:o :o :o
:sprachlosaus:
Also, ich bin schockiert und meine, das es nicht möglich sein kann.
Meine Eltern kommen gerade von einem Versicherungsvertreter A**G.
Der behauptet: (sinngemäß)
Dadurch das ich im elterlichen Betrieb arbeite und angenommen wird, das ich geschäftsführend tätig bin, habe ich trotz 25 Jahren Einzahlungen kein Anspruch auf Rentenzahlung und ebenfalls kein Anspruch auf Arbeitslosengeld (sofern ich gekündigt werde)
Ich habe meine Ausbildung (leider) im elterlichen Betrieb gemacht. Habe mich dann weitergebildet und bin nun als Handwerksmeister angestellt. Über den Betrieb habe ich eine Direktversicherung.
Der Betrieb ist als Einzelunternehmen (Vater) geführt. Prokura habe ich nicht (Auch nicht für die Bank). Ich unterschreibe zwar Angebote, Quittungen und dergleichen, diese werden von meinem Vater aber lediglich geduldet (keine vertragliche Festlegung / Prokuraerteilung).
Die Aussage bezieht sich daher alleine auf die Tatsache, das ich als Meister im elterlichen Betrieb angestellt bin.
Ich bin total verwirrt und verunsichert.
Habe jetzt über 25 Jahre eingezahlt. Meine Rentenbelege kommen (mit Angabe der voraussichtlichen Rentenleistung). Vor zwei Jahren war ich witterungsbedingt gekündigt, da habe ich auch mein Arbeitslosengeld bekommen. ....
Irgendwie meinte der Versicherungsvertreter, das man sich die Beiträge der letzten 10 Jahre auszahlen lassen kann. .... um ggf. sich anderweitig abzusichern.
Gehe erstmal davon aus, das die Eltern es falsch verstanden haben und der Vertreter nur eine PRIVATE VERSICHERUNG verkaufen will und ER da einige Angaben weggelassen / unrichtig zitiert / bewußt falsch ausgesagt hat.
TROTZDEM .... die Unsicherheit bleibt.
Am Freitag haben die Eltern einen neuen Termin gemacht, wo ich dann dabei sein soll.
WAS MEINT IHR? :
- Habt Ihr davon schon mal gehört?
- Welche neutrale Stelle kann mir darüber Auskunft geben?
- ????
:sprachlosein:
Master of Stone
:sprachlosaus:
Also, ich bin schockiert und meine, das es nicht möglich sein kann.
Meine Eltern kommen gerade von einem Versicherungsvertreter A**G.
Der behauptet: (sinngemäß)
Dadurch das ich im elterlichen Betrieb arbeite und angenommen wird, das ich geschäftsführend tätig bin, habe ich trotz 25 Jahren Einzahlungen kein Anspruch auf Rentenzahlung und ebenfalls kein Anspruch auf Arbeitslosengeld (sofern ich gekündigt werde)
Ich habe meine Ausbildung (leider) im elterlichen Betrieb gemacht. Habe mich dann weitergebildet und bin nun als Handwerksmeister angestellt. Über den Betrieb habe ich eine Direktversicherung.
Der Betrieb ist als Einzelunternehmen (Vater) geführt. Prokura habe ich nicht (Auch nicht für die Bank). Ich unterschreibe zwar Angebote, Quittungen und dergleichen, diese werden von meinem Vater aber lediglich geduldet (keine vertragliche Festlegung / Prokuraerteilung).
Die Aussage bezieht sich daher alleine auf die Tatsache, das ich als Meister im elterlichen Betrieb angestellt bin.
Ich bin total verwirrt und verunsichert.
Habe jetzt über 25 Jahre eingezahlt. Meine Rentenbelege kommen (mit Angabe der voraussichtlichen Rentenleistung). Vor zwei Jahren war ich witterungsbedingt gekündigt, da habe ich auch mein Arbeitslosengeld bekommen. ....
Irgendwie meinte der Versicherungsvertreter, das man sich die Beiträge der letzten 10 Jahre auszahlen lassen kann. .... um ggf. sich anderweitig abzusichern.
Gehe erstmal davon aus, das die Eltern es falsch verstanden haben und der Vertreter nur eine PRIVATE VERSICHERUNG verkaufen will und ER da einige Angaben weggelassen / unrichtig zitiert / bewußt falsch ausgesagt hat.
TROTZDEM .... die Unsicherheit bleibt.
Am Freitag haben die Eltern einen neuen Termin gemacht, wo ich dann dabei sein soll.
WAS MEINT IHR? :
- Habt Ihr davon schon mal gehört?
- Welche neutrale Stelle kann mir darüber Auskunft geben?
- ????
:sprachlosein:
Master of Stone