe müssen auch alle Zusatzzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld...) eingerechnet werden.

Wenn Du in Arbeit bist wirst Du wahrscheinlich kein Kindergeld bekommen.

Bearbeitet von Renate54 am 14.08.2008 11:23:30
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Zitat (Sunshine18, 13.08.2008)

Es ist nur so das ich auf dieses KG net verzichten kann bzw. möchte weil ich damit einen Kredit abzahlen muss. Und nach allen Abzügen von meinem Gehalt bleiben 200 Euro im Monat nur für mich und ich habe keine Lust (und kein Verständnis dafür * ) davon auch noch 150 € abzugeben...




Niedlich biggrin.gif
Ich habe auch keine "Lust", jeden Monat die Lohnsteuer abzudrücken, aber leider wird nach dem "wollen" eher selten gefragt...

Und schließlich hat die KK (und damit der Steuerzahler) ja nichts mit Deinem Kredit zu schaffen flowers_2.gif

Bearbeitet von Tamora am 14.08.2008 11:39:16
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Zitat (Sunshine18, 13.08.2008)
Es ist nur so das ich auf dieses KG net verzichten kann bzw. möchte weil ich damit einen Kredit abzahlen muss. Und nach allen Abzügen von meinem Gehalt bleiben 200 Euro im Monat nur für mich und ich habe keine Lust (und kein Verständnis dafür * ) davon auch noch 150 € abzugeben...



* Kredit läuft auf meinen Namen, war aber ursprünglich von meiner Mutter. mad.gif Hat aber seiber kein Geld den abzuzahlen. Deshalb brauchen wir das KG....

Ich würde mal sagen das wäre dann dein Privatvergnügen. Wieso musst du überhaupt schon mit 19 einen Kredit am laufen haben...? Wenn es eigentlich für deine Mutter war, die aber kein Geld hat den abzuzahlen, dann wäre es an dir gewesen zu sagen "ich hab aber auch kein Einkommen, wovon soll ich den abzahlen?". Vielleicht war es auch ein Fehler der kreditgebenden Bank, aber das ist nicht das Problem der Kindergeldkasse oder des Steuerzahlers, von dem schließlich das Kindergeld kommt. In Zukunft wirst du überlegen, ob du für jemanden, der kein Einkommen hat, bürgen willst wenn du selber kaum Einkünfte hast. Für deine Denkweise jedenfalls habe ich meinerseits kein Verständnis.
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Für meine Denk- und vielleicht auch Handlungsweise erwarte ich auch von niemandem Verständnis.
Erst Recht nicht von jemandem der die Hintergründe nicht weiß.
Macht ja aber auch nichts, jeder hat seine Meinung.

Und ich würde sehr gerne eine Ausbildung machen. Scheitern tut es daran das ich leider nicht genommen werde. Nunja, weiter versuchen...

Und das mit dem "keine Lust", naja, man darf doch wohl noch hoffen das man selber genauso unterstützt wird wie Menschen die einfach nur zu Faul sind zum Arbeiten... So seit 30 Jahren etwa und immer noch Hartz 4 etc bekommen.
Ich habe noch nie Geld beantragt, habe ich auch nicht vor, aber das KG wäre schon noch sehr hilffreich.

Jedenfalls nochmal Danke für die Seiten.

Bearbeitet von Sunshine18 am 16.08.2008 12:31:18
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Kinder über 18 Jahre erhalten nur Kindergeld, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden bzw. eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen können. Die jährliche Einkommensgrenze beträgt 7.680 €.
In Schul- oder Berufsausbildung bist du nicht und für das 3. müßtest du beim Arbeitsamt zur Suche eines Ausbildungsplatzes gemeldet sein und dann auch noch mit dem Einkommen unter der o.a. Grenze liegen.
Sieht also schlecht aus mit Kindergeld derzeit....
"Oberlehrermodus an"
aber generell ist es immer ratsam sich mit dem entsprechenden Amt (hier: Familienkasse) in Verbindung zu setzen, statt unter Laien eine fachkundige Auskunft einholen zu wollen. Nun ja, mit 19 muß man noch ein bissel lernen whistling.gif
"Oberlehrermodus aus"
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Zur Einkommensgrenze von EUR 7.680,-- möchte ich noch bemerken, dass es sich dabei nicht um den Bruttolohn handelt. Von diesem muss erst der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von EUR 920,--/Jahr abgezogen werden. Auch die Sozialversicherungsbeiträge kürzen das Brutto. Hast du aus deiner nichtselbständigen Tätigkeite höhere tatsächliche Werbungskosten als EUR 920,--, werden diese abgezogen.
Für 2008 bedeutet das: hast du vorher noch keine Einkünfte gehabt, liegst du mit deinen EUR 920,-- brutto unter den Grenzen, weil die EUR 7.680,-- ein Jahresbetrag sind. Ist der Kinderfreibetrag nur anteilig zu gewähren, weil z.B. irgendwelche Voraussetzungen erst jetzt erfüllt sind, ist der zulässige Bruttoverdienst wie folgt zu berechnen (z.B. bei Arbeit ab August): monatlich 1/12 von EUR 7.680,-- = EUR 640,--. Dazu 1/5 von EUR 920,-- = EUR 184,--, macht EUR 824,--. Bei einem Sozialversicherungsabzug von ca. 20 % vom Bruttogehalt macht das ein Brutto von EUR 824,--/8x10 = EUR 1.030,--.
Aber Achtung: nur, wenn du 08 keine Sonderleistungen mehr erhältst.
Ab 2009 liegst du über den Einkunftsgrenzen, gibt's also kein Kindergeld mehr.

Natürlich müsstest du, wie vorgenannt, trotzdem die Voraussetzungen für die Anerkennung als Kind erfüllen, also z.B. Job nur, weil du auf einen Studienplatz wartest oder auf einen Ausbildungsplatz.

Irgendwelche Zahlungen, die du für andere leistest, oder dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, interessiert fürs Kindergeld keinen.

Bearbeitet von ulrike am 20.08.2008 12:54:29
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Am besten Du beantragst das einfach mal, macht nicht viel Mühe und dann weißt du es genau.
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Was Ulrike dazu geschrieben hat stimmt vollkommen.

Bedenke bitte auch weiterhin das die Zwischenzeit, zwischen Ausbildung und Studium oder zweiter Ausbildung höchstens nur vier Monate betragen darf.

Jeder Monat wo du drüber bist, bzw. arbeiten warst aber nicht in Ausbildung (ausnahmen noch bei schwerer Behinderung) wird gekürzt auf 0,-- € Anspruch.

Des weiteren ist unabhängig dessen von beiden Elternteilen immer eine Unterhaltspflicht von min. 2 Ausbildungen die bezahlt werden müssen.

Dh. solange du in Ausbildung bist müssen dich deine Eltern, spätestens das Sozialamt unterstützen.
Nur mal noch so nebenbei.

@all eure Aussagen waren ja auch alles soweit richtig, Ulrikes nur wesentlich klarer und näher am Gesetz. Nicht böse sein, das ich nur sie hier erwähnt habe.
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