Cafes und Toiletten

Ich hab mich heute mit meinem Freund bei einem kleinen Bäcker zum Mittag getroffen. Dort gibt es vielleicht so 4 oder 5 Tische, allerdings sind nicht alle bestuhlt, es gibt also auch Stehtische.

Da ich es eilig hatte, bin ich auf Arbeit nicht mehr aufs Klo, weil ich dachte, naja, ich könne ja dann gleich beim Bäcker gehen..

Tja, denkste, die haben keine Gästetoilette. Es gab wohl dahingehend mal eine Änderung. so daß man erst ab einer bestimmten Anzahl an Sitzplätzen ein Gäste WC benötige.

Da hab ich erstmal blöd geschaut (und meine Blase erst :blink: :hihi:). Ich dachte immer, sobald man nur eine Sitzgelegenheit hätte, müsse man ein Gäste WC anbieten.

Mir ist sogar so, als wenn ich mal ein Bericht gesehen hätte (vor Ewigkeiten..) und da ging es um eine kleine Bäckerei, die ein oder zwei Tische hatte und sozusagen die Fensterbank als Sitzmöglichkeit anbot. Diese hatte dann die Auflage bekommen, entweder eine Toilette einzurichten oder aber diese "Sitzgelegenheiten" abzuschaffen und nur ein reines Stehcafe zu betreiben.

Bin ich da nicht mehr up to date was diese Regelungen angeht?
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@Mellly

Dein Verhältnis zu WCs scheint ein bisschen angeknackst zu sein in letzter Zeit... :lol: B) :ph34r:
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Hallo Mellly,

passt da die Gaststättenverordnung? oder trifft die bei Bäckereien nicht zu..? wobei - wenn es da Stehtische hat, vielleicht doch... lies mal:

Text!

Hab ich nur schnell beim Googlen gefunden, das wird aber länderübergreifend sein, oder? *kopfkratz*

:blumen: Ribbit

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Zitat (Justme, 02.09.2008)
@Mellly

Dein Verhältnis zu WCs scheint ein bisschen angeknackst zu sein in letzter Zeit...  :lol:  B)  :ph34r:

:peitsche: :grinsen:

Weißt wie peinlich das war, als ich dann mit zu meinem Freund auf die Arbeit bin und dort auf Klo gegangen bin... :wacko:

zumal seine Kollegen alle bom Zustand unseres Klos wußten

Und was sagt mein Freund der blöde Hund :ph34r: "Die hat zu Hause jetzt Kloverbot. Soll sie lieber hier das Klo verstopfen, dann hab ich zu Hause nicht mehr die Arbeit..." :labern: :lol:

Toll, nur weil nen paar blöde Wattepads von mir im Rohr hingen....:mussweg; jaja, ich weiß...macht man nicht...

Bearbeitet von Mellly am 02.09.2008 15:29:43
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Na, da haben dir wohl die Augen getränt? Nicht nur ob der Tatsache, dass keine Toilette vorhanden war... :lol:

Es müsste in der Gaststättenverordnung stehen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob diese von Bundesland zu Bundesland variieren kann. Und ich bin mir nicht sicher, ob es (auch) etwas mit der Größe des Cafés zu tun haben könnte, dass dort kein WC vorhanden ist. Fragen über Fragen... :hmm:

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Zitat (Ribbit, 02.09.2008)
Hallo Mellly,

passt da die Gaststättenverordnung? oder trifft die bei Bäckereien nicht zu..? wobei - wenn es da Stehtische hat, vielleicht doch... lies mal:

Text!

Hab ich nur schnell beim Googlen gefunden, das wird aber länderübergreifend sein, oder? *kopfkratz*

:blumen: Ribbit

:wacko:

Nachdem ich folgendes gelesen habe: "(1) Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis, einer Stellvertretungserlaubnis, einer vorläufigen Erlaubnis, einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis oder einer Gestattung im Sinne der §§ 2 , 9 , 11 und 12 des Gaststättengesetzes ist schriftlich einzureichen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat die Angaben zu machen und die Unterlagen beizubringen, die für die Bearbeitung und Beurteilung des Antrages von Bedeutung sein können."

Glaubst du doch jetzt nicht im ernst, daß ich da nur noch eine Zeile weiterlese?! :schrei::wacko:
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Zitat (Mellly, 02.09.2008)
Toll, nur weil nen paar blöde Wattepads von mir im Rohr hingen

aber immer noch besser wie Surfbretter oder Tampons oder Kondome :P :pfeifen: rofl
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Zitat (Mellly, 02.09.2008)
:wacko:

Nachdem ich folgendes gelesen habe: "(1) Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis, einer Stellvertretungserlaubnis, einer vorläufigen Erlaubnis, einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis oder einer Gestattung im Sinne der §§ 2 , 9 , 11 und 12 des Gaststättengesetzes ist schriftlich einzureichen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat die Angaben zu machen und die Unterlagen beizubringen, die für die Bearbeitung und Beurteilung des Antrages von Bedeutung sein können."

Glaubst du doch jetzt nicht im ernst, daß ich da nur noch eine Zeile weiterlese?! :schrei::wacko:

Meeensch, Mellly.... du hast doch studiert, oder?? :D:D

Unter §4 stehn so Sachen wie

(1) Die Toiletten für die Gäste müssen leicht erreichbar, nutzbar und gekennzeichnet sein. Ab einer Schank- und Speiseraumgrundfläche von 50 m² muss mindestens eine barrierefrei gestaltete Toilette für mobilitätsbehinderte Gäste benutzbar sein. § 5 gilt entsprechend.


und

Eine Toilette für Gäste ist nicht erforderlich, wenn bei einer Aufenthaltsfläche für Gäste von höchstens 50 m² nicht mehr als zehn Sitzplätze für Gäste bereitgestellt werden. In diesen Fällen ist im Eingangsbereich deutlich auf das Fehlen einer Gästetoilette hinzuweisen


Quelle: umwelt-online.de
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Zitat (Ribbit, 02.09.2008)
Meeensch, Mellly.... du hast doch studiert, oder?? :D :D



Eine Toilette für Gäste ist nicht erforderlich, wenn bei einer Aufenthaltsfläche für Gäste von höchstens 50 m² nicht mehr als zehn Sitzplätze für Gäste bereitgestellt werden. In diesen Fällen ist im Eingangsbereich deutlich auf das Fehlen einer Gästetoilette hinzuweisen



Eben drum muß man es mir ja erklären :lol:

Ha! Und ich glaube, genau so eine Kennzeichnung fehlt B) ...
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Melly schmeißt Surfbretter in's Klo *tzä* (IMG:https://www.cosgan.de/images/midi/konfus/c070.gif)
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Da waren also mehr als 10 Sitzplätze? eieiei... sofort Bäckerei verklagen und Schmerzensgeld einfordern :lol:
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Zitat (Ribbit, 02.09.2008)
sofort Bäckerei verklagen und Schmerzensgeld einfordern :lol:

Und nicht in die Tasche schauen lassen... :ph34r: :lol:
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Zitat (Wecker, 02.09.2008)
Melly schmeißt Surfbretter in's Klo *tzä* (IMG:https://www.cosgan.de/images/midi/konfus/c070.gif)

Everybody's gone surfin'
Surfin' U.S. A. :lol:
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