neuen Türrahmen eingesetzt Schäden an Tapete: Mietrecht

In: Wohnen
Hallo zusammen,

ich habe mich hier im Forum ein wenig umgeschaut, konnte aber zu meiner Frage keine Antwort finde, daher poste ich es mal so.
In meiner Mietwohnung war der Rahmen und die Tür dermaßen verzogen, dass der Vermieter auf meine Mangelanzeige hin eine neue Tür und ein Rahmen einbauen ließ. Wie man auf dem Foto sieht wurde die Arbeit mehr oder Minder Fachgerecht ausgeführt. Der Rahmen ist ca 3 cm kürzer und 2 cm. kleiner wie der vorherige. Dadruch ist der Abschluß zur Tapete nicht mehr vorhanden. um den Rahmen herum wurde die Tapete abgerissen, wie man auf dem Bild sieht, sieht es nun so aus. Die Wohnung habe ich selbst in Terracotta gestrichen.

Wer muss den Schaden nun ausbessern. Im Mietvertrag steht das ich die Wohnung renoviert übergeben muss (wobei ich gar nicht weiß ob das so o.k ist!) Renoviert ist Sie ggf. ja auch in Terracotta :-)

Folgende Dinge sind also nicht in Ordnung.

1. Tapete um den Rahmen herum fehlt man gucket auf den nackten Beton.
2. Abschluß an die Leiste nicht vorhanden.
3. Löcher am Rahmen (nicht mit Bauschaum gefüllt)
4. Tür lässt sich schwer bis gar nicht schließen (andauernder Zustand)

Lieben Gruss

Dennis

copyright umlaut

Bearbeitet von umlaut am 07.11.2008 16:02:37
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Dieses Produkt ist empfehlenswert, da du damit die beschädigte Fläche um den Türrahmen herum einfach selbst neu tapezieren kannst. Es überdeckt Unregelmäßigkeiten und sorgt für einen sauberen Abschluss, was besonders wichtig ist, um die Tapetenschäden optisch zu beseitigen.

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Zur Übergabe in renoviertem Zustand: wenn du einen "alten" Mietvertrag mit starren Renovierungsfristen hast, dann musst du wohl nicht malern. Anders ist es, wenn drinsteht dass "im allgemeinen folgende Zeiträume als angemessen gelten", musst du renovieren, sprich weißeln oder das, was bei euch ortsüblich ist, machen (lassen).

Zur Zimmertür: wenn die Handwerker die neue Zarge nicht ordentlich eingebaut haben, ist das Vermietersache, bzw. dieser müsste sich an die Handwerker wenden zwecks Nachbesserung. (Als Vermieter würd ich die Rechnung erst bezahlen wenn die Tür auch ordnungsgemäß und benutzbar eingebaut ist).
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vermieter zuerst einmal davon in kentnmis setzen das die tür nicht fachgerecht eingabut ist. meinst du mit löchern den anschluss wand/türrahmen? dieser sollte mit acryl verfugt werden! normal ist wenn neue türen oder fenster eingebaut werden, der vermieter die folgeschäden zahlen muss. du hattest vor dem türeinbau ein renoviertes zimmer bzw zimmer ud flur und nun sind diese beiden räume nicht mehr in den zustand wie vor dem rahmentausch.
wenn die tür nun eh nicht sauber und leichtgängig schliesst ist sie so doer so falsch eingebaut!
wenn du die tür soweit schliesst das sie grad an den rahmen kommt siehst du wo sie anschlägt. oder mal mit der wasserwaage testen ob beide seiten senktrecht sind.
rahmenimmenmass sollte türbreite (die in den rahmen geht beim schliessen) +0,5cm sein. also 820mm türblatt, lichtes mass im rahmen 825mm

ansonsten nur nen vermerk per einschreiben schicken das zum einen der türrahmen nicht schliesst und schief eingebaut ist, und nun die tapete ruind um den rahmen fehlt da dieser schmaler ist wie der alte
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Zitat (Valentine @ 07.11.2008 16:29:36)
... wenn du einen "alten" Mietvertrag mit starren Renovierungsfristen hast, dann musst du wohl nicht malern. Anders ist es, wenn drinsteht dass "im allgemeinen folgende Zeiträume als angemessen gelten", musst du renovieren, ...

Meineswissens wurden die Renovierungen (egal, ob "regelmäßig" oder "ortsüblich") vom BGH gekippt.
Dieser Passus hat keine gültigkeit mehr und kann nicht eingeklagt werden. Jedem bleibt es selbst überlassen, wann er renoviert.

Wenn beim Einbau der Türe diese krumm oder kaum schließbar eingebaut wurde, ist der Mieter verpflichtet dieses dem Vermieter nachweislich und kurzfristig mitzuteilen.

Für Schäden oder Folgearbeiten durch die Neumontage der Türe gibts meineswissens keine Einheitliche Regelung.
Der komplette Raum (zuzügl. Flur) wird sicherlich nicht von deinem Vermieter Renoviert. Im Allgemeinen wird dann in solchen Fällen eine umlaufende (zum Türrahmen passende) Leiste gesetzt um den Übergang zum Altbestand zu kaschieren.
Die Frage ist, ob Dein Vermieter dieses überhaupt beauftragt hat.
Grundsätzlich meine ich, das du nicht zwangsläufig (unabhängig vom Mietvertrag) renovieren mußt. Genausowenig muß dein Vermieter einen Maler beauftragen, sondern nur den Übergang zum Altbestand sauber anarbeiten. Das "WIE" bleibt dabei ihm überlassen.

LG
Master of Stone

Bearbeitet von Master_of_Stone am 11.11.2008 16:06:05
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doch master die gibt es, soweit ich weiss sind räume die innerhalb eines jahres renoviert worden sind und durch baumassnahmen des vermieters beschädigt worden sich wieder in stand zu setzen. siehe auch beim fensterwechsel, da werden die nischen auch neu gestrichen/tapeziert sofern das ausreicht!
also wären hier zumindest die beiden betroffenen wände zu streichen und die tapete zu ergänzen!

nicht der mieter hat den preiswerteren rahmen ausgesucht sondern der vermieter!
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Zitat (Bulli-SH @ 11.11.2008 21:54:37)
... nicht der mieter hat den preiswerteren rahmen ausgesucht sondern der vermieter!

preiswerteren :daumenhoch: rofl rofl rofl
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