Keine Rente / ALU, trotz Einzahlungen: wg Beschäftigung im elterlichen Betrieb

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:sprachlosaus:
Also, ich bin schockiert und meine, das es nicht möglich sein kann.

Meine Eltern kommen gerade von einem Versicherungsvertreter A**G.

Der behauptet: (sinngemäß)
Dadurch das ich im elterlichen Betrieb arbeite und angenommen wird, das ich geschäftsführend tätig bin, habe ich trotz 25 Jahren Einzahlungen kein Anspruch auf Rentenzahlung und ebenfalls kein Anspruch auf Arbeitslosengeld (sofern ich gekündigt werde)

Ich habe meine Ausbildung (leider) im elterlichen Betrieb gemacht. Habe mich dann weitergebildet und bin nun als Handwerksmeister angestellt. Über den Betrieb habe ich eine Direktversicherung.
Der Betrieb ist als Einzelunternehmen (Vater) geführt. Prokura habe ich nicht (Auch nicht für die Bank). Ich unterschreibe zwar Angebote, Quittungen und dergleichen, diese werden von meinem Vater aber lediglich geduldet (keine vertragliche Festlegung / Prokuraerteilung).
Die Aussage bezieht sich daher alleine auf die Tatsache, das ich als Meister im elterlichen Betrieb angestellt bin.

Ich bin total verwirrt und verunsichert.
Habe jetzt über 25 Jahre eingezahlt. Meine Rentenbelege kommen (mit Angabe der voraussichtlichen Rentenleistung). Vor zwei Jahren war ich witterungsbedingt gekündigt, da habe ich auch mein Arbeitslosengeld bekommen. ....

Irgendwie meinte der Versicherungsvertreter, das man sich die Beiträge der letzten 10 Jahre auszahlen lassen kann. .... um ggf. sich anderweitig abzusichern.

Gehe erstmal davon aus, das die Eltern es falsch verstanden haben und der Vertreter nur eine PRIVATE VERSICHERUNG verkaufen will und ER da einige Angaben weggelassen / unrichtig zitiert / bewußt falsch ausgesagt hat.

TROTZDEM .... die Unsicherheit bleibt.
Am Freitag haben die Eltern einen neuen Termin gemacht, wo ich dann dabei sein soll.

WAS MEINT IHR? :
- Habt Ihr davon schon mal gehört?
- Welche neutrale Stelle kann mir darüber Auskunft geben?
- ????

:sprachlosein:

Master of Stone
Hä? Auch als geschäftsführender Angestellter bist und bleibst du doch Angestellter... was soll das denn daran ändern? Versteh ich nicht... Klingt auch n bissken seltsam, das alles.
Vielleicht liegst du mit deiner Vermutung richtig, dass er eher seine eigenen Produkte an den Mann bringen wollte *grübel*

Überlege grade, wo man sich unabhängige Informationen zu dem Thema holen kann, ohne gleich Anwaltsgebühren zahlen zu müssen... Gewerkschaft? Wäre jedenfalls mal n Anlaufpunkt. Wenn dir die da nicht helfen können, dann können sie dir wenigstens sagen, wo man Infos bekommt, denke ich.
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Hallo Master,

ich würd mich nicht auf die Aussage von so einem Versicherungsmenschen verlassen- der will natürlich was verkaufen. Möglicherweise bekommt er nur ein relativ geringes Gehalt plus "Abschussprämien"?

Wende dich erst mal an die Rentenversicherung wegen der Rente, die haben bestimmt auch in deiner Nähe ein Büro wo du dich ausführlich beraten lassen kannst. Und die können dir vielleicht auch sagen wo du dich wg. Arbeitslosengeld informieren kannst. Allein die Tatsache dass du bereits mal Arbeitslosengeld bezogen hast spricht meiner Meinung nach dafür, dass der Versicherungsfuzzi nur erzählt hat was für ihn selber gut ist...
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Ich denke auch die Rentenversicherung ist der richtige Anlaufspunkt.
Sollte es sich tatsächlich so verhalten, kannst du es so oder so nicht ändern.

Ich drück dir die Daumen das es zu deinen Gunsten ausgeht, obwohl deine Rente wahrscheinlich genauso hoch sein wird, als wenn du Sozialhilfe beziehen würdest.
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Schreib an die BfA in Berlin (mit Angabe Deiner Sozialversicherungsnummer) und erbitte eine Rentenauskunft und einen Rentenverlauf. Die Rentenauskunft zeigt Dir Deinen jetzigen Stand der Rente, mögliche weitere Rentenstände mit 65, sowie eine mögliche Berufsunfähigkeitsrente an; der Rentenverlauf gibt Auskunft über die Einzahlungen der bisherig geleisteten Jahre. Diesem kann man auch mögliche "offene Zeiten", wie z.B. Schulausbildungsjahre, entnehmen, die ggf. durch Nachweise aufzufüllen sind.

Bei Versicherungsvertretern wäre ich gaaaaanz vorsichtig, die wollen meist nur eins - nämlich ihre Provision. wink.gif
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Bin der Meinung wie Bücherwurm .Wenn dein Vater für dich eingezahlt hat und du es schwarz auf weiß mit deinem Lohn Schein nachweisen kannst das gezahlt worden ist .Dann wirt es auch in der Sozialstelle bekannt sein. Versicherung Vertreter versuchen immer einem was ein zu reden ,besser an richtiger Stelle fragen ranting.gif
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Du bekommst doch von der Rentenkasse (LVA/BfA) regelmäßig die Aufstellung und Arbeitslosengeld hast Du doch auch schon mal bezogen...hast du geschrieben.

Der Versicherungsheini will nur seine Versicherungen an den Mann/Frau bringen. Ich würde mich davon echt nicht verunsichern lassen.

Keep cool!
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Zitat (Master_of_Stone, 08.10.2008)
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:sprachlosaus:
Also, ich bin schockiert und meine, das es nicht möglich sein kann.

Meine Eltern kommen gerade von einem Versicherungsvertreter A**G.

Der behauptet: (sinngemäß)
Dadurch das ich im elterlichen Betrieb arbeite und angenommen wird, das ich geschäftsführend tätig bin, habe ich trotz 25 Jahren Einzahlungen kein Anspruch auf Rentenzahlung und ebenfalls kein Anspruch auf Arbeitslosengeld (sofern ich gekündigt werde)

Ich habe meine Ausbildung (leider) im elterlichen Betrieb gemacht. Habe mich dann weitergebildet und bin nun als Handwerksmeister angestellt. Über den Betrieb habe ich eine Direktversicherung.
Der Betrieb ist als Einzelunternehmen (Vater) geführt. Prokura habe ich nicht (Auch nicht für die Bank). Ich unterschreibe zwar Angebote, Quittungen und dergleichen, diese werden von meinem Vater aber lediglich geduldet (keine vertragliche Festlegung / Prokuraerteilung).
Die Aussage bezieht sich daher alleine auf die Tatsache, das ich als Meister im elterlichen Betrieb angestellt bin.

Ich bin total verwirrt und verunsichert.
Habe jetzt über 25 Jahre eingezahlt. Meine Rentenbelege kommen (mit Angabe der voraussichtlichen Rentenleistung). Vor zwei Jahren war ich witterungsbedingt gekündigt, da habe ich auch mein Arbeitslosengeld bekommen. ....

Irgendwie meinte der Versicherungsvertreter, das man sich die Beiträge der letzten 10 Jahre auszahlen lassen kann. .... um ggf. sich anderweitig abzusichern.

Gehe erstmal davon aus, das die Eltern es falsch verstanden haben und der Vertreter nur eine PRIVATE VERSICHERUNG verkaufen will und ER da einige Angaben weggelassen / unrichtig zitiert / bewußt falsch ausgesagt hat.

TROTZDEM .... die Unsicherheit bleibt.
Am Freitag haben die Eltern einen neuen Termin gemacht, wo ich dann dabei sein soll.

WAS MEINT IHR? :
- Habt Ihr davon schon mal gehört?
- Welche neutrale Stelle kann mir darüber Auskunft geben?
- ????

:sprachlosein:

Master of Stone

Hallo, guten Morgen, Master of Stone,

such Dir im Internet unter Deutsche Rentenversicherung die Anschriften und Tel.-Nummern der Rentenberater heraus und mach mit dem in Deinem Wohnort befindlichen einen Termin. Der Rentenberater kann Dir umfassend sagen, ob, wann und wieviel Rente Du später erhalten wirst. Er sagt Dir auch, was Du zum Termin mitbringen sollst. Diese Beratung und Auskünfte sind kostenlos. Der Versicherungsfuzzi sieht nur seine eigene Provision, die er erhält, wenn er Dir eine private Zusatzrentenversicherung aufgeschwatzt hat. Dem ist das vollkommen wurscht, daß die Beiträge für so eine Versicherung ganz schön ins Geld gehen, weil Du ja auch schon "ein wenig älter" bist. Denn damit sich der Abschluß der Versicherung am Ende auch auszahlt, sind die Beiträge entsprechend nach Alter gestaffelt. Wenn ein 20-jähriger eine solche Versicherung abschließt, ist der Beitrag naturgemäß viel niedriger, als wenn ein über 40-jähriger das gleiche tut.
Meinem Mann hat vor 4 Jahren ein Versicherungsmensch einen solchen Abschluß empfohlen. Er sollte einen Beitrag von monatlich 130 € zahlen, um dann mit 65 Jahren einen Zusatzrentenbetrag von sage und schreibe monatlich 96 € rauszubekommen. whistling.gif
Also, laß Dich vom Rentenberater informieren, was rentenmäßig für Dich eines Tages rauskommt. Das ist immer noch der beste und ehrlichste Weg.

Murmeltier

Bearbeitet von Murmeltier am 09.10.2008 07:20:08
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Hallo Master of Stone,

der Versicherungsmensch Deiner Eltern hat leider recht.
Wie die meisten hier sicher wissen, bin ich in der Firma meines Mannes angestellt.
Dadurch bin ich in einer Fachzeitung auch schon auf dieses Thema gestoßen.
Nur handelt es sich nicht um die leitende Tätigkeit die damit in Verbindung steht, sondern die Tatsache, daß Du mit dem Firmenchef verwandt bis.
Da zählen sämtliche Verwandschaftsgrade ( Tante, Cousin, Kind, Enkel, Ehepartner usw. ).
In dieser Fachzeitung stand auch eine Firma, welche solche Leute wie Dich und mich beraten, denn es besteht die Möglichkeit sich befreien zu lassen und Geld rückwirkend erstattet zu bekommen.
Ich habe sie meine Unterlagen auch überprüfen lassen und hatte leider Pech.
Mein Gehalt ist zu niedrig, ich muß also weiter zahlen und im Ernstfall bekomme ich weder das Eine noch das Andere.
Auf die Schnelle konnte ich den Artikel nicht finden, da es auch schon einige Zeit her ist, aber sobald ich ihn habe schicke ich Dir die Daten der Firma, damit Du Deine Unterlagen eventuell auch mal überprüfen lassen kannst.
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Hallo, Chucko,
was Du schreibst, kann ich ehrlich gesagt, nicht ganz nachvollziehen. Master hat eine ganz offizielle Ausbildung im Betrieb seines Vaters gemacht und ist auch dort ganz offensichtlich ordnungsgemäß angestellt. Das sieht man ja schon daran, daß er die Renteninformationen bekommt und auch während seiner Arbeitslosigkeit ALG bekommen hat.
Alles ist also rechtlich vollkommen in Ordnung. Warum sollte man ihn dafür "bestrafen", daß er "dummerweise" seine Ausbildung im Betrieb seines Vaters machte und dort wohl ja heute noch seine Arbeit tut. Daß er mit seinem Arbeitgeber verwandt ist, kann man ihm, so denke ich jedenfalls, nicht als Nachteil und damit eben als persönliches Pech ankreiden. Sogar ein selbständiger Unternehmer, der freiwillig Rentenbeiträge bezahlt, hat Anspruch auf Rentenzahlung.
Masters Rentenbeiträge wurden regelmäßig gezahlt und somit hat er auch einen Rentenanspruch erworben. Wie hoch diese Rente allerdings eines Tages sein wird, kann der Rentenberater natürlich zur Zeit auch nur hochrechnen, denn Master muß ja noch ein paar Jährchen schaffen gehen. Ich würde mir jedenfalls keine gezahlten Beiträge auszahlen lassen, um dann für eine fragwürdige private Versicherung viel Geld für wenig Nutzen auszugeben. Lieber würde ich, wenn möglich, immer einen monatlichen Betrag zusätzlich fürs Alter auf die Seite legen (aber bitte keine Aktien kaufen oder sonstige "obskure Anlagemöglichkeiten" in Betracht ziehen).


Murmeltier

Bearbeitet von Murmeltier am 09.10.2008 16:58:13
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@Chucko!!

Meine Seniorchefin war jahrelang als Verkäuferin bei ihrem Mann beschäftigt. Hat ordnungsgemäß Rentenbeiträge bezahlt, und bekommt ihre Rente.

@Murmeltier!!! blumen.gif blumen.gif blumen.gif

Ich bin der Meinung, daß wirklich ein Versicherungsfuzzi Master über den Tisch ziehen will!!! ranting.gif
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Zitat (Bücherwurm, 08.10.2008)
Schreib an die BfA in Berlin (mit Angabe Deiner Sozialversicherungsnummer) und erbitte eine Rentenauskunft und einen Rentenverlauf.

Genau so würd ich es auch machen- nur dass es die BfA nicht mehr gibt. Die heißt jetzt Deutsche Rentenversicherung Bund, bereits vor einigen Jahren sind die Rentenanstalten zusammengelegt worden.
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Wenn Rentenbeitraege regelmäßig abgeführt wurden gibt es auch Rente.

Als mitarbeitender Familienangehöriger kann man sich aber von der Pflicht zur Zahlung der Arbeitslosenversicherung befreien lassen, dann gibt es jedoch kein ALG I.

Da du aber bereits einmal ALG I erhalten hast, geht es hier offensichtlich nur um die Provision des Versicherungsvertreters.

Bearbeitet von tante ju am 09.10.2008 18:25:07
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Master, ich geb dir mal nen guten Rat.

Versuche bitte deinen Steuerberater anzurufen und zu fragen. Man mag es kaum glauben, aber ja, die kennen sich damit aus.

Ich weiß nur das es bei angestellten Geschäftsführen ganz, ganz schwierig ist zu beurteilen ob er gesetzlich oder sich freiwillig Rentenversichern bzw. absichern muss... (Tante Edit meint dabei ist es unerheblich was schon eingezahlt wurde)

Zum einen kommts auf die Beitragsbemessungsgrenze und zum anderen soviel ich weiß auf die Auftraggeber, bzw. Kunden an.

Da ich damit nicht soooo gut informiert bin vage ich hier keine direkte Aussage zu treffen, aber mein Rat: Bitte ruf mal den Stb. an. Der wird dir helfen und anrufen kostet erstmal nichts....

Bearbeitet von Brinarina am 09.10.2008 18:25:52
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Zitat (Brinarina, 09.10.2008)


Da ich damit nicht soooo gut informiert bin vage ich hier keine direkte Aussage zu treffen, aber mein Rat: Bitte ruf mal den Stb. an. Der wird dir helfen und anrufen kostet erstmal nichts....

Richtig Brinarina, erst mal kostet der Anruf beim Stuerberater nichts, aber in der Rechnung taucht er dann mit ca. 40 bis 50 Euro als "telefonische Beratung" auf. sad.gif

Die richtige Anlaufstelle ist im Zweifelsfall immer noch die Rentenversicherung.
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Zitat (Brinarina, 09.10.2008)
Master, ich geb dir mal nen guten Rat.

Versuche bitte deinen Steuerberater anzurufen und zu fragen. Man mag es kaum glauben, aber ja, die kennen sich damit aus.

Ich weiß nur das es bei angestellten Geschäftsführen ganz, ganz schwierig ist zu beurteilen ob er gesetzlich oder sich freiwillig Rentenversichern bzw. absichern muss... (Tante Edit meint dabei ist es unerheblich was schon eingezahlt wurde)

Zum einen kommts auf die Beitragsbemessungsgrenze und zum anderen soviel ich weiß auf die Auftraggeber, bzw. Kunden an.

Da ich damit nicht soooo gut informiert bin vage ich hier keine direkte Aussage zu treffen, aber mein Rat: Bitte ruf mal den Stb. an. Der wird dir helfen und anrufen kostet erstmal nichts....

Er ist nicht als Geschäftsführer angestellt, sondern als Meister! Also "nur" Angestellter ohne Vollmachten. Und ich kenne keine Arbeiter oder Angestellte, die sich einen Steuerberater leisten könen.

Bearbeitet von wollmaus am 09.10.2008 18:48:27
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Hallo Master of Stone,


unverzüglich nach Berlin anrufen. Wenn deine Eltern doch für dich einbezahlt haben?



Gruß Andante
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Zitat (andante952, 09.10.2008)
Hallo Master of Stone,


unverzüglich nach Berlin anrufen. Wenn deine Eltern doch für dich einbezahlt haben?



Gruß Andante

Warum in Berlin anrufen? Die Deutsche Rentenversicherung hat auch eine Beratungsstelle in Oberhausen...
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Zitat (wollmaus, 09.10.2008)
Er ist nicht als Geschäftsführer angestellt, sondern als Meister! Also "nur" Angestellter ohne Vollmachten. Und ich kenne keine Arbeiter oder Angestellte, die sich einen Steuerberater leisten könen.

Schon mal was von "Schein Geschäftsführern" gehört?

Und sorry, aber es kommt immer darauf an, an wen man gerät, nen Steuerberater der Geld für so ne Auskunft am Tele nimmt ist mir noch nicht begegnet. Weder die 10 die bei uns angestellt bzw. Geschäftsführer sind, noch andere in der Umgebung.

Aber das nur nebenbei. Er kann ja vorher fragen.

Der Tipp von mir sich an seinen Stb. zu wenden sollte keine Schleichwerbung sein, sondern vielmehr eine sehr gute Anlaufstelle, denn wenn er falsch berät haftet wenigstens seine Versicherung, was er bei einem Anruf beim Rentenamt nicht hätte....

Außerdem sind Stb. damit wirklich täglich umgeben, leider....
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Hallo, Master of Stone,

auch ich bin durch einen Versicherungsvertreter aufgescheucht worden, der mir unbedingt eine Rentenversicherung verkaufen wollte,
möglichst mit den Rentenversicherungsbeiträgen der letzten 10 Jahre. cool.gif

Es machte aber auch vor 2-3 Jahren die Runde durch sämtliche einschlägige Zeitschriften, dass von den Sozialversicherungsträgern gern unterstellt wird, dass man eigentlich ein Geschäftsführer ist, wenn man verwandtschaftliche Beziehungen zu dem Inhaber hat.

Dann bekam ich den guten Rat, bei meiner Krankenkasse eine
Versicherungsrechtliche Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses unter Familienangehörigen/ Verwandten
zu beantragen.
Man erhält dann ein mehrseitiges Formular zum Ausfüllen.

Wichtig dabei ist, dass folgendes zum Ausdruck kommen sollte:

Du
- bist abhängig beschäftigt (Arbeitsvertrag als Arbeitnehmer)
- erhältst ein angemessenes Entgelt (Tarif oder ortsüblich)
- lässt Deinen Lohn / Dein Gehalt auf ein eigenes Konto überweisen (kein
gemeinsames Konto mit dem Arbeitgeber!)
- unterliegst den Weisungen des Arbeitgebers
- bist nicht hauptsächlich an der Führung der Firma beteiligt
- hast dem Arbeitgeber keinen Kredit gegeben
- bist nicht direkt am Gewinn beteiligt.

- Deine Arbeitskraft wird tatsächlich benötigt, d.h. bei Deiner Entlassung müsste
eine Arbeitskraft eingestellt werden, die Dich ersetzt.

Danach erhältst Du einen Bescheid, der Dir Deine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bestätigt (oder auch nicht..., je nachdem, was Du angekreuzt hast).
Er wird anerkannt bei allen diesen Stellen.

Wenn Du dieses Formular auf dem Tisch hast, schick' mir ruhig eine PM,
eventuell habe ich hier noch den einen oder anderen Tipp vergessen.


Liebe Grüße
Anneliese
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Ist ja gut Leute cool.gif

ich habe mich in meinem Beitrag auf das Arbeitslosengeld bezogen.
An die Rente habe ich dabei ausversehen nicht bedacht.

Natürlich wird Master of Stone, entsprechend seiner Einzahlungen, auch Rente bekommen bzw. kann sie beanspruchen.
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Master, bitte sei so gut und wende dich unverzüglich an die Deutsche Rentenversicherung Bund Beratungsstellen wub.gifwub.gif

Bearbeitet von schwabinchen am 10.10.2008 21:22:07
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blumen.gif VIELEN LIEBEN DANK IHR ALLE blumen.gif

Ihr habt mir schon sehr, sehr geholfen !!!! DANKE

Leider hatte ich viel zu tun, so das ich erst jetzt eine Antwort schreiben kann.

Am Freitag kam ich punktlich zum Termin von der Baustelle, um Festzustellen das der Versicherungsvertreter bereits früher eingetroffen war und das mit meiner Rente schon besprochen wurde.

Aber im Prinzip ist es so, wie ich das schon immer wußte.

1.) Es geht um das verwandschaftliche Verhältnis zum Firmeneigentümer.
Hierbei wird immer viel Bockmist verzapft, (verdeckte Gewinnausschüttung, "Unterbezahlung" / "Schwarzauszahlung", usw.) , so das hier eine besondere Kontrolle stattfindet ob die Lohnzahlungen angemessen für den Job sind und auch regelmäßig auf gesondertes Konto erfolgen. Dieses gilt auch für die Arbeitslosenversicherung.
2.) Jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit ab einem bestimmten Lohn (Beitragsbemessungsgrenze) sich Privat zu versichern.
3.) Bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze besteht die Möglichkeit sich die Einzahlungen der letzten 10 Jahre sich die Einzahlungen auszahlen zu lassen um sich Privat zu versichern (oder es auf den Kopf zu hauen biggrin.gif )

4.) Ich werde mir keinesfalls die gesetzliche Rente auszahlen lassen!!!
5.) Da meine alte Direktversicherung "ruht" und es sich durch die gesetzlichen Änderungen sich nicht lohnt diese neu aufleben zu lassen, werde ich mir Infos zum Abschluß einer neuen Direktversicherung (auf Rentenbasis) geben lassen.

Ich muß noch 24 Jahre arbeiten und abgesehen von der Einheitsrente die bis dahin kommen wird, muß ich mich ja auch noch privat versichern. Unter Berücksichtigung der Infalation wird da eh nicht viel mit zu reißen sein. Aber das dürfte ein anderes Thema sein.

Danek nochmal an alle die mir so schnell (auch per PM) geholfen haben , DANKE

Master of Stone
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Habe den Beitrag erst heute gelesen.

Ich rate dir dringend, dir, wie Anneliese schon geschrieben hat, eine sozialversicherungsrechtliche Auskunft einzuholen. Nur die ist verbindlich. Was dir der Versicherungsvertreter erzählt, ist unerheblich.

Außerdem Achtung: das mit dem privat versichern, weil du über der Beitragsbemessungsgrenze bist, gibt es nur bei Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung gibt es das nicht. Da zahlst du auf jeden Fall Beiträge aus deinem Gehalt, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Sollte sich herausstellen, dass du nicht sozialversicherungspflichtig bist, kannst du trotzdem freiwillig in der gesetzlichen RV bleiben, dein Rentenanspruch ist dann nicht kaputt. Einziger Unterschied zum gesetzlich Versicherten meine ich ist, dass du keinen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente hast. Aus der Arbeitslosenversicherung bist du auf jeden Fall ganz draußen.

Aber, wie gesagt: kein normaler Versicherungsvertreter kann diese Feststellung treffen, geht nur über den Fragebogen und die Beurteilung der Deutschen Rentenversicherung. Und wenn bei noch keiner Sozialversicherungsprüfung des Betriebs deiner Eltern so eine Einschätzung vorgenommen wurde, würde ich das schnellstens machen. Bei dem Anspruch auf Erstattung der Beiträge hat sich nämlich ab diesem Jahr auch einiges geändert.

So, wie du deinen Job beschreibst, bin ich übrigens der Meinung, dass du sehr wohl sozialversicherungspflichtig bist. Du scheinst nicht anders behandelt zu werden als andere Arbeitnehmer, du hast kein Mitspracherecht bei der Unternehmensführung und wenn du außerdem für keine Verbindlichkeiten haftest, kann ich mir nicht vorstellen, warum du rausfallen sollst.

Vielleicht komme ich ja auch zu spät und du hast schon lange irgendwelche Beurteilungen von der DRV, würde mich mal interessieren.
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